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Leider ist Recht haben und Recht bekommen dann immer so eine Sache. Muss man sich dann auch fragen, wie viel einem die Lebenszeit wert ist, die man dann mit so etwas verbringt.Das musst Du nicht akzeptieren: habt Ihr Euch auf einen Preis geeinigt und Du sogar schon bezahlt, ist das Dein Artikel und der Verkäufer ist verpflichtet, zu liefern. Andernfalls kannst Du ihn sogar verklagen ...
Post vom Verkäufer: "ich weiß es ist nicht die feine englische Art aber ich kann dein Angebot nicht annehmen. Die Leute reißen sich um das Fahrrad und bieten mir teilweise viel mehr als 50,-. Ich überweise dir die 50,- zurück und entschuldige mich für die Unannehmlichkeiten."
Jemand hat wohl 150 Euro geboten und der Verkäufer ist schwach geworden. Nun scheint der Bieter sein Gebot zurückgezogen zu haben und das Bike steht wieder zum Verkauf
Überbieten ist doch schon lange Normalität bei Ebay Kleinanzeigen Schnäppchenbikes geworden. Und Verkäufer bekommen ja auch noch Gebote, wenn sie den Artikel schon längst rausgenommen haben
Der alltägliche Wahnsinn bei der Schnäppchenjagt.
Wohl kaum, also das Auskennen."Besichtigung und Verkauf von Freitag, den 15.7."
Findet am Freitag eine Auktion statt?
Aber beim Klein hat er dann wieder einen Sammlerpreis angegeben. Der Verkäufer scheint sich also auszukennen
Was aber (realistisch) keiner macht... Stichwort Lebenszeit und unnötiges Beschäftigten mit weniger netten/sympathischen Zeitgenossen.Das musst Du nicht akzeptieren: habt Ihr Euch auf einen Preis geeinigt und Du sogar schon bezahlt, ist das Dein Artikel und der Verkäufer ist verpflichtet, zu liefern. Andernfalls kannst Du ihn sogar verklagen ...
Was aber (realistisch) keiner macht... Stichwort Lebenszeit und unnötiges Beschäftigten mit weniger netten/sympathischen Zeitgenossen.
Zeit muss man da auch nicht investieren: üblicherweise reicht es, die Rückerstattung abzulehnen und mit einer Anzeige zu drohen.
Dein juristisches Fachwissen in allen Ehren, bei Streitwert von 50 Euro lacht dich der Anwalt erst aus, verpasst dir dann einen Arschtritt und verklagt dich selbst dann wegen Belästigung und geprellten Fuß den du ihm durch deinen Arsch verpasst hast. Wutbürgertum sollte sinnvoller eingesetzt werden.Das musst Du nicht akzeptieren: habt Ihr Euch auf einen Preis geeinigt und Du sogar schon bezahlt, ist das Dein Artikel und der Verkäufer ist verpflichtet, zu liefern. Andernfalls kannst Du ihn sogar verklagen ...
Diese Haushaltsauflösung wird immer interessanter. Mal sehen, was da noch so auftaucht ....Gerade bei #eBayKleinanzeigen gefunden. Wie findest du das?
https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s...ampaign=socialbuttons&utm_content=app_android Viele schöne MTB
Wutbürgertum
Ich denke, da steht noch die komplette bikemarkt SammlungDiese Haushaltsauflösung wird immer interessanter. Mal sehen, was da noch so auftaucht ....
Weil so anstrengend kann kein MTB-er sein...