Hallo Leutz !
Sorry, dassich mich aus Zeitmangel erst jetzt zu Wort melde, obwohl das hier eigentlich "mein Gebiet" ist...
Zum Haftungsausschluss von Schäden an Körper, Leib, Leben gem. § 309 BGB:
Erst einmal muss erwähnt werden, dass sich die Gelehrten über die genauen Auswirkungen und Anwendungen der neuen Regelung noch nicht einig sind. Soviel kann aber jetzt schon gesagt werden:
a) beim Verein:
Führt der Verein Touren und ist Grundlage für eine Tourteilnahme die Akzeptanz von AGBen des Vereins, dann ist ein Ausschluss der vorgenannten Schäden nicht wirksam.
Hier besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Verein mit dem Teilnehmer eine Einzelvereinbarung schließt, die den Haftungsausschluss für alle leicht fahrlässig verursachten Schäden enthält (entsprechenden Haftungsausschluss unterschreiben lassen !).
Damit wäre man (theoretisch) erst einmal aus dem Schneider.
Es ist aber nicht auszuschließen, dass im Schadensfall ein Gericht zu der Auffassung kommt, auch dabei könne es sich um AGBen handeln. Und das wäre dann denkbar, wenn der Verein häufig oder gar regelmäßig solche Vereinbarungen schließt
und die Unterschrift Voraussetzung für eine Teilnahme ist.
Empfehlung:
Auf jeden Fall den von Nilson (Harald) geposteten Haftungsverzicht unterschreiben lassen, damit Ihr Euch die Chance erhaltet, für derartige (leicht fahrlässig) verursachte Schäden nicht haftbar gemacht zu werden.
b) kommerzieller Tourveranstalter:
Diese arbeiten in der Regel mit umfassenden AGBen, die Bestandteil des Vertrages sind. Ein Ausschluss ist damit nicht mehr wirksam. Es kann zwar versucht werden, wird einer gerichtlichen Prüfung jedoch vermutlich nicht Stand halten. Einem gewerblichen Anbieter ohne ausdrückliche AGBen wird vermutlich problemlos unterstellt werden können, dass er Einzelvereinbarungen derart regelmäßig abschließt, dass diese AGBen-Charakter haben. Damit fällt der Gewerbliche eigentlich immer unter § 309 BGB.
Empfehlung:
Versuchen kost nix ! Minimalchance wahren.
Lebenswichtig: Gute Versicherung !
Sonst stehst Du als Guide ständig mit einem Bein im Armenhaus...
Genau informieren, wie geleistet wird. Insbesondere bei den gewerblichen ist ein Preisvergleich wichtig. Es gibt diverse Anbieter, die den Beitrag um bis zu 90 % reduzieren, wenn diese eine qualifizierte Übungsleiterausbildung absolviert haben !
Falls Ihr Fragen zu der DIMB/BDR-Guide-Ausbildung haben solltet (erfüllt übrigens diese Voraussetzungen), lest einfach mal auf
www.dimb.de in den News nach und weitere Fragen dann gerne auch per Mail an
[email protected] .
@nilson (Harald): Die Ausbildung hat doch einiges gebracht ! Ich bin stolz auf Dich !
