Dynamo bleibt Pflicht!

Snowscoot-rider

wann gibts wieder Schnee?
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am 13.10.04 ging die Nachricht um, daß Dynamos nun von der STVZO nicht mehr vorgeschrieben seien, also daß Batterielichter als alleiniges Licht nun zulässig wäre.

Allerdings liegt mir nun eine Pressemitteilung der ZIV (ZweiradIndustrieVerband) vor, in dem dies nicht bestätigt wird! Die ZIV weißt ausdrücklich darauf hin, daß diese Nachricht, die vom ZDF verbreitet wurde, nicht stimme! Nur MTB bi 13kg und RR bis 11kg sind von dieser Regel ausgeschlossen!

Desweiteren lese ich in einer andere Meldung, daß es sogar ganz anders kommt:
-Scheinwerfer müssen nun angeblich 10 Lux Lichtstärke aufweisen, dh. daß nur neure Halogen und LED scheinwerfer somit zuässig sind!
-Scheinwerfer und Rücklicht müssen (!) nun mit einem Doppelkabel angeschlossen werden.
-Rücklichter müssen zukünftig mit Standlicht ausgerüstet sein!

Die Meldung des ZIV scheint seriös, aber kann mir letzteres jemand bestätigen? Aus meiner mir vorliegenden Meldung geht nämlich ganz und gar nicht hervor ob es dabei nur um Planung handelt oder ob das so schon Vorschrift ist...
 
ich seh´s schon kommen....
meine urenkel werden immer noch mit den dunklen, dynamogetriebenen glimmlämpchen durch die nacht rollen.. :rolleyes:
es gibt doch genügend gute lösungen.
autos und motorräder bringen jedes jahr neuen supernovabrenner an die strasse und wir funzeln mit nem teelicht daher :lol:
 
Tja, was mach ich jetzt mit meinem <13 kg Trekkingrad?
Einfach behaupten, das sei ein "Twenty Niner" ? :eek:
Wird wohl bei 10 € Eintritt bleiben. :kotz:
 
Wo im Gesetz (speziell StVZO) steht, was ein Mountainbike bzw. Rennrad ist?

Hat die Polizei eine geeichte Waage dabei, mit der sie die Einhaltung der Gewichtsgrenzen überprüfen kann?
 
MudGuard schrieb:
Wo im Gesetz (speziell StVZO) steht, was ein Mountainbike bzw. Rennrad ist?

Hat die Polizei eine geeichte Waage dabei, mit der sie die Einhaltung der Gewichtsgrenzen überprüfen kann?

Wahrscheinliches Unterscheidungsmerkmal für Polizisten:

Hörner hinten = Rennrad
Hörner vorne = Mountainbike

Gewicht = DienstaltersstufexAnzahl Scheinwerfer am Streifenwagen/2
 
Boandl schrieb:
Einfach behaupten, das sei ein "Twenty Niner" ?

genau das würde ich machen - vorausgesetzt du fährst mit einem sportgerät rum (d.h. für ottonormalstreife: kein gepäckträger, keine festinstallierten schutzbleche etc.) - bei 'normalen' fahrrädern wird ja auch nicht zwischen reifengrössen unterschieden...

gruss,
kilowahn
 
Hmmm...vielleicht: Batterielicht reicht, nen Dynamo muß nur mitgeführt werden:lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:
...dann steck ich mir jetzt immer einen ins Trikot... :D :D :D :D
 
zastafari schrieb:
Hmmm...vielleicht: Batterielicht reicht, nen Dynamo muß nur mitgeführt werden

wie wärs dann mit dem hier:
uuuu.jpg
 
Das ist sooooo Peinlich mit diesen Gesetzen aus der Steinzeit :mad:

Was macht es für einen Unterschied ob ein Bike 13 kg wiegt oder mehr - Das Licht wird sich dadurch kaum ändern :rolleyes:
 
MudGuard schrieb:
Wo im Gesetz (speziell StVZO) steht, was ein Mountainbike bzw. Rennrad ist?

Ist nicht weiter ausgeführt.

MudGuard schrieb:
Hat die Polizei eine geeichte Waage dabei, mit der sie die Einhaltung der Gewichtsgrenzen überprüfen kann?

Dafür gibt es § 31c StVZO. Ob es wohl irgendwann mal dazu kommt, daß ein Gericht über die Anwendbarkeit dieses Paragraphen für nichtmotorisierte Fahrzeuge zu entscheiden hat?

Daniel (der - da Yak-Besitzer - diesen Paragraphen mit Grinsen gelesen hat...)
 
Solange die Regelungen von Leuten gemacht werden, die das letzte Mal Rad gefahren sind als da noch Karbidlampen drangeschraubt waren ....
Ich wär für ein Gesetz, das die Menschen, welche Gesetze fabrizieren zwingt, dieselbigen erstmal im Feldversuch höchstpersönlich auf Praxistauglichkeit zu testen. Dann würdes nämlich mind. 98% weniger Dünnschiss in der Bürokratischen Republik Deutschland geben.
 
gorbi73 schrieb:
Solange die Regelungen von Leuten gemacht werden, die das letzte Mal Rad gefahren sind als da noch Karbidlampen drangeschraubt waren ....
Ich wär für ein Gesetz, das die Menschen, welche Gesetze fabrizieren zwingt, dieselbigen erstmal im Feldversuch höchstpersönlich auf Praxistauglichkeit zu testen. Dann würdes nämlich mind. 98% weniger Dünnschiss in der Bürokratischen Republik Deutschland geben.

Hier im Lande wird es irgendwann in den nächsten Jahren eine gewaltige Ausmistaktion geben müssen. Mittlerweile muß man ja fast auf allen Ebenen zu der Erkenntnis kommen, daß es mit Deutschland erst wieder bergauf gehen wird, wenn dieser Staat möglichst breitflächig zerstört und durch ein effektiveres und bürgernäheres Nachfolgekonstrukt ausgetauscht worden ist.

Ärgerlicherweise ist dieses Volk zu dumm und zu moralisch, mal mit dem notwendigen Nachdruck für Veränderung zu sorgen.

Daniel
 
Die sind doch in jeder Hinsicht total bescheuert da oben!!

Na gut hoffen wir mal auf den Tip mit dem Sportgerät.


Jetzt im Winter wiegt mein Crossrad leider auch wieder mehr als 11kg. Hebie-Steck-Schutzbleche, Sigma Mirage + MirageX + Nipack, Sigma Diode-Rücklicht und dicke 545er-Shimano-Pedale(wegen dem Käfig, besser fürn Winter) wiegen ja doch roundabout 2kg mehr.


Leider fahr ich immer mehrmals die Woche in der City direkt 3m entfernt an der Polizeiwache vorbei, nicht das die jetzt im Winter mal Langeweile haben und mich anhalten - wegen der Lichtanlage vorn, ist ja doch ganz schön hell.


Und wenn man dann sone Paragraphenreiter erwischt:


Reflektor vorn - haben wir nicht :(

Reflektor hinten - haben wir nicht :(

Pedalreflektoren - haben wir nicht :(

Speichenreflektoren - haben wir nicht... stop, hab Reflexstreifen auf´m Reifen (Marathon XR - zur eigenen Sicherheit) ;)

Dynamolicht vorn - haben wir nicht, verbotene Lichtanlage - die dunklen Funzeln ;)

Dynamolicht hinten - haben wir nicht, dafür Batterielicht natürlich mit Standlichtfunktion ;)

Gewicht ? - Ich will mal sehen, wie die das wiegen wollen, gehen wir in ne Fleischerei und hängens da an die Waage :lol:

Na egal, wir klopfen lieber auf Holz, das sowas nicht passiert, Toi, Toi, Toi.
 
Die Mirage Plus Mirage X ansich ist ja nicht verboten!

Darfst halt im bereich der StVo nur die 5 W Lampe nutzen ;)
Die X nimst du natürlich nur auf Feld/Waldwegen :D
 
danielr schrieb:
Hier im Lande wird es irgendwann in den nächsten Jahren eine gewaltige Ausmistaktion geben müssen. Mittlerweile muß man ja fast auf allen Ebenen zu der Erkenntnis kommen, daß es mit Deutschland erst wieder bergauf gehen wird, wenn dieser Staat möglichst breitflächig zerstört und durch ein effektiveres und bürgernäheres Nachfolgekonstrukt ausgetauscht worden ist.

Ärgerlicherweise ist dieses Volk zu dumm und zu moralisch, mal mit dem notwendigen Nachdruck für Veränderung zu sorgen. Im Moment scheint der Weg "Zukunft schaffen, Politiker töten" noch am realistischsten zu sein - aber das mag man hierzulande ja nicht hören...

Daniel

Ich bin der Meinung, wir sind nicht dumm genug um uns hier Aufrufe zum Töten und zur Zerstörung des Staates anzuhören.
Hier sind die Moderatoren gefordert!
 
hm, mal andere Frage: Müssen denn MTBs und RR, die in die Gewichts-Ausnahmeregelung fallen, denn auch Reflektoren haben ??

Ich bin der meinung, daß in der Praxis die meisten Polizisten doch schon froh sein werden, wenn der Radfahrer überhaupt ein funktionierendes Licht dran hat! ganz egal ob Dynamo oder Batterie. Dies bestätigt sich auch immer wieder im Laden, wenn Eltern mir das Rad des Juniors reinschieben, das ich bitte verkehrsicher machen solle -> mit Batterielichter (!) und dieses Rad dann auch so abgenommen wird!
An der MirageX wird sich wohl kaum ein Polizist aufpissen, woher soll denn der wissen, daß die gar nicht zugelassen ist in der STVZO. Und das XenonAbblendlicht einer Limosine blendet wahrscheinlich auch noch mehr wie die putzige MirageX...
Außerdem finde ichs trotz allen Bürokratisumus überhaupt erstaunlich,daß es eine Ausnahmeregelung für MTB und RR gibt! Überlegt euch das mal, viel bürokratischer wäre es doch wenn es diese Regel nicht gäbe, dann könnte man jeden RRadler aus dem Verkehr ziehen "So zeigen SIe mir jetzt mal Ihren Dynamo! - aha wir haben wohl keinen was? das kostet 50 EUR und 3 Monate Fahrverbot" Also nicht, daß ich die ganzen Regeln in Schutz nehme, ich wundere mich nur, daß man überhaupt schon so fortschrittlich ist - man Bedenke, es ist tatsächlich schon im Gesetzesbuch angekommen, daß es schon Mountainbikes gibt :eek:
 
Snowscoot-rider schrieb:
hm, mal andere Frage: Müssen denn MTBs und RR, die in die Gewichts-Ausnahmeregelung fallen, denn auch Reflektoren haben ??
Ja! es ist leider!! so. Und zwar alle (weiß vorne, rot hinten, 2X2 gelb in den Speichen - bzw Reflexstreifen im Mantel - ,2x2 gelb an den Pedalen)

Ich bin der meinung, daß in der Praxis die meisten Polizisten doch schon froh sein werden, wenn der Radfahrer überhaupt ein funktionierendes Licht dran hat! ganz egal ob Dynamo oder Batterie. Dies bestätigt sich auch immer wieder im Laden, wenn Eltern mir das Rad des Juniors reinschieben, das ich bitte verkehrsicher machen solle -> mit Batterielichter (!) und dieses Rad dann auch so abgenommen wird!

Da bin ich echt vorsichtig!
Wenn "Verkehrsicher" verlangt ist, muss das Rad der STVzO entsprechen, sonst kann man dir ans Bein pinkeln.
Nicht, dass der Polizist der kontrolliert das Problem ist, aber ein Unfall(besonders bei Kindern) und man kommt zum Schluss, das Rad entspricht nicht STVzO (Eltern erinnern sich dann ganz schlecht daran, "nur" eine Batteriefunzel geordert zu haben."...im Radladen extra gesagt verkehrssicher... das hätten die doch wissen/sagen müssen....)

Gruss, rascal92 :daumen:
 
rascal92 schrieb:
(Eltern erinnern sich dann ganz schlecht daran, "nur" eine Batteriefunzel geordert zu haben."...im Radladen extra gesagt verkehrssicher... das hätten die doch wissen/sagen müssen....)

Da mach ich mich locker -> sag immer, daß Batterielicht nicht der STVZO entspricht und ggf das Rad so nicht durch die Prüfung kommt! Außerdem solle man bitte in dem Fall nicht mich anpinkeln sondern den Polizisten der das Rad so bei der Prüfung abgenommen hat. Denn der sollte das noch eher wissen als ich...

Hier in der Gegend machen die Polizisten es ja aber auch nicht anders als wir. Klar, diese sind halt auch nur normale Menschen und haben auch keine Lust ihr edles Bike mit Reflektorenkram zu verschandeln...
 
danielr schrieb:
MudGuard schrieb:
Hat die Polizei eine geeichte Waage dabei, mit der sie die Einhaltung der Gewichtsgrenzen überprüfen kann?
Ist nicht weiter ausgeführt.

Dafür gibt es § 31c StVZO. Ob es wohl irgendwann mal dazu kommt, daß ein Gericht über die Anwendbarkeit dieses Paragraphen für nichtmotorisierte Fahrzeuge zu entscheiden hat?
§31c StVZO greift nicht - denn es geht weder um die zulässige Achslast noch um das zulässige Gesamtgewicht, sondern um das Fahrzeug-Leergewicht.
 
Bis jetzt gibt's noch nix endgültiges (bin mal gespannt, wie die das zum 01.01. schaffen wollen). Derzeit gibt es nur einen Verordnungsentwurf. Neben der bekannten 11Kg-Regel für Rennräder soll nun auch eine 13Kg-Regel für MTB's (bin mal auf die Definition gespannt - wahrscheinlich "Geländewettkampfräder") eingeführt werden. Die Dynamopflicht bleibt anderslautenden Meldungen bestehen. Die Presse war da etwas voreilig mit der Abschaffung der Dynamopflicht.

Übrigends existiert für ältere Räder ein Bestandsschutz. D.h., wenn Du z.B. eine 10 Jahre alte Schleuder (oder älter) hast, brauchst Du auch nur die vorgeschriebenen Teile anbauen, die zu der damaligen Zeit galten. Dazu gibt es den umfangreichen §72 StVzO (Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen).

Ist aber kein Freibrief für neue Räder. D.h., wenn Du heute ein Rad kaufst, müssen eben auch die heute vorgeschriebenen Teile vorhanden sein. Wenn nicht, musst Du sie nachrüsten.
 
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