Crash mit unangeleintem Hund im Wald. Wer schuld??

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10. Februar 2010
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Hallo,

ja ich weiß es gibt schon sehr viel "Hundethemen", aber hab bissher nichts genau passendes gefunden...
Also wir haben bei uns im Wald ( glaube kein Naturschutzgebiet, bin aber nicht sicher..) eine MTB Strecke die an einer Stelle den normalen Fußgängerweg kreuzt. Meistens steht auch einer immer da unten und passt auf das kein Fußgänger umgefahren wird. Zur Not kann man die aber auch noch auf dem letzten Stück sehen... gerade jetzt wenn das Laub von den Bäumen ist...
Doch nun gab es letztens dei Situation das ich runtergefahren bin, keine Fußgänger da waren und ich weiter gefahren bin, nur im Augenwinkel habe ich dann gesehen dass da plötzlcih so ein kleiner Hund angerannt gekommen ist und mir dann hinterher... der war ca 50m oder mehr vor dem Besitzer, auch noch außer Sichtbereich...

Desswegen würde ich mal gerne wissen wie es rechtlcih aussieht wenn mal so ein Hund umgefahren wird?? es gibt leider sehr viele Besitzer die ihre Hunde da rumrennen lassen... ( ich weis bisher nur, dass es keine Leinenpflicht gibt, so weit bin ich schon...)
 
Du wahrscheinlich...

Son Crash dürfte aber auch echt unwahrscheinlich sein... Son Köter hat ja Augen im Kopf und kann schneller bremsen / ausweichen als du. Da muss es schon zu einer Verkettung sehr unglücklicher Umstände kommen... z.b. schlechte Sichtverhältnisse durch starken Regen / Schneetreiben + Köter mit Gehbehinderung und 17 Dioptrien + versagende Bremsen...

Man sieht ja selbst bei der Tour-de-Frongs, wenn denen ihre Modellbau Laufräder direkt auf so nem Hund brechen läuft der einfach weiter...
 
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natürlich hat der hundehalter schuld, wenn im obigen fall was passiert. leinenzwang ja nein, naturschutzgebiet ja nein ist irrelevant. hier geht es um die gefahr, die von dem hund ausgeht, wenn er auf den biker losgeht. und die hat der hundehalter zu vertreten.

beim sturz infolge des köters würde ich sofort strafanzeige wegen fahrlässiger körperverletzung gegen den halter erstatten, beweissicherung ist allerdings ein problem.
 
hm jo ok, danke für die antworten, wär dann halt nur die frage wie die polizei das dann werten würde? Ob ich den Hund umgefahren habe oder der Hund mir vors Rad gelaufen ist...

naja wird schon nicht passieren ^^ aber zu einigen diskussionen wirds da bestimmt noch kommen..xD xD
 
Wenn du Rad fährst bist du an sich dazu verpflichtet, zu jedem Zeipunkt bei Gefahren sicher zum Stehen zu kommen. Wenn du also auch auf un- oder bekannten Strecken so fährst, dass du einen Hund erwichst, solltest du dir nicht den Kopp machen wen du belangen kannst. Da ist es auch ziemlich egal, ob der Hund dir in den Weg springt oder nicht. Könnte auch ein Kind/älterer Mensch sein. Die könnten für dich genauso unkalkulierbar reagieren und dir so quasi in den Weg laufen. Auf jeden Fall warst du mit unangemessener Geschwindigkeit unterwegs und nicht in der Lage die Situation sicher zu bewältigen. Da von dir in diesem Falle wohl das größere Gefahrenpotential ausgeht bist du auch der, der die Hauptschuld tragen wird.

Wenn der Hund nachdem du abgebremst hast oder an ihm vorbei fährst auf dich los geht ists wieder was Anderes, danach hast du ja aber nicht gefragt.
 
Wenn der Hund nicht angeleint und nicht in Ruf- und/oder Aktionsweite des Besitzers ist hat der Besitzer seine Aufsichtspflicht verletzt und muss für eventuelle Schäden an dir/deinem Rad aufkommen.
Glaub ich zumindest^^
 
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Knifflige Sache. Bin selbst Hundebesitzer und Biker. Und ich muss sagen, dass der Radfahrer, insofern das offensichtlich kein Leinenzwang für Hunde besteht und es kein explizit ausgeschildetes Bikerevier ist, die Augen offen halten sollte und zur Not mal etwas langsamer fährt. Rennt der Hund dir aktiv hinterher, so sieht in meinen Augen die Sache anders aus. Da tritt der Hundehalter in die Pflicht, denn das sollte ein Hund nicht machen. Ich halte es aber für vollkommen falsch mit Vollgas über eine Wegkreuzung zu ballern.
Aber wie häufig kann man hier nur zur gegenseitigen Rücksichtnahme aufrufen. Mein Hund wurde vor kurzem ebenfalls von einem Biker übern Haufen gefahren. Der Herr meinte er müsse mit Vollgas von hinten an meinem Hund vorbei. Gab ne Anzeige für den Biker, die darin endete, dass er die Tierarztrechnung begleichen musste.

EDIT: @Piktogramm trifft es sehr gut.
 
@z_tag und wenns Wildschwein frei rumläuft hat der Förster schuld, hätte das Vieh ja vorher abknallen können...
 
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Vor allem wenn ich lese "wir haben bei uns im Wald eine MTB-Strecke"... Und sich dann nach Rechtsfragen erkundigen:confused: Ist eure Strecke offiziell? Falls nein...kannst du dir sicher denken, was nun kommen würde.

Wenn der Hund nicht angeleint und nicht in Ruf- und/oder Aktionsweite des Besitzers ist hat der Besitzer seine Aufsichtspflicht verletzt und muss für eventuelle Schäden an dir/deinem Rad aufkommen.
Glaub ich zumindest^^

Sprich ich muss innerhalb einer 1/100tel Sekunde meinen Hund rufen und der muss sich dann direkt "bei Fuß" beamen, weil jemand mit seinem Bike quer durch den Wald ballert? Leute der Wald gehört weder den Hundebesitzern noch den Bikern. Also nehmt Rücksicht!!
 
Ah Hundebesitzer sind also wie Eltern dafür verantwortlich, wenn Jemand mit +30km/h in Hund oder Kind hinneinraucht und sich dabei verletzt?
 
Ah Hundebesitzer sind also wie Eltern dafür verantwortlich, wenn Jemand mit +30km/h in Hund oder Kind hinneinraucht und sich dabei verletzt?
Du ließt was du lesen willst, oder? ;)
Wenn der Hund einen Unfall verursacht während der Besitzer ihn nicht angeleint hat oder er in einem Gebiet ist wo keine Leinenpflicht ist und der Hund nicht in Ruf/Befehlsweite ist hat der Besitzer seine Aufsichtspflicht verletzt und kann den Fahrer nicht zur Rechenschaft ziehen.
Woher soll der Hund denn wissen das hier Downhiller/Freerider mit 30 Sachen durch die Gegend brettern?
 
Anspruchsgrundlage
Biker -> Hundehalter
aus unerlaubter Handlung genauer Tierhalterhaftung
Ist schon im Tatbestand fraglich, weil ich nicht verpflichtet bin meinen Hund anzuleinen, der sich bei 50 Meter Abstand noch in Rufweite befindet und sich auch bei einiger Erziehung abrufen läst, meiner jedenfalls.
Auf jedenfall reden wir über ein erhebliches Mitverschulden des Radlers, weil außerhalb des Weges mit nicht angepaßter Geschwindigkeit, also illegal, über einen Weg geballert und mangels Bremsmöglichkeit eine Sache beschädigt.
In einem solchen Fall würde ich mich schön ruhig verhalten, meine Personalien angeben, mich entschuldigen und meine Haftpflicht verständigen. Manche Hundebesitzer werden den nämlich leicht ungehalten wenn da so ein bunter Downhilldepp in Clownhosen und Ritterhelm den Liebling anfährt.
Und wo zu?
Zu Recht!
Von daher, gegenseitige Rücksichtnahme ist hilfreich!
 
Wenn der Hund einen Unfall verursacht während der Besitzer ihn nicht angeleint hat oder er in einem Gebiet ist wo keine Leinenpflicht ist und der Hund nicht in Ruf/Befehlsweite ist hat der Besitzer seine Aufsichtspflicht verletzt und kann den Fahrer nicht zur Rechenschaft ziehen.
Woher soll der Hund denn wissen das hier Downhiller/Freerider mit 30 Sachen durch die Gegend brettern?

So siehts aus...

natürlich hat der hundehalter schuld, wenn im obigen fall was passiert. leinenzwang ja nein, naturschutzgebiet ja nein ist irrelevant. hier geht es um die gefahr, die von dem hund ausgeht, wenn er auf den biker losgeht. und die hat der hundehalter zu vertreten.

beim sturz infolge des köters würde ich sofort strafanzeige wegen fahrlässiger körperverletzung gegen den halter erstatten, beweissicherung ist allerdings ein problem.

Das iss natürlich völliger Schwachfug :spinner:
 
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Das der Hundebesitzer in dem Fall den Fahrer wohl nicht belangen kann hast du glaub vorher nicht erwähnt. Da gehe ich mit.

Nur eben, das der Wauwau bzw. dessen Halter daran Schuld haben soll, wenn sich ein hirnlos duch die Gegend brettern Fahrer verletzt weil er Hund/Menschen trifft ist nicht der Fall. Damit rechnet weder der Hund, dessen Halter noch irgend ein anderer Mensch. Eben weil auch der Halter damit wohl nicht rechnen muss, sollte es kaum einen Unterschied machen ob der Hund an der Leine ist oder nicht. Ob der Hund nun unangeleint als Hindernis auftaucht oder angeleint als Hinderniss rumsteht weil der Halter damit auch nicht rechnet macht wohl keinen Unterschied. Fakt bleibt, dass der Fahrer des Rades mit unangemessener Geschwindigkeit sich und andere bewusst gefährdet hat.
 
ok da kam ja jetzte ieniges an kritik xD... also erstmal möchte ich klarstellen dass fast immer (wenn nicht,klar langsam fahren) unten an dem weg extra einer von uns steht und aufpasst, also kann man menschen, ob jung oder alt warnen, dohc so eine hund versteht leider unsere sprache nicht, und wenn der besitzer dann meilenweit weg ist kann die von mir beschriebene situation entstehen.. so war das gemeint...

und soweit ich weiß darf man auf dieser strecke fahren, wir dürfen wohl auf allem festen (nicht befestigten) wegen fahren oder so ähnlich... ( hatte mal einer der da auch immer fährt nachgefragt... also das passt schon...
 
Manche Hundebesitzer werden den nämlich leicht ungehalten wenn da so ein bunter Downhilldepp in Clownhosen und Ritterhelm den Liebling anfährt.
danke für die sachliche anwort ^^

und um das mal krazustellen, hatte ich noch nicht erwähnt: in diesen 50m - 100m abstand ist der hund außer sichtweite der halter und von der person die immer unten steht...
 
Wenn da Jemand steht um Andere zu warnen ist das zwar ganz toll. Aber bei Gefahren müsste der vielmehr die Fahrer warnen, dass eben diese langsamer fahren. Denn wenn da Jemand steht der gewarnt wird und dann kracht Jemand rein hat die Hauptschuld immer noch der Fahrer zu verantworten.

Der Mann der das ganze "sichert" ist ja keineswegs Weisungsbefugt was Verkehrsangelegenheiten angeht. Insofern ist eine Warnung für "Zivilisten" zwar nett aber rechtlich extrem wacklig. Da kann dort Hund, Maus, Mann, Weib, Kind, Kreis stehen. Ist egal, der Fahrer der im Zweifelsfall zu schnell war hat berechtigterweise die A-Karte.
 
ok da kam ja jetzte ieniges an kritik xD... also erstmal möchte ich klarstellen dass fast immer (wenn nicht,klar langsam fahren) unten an dem weg extra einer von uns steht und aufpasst, also kann man menschen, ob jung oder alt warnen, dohc so eine hund versteht leider unsere sprache nicht, und wenn der besitzer dann meilenweit weg ist kann die von mir beschriebene situation entstehen.. so war das gemeint...

und soweit ich weiß darf man auf dieser strecke fahren, wir dürfen wohl auf allem festen (nicht befestigten) wegen fahren oder so ähnlich... ( hatte mal einer der da auch immer fährt nachgefragt... also das passt schon...

Ist doch alles ganz einfach. Du sagst meist steht einer von euch unten und hält Ausschau. Tauchen Menschen so warnt er diese. Nun sagst, dass Hunde eure Sprache leider nicht verstehen. Und jetzt eine irre Idee: warn doch deinen Kumpel vor dem Hund!
In meinen Augen eine ähnlich sinnlose Diskussion, wie Radfahrer bei Rot oder Autofahrer versus Radfahrer. Kann doch nicht so schwer sein aus Rücksicht auf Mensch oder Tier zu bremsen.
 
ich bin ja ehrlich gesagt gespannt, wie fiveelements noch eine Strafanzeige stellt, wenn er mit so einem kollidiert:

sammy_04.jpg


Da bleiben keine Beweise die man noch sichern könnte...;-)
 
ja man kann diese ja warnen bevor die an der stelle sind dei wir überqueren, da reagieren auch die meisten recht freundlich und bleiben auch oft gerne davor stehen als schnell vorbeizugehen und gucken sich den nachfolgendenn sprung an...

aber ja rechtlcih im falle des falles kann das etwas wackelig sein... das stimmt schon... ja das ist dann ja die große frage...
 
Das ist nicht wacklig, das geht dann auf akkute Gefährdung hinaus. Denn wenn ihr dort Jemanden abstellt, dann ist euch die Stelle samt Gefährdung bekannt. Den Fußgängern muss die Stelle nicht bekannt sein, die können die Warnungen fehldeuten, nicht sehen/hören etc. Zudem geht das Gefährdungspotential vom Radfahrer aus der das ja sehr bewusst hinnimmt, wenn er schon Jemanden abstellt um den Bereich zu "sichern". Wobei diese Absicherung rechtlich kaum wirksam ist.
Also nochmal, das dürfte ne sehr eindeutige Sache zu deutlichen Ungunsten des Radfahrers sein.
 
ja iss'n hier der Anwaltsverein unterwegs

wenns der Fifi-Chef nich fertichbringt, seiner Sorgsamspflicht nachzukommen (Leinenpflicht hin oder her) & den Flohzirkus der Öffentlichkeit zum aufpassen überlässt ... tja, da hilft eigentlich nur mittendurch/obendrüber & dann schnell weiter
 
Und wenn einer dein Hobby nicht mag zersägt er am besten dein Rad. Hach wie wäre es schön wenn jeder seine Aversionen an Jedem ablassen könnte wie er wollte. Die Welt wäre gleich viel besser
 
ja iss'n hier der Anwaltsverein unterwegs

wenns der Fifi-Chef nich fertichbringt, seiner Sorgsamspflicht nachzukommen (Leinenpflicht hin oder her) & den Flohzirkus der Öffentlichkeit zum aufpassen überlässt ... tja, da hilft eigentlich nur mittendurch/obendrüber & dann schnell weiter

:lol:

Jetzt wird mir auch klar, warum irgendwelche Rednecks mal ein Gadgetbike mit einer Art Kreissäge an der Front gebaut haben!
 
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