eh nicht.
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eh nicht.
der betreiber ist haftbar, lest euch mal die AGB´s durch.
es war ja nicht dem fahrer sein verschulden, sondern des betreibers.
grobe fahrlässigkeit mangels hinweise bzw. streckensicherung nennt sich das.
mit dem richtigen anwalt kann man da gut was holen...
Normalerweise steht in den AGB, dass man sich die gesamte Strecke und sämtliche Hindernisse vor dem Fahren ansehen muss. Also nichts mit Haftung.