Also um das ganze noch mal zu durchleuchten und klarzustellen:
Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und wird vom Verläufer an den Verkäufer gegeben (2 Jahre mit Beweislast beim Verkäufer im 1. halben Jahr, beim Käufer danach).
Garantie ist eine freiwillige Leistung, die sich nur so darstellt wie sie beschrieben ist und zwar entweder nur vom Hersteller des Produkts und/oder von diversen Zwischenhändlern.
Wenn jetzt ein Gabelhersteller 20 jahre Garantie gegen das durchrosten (korrodieren) eines Alu Gabelschafts gibt

so muss er auch den in den garantieleistungen versprochenen Dienst leisten (Reparatur, Ersatzteil, Austauschgabel). Grundsätzlich liegen Artikeln für solche Fälle Garantiekarten bei, auf denen beschrieben ist, ob und in welchem Umfang eine Garantie vergeben wird.
Und genau das kann bei OEM Produkten unter Umständen nicht der Fall sein, da der Hersteller die Kosten der zurückkommenden und zu reparierenden/ersetzenden Produkte nicht mit einkalkuliert und dem Kunden (bei OEM (Original Equipment Manufacturer) eigentlich kein Endkunde sondern ein weiterverkaufender Verbauer der Teile) diese dafür (teilweise erheblich) billiger überlässt.
Zusammenfassend: OEM = nicht für Endkunden gedacht und unter Umständen mit anderen Leistungen als reguläre Teile (Retail) versehen.
Eigentlich sollte ein als OEM verkauftes Teil als solches gekennzeichnet sein. Auf Nachfrage muss euch der Händler auf jeden Fall sagen ob es Retail oder OEM ware ist. Bei günstigen Angeboten also immer fragen und die Unterschiede erklären lassen.
Aus 2. Hand ist sowas immer schweirig, weil Vertragspartner ist ja der 1. Besitzer und der hat auch die Rechte an der Garantie erworben. Wenn also nicht ausdrücklich die Weitergabe der Garantie an euch ausgemacht ist (im Verkaufstext auf
ebay * müsste sowas wie x Monate Restgarantie stehen), habt ihr eigentlich keine Ansprüche mehr, da die Rechte an der Garantie beim 1. Käufer liegen und der die nicht weiterveräussern muss (was er anbietet ist seine Sache und wenn er seine Garantierechte nicht abtreten will, dann ist das so...).
Der Hersteller weiss dies jedoch nicht und oft werden die Artikel dann von der Firma repariert obwohl der Einsender (im strengen rechtlichen Sinn) keinen Anspruch darauf hat (maßgebend ist dann nur das Verkaufsdatum auf der Rechnung). Dem Hersteller ist es eigentlich auch ziemlich wurscht, weil er genau diese reparaturen einkalkuliert haben sollte.
Hoffe jetzt ist einiges klarer.