Crash mit unangeleintem Hund im Wald. Wer schuld??

Vollständige Seite anschauen…
........
Verklagt ihr ein Reh, wenn es im Wald plötzlich mal im Weg steht?
Ich habe auf einer Tour sehen können, wie so ein Vieh bei durch einen Trupp Biker geschossen ist. Glücklicherweise ohne dass etwas passiert ist.
Danach lächelt man und denkt: gut das es kein ausgewachsenes Wildschwein war!
 
köter, vieh... also bei manchen ausdrücken von einigen membern hier bekomm ich einfach nur das kotzen!

aber zum thema: rechtlich ist es wohl so dass es eine art leinenzwang gibt. soll wohl heissen: hund muss grundsätzlich angeleint sein. ich für meinen teil hätte aber wirklich 1. ein verdammt mieses gefühl wenn ich so nen hundi überfahren würde. 2. schiß vorm durchdrehenden hundehalter, nachdem ich seinen schatzi rücksichtlos übern haufen gefahren hätte.

ich weiß ja nicht ob es soooo schwer ist ein bissel rücksicht nehmen zu können. im schlimmeren fall läuft da mal kein hund ohne leine rum sondern ein kleines kind.
 
...
aber zum thema: rechtlich ist es wohl so dass es eine art leinenzwang gibt. soll wohl heissen: hund muss grundsätzlich angeleint sein.
...
Kinners, das muss einem ja nicht gefallen, aber es ist nun mal nicht so. Es gibt keine Leinenzwang und auch nicht "eine Art Leinenzwang" überall und grundsätzlich.
 
Tja ist leider so. Ein solcher ... Hund muss so umfahren werden, dass nix passieren kann, egal was der .... Hund so macht.
Anders isses nur auf dem gekennzeichneten Radweg. Da ist der Halter auf jeden Fall verantwortlich, falls etwas passiert und sei es nur, dass der .... Hund schnappt.
 
Hallo alle zusammen!

Es ist doch ganz einfach.. Man muß nur ein wenig RÜCKSICHT nehmen! Das ist alles und schon geht man jeder Menge Ärger & Problemen aus dem Weg!
 
Kreuz mir in dem verlinkten Dokument mal den Passus an. Bei den Stichworten Öffnungszeiten und Eintrittspreise von dir keimt in mir der Verdacht, dass du von etwas völlig anderem redest. Vielleicht irgendein Wild- oder Freizeitpark. Der Naturpark Pfälzerwald ist aber was ganz anderes. Wie groß der ist, kannst du in der Verordnung lesen.
 
Kreuz mir in dem verlinkten Dokument mal den Passus an. Bei den Stichworten Öffnungszeiten und Eintrittspreise von dir keimt in mir der Verdacht,
Nanana jez awwa


dass du von etwas völlig anderem redest. Vielleicht irgendein Wild- oder Freizeitpark. Der Naturpark Pfälzerwald ist aber was ganz anderes. Wie groß der ist, kannst du in der Verordnung lesen.

Ich werd gleich mal in den finsteren Keller steigen ... das Altpapier durchwühlen, falls ich allerdingens erstmal lachen muß kann das auch etwas länger dauern
 
Boah, ist das schon wieder traurig hier, mit dem Rumgeheule und dem juristischen Halbwissen-Gefasel. Wenn man mit so nem Flohzirkus zusammencrasht, gibt's genau zwei Dinge zu tun:

  1. Hoffen, dass es der Pelzhaufen überlebt (sonst gibt's Tränen)
  2. Ordentlich den Dreck aus den Schürfwunden schrubben (sonst gibt's Sommersprossen)

Das war's schon. Alles Andere ist überflüssiges Rumgehampel und macht schlechte Laune...
 
Geile Einstellung
 
und das ist auch gut so!

Zu kein Leinenzwang: Naja als genereller d.h. prinzipiell und für alle geltender Leinenzwang haben die Gerichte ja immer was dagegen gehabt. Allerdings (und das wissen viele Hundehalter sicher nicht) gibt es regional und temporäre Leinenzwänge. So bspw. in vielen Bundesländern in Feld/Wald/Wiese von April bis Juli (Brutzeiten), in einigen Kommunen ganzjährig und flächendeckend (auch in Wald/Wiesen) und den meisten Kommunen in allen Parks/Grünanlagen auf allen Plätzen uvm.
 
Am wichtigsten ist doch die gegenseitige Toleranz; nicht immer auf sein Recht pochen, dann ist vieles leichter!
 
Ich kann es auch kaum glauben
Muß Ironie sein.
Wenn SW von Toleranz redet ...!
Da hab ich ja schon ganz andere (beleidigende ) Töne über das Thema
von SCHWARZWILD /SCHWATZWILD gehört.
 
Zuletzt bearbeitet:
sieht oder hört man als hundebesitzer einen radfahrer, ruft man seinen hund zu sich / sehe ich als radfahrer personen samt oder ohne hund, kündige ich mich an und verringere die geschwindigkeit.

interessant wird es, wenn eine der beiden parteien denkt, ihnen gehört der wald, feldweg, oder was auch immer.

und was temporäre oder örtlich begrenzte leinenzwänge oder der befreiung eines solchen angeht, so gelten hierzu nochmal sonderregelungen der jeweiligen kommunen (begleithundeprüfung vorhanden, allgemeinsituation, arbeitshund in ausübung seiner aufgabe, etc.), wie bereits angesprochen.
auf jeden fall hat ein hund, selbst im trieb, jederzeit abrufbar zu sein.
gab´s da nicht auch was, dass ein radfahrer im wald ausschliesslich auf gekennzeichneten und freigegeben wegen, mit der situation entsprechender geschwindigkeit zu fahren hat?
 
Sie: Was ist denn das für eine Wurst mit Laufwarzen da vorne?
Er: Und der Hund erst!
 

Rechtlich habe ich erstmal als Hundhalter eine Hundehalterhaftpflicht. Und die Regelt das schon, bzw. der Radler darf sich mit meiner Haftpflicht vor Gericht streiten.

Aber: Wenn da ein Hund umgefahren wird, dann wird es dort bald keine MTB Strecke mehr geben.

Wobei ich als Hundebesitzer bisher noch nie Probleme mit Fahrradfahren hatte - bei uns nimmt man da aufeinander Rücksicht. Nur mit Joggern oder Nordic Walkern die mit Stöpseln im Ohr der Welt entrückt ihres Weges ziehen, gibt es hin und wieder Probleme - die kriegen dann Angst und einen hohen Puls, wenn sie meinen 40 kg Flat plötzlich vor sich sehen.
 
Vollständige Seite anschauen…
Datenschutzeinstellungen