Frage zur Gültigkeit der Ampel bei Radweg im Straßenverkehr

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Hallo zusammen,

hoffe es ist ok, obwohl es kein Trail Thema ist, hier mal bei euch nachzufragen.

Auf meinem Arbeitsweg muss ich durch die Stadt und passiere dort auch immer eine Kreuzung bei der mir nicht ganz klar ist welches Ampelsignal gilt.

Folgendes Szenario:
Straße links, Bordstein mit getrenntem Fahrrad und Fußgänger-Weg:
Straße | Radweg | Fußgängerweg.

Es gibt eine Ampel für Fahrzeuge, die ist aber rechts vom Radweg angebracht. Daneben gibt es auch eine Fußgängerampel aber ohne Fahrrad Piktogramm (nur Fußgänger).
Straße | Radweg |(Ampel Straßenverkehr)| Fußgängerweg |(Fußgängerampel).

Gilt für mich als Fahrradfahrer die Ampel für den Straßenverkehr oder die Fußgängerampel.

Leider sind die Ampeln nicht gleich geschaltet, Straßenverkehr hat länger grün. Ich bin bis jetzt immer davon ausgegangen, dass für mich die Auto-Ampel gilt und bin daher auch rüber gefahren. Viele Autofahrer denken aber beim Rechts Abbiegen, dass ich stehen bleiben muss, da sie nur die Fußgängerampel sehn, die Rot ist.


Danke euch schon mal.
Azador.
 
Hallo pgs,

danke für die Info. Ich hab die Seite zwar auch gefunden, aber hab das mit der 45. und 46. Änderung + Tabelle überhaupt nicht geschnallt.

Jetzt weiß ich wenigstens wie ich mich zu verhalten habe.

Beste Grüße
Azador
 
Das blöde ist halt, dass du unter Umständen Ärger bekommst, wenn du dich rechtskonform verhältst.

mfg, pgs
 
Sagen wir mal so. Die Radverkehrsführung ist schon klar..nur mir ist die Rechtslage nicht klar ;-)

Wie meinst du Äger?
Bis jetzt bin ich ja von der Auto-Ampel ausgegangen und fälschlicherweise bei Fußgänger-Rot rüber gefahren. Ich dachte, dadurch, dass die Ampel rechts vom Fahrradweg ist und es keine gesonderte Fahrradampel gibt, dass für mich die Auto-Ampel gilt.

Damit ist es halt zu blöden Situation gekommen wie oben beschrieben (Autofahrer biegt rechts ab, denkt Radfahrer + Fußgänger haben rot = es kommt keiner, ich aber rüber fahre, weil ich denke ich habe grün wie er)

Rechtskonform heißt ich bleibe dann stehen, wenn auch rot für Fußgänger
 
In deinem Falle paßt's! Aber in anderen Fällen führt rechtskonformes Verhalten zu Konfliktsituationen oder sogar zur Aufforderung von Polizeibeamten, über Rot zu fahren. "SIE FAHREN JETZT!!!" :-) Btdt.
 
Ich persönlich halte es so, dass unklare Radverkehrsführungen nicht benutzungspflichtig sind. "Ein deutliches Indiz dafür, dass der Radweg nicht die Straße begleitet, ist dass er an Kreuzungen nicht dieselben Vorfahrtsrechte bekommt." In der Praxis am sichersten ist es für mich, auf der Fahrbahnzu fahren und die Vorfahrtsregeln der Fahrbahn zu befolgen.

ein mit zeichen 237, 240 und 241 gekennzeichneter radweg ist benutzungspflichtig... egal ob er unklare radwegsführungen besitzt oder nicht.
hatte mal einen angezeigt, der trotz benutzungspflichtigen radweg auf der strasse unterwegs war, aber alle roten strassenampeln auf dem rad/gehweg umfahren hat, obwohl diese auch rot hatten. und das bei immerhin 5 ampeln.
Hab mich entschlossen, den typen dann anzuzeigen, weil er trotz benutzungspflichtigem radweg vorsätzlich die roten ampeln umfahren hat und ich ehrlich gesagt keine lust darauf habe für solche hedeltrollos nachher zu blechen, weil vom autofahrer die grössere betriebsgefahr ausgeht und ich somit schuld bin oder eine ordentliche teilschuld bekomme.
 
Interessantes thema und solche Kreuzungen hab ich auch schon erlebt... grad überlegt wie ich es gemacht hätte, witziger weise fällt mir dazu nix ein :D

Ich schätze, ich hätte mich instinktiv für die fußgängerampel entschieden, was ja laut gesetz (siehe oben) auch korrekt gewesen wäre.

Ein Radüberweg und ein fußgängerüberweg liegen ja meist dichtbeieinander und ich nutze das dann wie oben genannt. Das machen auch die meisten so, die ich beobachte und das ist auch in der Umsetzung am sichersten denke ich.
Im Straßenverkehr und bei deren Ampeln mitfahren ist nicht immer besonders sicher nach meiner Erfahrung. Da kann man keine pauschalen aussagen treffen.
 
Argh, von der Tabelle bekomme ich Kopfschmerzen! :(

Bin letztens eine Strecke gefahren (Radweg, Fußgänger und Radfurt grenzen aneinander), die ich ziemlich häufig fahre und bei der ich aber sonst an einer bestimmten Ampel abbiege.
Auf mehreren Kilometern ist bei jeder verdammten Ampel ein Fahrrad/Fußgängerpiktogramm nur an dieser einen Stelle nicht.

Da ich ausnahmsweise geradeaus gefahren bin und für Fußgänger noch grün war (für Autos bereits rot) habe ich mich an der Fußgängerampel orientiert und dann zu spät gesehen, daß die wirklich nur für Fußgänger war.
Wenn ich die Tabelle richtig interpretiere, wäre das bis zum 30.08.12 korrekt gewesen, jetzt aber ein Rotlichtverstoß.

Asche auf mein Haupt.
 
Die schöne Tabelle zeigt welche absurden Blüten mitunter die Regelungen für Radler treiben.
Allerdings ist sie wohl nicht mehr aktuell.
Denn es gibt eine neue Version der STVO vom 6.3.2013. Am 1.4.2013 ist diese neue Version der STVO in Kraft getreten.
Soweit ich verstanden habe ist das aber in der Tabelle noch nicht berücksichtigt.
Die neue Version ist sogar nach einhelliger Auffassung rechtsgültig. Nicht mal das ist angesichts der Erfahrungen mit der 2009er Novelle erwartbar.
 
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