Brauche Info für Geldzurück !!!!!!!

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Glückauf zusammen also ich habe da ein Problem habe mir im Mai 2003 ein Scott G-Zero FX25 (neukauf)zugelegt (diesen fehler mache ich nie wider) und bis zum heutigen Tag ist mir die Schwinge zum Dritten mal angebrochen bzw. Gebrochen habe ich jetztnach ca. 8Monaten das recht mein geld wieder zurück zuverlangen?

mfg David

PS: Waren keine Radikalen sprüng ist ja auch kein Downhiler
1:double 30cm
2:Bordsteinkante!!!!!!!!!
3:Halde runtergefahren (keine radikalen sachen)
 
erst bei der 4. nachbesserung (Garantieanspruch) hast du ein Recht auf Wandlung...;)
also weiterfahren und beim naechsten Problem Geld zurueck verlangen...!
wenn der Haendler sich querstellensollte Scott Import kontaktieren....!
ciao
 
hi,
auf jeden fall jeden schaden komplett dokumentieren (am besten photo, kopien aller briefe, belege, etc).
und, da es ja jetzt sozusagen darum geht die gurke zum 4ten mal zu zerlegen, evtl. schon mal daran denken einen anwalt einzuschalten (u.u. zahlt das die rechtsschutzversicherung). massives selbstbewusstes auftreten inkl androhungen von rechtlichen schritten wirkt wunder.... :cool:
so, jetzt aber raus und die schwinge zum 4ten mal knacken, aber nich weh tun dabei! ;)
oldman
 
Die Rechtslage ist so:

Gewährleistung des Händlers
Die Gewährleistung ist der gesetzlich geregelte Garantieanspruch des Verbrauchers gegenüber dem Verkäufer. Grundsätzlich gilt:

Der Verbraucher kann bei Mängeln an der Ware zunächst nur eine Ersatzlieferung verlangen oder eine Reparatur, wobei der Verkäufer in beiden Fällen sämtliche Kosten für Transport, Arbeitsleistung und Materialien tragen muss. Den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten kann der Kunde in der Regel erst, wenn die Reparatur zweimal scheitert oder die Ersatzlieferung fehlschlägt.

Wichtig: Die genannten Rechte stehen dem Käufer innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf zu, wenn der Vertrag im Jahr 2002 abgeschlossen wurde.

Die zwei Reparaturversuche har er weg, also ein Recht auf sein Geld. Sollte der Händler zicken, nimm dir nen Anwalt.
 
Bitte auch beachten das der Händler bei Rücknahme des Bikes und Erstattung des Kaufpreises eine Wertminderung geltend machen kann (und wird). Diese beträgt pro Jahr ca. 20%.

Gruß
Micki
 
Hallo,

Original geschrieben von bluetoons
erst bei der 4. nachbesserung (Garantieanspruch) hast du ein Recht auf Wandlung...;)

Woher beziehst Du diese Information?
Das stimmt ja nun mal ganz und gar nicht!!!
Garantie und Gewährleistung sind ganz unterschiedliche Dinge.

Gruß

Christian
 
Hallo,

eigentlich hat Piefke schon alles wichtige geschrieben.

Eine gesetzlich vorgeschriebene Minderung der Auszahlungssumme bei einer Wandlung gibt es in deinem Fall nicht.

Deine Chancen würden mehr als sehr gut stehen den ganzen Kaufvertrag zu 100% zu wandeln.

Aber ich würde erstmal versuchen dich mit dem Händler selber zu einigen. Eventuell kannst Du ein anderes Bike von Scott bei ihm kaufen. (O.T. ich habe mir heute das Scott Genius MC-30 angeschaut, ein super Bike). Dazu sollte dein Händler sich erstmal mit Scott in Verbindung setzen und schauen was die zu einem kompletten Umtausch sagen. Eigentlich sollte Scott gerade in so einem Fall sehr kulant sein.

Ich würde dem Händler nicht SOFORT mit einem Anwalt "drohen". Das schadet erstmal nur der Verbindung zum Händler.

Solltest Du dich mit dem Händler nicht einigen können, dann musst Du natürlich doch einen Anwalt aufsuchen.

Berichte doch mal wie der Händler sich verhält.

Gruß

Christian
 
Original geschrieben von oldman
hi,
auf jeden fall jeden schaden komplett dokumentieren (am besten photo, kopien aller briefe, belege, etc).
und, da es ja jetzt sozusagen darum geht die gurke zum 4ten mal zu zerlegen, evtl. schon mal daran denken einen anwalt einzuschalten (u.u. zahlt das die rechtsschutzversicherung). massives selbstbewusstes auftreten inkl androhungen von rechtlichen schritten wirkt wunder.... :cool:
so, jetzt aber raus und die schwinge zum 4ten mal knacken, aber nich weh tun dabei! ;)
oldman

das stimmt,ein kumpel von mir hat mal in einen grössen laden (bittl)ein g zero Scott gekauft son carbonteil,nachdem er damit rumgegurkt ist hat,hat ihm ein arbeitskollege darauf aufmerksam gemacht ,das der Rahmen nicht /Gabel nicht auf seine 0,1tonnen
körpergewicht ausgelegt war.

Er selbst im Verkauf (supermarktfilialleiter)hin in den Laden,und die Leute zur Sau gemacht.
darauf hin hat er im tausch einen Grossman downhiller gekriegt,der um ein parr hundert euronen teurer war ,ohne aufpreis.

:bier:

da hast du ein sportgerät gekauft,das ein sichercheitsrisiko ist und du über längere zeit nicht nutzen kannst da immer kaputt !
 
Das ist mal wieder so ein typischer Thread nach dem Motto "Hauptsache auch mal gepostet, was ich am Stammtisch gehört habe".

BGB kaufen, nachlesen, wissen. Alternativ eine passende Vorlesung besuchen.

Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal... ihr wisst, was ich meine.


Der Händler hat eine "zweite Chance" (zB Reparatur, Austausch). Bekommt er's immer noch nicht gebacken, kannst du vom Kaufvertrag aufgrund eines "Sachmangels" zurücktreten (437/2).

Es folgt eine Zug-um-Zug Rückabwicklung; die Parteien sind so zu stellen, als hätte das Rechtsgeschäft nie statt gefunden.

Ende.

Gruß,
Rune (nur BWL'ler, kein Jurist).
 
PS: Ich habe auch mal ein Fahrrad aufgrund eines Fehlers zurück gegeben. Dazu habe ich ein recht ausführliches Schreiben formuliert (das mittlerweile in verschiedensten Varianten auch durchs Web geistert). Bei Interesse -> PM mit E-Mail-Adresse.
 
Hallo,

@Rune Roxx
Du Immerallesbesserwisser,
bevor sich hier jemand, der sich nie mit juristischen Dingen beschäftigt das BGB kauft, kann er doch erstmal hier nachfragen. Dazu ist das BGB erstmal total unwichtig. Viel wichtiger sind die AGB´s des Händlers.

Und noch viel wichtiger und einfacher ist es sich mit dem Händler gütlich zu einigen.

Sei mir nicht böse, aber deine Art zu antworten ist mehr als peinlich. Wie ich schon einmal geschrieben habe, typisch für einen BWL Frischling. Antworte doch einfach mal etwas passender und nicht so Arrogant.

Gruß

Christian
 
Original geschrieben von Snoopyracer
@Rune Roxx
Du Immeralleswisser,

Ich weiß nicht immer alles. Wenn ich was *nicht* weiß, halte ich mich raus und versuche nicht durch überflüssiges Geschwätz den Fragesteller weiter zu verunsichern. In dem Fall war ich zufällig mal in der richtigen Vorlesung.

Original geschrieben von Snoopyracer
bevor sich hier jemand, der sich nie mit juristischen Dingen beschäftigt das BGB kauft, kann er doch erstmal hier nachfragen.

Dafür bekommt Fox Racing ja auch ne sinnige Antwort (2) von mir, mit denen sich sicherlich was anfangen lassen sollte. Zumindest kennt er jetzt die Rechtslage. Empfohlen, diese knallhart auszunutzen, habe ich an keiner Stelle.

Original geschrieben von Snoopyracer
Dazu ist das BGB ist mal total unwochtig. Viel wichtiger sind die AGB´s des Händlers.

Bullshit. Einfach nur Bullshit. Aber ich hab auch keine Lust dir eine Einführung über die Vorschriften für allg. Gesch.bed. zu geben. Das entspr. Ges. ist übrigens mittlerweile im BGB aufgegangen...

Original geschrieben von Snoopyracer
Und noch viel wichtiger und einfacher ist es sich mit dem Händler gütlich zu einigen.

Ja.

Original geschrieben von Snoopyracer
Sei mir nicht böse, aber deine Art zu antworten ist mehr als peinlich. Wie ich schon einmal geschrieben habe, typisch für einen BWL Frischling. Antworte doch einfach mal etwas passender und nicht so Arrogant.

Es muss einen Grund geben, dass die BWL'ler als arrogant gelten. Endlich hat der Grund auch einen Namen (Rune, natürlich).

Glaub mir einfach, dass ich kein "BWL Frischling" bin.

Und wenn "Wissen" für dich peinlich ist - mein Gott... ich bin nicht auf der Welt um von jedem gemocht zu werden.

--
Noch ein Mod wach? Können wir den Thread jetzt schließen?
 
Hallo Rune Roxx,

warum soll das Thema denn geschlossen werden? Nur weil es dir nicht passt auch mal eine leichte Kritik zu bekommen?

Ich halte das Thema schon für wichtig. Ich denke mal andere Leute hier auch.

Warum haben deiner Meinung nach AGB`s keine Bedeutung mehr? Das ist mir ja ganz neu. Du schreibst etwas von Bullshit (was auch immer das genau ist?) und kannst deine Aussage aber nicht begründen?

Bevor Du uns hier mit deinen BWL Vorlesungen langweilst, schreibe doch lieber etwas was der entsprechenden Person wirklich hilft. Das ist doch viel wichtiger.

"Wissen" ist ganz sicher nicht peinlich. Aber bei manchen Leuten ist es mehr als peinlich wie sie versuchen ihr "Wissen" anderen Personen zu vermitteln.

Gruß

Christian
 
Original geschrieben von Snoopyracer
warum soll das Thema denn geschlossen werden? Nur weil es dir nicht passt auch mal eine leichte Kritik zu bekommen?

Ich weiß, dass ich polarisiere. Deswegen gibt es Leser, die meine Beiträge zu schätzen wissen und andere, denen ich nur raten kann, die "ignore"-Funktion des Forums zu nutzen. Kritik an sich ist in Ordnung und gerne nehme ich diese auch an. Aber ich hab überhaupt keine Lust die Validität von 1+1=2 auszudiskutieren.

Original geschrieben von Snoopyracer
Ich halte das Thema schon für wichtig. Ich denke mal andere Leute hier auch.

Read my post! Ich habe den (rechtlichen) Sachverhalt *eindeutig* dargestellt und zudem noch mein eigenes Manuskript zum Vertragsrücktritt angeboten.

Im Übrigen hatte ich im KTWR mal angeregt ein Rechtskompendium für alles was Biken betrifft anzulegen - hatte niemand Interesse sich zu beteiligen und ich als Nichtjurist wollte die Verantwortung nicht übernehmen.

Original geschrieben von Snoopyracer
Warum haben deiner Meinung nach AGB`s keine Bedeutung mehr? Das ist mir ja ganz neu. Du schreibst etwas von Bullshit (was auch immer das genau ist?) und kannst deine Aussage aber nicht begründen?

1. AGBs haben nach wie vor ihre Bedeutung. Was anderes habe ich nicht geschrieben.
2. In diesem Fall haben sie *keine* Bedeutung.
3. Den Terminus "Bullshit" lässt du dir bitte im DDD / KTWR erklären
4. Ich brauche meine Aussage nicht zu begründen um einen Sachverhalt korrekt darzustellen. Wenn es dich genauer interessiert -> google.

Original geschrieben von Snoopyracer
Bevor Du uns hier mit deinen BWL Vorlesungen langweilst, schreibe doch lieber etwas was der entsprechenden Person wirklich hilft. Das ist doch viel wichtiger.

1. Es ging in noch keinem Beitrag von mir in diesem Board um Wirtschaftswissenschaften.
2. s. o. Lerne meinen Worten Inhalt zu entnehmen.

Original geschrieben von Snoopyracer
"Wissen" ist ganz sicher nicht peinlich. Aber bei vielen Leuten ist es mehr als peinlich wie sie versuchen ihr "Wissen" anderen Personen zu vermitteln.

Du hast Recht. In Zukunft werde ich bei Vorträgen, Workshops, Vorlesungen, Präsentationen und sonstigen Veranstaltungen mit dem Bewusstsein antreten, dass die Vorschusslorbeeren Bullshit waren.
 
Hi,

ich muss mal Rune hier recht geben was die AGB's betrifft.
Man kann nicht einfach in AGB's Rechte des Kunden ausschliessen die per Gesetzt (BGB oder Produkthaftungsgesetzt) geregelt sind.
Diese Passagen sind dann einfach nichtig!

Da der Kunde hier nunmal das Recht auf eine Wandlung hat, kann er sie auch nutzen. Natürlich wie schon gesagt wurde erst mal das Ganze freundlich versuchen, denn "Wie man in den Wald hineinruft...."

Cya Maddin
 
Hallo Maddin and all,

da hast Du sicherlich Recht.
In diesem Fall liegt ein Wandlungsanspruch vor.

Doch ich kann doch nicht einfach sagen "AGB`s sind BullShit". Was ist das denn für eine Aussage?

Selbstverständlich behalten die AGB´s ihr Gültigkeit. Ich gehe auch nicht davon aus, dass in den AGB`s des entsprechenden Händlers Klauseln aufgeführt sind, die in diesem Fall einen Wandlungsanspruch für nichtig erklären würden.

Trotzdem sollte man in so einem Fall doch erst einmal die AGB´s des Händlers lesen. Das ist vielleicht erstmal wichtiger als einem 16 jährigen zu raten sich das BGB zu kaufen und dem Händler einen "tollen Brief" zu schicken.

Ich muss wirklich sagen Rune Roox tut mir wirklich leid. Mit seiner Art wird er im Arbeitsleben nicht sehr weit kommen.

Hier geht es ja nur darum Fox Racing erst einmal wirklich zu helfen.

Wenn ich den Händler aber direkt mit einem "übertriebenen Brief" anschreibe, dann eskaliert die Sache hinterher nur immer weiter.
Sollte es dann auf einen Zivilstreit vor Gericht hinaus laufen, der dann auch noch bis in die zweite Instanz gehen kann, so wird Fox Racing die nächsten 3 - 4 Jahre ganz sicher keine Entscheidung bekommen. Die Frage ist ob er so lange auf sein Bike verzichten möchte.

Gruß

Christian
 
Hi Snoopyracer,
Original geschrieben von Snoopyracer
Hallo Maddin and all,

da hast Du sicherlich Recht.
In diesem Fall liegt ein Wandlungsanspruch vor.

Doch ich kann doch nicht einfach sagen "AGB`s sind BullShit". Was ist das denn für eine Aussage?


Hab ich ja nicht gesagt.

Selbstverständlich behalten die AGB´s ihr Gültigkeit. Ich gehe auch nicht davon aus, dass in den AGB`s des entsprechenden Händlers Klauseln aufgeführt sind, die in diesem Fall einen Wandlungsanspruch für nichtig erklären würden.

Naja, dein guten Gedanken in Ehren, aber es gibt sicherlich Händler die alles mögliche in Ihre AGB's schreiben. Hoffentlich nicht jeder, aber es gibt solche Händler. Man muss also wissen was man für Rechte als Kunde hat und das diese Rechte auch von keine AGB eingeschränkt werden können. Es ist also in diesem Falle egal was der Händler in die AGB schreibt zum Wandel! Sicherlich schadet das durchlesen der AGB nicht, wenn man weiss was der Händler darf und was nicht.

Trotzdem sollte man in so einem Fall doch erst einmal die AGB´s des Händlers lesen. Das ist vielleicht erstmal wichtiger als einem 16 jährigen zu raten sich das BGB zu kaufen und dem Händler einen "tollen Brief" zu schicken.

Wie ich auch gesagt habe, erst mal freundlich versuchen die Sache abzuwickeln. Nicht jeder Händler versucht ja einen übers Ohr zu hauen. Wenn der Händler sich weigert kann man ja freundlich! mal darauf aufmerksam machen dass man als Kunde Rechte besitzt. Falls damit immer noch keine Besserung eintritt wird man um rechtliche Schritte nicht herumm kommen. Die dürfen aber immer nur als letztes Mittel gesehen werden.

Fox sollte sicherlich nicht alleine zum Händler gehen. Nimm die Eltern mit oder jemand der sich auskennt. Ein "mieser" Händler meint vielleicht einen 16jährigen eher übers Ohr hauen zu können.
Also Fox frag doch mal deinen Händler was er Dir anbietet. Eine weitere Reperatur musst Du nicht akzeptieren. Ist ja auch gefährlich wenn einem der Rahmen immer wieder bricht.
Lese Dir auch mal die Gebrauchsanleitung zum Rahmen durch. Die Hersteller sagen da meistens was zum Gebrauch des Rahmens. Nicht das der Händler dich wortreich einstrickt und Du dann zugibts mit dem Rahmen sonstwas gefahren zu sein (Drops Sprünge etc).

Cya Maddin
 
Hallo Maddin,

Du hast genau das Richtige geschrieben.
Nicht das der Händler Fox geschickt dazu bewegt zuzugeben sein Bike für den "falschen Gebrauch" eingesetzt zu haben.

Ich kann mich noch daran erinnern, dass einige Hersteller vor einigen Jahren Aufkleber auf ihre Rahmen geklebt haben und Bedienungsanleitungen zu ihren Bikes gelegt haben, auf den die "komischten Ausschlußklauseln" standen.

Danach hätte man mit einem super teuren Wettkampf Mountainbike nur über einen geraden Fahrrad Weg fahren dürfen.

Wir schreiben hier alle so viel...............vielleicht sollte Fox erstmal schreiben wie sich sein Händler geäußert hat. Das ist ja erstmal sehr wichtig.


Gruß

Christian
 
Original geschrieben von Snoopyracer
Ich kann mich noch daran erinnern, dass einige Hersteller vor einigen Jahren Aufkleber auf ihre Rahmen geklebt haben und Bedienungsanleitungen zu ihren Bikes gelegt haben, auf den die "komischten Ausschlußklauseln" standen.

Danach hätte man mit einem super teuren Wettkampf Mountainbike nur über einen geraden Fahrrad Weg fahren dürfen.

Naja, damit würde man auch nicht vor Geriht durchkommen, denn laut Produkthaftungsgesetz muss eine Ware auch den Gebrauch aushalten mit dem bestimmungsgemäß gerechnet werden muss. Und da spielt auch die Werbung eine Rolle.
Ich kann ja keinen Freerider verkaufen und reinschreiben dass ich keinen Bordstein runterfahren darf ;)

Cya Maddin
 
Hallo,

ich denke schon das der Hersteller sich in einem gewissen Rahmen darauf berufen kann, für welchen Zweck er das Bike gebaut und verkauft hat. Erstrecht wenn der Verwendungszweck noch auf dem Rahmen oder in der Bedienungsanleitung steht.

Das was uns die Werbung verspricht kann man juristisch sicher nicht von einem Produkt oder von einem Hersteller verlangen.
Sonst könnten wir ja auch mit einem normalen PKW durchs Wasser tauchen, Eis-Bob Bahnen herunter fahren oder mal eben ein paar Treppen runter düsen...........

Warten wir mal ab was Fox Racing uns zu der Sache hier schreiben wird.

Gruß

Christian
 
Original geschrieben von Snoopyracer
ich kann doch nicht einfach sagen "AGB`s sind BullShit". Was ist das denn für eine Aussage?

Eine unsinnige Aussage. Ich vermute mal, das war auf meinen Beitrag bezogen. Auch ich mag dir nicht zu nahe treten, aber kann es möglich sein, dass du nicht in der Lage bist den Inhalt eines Allerweltstextes korrekt aufzunehmen und wiederzugeben!? Nicht AGBs sind Bullshit sondern deine Aussage entbehrte einem gewissen Grundverständnis der Thematik.

Jetzt ärger' dich doch nicht darüber - man muss sich ja nicht überall auskennen! Lass es einfach gut sein!

Kann es vielleicht sein, dass du vor kurzem einen BWL-Frischling wie mich als Vorgesetzten bekommen hast, du damit nicht zurecht kommst und dies jetzt auf meine Person projezierst? Oder wo genau liegt dein Problem?

Ich muss dabei nämlich gestehen, dass du mir langsam echt auf die Nerven gehst. Es war von Anfang an vollkommen überflüssig persönlich zu werden. Im Nachhinein betrachtet war es vielleicht doch nicht so klug auf deine Kommentare einzugehen.

Es ging mir übrigens nie darum mich mit dir auseinander zu setzen (sorry, aber was für ne Herausforderung...) sondern ich wollte einfach mal wieder ein bisschen was für mein Profil tun;) (nur als Tipp: du lässt dich wirklich *sehr* leicht instrumentalisieren).


Was ich übrigens als *VOLLKOMMEN* fehl am Platz empfinde:

Original geschrieben von Snoopyracer
Ich muss wirklich sagen Rune Roox tut mir wirklich leid. Mit seiner Art wird er im Arbeitsleben nicht sehr weit kommen.

Ich glaube nicht, dass du es vermagst in meinen Kategorien zu denken (finde ich auch nicht weiter schlimm... und ärger dich bitte nicht schon wieder); vermutlich weißt du das auch - deswegen aber den Weg über die persönliche Schiene einzuschlagen ist absolut daneben.

Und hey: du musst dir auch ganz, ganz sicher keine Sorgen um mich machen...

Noch einige Ergänzungen, die auf deinem oben beschriebenen Problem des Textverständnisses beruhen (und damit back-to-topic):

1.) Ich finde, man sollte sich *unbedingt* gütlich mit dem Händler einigen. Fox Racing hat mittlerweile auch meine schriftl. Vertragsrücktrittserklärung aus der dies eindeutig hervorgeht. Auch im Thread habe ich nie was anderes geschrieben.

2.) Ich habe Fox Racing nie geraten ein BGB zu kaufen. Das würde ich eher denjenigen empfehlen, die weiterhin eine kostenlose Rechtsberatung im Internet geben wollen.

3.)
Original geschrieben von Snoopyracer
Das was uns die Werbung verspricht kann man juristisch sicher nicht von einem Produkt ...verlangen.

Doch*.

*) Frag gar nicht erst... ich werd's dir nicht erklären.
 
Hallo Rune,

ich denke mal jetzt ist gut, oder?

Ich habe zum Glück noch gar keinen Vorgesetzten.
Ich mache eine kombinierte Ausbildung/Studium in der Immobilien Sparte bei einem der größten europäischen Unternehmen.

Mit deiner Art, würdest Du bei uns nicht sehr alt. Das garantiere ich dir.

Wenn ich dich so nerve, dann schreibe doch bitte gar nicht mehr dazu. Ich hoffe das Thema ist jetzt erledigt.

Warten wir ab was Fox Racing uns zu der Sache schreibt.

Gruß

Christian
 
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