Fahrradmechaniker....verdienst?!

Nein seit ungefähr 3 Jahren ist nur noch der Gesellenbrief Notwenig, und das bezieht sich nicht nur auf den Fahrradmechaniker :daumen:

Ja,nur soweit ich informiert bin,darf vom Gesamtumsatz nur maximal 25 bis 30% mit Werkstatttätigkeiten/Reparaturen verdient werden,der Rest durch Verkauf.
Ich wollte mich vor Jahren auch selbsständig machen und habe mich entsprechend informiert,IHK war kein Problem aber die Handwerkerinnung hat mir wenig Hoffnung gemacht :heul: .
 
hallöchen, soweit ich weiß darf man als nichtmeiterbetrieb nur auf das werbeschild service und nicht werkstatt schreiben. zweiradmechaniker fällt in der handwerksrolle unter zulassungspflichtiger berug als meister oder ingeneur pflicht.
ich mache mich in den nächsten tagen selbständig mit nem online shop und mache nebenbei meinen industriemeister in metall. da ich von beruf alu und edelstahlschweißer bin und in diversen großen bikeshops gearbeitet hab und sogar mal bei hot chili wovon ich allerdings abraten kann:D
dann geht es in 2,5 jahren los mit bikes bauen. in 2,5 jahren leider erst weil ich ohne meister auch nicht schweißen darf.
nen meister braucht man immer wenn es um das wohl des menschen geht.

wer kennt sich genau mit den regelungen aus???
ich will in meinem online shop auch anbieten das ich komplettaufbauten mache. darf ich damit werben oder muss das unter der hand passieren???
zur info ich schraube an bikes seid meinem 10. lebensjahr ich werde jetzt 25. es wird zeit was zu machen.
ich kenne den lohn des fahrradmechanikers nur um die 1000 netto.


ich hoffe euch nicht gelangweilt zu haben. gruss der basti:D
 
@downhill.joker
ich würde nach den gesetzlichen regelungen lieber google nach offiziellen papieren fragen als hier halbwissen heraufzubeschwören

willst du deinen online job sofort zum hauptberuf machen oder erstmal we / abends betreiben bis es läuft?

ah ja und viel erfolg beim meister machen
 
...das Anbieten von Reparaturleistugen im Fahrradbereich bedarf grundsätzlich eines Eintrages in die Handwerksrolle, also des Vorhandenseins eines Meistertitels(bzw. "Altgesellenregelung"). Geduldet werden aber Reparaturleistungen(Service) unterhalb einer gewissen Geringfügigkeitsgrenze v.a. beim Fahrradhandel!
Dein Onlineshop ist ein Handel und unterliegt nicht der Handwerkskammer. Verrückterweise hat ebenso der Aufbau von Rädern nichts mit Handwerk zu tun.
Du solltest dich aber mal mit dem Produkthaftungsrecht auseinandersetzen, da du hier dann als Hersteller fungierst.

...ach, und toll, noch'nen Onlineshop!
 
@downhill.joker
ich würde nach den gesetzlichen regelungen lieber google nach offiziellen papieren fragen als hier halbwissen heraufzubeschwören

willst du deinen online job sofort zum hauptberuf machen oder erstmal we / abends betreiben bis es läuft?

ah ja und viel erfolg beim meister machen

danke ertmal für deine erfolgswünsche:daumen: wird hoffendlich schon

der shop soll das erste standbein in die selbständigkeit sein um den rest auf die beine zu stellen und die meister kosten teilweise zu decken, läuft erstmal übers meister bafög.
ich werde davon geld bei seite schaffen für den durchbruch im rahmen und konstruktionsbau. und danach natürlich weitermachen.
ich sage mir wenn ich es jetzt in meinen jungen jahren nicht schaffen sollte hab ich es wenigstens probiert, als wenn ich ich mir später in den hintern beisse weil ich es nicht probiert habe.
gruss basti
 
Achso, stimmt. Wenn du Fahrräder aufbaust und verkaufst, verkaufst du dann ein Produkt, dass du produziert hast? Zählt man dann als Hersteller? Dann musst du es CE-Zertifizieren. Das ist aber nicht so schwer, da erklärst du nur, dass dein Produkt den geltenden Normen XY (hier die Aufzählung aller relevanten und eingehaltenen EN) entspricht. Und dann kommt deine klitzekleine Unterschrift drunter. Und ab da stehst du schon mit einem Bein im Grab/ Gefängnis.. ;) :lol:
Nee, so schlimm ist es nicht. Du haftest nur persönlich für die CE-Kennzeichnung.
 
Warum muss man Meister sein um Bike-Parts online zu verscherbeln oder Reparaturen an den Bikes zu machen ?

Das wichtigste ist, dass du einen guten "Ruf" bekommst - ganz wichtig ist Mund-zu-Mund Propaganda. Also mir ist's schnuppe ob ein Bike-Laden nen Meister hat oder nicht - die sollen eifnach mit nem guten Preis/Leistungsverhältnis mein Bike auf Vordermann bringen.

Den Rechts-Krims-Krams musst du dann machen, wenn du ne Gmbh oder so was wirst. Das musst du natürlich tun, damit du als Person keine Haftung übernehmen musst. Aber den Rest kannste echt spülen - aus meiner Sicht.
 
Moin Jungs!
Also ich finde,ihr stellt das Licht des Fahrradmechanikers ganz schön unter den Scheffel!
Von wegen nicht anspruchsvoll und mann braucht ja kein Gehirn dazu!!!:mad:
Hier sind halt die meisten Leute Insider und es ehrt euch,wenn ihr eure bikes selber aufbauen und reparieren könnt!
Ich erlebe aber sehr oft,daß die meisten Leute zwar Hightech-bikes fahren wollen,von Technik jedoch nicht die leiseste Ahnung haben!!
Da gibt es Genügende,die nicht mal ihren Reifen flicken, geschweige dem eine Schaltung einstellen oder sogar ein Laufrad einspeichen können!
Von dem Zerlegen einer Nabenschaltung ganz zu schweigen!!
Und da meinen Einige,daß 1000€ überbezahlt wären???:confused:
Denkt noch mal drüber nach.....:daumen:
 
Moin Jungs!
Also ich finde,ihr stellt das Licht des Fahrradmechanikers ganz schön unter den Scheffel!
Von wegen nicht anspruchsvoll und mann braucht ja kein Gehirn dazu!!!:mad:
Hier sind halt die meisten Leute Insider und es ehrt euch,wenn ihr eure bikes selber aufbauen und reparieren könnt!
Ich erlebe aber sehr oft,daß die meisten Leute zwar Hightech-bikes fahren wollen,von Technik jedoch nicht die leiseste Ahnung haben!!
Da gibt es Genügende,die nicht mal ihren Reifen flicken, geschweige dem eine Schaltung einstellen oder sogar ein Laufrad einspeichen können!
Von dem Zerlegen einer Nabenschaltung ganz zu schweigen!!
Und da meinen Einige,daß 1000€ überbezahlt wären???:confused:
Denkt noch mal drüber nach.....:daumen:

Stimme Ich dir vollstens zu :daumen:
 
Moin zusammen,

ich darf zu dem Thema dann noch einen Auszug aus einer Informationsschrift aus dem Jahre 2000 des Einzelhandelsverbandes Wiesbaden anfügen:

"Mit Entscheidung vom 31.3.00 hat das Bundesverfassungsgericht das grundsätzliche Verbot für Händler gelockert, Handwerksarbeiten durchzuführen. Das BVG hält die Vorschriften der Handwerksordnung weiterhin für verfassungskonform. Die sogenannte Ausnahmevorschrift in §3 der Handwerksordnung muß jedoch nach Ansicht des BVG „grundrechtsfreundlich“ ausgelegt werden, weil die Handwerksordnung „empfindliche Eingriffe“ in die Berufsfreiheit enthalte. Der §3 sagt aus, daß eine Eintragung in die Handwerksrolle nicht notwendig ist, wenn der Gewerbebetrieb die Handwerksarbeiten nur in unerheblichem Umfang ausübt oder wenn es sich um einen Hilfsbetrieb handelt. Unerheblich ist insofern eine Tätigkeit, wenn sie während eines Jahres den durchschnittlichen Umsatz und die durchschnittliche Arbeitszeit eines ohne Hilfskräfte arbeitenden Betriebes des betreffenden Handwerkszweiges nicht übersteigt oder wenn unter anderem handwerkliche Arbeiten zur gebrauchsfertigen Überlassung üblich sind... oder auf einer vertraglichen oder gesetzlichen Gewährleistungspflicht beruhen.
Kommentar EHV: Die Entscheidung des BVG ist insofern als außerordentlich erfreulich anzusehen, weil Handwerkskammern und Handwerksinnungen immer wieder versuchen, klassische Serviceleistungen des Einzelhandels als Handwerksleistungen zu klassifizieren und damit eine Eintragung in die Handwerksrolle erzwingen wollen."

Im verhandelten Fall vor dem BVG ging es um einen selbständigen Elektriker ohne Meisterbrief, der die von ihm verkauften Steckdosen, Schalter usw. auch eingebaut hat. Das wollte die Handwerkskammer ihm untersagen, weil er die als klassische Handwerksleistung deklarierte Tätigkeiten als Nicht-Meister nicht audführen dürfe. Diesem Ansinnen hat das BVG aber widersprochen.
Ähnlich verhält es sich mit einem aktuelleren Fall (sorry, da fehlt mir momentan die Quellenangabe) eines selbständigen Zimmermanns. Er braucht keinen Meisterbrief, wenn er einen Carport oder eine Pergola aus bereits gerichtetem (also auf Passung gearbeitet) Material aufbaut, welches er von einem "geeigneten und befähigten" Lieferanten bezieht. Möchte er diese Tätigkeiten aus rohen Balken selber tun, muss er Verantwortung für Statik und alles weitere übernehmen, ergo braucht er einen Meisterbrief.
Hier liegt die Trennlinie beim sogenannten "Zusammenfügen, Einbauen oder Verbauen von vorgefertigten oder genormten Bauteilen zur gebrauchsfertigen Überlassung".
Das jeder für die von ihm geleistete Arbeit eine Gewährleistung übernehmen muss, ist sowieso klar.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

bike-it-easy
 
Komme auch aus einer Dienstleistungsbranche mit Meisterzwang. Hier in NDS gibt es z.B. den §7b zu Ordnung des Handwerks. Dieser besagt, daß ich ne Gesellenprüfung nachweisen muß, mindesten die letzten 6 Jahren im Beruf tätig war, wovon 4 Jahre in leitener Stellung waren. ( war Werkstattleiter mit mehren Angestellten vom Einkauf bis zum Verkauf am Kunden) Dies lässt man sich vom EX Chef bestätigen und man bekommt zur Zeit die Eintragung in die Handwerkerrolle mit dem Vermerk, daß man keine Azubis ausbilden kann. Und schon ist man sein eigener Chef.
ride on Fred
 
also für den onlineshop wünsch ich dir viel glück ist schwieriger als es aussieht. aufbauten etc anbieten oder einspeichen etc ist kein problem kannst du anbieten da schaut eh niemand auf die seite oder kontrolliert da was. das schwierige ist eher die guten marken ins boot zu kriegen, ich hab damals viel von ausländischen vertrieben gekauft. da es aber shops wie sand am meer gibt die deutlich bessere einkaufsmöglichkeiten haben wird es ohne kontakt nicht einfach. hab mich damals nicht getraut meinen job (sicher gut bezahlt aber super stressig +druck)aufzugeben. wünsch dir da glück ;) finde aber rahmen bauen ist verschenkte zeit nach deinem studium wirst nie das geld wie in der industrie verdienen
 
Dann musst du es CE-Zertifizieren. Das ist aber nicht so schwer, da erklärst du nur, dass dein Produkt den geltenden Normen XY (hier die Aufzählung aller relevanten und eingehaltenen EN) entspricht. Und dann kommt deine klitzekleine Unterschrift drunter. Und ab da stehst du schon mit einem Bein im Grab/ Gefängnis.. ;) :lol:
Nee, so schlimm ist es nicht. Du haftest nur persönlich für die CE-Kennzeichnung.

Schwer ist die CE-Kennzeichnung nicht, aber Du kannst nicht einfach einen Wisch unterschreiben und fertig! Du musst Dein Produkt zu einem Prüfinstitut bringen, welches dann das Ding kostenpflichtig prüft und Dir ein Zertifikat ausstellt. Erst dann darfst Du die Prüfplakette anbringen!

Haftung bei GmbH:
Gerade wenn Du keine GmbH hast, haftest Du eben persönlich! Deswegen macht man ja eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), damit eben die Haftung beschränkt ist. Aber egal, wenn Du persönlich grob fahrlässig handelst, bist Du immer als Privatperson haftbar, egal welche Gesellschaftsform Du hast! Außerdem braucht eigentlich jeder, der etwas bearbeitet, eine Berufshaftpflichtversicherung.

Bezahlung: Ich finde, dass jeder, der einen Beruf gelernt hat, von diesem auch leben können sollte. Und zwar so, dass er nicht jeden Pfennig 3x umdrehen muss! In München könntest Du von 1000€ weder brutto noch netto existieren, außer Du haust auf 20qm und ernährst Dich von Büchsenfraß.
 
dein chef muss ja ein ganz knausriger sein....
ich such einen fähigen mechaniker. arbeitsort zürich. meld dich doch wenn du luftveränderung brauchst. www.veloboerse.com
ps. in der schweiz hats im moment allgemein zuwenig schraubers
 
So schön dein Angebot ist, der Thread ist ein Jahr alt u. es gibt hier eine Jobbörse, wo du sicher mehr Leute erreichst - also auf jeden Fall da "inserieren".

Das Brett ist weiter unten aber gut sichtbar.
 
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