sieht oder hört man als hundebesitzer einen radfahrer, ruft man seinen hund zu sich / sehe ich als radfahrer personen samt oder ohne hund, kündige ich mich an und verringere die geschwindigkeit.
interessant wird es, wenn eine der beiden parteien denkt, ihnen gehört der wald, feldweg, oder was auch immer.
und was temporäre oder örtlich begrenzte leinenzwänge oder der befreiung eines solchen angeht, so gelten hierzu nochmal sonderregelungen der jeweiligen kommunen (begleithundeprüfung vorhanden, allgemeinsituation, arbeitshund in ausübung seiner aufgabe, etc.), wie bereits angesprochen.
auf jeden fall hat ein hund, selbst im trieb, jederzeit abrufbar zu sein.
gab´s da nicht auch was, dass ein radfahrer im wald ausschliesslich auf gekennzeichneten und freigegeben wegen, mit der situation entsprechender geschwindigkeit zu fahren hat?