captainz3
The Extraterrestrial
Hi Stummerwinter,Darf ich das Bild nutzen? Wollte dem Ministerium mit Hinweis aus den Presseartikel eine Mail schreiben, wo das im Landeswaldgesetz steht. Dazu noch ein Bild wie es aktuell in Bindersbach aussieht...
ich hatte das schonmal an anderer Stelle aus dem Landesforstgesetz zitiert. Bitte selbst Nachlesen unter Paragraph 22 (3) und (7) für die Definition von Waldwegen. Daraus folgt: Wanderwege befahren ist verboten.
Also am Besten sollten wir uns mit dieser Einsicht alle selbst anzeigen und gleich ein anderes Hobby suchen.
Außer natürlich diejenigen die ausschließlich auf Forststraßen unterwegs sind....
http://landesrecht.rlp.de/jportal/p...ahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-WaldGRPpP2