Moin,
Ich habe die Angewohnheit, meine Bremshebel am Lenker wie folgt, zu sortieren:
Vorderbremse rechts, Hinterbremse links.
Damit bin ich, zumindest in meiner Bekanntschaft, der Einzige. Und ich bekomme immer wieder Belehrungen, dass das falsch sei.
Gibt es da was rechtliches?
Ich denke mir da folgendes Horrorszenario aus:
Irgend ein Blödmann klaut mein Fahrrad, will hinten bremsen, reißt am rechten Hebel, weil das ja meistens auch die Hinterbremse ist, nicht bei mir, da ist es die Vorderbremse, womit er nicht rechnet, also fliegt er über den Lenker, jetzt verklagt er mich, weil er sich weh getan hat.
Hat er eine Chance, weil die Bremse nicht auf der "richtigen" Seite war?
Ich persönlich denke ja nicht, denn bei Rücktritt-Fahrrädern ist die Vorderbremse auf der rechten Seite, bei den mit Freilauf auf der Linken.
Das würde sich ja beißen.
Was meint Ihr?
Ich habe die Angewohnheit, meine Bremshebel am Lenker wie folgt, zu sortieren:
Vorderbremse rechts, Hinterbremse links.
Damit bin ich, zumindest in meiner Bekanntschaft, der Einzige. Und ich bekomme immer wieder Belehrungen, dass das falsch sei.
Gibt es da was rechtliches?
Ich denke mir da folgendes Horrorszenario aus:
Irgend ein Blödmann klaut mein Fahrrad, will hinten bremsen, reißt am rechten Hebel, weil das ja meistens auch die Hinterbremse ist, nicht bei mir, da ist es die Vorderbremse, womit er nicht rechnet, also fliegt er über den Lenker, jetzt verklagt er mich, weil er sich weh getan hat.
Hat er eine Chance, weil die Bremse nicht auf der "richtigen" Seite war?
Ich persönlich denke ja nicht, denn bei Rücktritt-Fahrrädern ist die Vorderbremse auf der rechten Seite, bei den mit Freilauf auf der Linken.
Das würde sich ja beißen.
Was meint Ihr?