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Deleted 98027
Guest
Ich hoffe, dass ich hier richtig bin.
Ich möchte gerne ein Fahrrad verkaufen. In dem ADFC Musterkaufvertrag steht nun neben dem Ausschluss der Sachmängelhaftung, dass "der Haftungsausschluss nicht für Schadenersatzansprüche gilt, die auf einer grob fahrlässigen oder vosätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen oder bei Körperschäden".
Frage zu den Körperschäden:
§ 309 Nr. 7 BGB besagt, dass ein Haftungsauschluss für Körperschäden nicht zulässig ist:
(Haftungsausschluss bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und grobem Verschulden)
ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen
(Grobes Verschulden)
ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen;
Was bedeutet das konkret für mich als Verkäufer?
Wenn ich z.B. ein Hollandrad verkaufe, und der Käufer fährt damit offroad und verletzt sich, muss ich haften?
Ich konnte leider im Internet nichts finden.
Vielen Dank im voraus!
Olli
Ich möchte gerne ein Fahrrad verkaufen. In dem ADFC Musterkaufvertrag steht nun neben dem Ausschluss der Sachmängelhaftung, dass "der Haftungsausschluss nicht für Schadenersatzansprüche gilt, die auf einer grob fahrlässigen oder vosätzlichen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen oder bei Körperschäden".
Frage zu den Körperschäden:
§ 309 Nr. 7 BGB besagt, dass ein Haftungsauschluss für Körperschäden nicht zulässig ist:
(Haftungsausschluss bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und grobem Verschulden)
ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen
(Grobes Verschulden)
ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen;
Was bedeutet das konkret für mich als Verkäufer?
Wenn ich z.B. ein Hollandrad verkaufe, und der Käufer fährt damit offroad und verletzt sich, muss ich haften?
Ich konnte leider im Internet nichts finden.
Vielen Dank im voraus!
Olli