Haftpflicht Transport Frage

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Mir ist die Woche was Doofes passiert. Ich wollte mein Enduro auf meinen Dachträger setzen. Beim Hochheben ist mir der nasse Rahmen aus den Händen gerutscht und die Pedale haben recht deutliche Kratzer auf der Tür hinterlassen.

Ich habe eine Haftpflichtversicherung. Allerdings hatte ich mal irgendwo einen Fall gelesen, dass jemand eine Sporttasche einladen wollte und dabei sein Auto beschädigt hat. Die Haftpflicht hatte damals wohl gesagt, dass der Ladevorgang nicht von der Haftpflicht gedeckt wird. Ich habe zwar eine Haftpflicht, aber keine Vollkasko am Auto.

Hatte jemand schonmal einen ähnlichen Fall?
 
Mir ist die Woche was Doofes passiert. Ich wollte mein Enduro auf meinen Dachträger setzen. Beim Hochheben ist mir der nasse Rahmen aus den Händen gerutscht und die Pedale haben recht deutliche Kratzer auf der Tür hinterlassen.

Ich habe eine Haftpflichtversicherung. Allerdings hatte ich mal irgendwo einen Fall gelesen, dass jemand eine Sporttasche einladen wollte und dabei sein Auto beschädigt hat. Die Haftpflicht hatte damals wohl gesagt, dass der Ladevorgang nicht von der Haftpflicht gedeckt wird. Ich habe zwar eine Haftpflicht, aber keine Vollkasko am Auto.

Hatte jemand schonmal einen ähnlichen Fall?
Du willst einen selbst verursachten Schaden am eigenen Auto von der eigenen Versicherung bezahlen lassen?
Oder ist es ein fremdes Auto gewesen?
 
Nein, natürlich nicht. Google mal nach 'Benzinklausel'
Da steht auf einer Seite drin:

In diesen Fällen urteilten die Richter wiederum, dass die Benzinklausel nicht angewendet werden kann und daher die Privathaftpflicht einspringen muss:

  • Einem Autofahrer fiel beim Aussteigen eine Bauschaumflasche aus der Hand und explodierte. Hier entschied das Oberlandesgericht Hamm (Beschluss vom 09.08.2017, Az: 20 U 30/17), dass hier nicht der Gebrauch des Fahrzeugs, sondern der der Bauschaumflasche eine Gefahr darstellte und daher die Autoversicherung nicht für den Schaden aufkommen muss.
Da könnte man nun Parallelen zum "aus der Hand gleiten" des o.g. Fahrrads ziehen.

Allerdings wäre, selbst wenn die KFZ-Versicherung hier nicht in Frage käme, es dennoch die Privathaftpflicht des Schadensverursachers, die seinen eigenen Schaden zahlen soll, was aber nicht abgedeckt ist,
M.W. haftet die Privathaftpflicht ja nur für Schäden an fremden Eigentum.


@Snurfer
Wenn Dein Auto eine Vollkaskoversicherung hat, könntest Du den Schaden schon melden. Ob sich das mit Selbstbeteiligung und Änderung der SF-Klasse aber lohnt, ist ein anderes Thema.
 
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