Garantie auf Laufräder

CaptainAhab1

Kette rechts und Gabel links ;)
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12. Februar 2013
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Hallo,

meine Stan´s ZTR Arch machen mir mom Sorgen. Das Hinterrad knarzt. Ich kann nicht identifizieren ob´s Freilauf oder Nabenlager ist. (Wurde bereits zentriert! / Ja, es kommt vom LR, da ich schon ein anderes drin hatte und nix geknarzt hat)

Kann mir jemand sagen, wie´s mit Garantie aussieht. Laufräder sind original auf meinem cd rz 120 verbaut, welches ich letztes Jahr im Mai gekauft habe.

Gruß
 
Wollt mich vorab interessieren, wie das generell mit der garantie für Laufräder ist ... Vielleicht weiß ja jemand Bescheid...
 
Viel gekärchert :confused: Knarzerei haste auch bei losen Kettenblattschrauben, oder wenig Fett in den Naben. Hab momentan genau die Probleme an zwei Rädern :D

Knarzen kann viele Ursachen haben und selber schwer zu eruieren. Lass mal jemanden neben dir fahren: vier Ohren hören mehr :cool:
 
Hab doch alles schon nachgezogen, gefettet ... Bin mittlerweile Experte für mögliche Ursachen von Knarzen!!! Aber wie bereits geschrieben, hatte ich schon ein anderes Laufrad eingesetzt und konnte still dahin gleiten :daumen:

Will nur generell wissen wie lange es Garantie auf Laufräder / Naben / Freilauf gibt ...

Gruß
 
Mußt dich da an deinen Händler wenden.
:)
Genau eine Mail senden.. zum Beispiel Quitschen muss ja einen Grund/Ursache haben. Tipp: fang an zu Schrauben- Industriemüll "Van der Stange" Nö, das kannst Duu besser :daumen: Wille, Werkzeug, ein bissl Zeit und tausend Euro als Motivationshilfe von mir :daumen:

Pfft
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn nix anderes vereinbart wurde, gelten die Händler-Gewährleistungsfristen. Wenn Du's ganz genau wissen möchtest, dann schaue mal in Deinen Kaufvertrag oder in die AGB von Deinem Händler. So ist das nun mal bei Geschäften.

Manchmal geht auch auf freiwillige Kulanz noch etwas. Auch das musst Du mit Deinem Händler ausmachen.
 
Gesetzliche Gewährleistung -> Beweislastumkehr nach 6 Monaten...
(Hersteller-) Garantie?
Guck in deine Unterlagen...
Frag deinen Händler.

Edit:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung
http://www.jurawiki.de/VRI/MaengelHaftung
11. Bei Verschleißteilen muss der Verkäufer keine Mängelhaftung leisten.

Das Gesetz kennt keine "Verschleißteile". Einzig entscheidend für die Mängelhaftung ist, ob ein auftretender Mangel bereits bei Gefahrübergang (in der Regel also bei der Übergabe) vorhanden oder zumindest angelegt war. Alles andere interessiert nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wollt mich vorab interessieren, wie das generell mit der garantie für Laufräder ist ... Vielleicht weiß ja jemand Bescheid...

Ganz einfach: es gibt keine "generelle" Garantie für Laufräder !
Somit kann Dir auch niemand hier im Forum Deine Frage beantworten...

Nach dem Kauf gilt die Händlergewährleistung (2 Jahre). Der Umfang ist gesetzlich geregelt.
Bei Problemen in dieser Zeit ist erst einmal Dein Händler der richtige Ansprechpartner.

Darüber hinaus gewähren Hersteller evtl eine freiwillige Garantie.
Dauer, Umfang, Abwicklung usw. kann jeder Hersteller individuell definieren. Welche Bestimmungen jetzt für Dich bzw. Dein LR gelten, musst Du entweder Deinen Unterlagen entnehmen oder auf der Website von CD recherchieren oder Deinen Händler fragen..

Gruß Uwe

Edith: zu langsam :-)
 
Ein Laufradsatz ist kein Verschleißteil, sondern der Mantel und ggf. der Schlauch! Da du dich im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung nicht mehr auf die Beweislastumkehr berufen kannst, musst du darlegen und beweisen, dass das Knarzen bei Übergaben schon vorhanden war (viel Vergnügen). Wenn du das Rad bei einem CD-Händler gekauft hast, gibt es daneben die Garantie des Herstellers (Übernahem der Materialkosten ohne Arbeitslohn). Im Zweifel sollte eigentlich ein guter CD-Händler im Rahmen der Kulanz arbeiten. Woher kommst du?
 
Komme aus Trier. Werde kommende Woche den Händler kontaktieren und hoffen, dass es eine schnelle und vor allem konstengünstige Lösung gibt!

Gruß
 
Ein Laufradsatz ist kein Verschleißteil, sondern der Mantel und ggf. der Schlauch! Da du dich im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung nicht mehr auf die Beweislastumkehr berufen kannst, musst du darlegen und beweisen, dass das Knarzen bei Übergaben schon vorhanden war (viel Vergnügen). Wenn du das Rad bei einem CD-Händler gekauft hast, gibt es daneben die Garantie des Herstellers (Übernahem der Materialkosten ohne Arbeitslohn). Im Zweifel sollte eigentlich ein guter CD-Händler im Rahmen der Kulanz arbeiten. Woher kommst du?

Viel Spaß bei der Durchsetzung des Rechtsanspruches. Recht haben heißt nicht Recht bekommen. Bei DT-Swiss z.B. sind Felgen sehr wohl ein Verschleißteil und bei Rissbildung hat immer der Kunde Schuld... :streit:
 
Schuld ist immer der Gärtner äh Kunde. Die verminderte Garantie/Gewährleistung muss allerdings ausdrücklich aufgeführt werden! Und Recht haben und Recht bekommen sind immer zweierlei:D
 
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