Ebay - Kuriositäten - Sammelthread - Teil 3

am lustigsten find ich ja eher das hier:
"spaßbieter zahlen 50 prozent des kaufpreises"
-den § würd ich gern sehen, mit dem er dem spaßbieter dann ans leder will...oder bekommen spaß bieter dann das bike für den halben Preis? -dann werd ich glaub ich zu einem.. :D
 
am lustigsten find ich ja eher das hier:
"spaßbieter zahlen 50 prozent des kaufpreises"
-den § würd ich gern sehen, mit dem er dem spaßbieter dann ans leder will...oder bekommen spaß bieter dann das bike für den halben Preis? -dann werd ich glaub ich zu einem.. :D

Diesen § erklärt Dir notfalls sein Anwalt. Wenn er diese Klausel in der Artikelbeschreibung aufführt, dann ist er auch berechtigt diesen Betrag einzufordern. Ist zwar eine miese Nummer, aber mit Abgabe des Gebotes gehst Du einen Vertrag mit dem Anbieter zu den angegebenen Bedingungen ein und die sind 50%! Paragrafen-Deutschland :(
 
Angemessen....? Der unterlegene Bieter kann das Ding ja auch kaufen bei einer Differenz von zumeist 1 €! Dem Verkäufer entsteht zumeist kein wirklicher finanzieller Schaden (die Bucht-Gebühren bekommt er schließlich auch erlassen). Ich sehe das ähnlich wie die Portoabzocke: Gehört verboten!

P.S.: Beim ADAC ging es um einen angemessenen Kaufpreis für einen Porsche 911 von knapp 50 €. Der Käufer hat das Auto nicht bekommen, da der Preis nicht marktüblich (>30%-Abweichung) war. Der Richter hatte wohl auch einen Clown zum Frühstück!
 
Diesen § erklärt Dir notfalls sein Anwalt. Wenn er diese Klausel in der Artikelbeschreibung aufführt, dann ist er auch berechtigt diesen Betrag einzufordern. Ist zwar eine miese Nummer, aber mit Abgabe des Gebotes gehst Du einen Vertrag mit dem Anbieter zu den angegebenen Bedingungen ein und die sind 50%! Paragrafen-Deutschland :(

Hä? Bitte Was? :)

Privatpersonen =! Kaufleute, bei ersteren gilt nicht pauschal alles was irgendwo steht.

Wenn ich die auktion gewinne, bin ich einen Kaufvertrag eingegangen, d.h. ich muss zahlen und der verkäufer muss mir die ware geben.
Wenn ich jetzt nicht zahlen will, kann ich mich auf irrtum berufen, bin dann aber dem Verkäufer ggü. schadensersatzpflichtig, sofern ihm einer entstanden ist. Punkt. Irgendeine Klausel, nach der ich trotzdem 50% zahlen muss ist komplett sinnfrei, für was denn? Oder bekomm ich dann ein halbes Fahrrad dafür? Oder ein ganzes? (deswegen mein Satz mit "dann werd ich zum Spaßbieter"..).
Wenn ich nichts bekomme, wäre das ungerechtfertigte Bereicherung des Verkäufers.

Er kann wie gesagt nur schadensersatz fordern, z.B. in Höhe der eBay-Gebühren, sofern er sich diese nicht erstatten lässt, aber das sind keine 50% des Kaufpreises.

Und eine Vertragsstrafe ist das auch nicht wirklich und diese können, afaik, auch keine Privatpersonen abschließen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dreh hat natürlich völlig Recht und diese Spaßbieter-Klausel benutzen ohnehin nur Wichtigtuer ohne die geringsten juristischen Kenntnisse bzw. schlichte Gemüter, die damit auch nur ihresgleichen beeindrucken können.

Aber das ist auch nur eine der ungezählten ständigen eBay-Kuriositäten.
 
Um nochmals ein wenig Licht in die Sache zu bringen....
Als Spaßbieter gelten diejenigen, die aus ,,Spaß", also ohne ernste Kaufabsichten bei einer Auktion mitbieten. Wer zum Abschlusszeitpunkt als Höchstbieter dasteht, schließt einen wirksamen Kaufvertrag mit dem Anbieter. Ein solch wirksamer Vertrag kommt auch dann zustande, wenn der Bieter eigentlich gar nichts kaufen will!
Das BGB spricht in solchen Fällen von einem ,,geheimen Vorbehalt", und der ist unwirksam. Wenn der Bieter den Preis nicht zahlt, verletzt er seine Vertragsverpflichtungen und macht sich somit schadensersatzpflichtig. Er muss dem Verkäufer den entstandenen Schaden ersetzen. Wie hoch der allerdings ist, darüber kann man im Einzelfall trefflich streiten. Üblich wird jedoch der angegebene Prozentsatz als Streitwert angesetzt!
Nachlesbar ist dies im §433 BGB unter privaten Kaufverträgen.
 
Also, unter §433 BGB les' ich u.a., dass der Käufer verpflichtet ist den Preis zu zahlen, das hab ich oben auch schon geschrieben und hat mit Schadensersatz oder Prozentsätzen eher garnichts zu tun,
Von daher erleuchtet mich dein Beitrag leider wenig, sorry :confused:


-allerdings hab ich jetzt selbst nochmal etwas gesucht und muss meine Meinung von oben aufgrund dessen revidieren:

http://www.kanzleibeier.de/ebay_Urteile_AgBremen16805.php

Dannach sind wohl Vertragsstrafen in Auktionsbeschreibungen doch möglich und zumindest 30% einforderbar...wieder was gelernt.

Denke das war jetzt auch genug Offtopic, sorry dafür von meiner Seite.
 
Ich bin zwar neu hier, aber würde gerne nochmal die Sache mit der Erstattung von 50% aufgreifen.

Mein Vater hat vor ein paar Jahren mal bei ebay einen zerlegten Käfer verkauft. Auch er hatte den netten Spruch drin stehen allerdings mit 30%.
Der Kerl selbst kam aus Flensburg bis ins Sauerland und als er da war meinte er ihn nicht mitnehmen zu wollen.
Er hat die 30% bezahlt und eine menge Sprit mit einem Ford Explorer inkl. Autotrailer.
Und man muss dazu sagen, dass wir selbst eine Anreise von 60km hatten zu dem Schuppen in dem der Käfer stand und wir voerher alles schon rausgeräumt und bis an die Straße getragen hatten und nachher wieder zurück.
Wer bei ebay etwas kauft sollte sich schon sicher sein und wenn er halt vorher vorbei kommt und es sich anschaut... Ansonsten kann man auch die Finger davon lassen.
Ich finde es sehr berächtigt, dass diese 30% erstattet werden, weil es ansonsten nur so von Spaßbietern wimmel würde.
Jeder, der es ließt das 30% erstattet werden kann es sich immernoch überlegen ob er dann wirklich darauf bietet oder nicht.
Ich lese mir doch auch einen Vertrag durch bevor ich ihn unterzeichne. Und falls mir etwas nicht gefällt, signiere ich eben nicht... ;)

Also das ist zumindest meine Meinung...

Ps: 30% hat er auch ein weiteres mal für einen Wohnwagen bekommen, der stehengelassen wurde ;-)
 
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