- Registriert
- 18. Juni 2011
- Reaktionspunkte
- 11
Nun, das mit dem "Erkennen" ist so eine Sache. Es gibt gar nicht mal so wenige Leute, die erkennen=respektieren Regeln sowie Ge- und Verbote nicht immer. Damit meine ich zum Beispiel das bewusste ignorieren von roten (Fuss- oder Radweg)Ampeln, das Telefonieren am Steuer oder am Lenker oder halt das illegale Begehen von MTB-Trails oder das Befahren von Fusswegen, die als solche gekennzeichnet sind.
Das ein MTB-Trail nach einem "MTB-Trail" aussehen muss halte ich dabei für irrelevant.
Die allermeisten nicht künstlich gebauten Trails, also Naturtrails, wurden historisch betrachtet durch oder für die "zu Fuß Fraktion" angelegt. Wir können sehr froh darüber sein, dass wir diese Wege auch befahren dürfen, zumindest laut aktueller Rechtslage (Landesforstgesetz) in NRW und zwar ohne, dass solche Wege eine gesetzlich vorgegebene Mindestbreite aufweisen müssen. In Baden-Württemberg sind das die leidigen 2m.
Es gilt daher das Grundprinzip des Shared Trail, ausser dort, wo es eine Ge- bzw. Verbotsbeschilderung gibt, wie im Ruhrgebiet zum Beispiel auf vielen Trail(abschnitten) auf den Halden Hoheward, Hoppenbruch, Schurenbach und Eickwinkel.
Das ein MTB-Trail nach einem "MTB-Trail" aussehen muss halte ich dabei für irrelevant.
Die allermeisten nicht künstlich gebauten Trails, also Naturtrails, wurden historisch betrachtet durch oder für die "zu Fuß Fraktion" angelegt. Wir können sehr froh darüber sein, dass wir diese Wege auch befahren dürfen, zumindest laut aktueller Rechtslage (Landesforstgesetz) in NRW und zwar ohne, dass solche Wege eine gesetzlich vorgegebene Mindestbreite aufweisen müssen. In Baden-Württemberg sind das die leidigen 2m.
Es gilt daher das Grundprinzip des Shared Trail, ausser dort, wo es eine Ge- bzw. Verbotsbeschilderung gibt, wie im Ruhrgebiet zum Beispiel auf vielen Trail(abschnitten) auf den Halden Hoheward, Hoppenbruch, Schurenbach und Eickwinkel.