Canyon Spectral Delle im Rahmen, Felge defekt

@Tendex , super!
Das habe ich noch nie gehört daß Canyon bei einem deutschen Kunden bereit war ausschließlich die Kettenstrebe auszutauschen. 199 Ocken ist da ja schon ne vertretbare Ansage.
Dann kannste Dein Canyon ja weiterfahren. Weil fahren tun die Dinger ja nicht schlecht, wie ich selber es letztes Jahr an einem Canyon von einem Freund "erfahren" hab. Nur scheinen sie punkto Leichtbau insbesondere im Bereich der Kettenstreben ein wenig grenzwertig unterwegs zu sein. Man hört ja schon häufiger von Rissen in den Kettenstreben. Der Kumpel hatte auch schon nen Riss in der Kettenstrebe. Als Garantiefall ja noch gut zu händeln..
 
Na ja, zum Lager tauschen muss auch die Strebe raus. Klar hat Canyon da seine Prozesse, je nach Zielguppe ist das ja auch OK. Wenn ich engagierte Biker will, muss ich auch Ersatzteile versenden. Wer es nicht einbauen kann, geht halt zum lokalen Händler. 4 Wochen warten ist schon hart. Und jetzt nicht nur in der Saison: wir haben hier an der Bergstraße nahezu 360 Tage Saison. Ich will nie 4 Wochen auf meinBike verzichten. Fände 14 Tage schon lange.

Ansonsten sind die Canyon Fahrer in meine Bekantenkreis zufrieden. Denke ganz gute Räder bauen die!
 
@Tendex mach mal bitte den Namen des Canyon Mitarbeiter aus dem Schreiben von Canyon, das ist privat und individuell und hat nix in einem Forum zu suchen. So fair sollte man dann schon sein !
 
Die Vorlaufzeit sind 3-4 Wochen (bis es dann mal losgeht), dann erst kommt die Reparaturzeit hinzu, ich würde mal mit 6 Wochen insgesamt rechnen.
Wenn man es wirklich eilig hat sollte man selber mit dem Bike in Koblenz vorstellig werden, natürlich nach vorheriger telefonischer Absprache.
Hat ein Freund mit der defekten Hülse des Schwingenlagers unmittelbar vor dem Alpen-X auch gemacht. Bis auf daß er zweimal geblitzt wurde ist da alles gut gelaufen. Die haben das in ein paar Stunden repariert bekommen.
 
Ja die leute mit den Strive waren ja alles Garantiefälle und Canyon musste so handeln. Bei mir war es Eigenverschulden und die hätten nein sagen können. (auch wenn sie dann sehr negativ auffallen)
Dann der Preis und die Anfrage auf Instandsetzung des Laufrades, zeigt schon, das sie bemüht sind, den Kunden schnell aufs Rad zu bekommen und Glücklich zu machen.
Also wenn das alles so glatt läuft, werde ich auch wohl zum Fanboy werden, bzw. werde ich hier den Leuten positiv zureden und auch wohl helfen. Denn dann ist in meinem Fall ja alles Vorbildlich abgelaufen. Das mit den Selbsteinbau ist ja auch so eine Sache. Denke die machen das nicht extra, denn die haben ohnehin schon genug zu tun und wie reagiert ein normaler Mensch dann? Richtig. Er würde die Teile verschicken, die Leute glücklicher machen und hätte vor allem weniger Arbeit.
Andere Sache istz ja auch die Garantie auf den Rahmen. Nehmen wir an, bei Kunde X passiert das selbe, nur das der Stein noch gegen das Unterrohr geknallt ist aber nichts zu sehen ist. Die schwinge tauscht er selber und nach einen halben Jahr geht er den Hersteller mit der Garantie auf den Sack und sagt, der Rahmen ist gerissen.
So kann Canyon den Schaden selbst beurteilen und auch reparieren und wenn dann was kommt, können sie ausschliessen, das es ein Folgeschaden war.
Leider muss man ja auch immer die schwarzen Schafe unter den Kunden sehen und deshalb wird uns das Leben in jeglichen Situationen auch schwerer gemacht.

Aber nochmal ein großes Lob an alle. Über 100 Beiträge die fast alle Sachlich sind und am Ende wird die Geschichte noch gut ausgehen. Der Beitrag gehört wohl am Ende in die Canyonrubrik und Ihr alle seit mit verantwortlich, das manche Leute weniger Kummer haben. :cool::i2:
 
Ja die leute mit den Strive waren ja alles Garantiefälle und Canyon musste so handeln. Bei mir war es Eigenverschulden und die hätten nein sagen können. (auch wenn sie dann sehr negativ auffallen)
Nein. Garantie ist eine reine freiwillige Leistung des Herstellers oder des Vertragspartners. Canyon könnte sie daher (fast) diktieren, bzw. die Voraussetzungen frei bestimmen. Das ist abzugrenzen von der gesetzlich bestimmten Gewährleistung, die im Verhältnis zum Vertragspartner besteht und im Falle eines Verbrauchsgüterkauf nicht abdingbar sind.

Die Produkthaftung ist eine andere Hürde. An der Stelle wird der Hersteller oder Importeur sehr vorsichtig sein. Darauf hinaus wollte der Canyon MA mit der fehlenden Anleitung, denn u.a. fallen sog. Instruktionsfehler darunter.

Kleinere Hersteller werden mit Sicherheit nicht das juristische KnowHow haben das hinter Canyon steckt.
 
Nein. Garantie ist eine reine freiwillige Leistung des Herstellers oder des Vertragspartners. Canyon könnte sie daher (fast) diktieren, bzw. die Voraussetzungen frei bestimmen.
Blödsinn. Die Garantiebestimmungen werden beim Kauf vereinbart. Da ist es noch freiwillig. Im Garantiefall ist dann gar nichts mehr freiwillig, sondern es gilt das zu leisten, was beim Kauf in den Bestimmungen stand.
 
Blödsinn. Die Garantiebestimmungen werden beim Kauf vereinbart. Da ist es noch freiwillig. Im Garantiefall ist dann gar nichts mehr freiwillig, sondern es gilt das zu leisten, was beim Kauf in den Bestimmungen stand.
Um es zusammenzufassen: 1. Meins ist blödsinn. 2. Verifizierst du meinen Beitrag. 3. Darum ging es nie.

Macht irgendwie keinen Sinn. :ka:
 
@Seebl Meine Aussage verifiziert diesen Beitrag, welchem du widersprichst...
Ach jetzt weiß ich auf was du hinaus möchtest.
Ich hatte es jetzt auf den bekannten "Strive-Kettenstreben-Fall" bezogen, da war es m.W.n. auch ein Sturz. Da habe ich überstürzt zitiert falls etwas anderes gemeint war. Ändert aber nichts an meiner Aussagen, nur der Kontext wäre dann nicht stimmig.
 
Jaja, ihr wisst doch alle, was ich meine ;)

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@Tendex , hier gibt es auch gehäuft Fälle in denen wer die Strebe einfach nur KAUFEN wollte. Also weder ein Gewährleistungs- noch ein Garantiefall. Auch da hat Canyon regelmäßig auf das Crash-Replacement verwiesen und die defekte Strebe nicht getrennt verkauft.
 
hier gibt es auch gehäuft Fälle in denen wer die Strebe einfach nur KAUFEN wollte. Also weder ein Gewährleistungs- noch ein Garantiefall. Auch da hat Canyon regelmäßig auf das Crash-Replacement verwiesen und die defekte Strebe nicht getrennt verkauft.

Denke genau deshalb hat Canyon viel Theater gehabt und daraus gelernt. Denen gehts denke ich echt um die Haftbarkeit. Aber die Leute hätten es doch einschicken können oder?
Ich denke zum heutigen Zeitpunkt, würde das machbar sein. Sehe meinen Fall ja auch irgendwie dazu. Wenn der Rahmen keine Garantie mehr hat, sind 6 Jahre um und da kann man den Hersteller irgendwie verstehen, das die nen neuen Rahmen und dann noch vergünstigt anbieten. Wenn man alle Ersatzteile für 10 Jahre alte Räder lagert, bräuchte Canyon einen eigenen Kontinent.
Naja zähle das mal zur Vergangenheit und hoffe, das es Zukünftig auch bei anderen Usern so geregelt wird. Wenn ja, könnte mein nächstes ja auch wieder ein Canyon werden. Würde dann ja nichts mehr dagegen sprechen. Also! Gas geben ;)
 
Okay, dann noch einmal in aller Deutlichkeit:
Ein Hersteller trifft gegenüber dem Käufer als vertragliche Nebenpflicht aus Treu und Glauben über die übliche Gebrauchszeit eine lückenlose Ersatzteilversorgung zu gewährleisten. Das hat mit Garantie und dem Crash Replacement nichts zu tun. Bei dem Mountainbike mögen das 6-8 Jahre sein. Sie müssen sicherlich nicht jede einzelne Schraube getrennt anbieten, aber ein kompletter Rahmen statt der gewünschten Strebe halte ich nicht für vertretbar.

Auch halte ich es rechtlich für bedenklich daß Canyon die Reparatur nicht aus der eigenen Hand gibt. Im Rahmen der Garantie und des Crash Replacement, so man das Angebot denn annimmt, geht das ja noch in Ordnung. Aber ansonsten darf ich mir selber aussuchen wen ich mit der Reparatur beauftrage oder gar selbst den Schraubenschlüssel in die Hand nehme. Zudem führt das zu einer unzulässigen Wettbewerbsverzerrung, wenn so versucht wird Mitbewerber auf dem Gebiet der Reparatur auszuschliessen, also die klassischen Radläden.

Zu guter Letzt, der Hinweis von Canyon auf deren Produkthaftung geht ins Leere. Wenn tatsächlich ein Jurist denen das geraten hat, dann hat der sein Examen wohl auf dem Rummelplatz gewonnen.
 
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Hm. Überlege gerade, wer dafür haftbar gemacht/verklagt werden könnte, wenn ich, wie so manch anderer wahrscheinlich auch, zum Schrotthändler meines Vertrauens gehe (oder von mir aus auch zum Stahlgruber oder zum :)-lichen), mir ein (Original-)Ersatzteil (Antrieb, Lenkung, Bremsen) hole und dieses in meinem Kfz verbaue?
Müssten dann nicht schon längst die Auto-/Motorradbauer/Zulieferer/Schrotthändler mit Kollektivklagen überhäuft worden sein, wenn betr. Fahrzeug anschließend in einen Unfall verwickelt waren?
Wenn ich selber in Eigenverantwortung ein entsprechendes Teil bestelle und einbaue, bin doch ich der Verantwortliche und nicht derjenige, der das Ersatzteil anbietet.

Aber mei, wenn die Gewinnmarge eines Bikeverkaufs deutlich über der einer Ersatzkettenstrebe liegt - gar nicht zu reden von den eingesparten Personalkosten eines guten Kundenservice mit Ersatzteilverkauf inkl. Beschaffung und Lagerung - , lässt sich der gewiefte Marktstratege halt einfach mal ein gutes Argument einfallen, dann passt das schon. Der gutgläubige, brave, obrigkeitsgewöhnte Kunde nimmt ihm das bestimmt ab und akzeptiert, dass der arme Unternehmer halt aufgrund von unabänderlichen Tatsachen dazu gezwungen ist, ihn für dumm zu verkauf.., ähm , ihm keine Ersatzteile verkaufen zu dürfen.

Jm2c :cool:.
 
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Bei der Produkthaftung geht es um die Haftung für die Folgeschäden durch ein fehlerbehaftetes in den Verkehr gebrachtes Produkt. Also nicht um die Haftung für das fehlerhafte Produkt selber.

Wenn also infolge eines Fertigungsfehlers sagen wir mal eine Kettenstrebe bricht und dadurch der Fahrer stürzt und sich ein Bein bricht, dann haftet der Hersteller für die Heilungskosten und dem Schmerzensgeld aufgrund der Produkthaftung. Die fehlerhafte Kettenstrebe hingegen wird nicht über die Produkthaftung ersetzt, hier wird nach den sonstigen zivilrechtlichen Regeln gehaftet.

Wer bis hier hin alles verstanden hat, der fragt sich zu Recht was das denn nun mit der Weigerung von Canyon zu tun hat außer Haus schrauben zu lassen. Und diese Frage stellt sich der geneigte Leser zu Recht.

Nix.

Überhaupt nix hat das mit der Produkthaftung zu tun.

Denn zu diesem Zeitpunkt ist das Produkt ja schon lange in den Verkehr gebracht worden, ergo kann jegliches Handeln danach nicht mehr von der Produkthaftung tangiert werden.

Um eines klar zu stellen, ich führe keinen Feldzug gegen Canyon, und ich finde deren Räder auch nicht schlecht. Aber das aufgezeigte Geschäftsgebaren finde ich absolut befremdlich. Und es verwundert und fasziniert mich zugleich daß dem noch kein Riegel vorgeschoben wurde.
 
Überhaupt nix hat das mit der Produkthaftung zu tun.

Also mein "Examenswissen" und 5min einlesen in dem Bereich lässt das nicht so einfach ausschließen. :D

Die fehlende Anleitung für das Montieren der Kettenstrebe könnte sowohl im Rahmen der Produkt- als auch der Produzentenhaftung in die Fallgruppe des Instruktionsfehlers fallen. Maßstab ist hierbei der in Frage kommende Nutzerkreis und in Falle der Canyon-Kunden unterstelle ich mal, dass ein fachgerechter Anbau nicht immer gelingen wird. Ein Anziehen mit einem falschen Drehmoment sehe ich auch als naheliegenden Fehlgebrauch. Haftungsbegründend wäre eine Verletzung der Instruktionspflicht die dann eben zu irgendwelchen Schäden (Körper o.ä.) führt. Im Falle der Verkehrspflichtverletzung bzw. des Verschuldens kommt dem Kunden die Beweislastumkehr (Produzentenhaftung) bzw. eine verschuldensunabhängige Haftung (Produkthaftung) entgegen.

Was fehlt jetzt noch? :confused:

Ach was ich noch dazu sagen möchte: Natürlich ist mir bewusst wie lächerlich das Ganze ist. :D
 
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