Herrscht dort von 20:00 bis 7:00 generelles Parkverbot?
Dort herrscht von 20.00 bis 8.00 Uhr Parkverbot, das beinhaltet das Camping dann indirekt.
Nur das Schild dafür ist beim Befahren des Parkplatzes auch nicht wirklich ersichtlich, da es an keiner Zufahrt steht sondern erst an dieser kleinen Brücke vorm Gondelgebäude.
Es geht ja garnicht um unterschiedliche Zielgruppen. Wenn die Leute im Auto (Bus, Womo, Camper, etc.) schlafen bleibt ja auch kein Geld bei den Pensionsbetreibern.
Naja doch. Da ich mit einem Campingverbot eine Zielgruppe einschränke, von der ich so oder so keinen Gewinn erwartet hätte.
Ich werde es auch niemals verstehen warum es auf jedem Bikecampingplatz immer irgendwelche Idioten gibt die meinen sie müssen den Parkplatz von 7:30 - 02:00 mit Musik dauerbeschallen.
Da hast du Recht. Das verstehe ich auch nicht. Wobei man auch sagen muss, dass das eher die Minderheit ist.
Das mit eurem Parkplatzproblem ist natürlich ärgerlich, liegt aber jetzt wahrscheinlich eher an der sozialen Inkompetenz und Unmenschlichkeit der örtlichen Kontrolleure da mal ein Auge zuzudrücken, als am Campingverbot. Auch wenns euch nicht gefällt, aber schlussendlich war das Schild eindeutig, wenn auch ungünstig positioniert.
Ich weiß auch nicht, ob die sich daran aufgeilen oder was die davon haben. Letzten Endes vergraulen sie nur die Touris, die sowieso mehr als genug Geld dort lassen. Wie ich wenige Minuten später mit dem Kauf ner 2 Tages Karte. Aber die gute Dame der Gemeinde Verwaltung, der wir danach eine Mail geschrieben haben, war trotz nett formulierter Nachricht genau so "freundlich" drauf. Offenbar gehts der Gemeinde zu gut.
Nur bringt das eindeutigste Schild nichts, wenn es absolut sinnlos platziert ist. Somit wird daraus einfach nur bewusste Abzocke.
Dass man, wie weiter oben beschrieben, übertrieben gesagt um 7.50 mit einem Strafzettel rechnen muss "weil parken ist erst ab 8 erlaubt", das ist einfach nur frech und Abzocke.
7.30 Uhr
Ob dieses Verbot dann auch tatsächlich kontrolliert und umgesetzt wird, hängt natürlich von der jeweiligen Gemeinde ab. Und da gibt's in Tirol halt viele Gegenden die da Aktion scharf machen.
Das ganze im Anschluss strafrechtlich zu verfolgen ist aber auch garnicht so leicht umsetzbar.
Ich habe gestern recherchiert und bin auf einen Fall gestoßen, bei dem öffentliches Camping auf einem Parkplatz vorgeworfen wurde. Ende der Geschichte: solange dir niemand eindeutig nachweisen kann, dass genau du mit deinem Fahrzeug X am Vortag um Uhrzeit Y auf den Parkplatz gefahren bist, hast du nichts zu befürchten. Es müsste wirklich abends der Parkplatzbetreiber alle noch stehenden Fahrzeuge dokumentieren oder die Einfahrt anderweitig mit Kennzeichenerfassung oder Videoaufnahme ausstatten.
Diese Info könnte insofern für einige interessant sein, dass man damit aus dem erwähnten Campingverbot, was teuer bestraft wird, ein einfaches Parkvergehen machen kann, weil man halt lediglich vor der erlaubten Öffnungszeit erfasst wurde.