Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
am lustigsten find ich ja eher das hier:
"spaßbieter zahlen 50 prozent des kaufpreises"
-den § würd ich gern sehen, mit dem er dem spaßbieter dann ans leder will...oder bekommen spaß bieter dann das bike für den halben Preis? -dann werd ich glaub ich zu einem..![]()
Diesen § erklärt Dir notfalls sein Anwalt. Wenn er diese Klausel in der Artikelbeschreibung aufführt, dann ist er auch berechtigt diesen Betrag einzufordern. Ist zwar eine miese Nummer, aber mit Abgabe des Gebotes gehst Du einen Vertrag mit dem Anbieter zu den angegebenen Bedingungen ein und die sind 50%! Paragrafen-Deutschland![]()