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Guest
Der Artikel bezieht sich auf den gewerblichen Zusammenbau und Handel. Und auch nur wenn Du ein komplett aufgebautes Rad anbietest. Also wenn Du als in den Warenverkehr Bringer fungierst. Dann kommen aber noch ganz andere Dinge auf Dich zu, da ist die CE Kennzeichnung Kindergarten.IMHO kümmert sich der Zoll bei Einzelteilen auch nicht um das CE Kennzeichen. Darum muss sich der Importeur kümmern.
Ich weiß, dass ich jetzt wieder der Spielverderber oder Miesmacher bin.
E-Bikes (Pedelecs) brauchen in D ein CE-Kennzeichnung.
https://ebike-mtb.com/e-mtb-selbst-bauen/
D.h., ohne CE Kennzeichnung nur nicht erwischen lassen.
Z. B.
https://www.elektrogesetz.de/themen/ruecknahme-handel/
Ab dem 1. Juli 2022 auch in großen Lebensmittelgeschäften/Discounter, die Elektroartikel verkaufen. Auch der Online-Handel ist zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet.
Das trifft auf eine Privatperson die es sich zur Eigennutzung bestellt nicht zu. Einzig die Motorparameter 25km/h Abregelgrenze und 250Watt, kein Gasgriff in D müssen gegeben sein damit es dem Fahrrad gleichgestellt ist.
Alles andere ist egal weil Du kein Inverkehrbringer sondern privater Nutzer bist.
https://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung
Wenn die Kiste sein Händler zusammengebaut hätte und ihm als Komplett Rad verkauft hätte sähe es anders aus. Betrifft dann aber den Händler

Quelle:Für Händler: Wer ein E-Bike ohne CE-Kennzeichnung kauft und in die EU importiert, gilt rechtlich als Hersteller dieses Produkts – und ist dadurch haftbar bei eventuellen Fehlern. Das Verkaufen von Bikes ohne Kennzeichnung kann dazu führen, dass die Behörden einen Verkaufsstopp verhängen oder die Ware beschlagnahmen.
https://ebike-mtb.com/rechtslage-e-mtb-was-darf-ich-und-wenn-ja-wie-viel/
Und wenn Du deinen Link nimmst und weiter runter scrollt steht folgendes

Jetzt noch der Versicherungsschutz, auch in Deinem Link ganz weit unten ...E-MOUNTAINBIKE: Bekommt der Käufer eines Rahmensets von euch eine EG-Konformitätserklärung und ein Typenschild mit CE-Kennzeichnung?
Dominik Geyer: Ja. Wir vertreiben das Rahmenset als „unvollständige Maschine“ mit allen erforderlichen technischen Unterlagen sowie einer Einbauerklärung. Eine CE-Kennzeichnung ist hierbei nicht erforderlich.
Christian Weishuber: Das Fehlen einer CE-Kennzeichnung führt nicht automatisch zum Verlust des Versicherungsschutzes in der Privathaftpflichtversicherung.
Für die beschriebene Schadenskonstellation kommt es auf den zugrundeliegenden Vertrag, die Umstände des Schadens (Verschulden ja/nein), die Forderung und die Beschaffenheit des E-Mountainbikes an.
d. h. ganzen Artikel lesen, nicht dort aufhören wo es einem gerade gefällt

Die von dir zitierte Norm DIN Nummer ist ab Juli 2022 Geschichte. Die neue kannst Du Dir hier schon mal vorab kaufen
https://www.din.de/de/mitwirken/nor...veroeffentlichungen/wdc-beuth:din21:331889689
So, fertig

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