Es gibt keinen Unterschied zwischen gebraucht und ungebraucht (höchstens vielleicht bei Klamotten, bei gebrauchten welche man angezogen hat, kann zumindest angenommen werden, dass man die nciht im Ausland gekauft hat und einführt). Besteuert wird der Wert der Ware, wenn der Lieferant Euro 100 angibt, was soll es da für einen Grund geben den Wert nicht zu besteuern? Kann ja keiner wissen (noch weniger beweisen), dass das Teil schon mal besteuert wurde.
Die Vorgehendweise wäre sie folgt: bei Reparaturarbeiten (im Ausland) muss das Verfahren "Ausfuhr von Gegenständen zur Veredelung und Wiedereinfuhr" angewandt werden, da dies bei Privatpersonen nicht immer einfach ist die richtigen Papiere zu erwischen, sollte dies über einen Händler erfolgen der sich damit auskennt.
Falls es jemand noch nicht bemerkt hat: die Schweiz ist nun mal nicht in der EU und die bilateralen Abkommen betreffend Grenzverkehr betreffen in der Regel nur Unternehmen (drum der Hinweis über einen Händler zu gehen). Wie viel das kostet und ob es das wert ist, ist nicht Sache vom Zoll bzw. der Steuerverwaltung (noch viel weniger von der Post). Mit etwas Glück bekommt man Austauschreparaturen oder sonstige Reklamationen auch Zollabgabefrei durch den Zoll, wenn das entsprechend in den Papieren (sprich Rechnung, denn meist bekommt man nichts anderes) dokumentiert ist.
Lösung ist so simpel wie einfach: man gibt ein Paket im Ausland auf und holt es auch im Ausland wieder ab (gibt diverse Paketstationen), dann bezahlt man 1. viel weniger Versandkosten und bekommt die Sache 2. in der Regel zollfrei (weil Wertunter 300.--) durch den Zoll. Wenn dem nicht so wäre, dann entfällt immerhin die Zollabfertigungsgebühr, mit der Kohle liegt eine Fahrt ins grenznahe EU-Ausland in der Regel immer drin und lässt sich beim aktuell günstigen Kurs auch gleich noch mit sonstigen Einkäufen verbinden.
Was Kostensparen betrifft gibt es zwei Möglichkeiten:
Man mient den braven Bürger und bezahlt die Mehrwertsteuer und die Zollkosten (mir hat der Zöllner beim Import meines Motorrades gesagt ich soll gefälligst in der Schweiz einkaufen, das zum Thema Tipps vom Zoll

)
Oder man holt das Teil in D ab (Post, Kollege, beim Verkäufer) und kommt damit einfach so in die Schweiz, was denn Hinterziehung wäre - wenn es bemerkt würde. Ohne Nachweis der Kaufkosten kann der Zoll übrigens den Wert schätzen, da die CH-Preise dafür hergezogen werden und die Nach- und Strafsteuer das 3 bis 5 fache des hinterzogenen Betrages ausmachen (+extreme Bussen im Wiederholungsfall, geht bis zu Knast wenn's als gewerbsmässig angesehen wird), muss man sich schon überlegen ob man nicht doch den heimischen Markt unterstützen will, zumal es Händler gibt welche inzwischen nicht mehr weit vom EU-Niveau weg sind (nützt bei Occasionen natürlich auch nichts, hat eben nicht jeder heimische Verkäufer das Teil was man sich grad wünscht).
Marc
P.S. mich nerven die Gebühren natürlich auch, wenn man sich allerdings das EU-Niveau vorstellt, dafür aber 19-25 % Mehrwertsteuer und Grenzsteuersätze von bis zu 50 %, dann liegt da noch einiges an Potenzial für irgendwelche irren Gebühren drin

zumal sich diese ja wie oben beschrieben relativ einfach vermeiden bzw. vermindern lassen.