Ich meine irgendwo hier im Forum gelesen zu haben, dass man als Privatperson von der Antidumpinggebühr ausgenommen ist, es sei denn man kommt über eine bestimmte Anzahl von Artikeln pro Monat. Oder habe ich da was falsch verstanden?
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nur mit Anwalt!
Mit freundlichen Grüßen,
Mega frech! Kontingent ist noch lange nicht ausgeschöpft und du solltest in nicht mal die 4,7% zahlen müssen sonst nur die 19%Moin,
war heute beim Zoll meinen Carbonrahmen abholen, habe alle möglichen Anlagen die hier und sonst wo zu finden waren mit genommen, vorgezeigt. Ich habe mehrmals auf die "einfacher Fall" Regelung hingewiesen, die Warennummer gesagt, gezeigt und abgegeben.
Der Rahmen wurde trotzdem als 87149110310 /8900 eingeteilt und mir wurden die 48,5% Antidumping Zoll berechnet. Ich habe an [email protected] geschrieben und werde auch noch einspruch erheben.
Hat jemand noch eine Idee wie ich da wieder raus komme oder geht das nur mit Anwalt?
Mit freundlichen Grüßen,
Felix
Mein Eindruck:Sport frei.
Ich benötige eure Hilfe bei der Einfuhr eines Rahmensets in UD matt aus China (Rahmen und zugehörige Kleinteile). Beziehungsweise habe ich das Paket heute vom Hauptzollamt Dresden abgeholt und möchte von meinem 30-tägigen Widerspruchsrecht gegen die erhobene Anitdumpinggebühr Gebrauch machen. Aber der Reihe nach:
Warenwert inklusive Versandkosten 190,12€
Dazu kamen heute
ZOLLEU 8,94€
ANTIDUMPEU 92,21€
EUST 46,60€
Als Warennummer wurde die 8714 9110 31 0 / 8900 festgelegt.
Vor Ort wurden quasi keine Diskussionen zugelassen. Ich war eigentlich mit der Nummer 8714 9110 21 0 ins Rennen gegangen. Ich wurde mit dem Hinweis abgewatscht, dass dort quasi täglich von Privatpersonen Fahrradrahmen eingeführt würden und alle die Anitdumpinggebühr zahlen müssten.
Wie seht ihr das? Habe ich Chancen, den Gebührenbescheid anzufechten? Mit welcher konkreten Argumentation? Verordnung 140? Aber auf welchen Absatz soll ich mich beziehen?
Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe und sorry, falls mein Fall in etwa schon 85 mal hier diskutiert wurde. Dann bin ich auch dankbar über einen Link und mache mich schlauer.
Wie hattest du den Einspruch gerechtfertigt?Heute kam Post vom Hauptzollamt. Mein Einspruch gegen den Einfuhrabgabenbescheid vom 21.12.2020 per Mail am 22.12.2020 wurde akzeptiert. Ich bekomme die Antidumpinggebühr und die anteilig zuviel gezahlte Einfuhrumsatzsteuer erstattet. 106,96€ macht das in Summe.
Guten Morgen,Guten Abend,
wie schön, dass sich hier einige Leute tummeln, die offenbar mehr Durchblick in dem Thema haben als ich. Ich habe einen gebrauchten Fahrradrahmen aus den USA importiert und mit den 4,7% Einfuhrabgabe + MwSt gerechnet. Jetzt sind dazu noch 25% „Zusatzzölle“ berechnet worden. Ich finde kaum brauchbare Informationen und habe mir bislang zusammen gereimt, dass es auf Stahlerzeugnisse aus den USA derzeit 25% Zusatzzoll gibt. Ist das eine plausible Erklärung? Ist ein Stahlrahmen. (Wobei die Reynolds Rohre m.E. ein Britisches Erzeugnis sind ;-)
Kann ich da als privater Endverbraucher evtl. analog zum vorbeschriebenen Fall (China) Widerspruch einlegen, bzw. hätte sowas Aussicht auf Erfolg?
Als Warennummer steht 87149110390 / 8900 auf dem Bescheid, Hinter „Zusatzzölle (ZUSZEU)“ steht in der Spalte „B-Schl“ A2000.
Ich bin da ganz bei dir und natürlich froh, dass die Angelegenheit am Ende so positiv für mich ausgegangen ist. Einen üblen Nachgeschmack hinterlässt die halbe Stunde in der Poststelle des Zollamt trotzdem bei mir. Ich habe in meinem Leben sehr selten das Gefühl, der abstrakten Institution "Staat" persönlich gegenüberzustehen. Das war einer dieser seltenen Augenblicke. Und die Art und Weise, wie die Beamtin mich dort abtreten lassen hat, war gelinde gesagt unerfreulich. Die hat mich nicht ernst genommen und sich eher lustig über mich gemacht, wie ich darauf käme, dass Privatpersonen unter bestimmten Bedingungen keinen Antidumingzoll zahlen müssten. Und ich glaube im Leben nicht, dass die nichts von dieser Regelung vom 6.11.2012 weiß. Bei uns in Sachsen nennt man so einen Vorgang "Dummfang". Das kannte ich bisher nur vom Gebrauchtwagenkauf...Etwas arg langsam, die Entscheidung, aber in der Sache prima. Wir haben letztlich eine gut funktionierende Verwaltung, wo man mit einem berechtigten Einspruch auch durchkommt. Das meine ich ohne Ironie.
Und genau dieses Verhalten eines staatlichen Angestellten ist nicht in Ordnung.Ich bin da ganz bei dir und natürlich froh, dass die Angelegenheit am Ende so positiv für mich ausgegangen ist. Einen üblen Nachgeschmack hinterlässt die halbe Stunde in der Poststelle des Zollamt trotzdem bei mir. Ich habe in meinem Leben sehr selten das Gefühl, der abstrakten Institution "Staat" persönlich gegenüberzustehen. Das war einer dieser seltenen Augenblicke. Und die Art und Weise, wie die Beamtin mich dort abtreten lassen hat, war gelinde gesagt unerfreulich. Die hat mich nicht ernst genommen und sich eher lustig über mich gemacht, wie ich darauf käme, dass Privatpersonen unter bestimmten Bedingungen keinen Antidumingzoll zahlen müssten. Und ich glaube im Leben nicht, dass die nichts von dieser Regelung vom 6.11.2012 weiß. Bei uns in Sachsen nennt man so einen Vorgang "Dummfang". Das kannte ich bisher nur vom Gebrauchtwagenkauf...
Letztendlich musste sich jetzt eine andere Abteilung nochmal hinsetzen und den Vorgang prüfen. Effizient ist anders.
In fact, this label usually appears on parcels transiting through a third EU country. For example,the PostNL’s parcels,Usually mainland Chinese sellers will ship the goods to the PostNL agency in Hong Kong,and then the goods will ship to Netherlands, However, the Dutch customs will not process these packages, but send them directly to the destination EU countries.Only PostNL knows that this package is from Hongkong China actually,The customs of other EU countries can only see that this package was shipped from the Netherlands,(For example, I have a parcel like this whose destination is France,When I track this package on the website la poste (French Post ),The tracking information will only appear after the package arrives in the Netherlands, and it will show that the package was sent from the Netherlands) This is why PostNL will put this label on the package to remind other EU customs that although this package is sent from the Netherlands, the Dutch customs does not impose tax on it, the package should not be regarded as goods within the EU
Übrigens wird das mutmaßlich zur Mitte des Jahres noch einmal schwieriger denn dann wird ja alles verzollt und versteuert auch die billigen unter 22 Euro. Das kann der Zoll natürlich nicht mehr erledigen und ich vermute dass dann die Logistikunternehmen den Auftrag bekommen dies zu erledigen. Diese werden vor allem erstmal Gebühren dafür verlangen und dann wird es dort noch schwieriger Einspruch einzulegen da hast du die Wahl, das Paket anzunehmen und zu zahlen oder die Wahl ob Vernichtung oder zurücksenden dem Unternehmen zu überlassen. Hinterher kannst du dann Einspruch einlegen und vor Gericht ziehen. Auch das habe ich schon durch, man kann der DHL z.b. nicht zu drohen egal wie widerrechtlich ihr Handeln ist. Das wird dann alles noch anonymer werden, weil du noch nicht mal mit einem auch nur ansatzweise Verantwortlichen sprechen kannst.
Es wird im "Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls" eine Anwendung namens ATLAS-IMPOST freigeschaltet werden mit der man Sendungen unter 150 Euronen selber verzollen kann anstatt die DHL zu beauftragen.@TelSon da gebe ich dir vollkommen Recht. Ich bin sowieso sehr gespannt wie das am Mitte 2021 ablaufen wird. In Deutschland und dem Sammeln von Informationen bei Restaurant oder Friseurbesuchen auf Handzetteln kann ich mir beim besten Willen keinen geregelten oder gar automatisierten Ablauf vorstellen. Auch ein 3rd Party Logistikunternehmen kann nicht auf einmal diesen Berg an Arbeit übernehmen. Auf jeden Fall nicht ohne eine Monate lange Eingewöhnungsphase. Ich hoffe mittelfristig auf ein app, mit der Privatleute sehr einfach Eigenverzollung machen können, noch bevor das Paket beim Zoll ist. Oder der Versender muss bevor die Sendung losgeschiclkt wird dies übernehmen. Dann ein QR Code auf das Paket und der Zoll brauch es nur auf einem Förderband einscannen und man bekommt eine Aufforderung zum Einscannen der Rechnung bzw. gleich eine Zahlungsaufforderung per Push Nachricht aufs Handy/Tablet übermittelt. Alles OHNE Papier und Mail so wie ich hoffe. Da könnten sich App-Entwickler eine goldene Nase verdienen und eine fertige Lösung an das Finanzamt+Post verkaufen. Gibt's vielleicht schon alles in anderen Ländern.