Brauche ich Reflektoren, wenn ich mit meinem Bike auf der Straße fahren will?

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Es gibt doch da einige Vorschriften, wenn ich auf der Straße fahren will.
Ein MTB-Fully erfüllt die sicher nicht automatisch. Es gibt keine Reflektroen etc.

Was brauche ich denn, um "zulässig" unterwegs zu sein?
Was droht mir, wenn ich darauf verzichte?

Danke
 

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Re: Brauche ich Reflektoren, wenn ich mit meinem Bike auf der Straße fahren will?
siehe hier:
verkehrsportal.de schrieb:
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

B. Fahrzeuge

III. Bau- und Betriebsvorschriften

§67 Lichtechnische Einrichtungen an Fahrrädern

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(1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlußleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt (Fahrbeleuchtung). Für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte darf zusätzlich eine Batterie mit einer Nennspannung von 6 V verwendet werden (Batterie-Dauerbeleuchtung). Die beiden Betriebsarten dürfen sich gegenseitig nicht beeinflussen.

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(2) An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein.

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(3) Fahrräder müssen mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für weißes Licht ausgerüstet sein. Der Lichtkegel muß mindestens so geneigt sein, daß seine Mitte in 5 m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer. Der Scheinwerfer muß am Fahrrad so angebracht sein, daß er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann. Fahrräder müssen mit mindestens einem nach vorn wirkenden weißen Rückstrahler ausgerüstet sein.

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(4) Fahrräder müssen an der Rückseite mit

  1. einer Schlußleuchte für rotes Licht, deren niedrigster Punkt der leuchtenden Flächhe sich nicht weniger als 250 mm über der Fahrbahn befindet,
  2. mindestens einem roten Rückstrahler, dessen höchster Punk der leuchtenden Fläche sich nicht höher als 600 mm über der Fahrbahn befindet, und
  3. einem mit dem Buchstaben "Z" gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler

ausgerüstet sein. Die Schlußleuchte sowie einer der Rückstrahler dürfen in einem Gerät vereinigt sein. Beiwagen von Fahrrädern müssen mit einem Rückstrahler entsprechend Nummer 2 ausgerüstet sein.

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(5) Fahrräder dürfen an der Rückseite mit einer zusätzlichen, auch im Stand wirkenden Schlußleuchte für rotes Licht ausgerüstet sein. Diese Schlußleuchte muß unabhängig von den übrigen Beleuchtungseinrichtungen einschaltbar sein.

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(6) Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein; nach der Seite wirkende gelbe Rückstrahler an den Pedalen sind zulässig.

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(7) Die Längsseiten müssen nach jeder Seite mit

  1. mindestens zwei um 180° versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder
  2. ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades

kenntlich gemacht sein. Zusätzlich zu der Mindestausrüstung mit einer der Absicherungsarten dürfen Sicherungsmittel aus der anderen Absicherungsart angebracht sein. Werden mehr als zwei Speichenrückstrahler an einem Rad angebracht, so sind sie am Radumfang gleichmäßig zu verteilen.

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(8) Zusätzliche nach der Seite wirkende gelbe rückstrahlende Mittel sind zulässig.

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(9) Der Scheinwerfer und die Schlußleuchte nach Absatz 4 dürfen nur zusammen einschaltbar sein. Eine Schaltung, die selbsttätig bei geringer Geschwindigkeit von Lichtmaschinenbetrieb auf Batteriebetrieb umschaltet (Standbeleuchtung), ist zulässig; in diesem Fall darf auch die Schlußleuchte allein leuchten.

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(10) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Glühlampen verwendet werden.

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(11) Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:

  1. für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt werden;
  2. der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlußleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen;
  3. Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen nicht zusammen einschaltbar zu sein;
  4. anstelle des Scheinwerfers nach Absatz 1 darf auch ein Scheinwerfer niedrigerer Nennspannung als 6 V und anstelle der Schlußleuchte nach Absatz 4 Nr. 1 darf auch eine Schlußleuchte nach Absatz 5 mitgeführt werden.

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(12) Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit.
 
Mahlzeit,

ich empfehle einfach mal § 67 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) duchzulesen. Dort findest Du etwas über lichttechnische Einrichtungen an Rädern....

Dann bist Du auf der sicheren Seite.

In der StVO steht nur, wie Du Dich im Straßenverkehr zu verhalten hast...
In der StVZO stehen technische Vorraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr!

Stets eine Gute Fahrt wünscht Oldenbürger.... :daumen:
 
Ok.Ok.

wie sieht denn die praktische Seite aus?
Ist schon mal jemand von Euch wegen fehlender Reflektoren angehalten worden?

Ach ja. Die Bußgeldhöhe habe ich leider im Verkehrsportal.de nicht gefunden. Ist vermutlich zu gut versteckt. Kann mir jemand helfen?
 
die Bußgelder addieren sich je nach dem nichtvorhandenen Strahler oder Licht in je 10-15 Euro Schritten.
Hab die Prozedur mal mit der Münchener Executive durchgemacht und am Ende waren es dann 70 Euro (inkl. fahren in der Fußgängerzone) Ich musste zum Glück dann nicht bezahlen und wurde nur "mündlich" Verwanrt

Es empfiehlt sich aber ein reflektierendes Blinkband am Rahmen zu befestigen um wenigstens ein kleine Zugständniss zu machen :-)
 
Ich kann nur empfehlen den
"Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog" in google zu suchen.
Dort sind alle Tarife notiert......
Soll halt bundeseinheitlich sein!!!! :rolleyes:
 
Das Führen ohne seitliche Kenntlichmachung kostet laut Katalog 10 Euro.
Da es Tateineinheit sein dürfte, vervielfacht sich der Betrag nicht, sondern bleibt bei 10 Euro.
Ansonsten wären ja für 4 fehlende Reflektoren 40 Euro fällig!
Tatbetandsnummer: 367000 :daumen:
 
Oldenbürger schrieb:
Das Führen ohne seitliche Kenntlichmachung kostet laut Katalog 10 Euro.
Da es Tateineinheit sein dürfte, vervielfacht sich der Betrag nicht, sondern bleibt bei 10 Euro.
Ansonsten wären ja für 4 fehlende Reflektoren 40 Euro fällig!
Tatbetandsnummer: 367000 :daumen:
Das addieren der Summen bezieht sich auf fehlende Reflektoren + fehlendes Licht + fehlende Klingel + keine Reflektoren an den Pedalen + + + +
Das ist jeweils ein eigener Tatbestand der dann die Gesamtsumme ergibt.

Ich selbt habe noch nie zahlen müssen. Selbst als ich Nachts komplett ohne Licht fahren mußte (die Veranstaltung dauerte etwas länger als gedacht). Eine Ermahnung folgte und ich sollte die letzten 15km "vorsichtig" nach Hause fahren.
Wahrscheinlich waren sie aber auch nur zu faul bei strömendem Regen aus dem Wagen zu steigen ;)
 
Wenn am Bike keine Licheinrichtung vorhanden ist, sind wir mit 10 € dabei (MTB`s über 13 kg müssen sogar ein Dynamo betriebenes Licht haben / unter 13 kg ist das Baterielicht bei der Tour mitzuführen... es reicht bei Tag aber die Mitführung in der Trikottasche)

Wie schon von Oldenbürger gesagt, werden fehlende Reflektoren jeweils noch mal mit 10 € geahndet.

Bei Tateinheit wird die jeweils schwerste (teuerste) Ordnungswidrigkeit geahndet... somit sind wir alle (vermute mal, dass keiner hier mit so neumodischem Kram wie Reflektoren fährt) mit nem 10er dabei...

Immer von Vorteil sind Ortskenntnisse, um den grün-weißen über nen wunderschönen Feldweg zu entkommen. Streifenwagen sind so schlecht geländegängig.

Wobei dabei das Problem evtl. in der Haltezeichenmißachtung läge. Aber dann hat man den Zuruf der Herren "Halt! Polizei! Stehenbleiben" entweder nicht gehört, oder er wurde von den Beamten nicht ordnungsgemäß gesagt. Dann sind wir wieder raus, weil das Haltezeichen für uns nicht erkennbar war.
 
Reflexstreifen? Habe ich beim Albert noch nicht gesehen;) :lol:

Aber wenn man genug 'Heimfahrlicht' dabei hat (3W Luxeon, 2 LiIon Akkus und Superflux Rücklicht bei 200gr), da sieht die Polizei die fehlenden Reflektoren erst garnicht;)

Und bei Dunkelheit einfach defensiver fahren, denn da fahrt Ihr zum großen Teil auf eigenes Risiko...

Der Nikolauzi
 
Das bitte nochmal rot und fett...
denn da fahrt Ihr zum großen Teil auf eigenes Risiko...
Ihr fahrt doch nicht der Polizei, sondern EUCH zuliebe möglichst sichtbar. (Ich rede jetzt vom Straßenverkehr; im Wald kann einem das ja beliebig schnuppe sein.) Was kümmert mich die StVZO, ich tu's für MEINE Sicherheit.

Dass manche Radler sehr wenig Vorstellungsvermögen darüber aufbringen, wie schlecht sie für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar sind, ist freilich traurig -- aber das Problembewusstsein (und nachfolgend die Bereitschaft, auch mal "uncool" zu sein) wird nicht von einer StVZO geschärft, sondern durch eigene schlechte Erfahrung.
 
Wir haben so viele Radwege in D! Keine Sau benutzt die! Jeder Vollhonk der meint mit nem CC-Rad wär er so schnell wie mit RR fährt auf der Strasse. Ich hab hier 2 Scheißjahre im Stau gestanden weil der besagte Radweg gebaut wurde brüll jetzt jeden an der den nicht benutzt und werde letzendlich noch vom Ordnungshüter vollgesülzt weil ich an meinen Pedalen (DK Ironcross!!!) und generell nix dran hab und schon gar kein Schutzblech(könnte dir ja Wasser ins Auge fliegen, Jung!). Hab ihn argumentativ von nem, Ticket abgebracht aber:
VERDAMMTE ********; WAS INTERESSIERT MICH DER REFLEKTOR WENN JEDER SPUNK IM WEG RUMFÄHRT?

Ahoi
 
Lindo schrieb:
<snip> brüll jetzt jeden an der den nicht benutzt und werde letzendlich noch vom Ordnungshüter vollgesülzt weil ich an meinen Pedalen (DK Ironcross!!!) und generell nix dran hab und schon gar kein Schutzblech(könnte dir ja Wasser ins Auge fliegen, Jung!). Hab ihn argumentativ von nem, Ticket abgebracht aber:
VERDAMMTE ********; WAS INTERESSIERT MICH DER REFLEKTOR WENN JEDER SPUNK IM WEG RUMFÄHRT?

Ahoi

IOW brauchst Du dich also um die Vorschriften nicht zu kümmern ('letztendlcih vom .. volgesülzt..weil ich generall nix dran hab'). Aber wehe andere kümmern sich nicht um deine Vorschriften ('brüll jetzt jeden an...').:confused:

Aaaahhh. Ich liebe die konsequenten doitschen HiPos. :rolleyes:
 
Komische Fragen bzgl. Beleuchtung und Sicherheitseinrichtungen gibt es hier.
Eigentlich sollte es doch der Erhaltungstrieb sein, der dafür sorgt, daß man gesehen wird.
Es müssen ja nicht gleich die Plastikreflektoren sein.
Ich habe bei meinem Rad die Felgen, die Speichen, den Rahmen, die Kurbel, die Gabelbrücke etc. mit Reflektorstreifen beklebt. Die fallen bei Tageslicht nicht auf, weil die Kleber die Farbe des jewieligen Untergrundes haben und trotzdem leuchtet das Rad beim Anleuchten wie ein Weihnachtsbaum.

Gruß
Raymund
 
ich habe das schon des öfteren geschrieben, aber nun noch einmal:
es summiert sich NICHTS. sicher kostet das nichtmitführen/nichtmontage der lichtanlage den betrag x, das fehlen der reflektoren den betrag y u.s.w.
es wird aber zusammengefaßt und der höchste einzelbetrag fällig.
sicher wird erzählt, das das eine 10, das andere 20 und das dritte nochmals 15 euro kostet. würde also 45 euro machen, da aber heute ein schöner tag ist biete ich eine verwarnung in höhe von 20 euro an, alles inclusive.
hört sich doch direkt freundlicher an oder?
eine abhandlung über tateinheit und tatmehrheit würde hier zuweit führen.
glaubt es mir einfach, mußte es mir oft genug in die birne hämmern.
kh-cap

ach ja, bevor einer fragt:
sicher gilt die gewichtsbefreiung bei rr und mtb für das mitführen von batterielampen während der trainingsfahrten für vereinsmitglieder/lizensfahrer (kennen keinen der das überprüft, aber wer weiss....). dies entbindet jedoch nicht von der ausrüstung der räder mit den reflektoren!!!!!!!
kenne jedoch auch hier keinen, der da mal was gemacht hätte (obwohl, wäre doch mal lustig den ulle anzuhalten und eine verwarnung nebst mängelbericht auszustellen, weil er weder die batterielampen mitführt, noch die erforderlichen reflektoren am renner sind :D ). spielt aber bei einem unfall versicherungsrechtlich eine erhebliche rolle bis dahin, dass es trotz schuld des gegners (z.b. vorfahrt genommen) keinen cent gibt.
eine völlige befreiung der ausrüstungspflicht bei fahrten im öffentlichen verkehrsraum gibt es nur bei offiziellen rennen.
 
kh-cap schrieb:
... spielt aber bei einem unfall versicherungsrechtlich eine erhebliche rolle bis dahin, dass es trotz schuld des gegners (z.b. vorfahrt genommen) keinen cent gibt...
Das stimmt nicht ganz, daß es ev. keinen Cent gibt... Dir wird höchstens eine Teilschuld zugeschrieben, diese kann aber aufgrund der Gefährdungshaftung bei PKWs nicht 100% sein.
Und dies gilt soweit ich weiß nur für den Sachschaden, nicht aber für das Schmerzensgeld. Da lasse ich mich aber korrigieren.

Gruß,
Nikolauzi
 
raymund schrieb:
Komische Fragen bzgl. Beleuchtung und Sicherheitseinrichtungen gibt es hier.
Eigentlich sollte es doch der Erhaltungstrieb sein, der dafür sorgt, daß man gesehen wird.
Es müssen ja nicht gleich die Plastikreflektoren sein.
Ich habe bei meinem Rad die Felgen, die Speichen, den Rahmen, die Kurbel, die Gabelbrücke etc. mit Reflektorstreifen beklebt. Die fallen bei Tageslicht nicht auf, weil die Kleber die Farbe des jewieligen Untergrundes haben und trotzdem leuchtet das Rad beim Anleuchten wie ein Weihnachtsbaum.

Gruß
Raymund


Würde mich auch interessieren wo es die Dinger zu kaufen gibt. Fahre auch im Winter mitm Rad auf die Arbeit und da würde ich mich als "Weihnachtsbaum" sicherer fühlen :D
 
einige von euch werden diese page wohl kennen (oder auch nicht :D )
Bußgeldkatalog für Radfahrer by MTB-Biking.de

ohne Licht zu fahren kostet demnach 10 €
aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es auf die Verfassung der Polizisten ankommt, ob die euch Geld abknöpfen oder nur mündlich ermahnen. Ich hatte vor einiger Zeit nur hinten einen kleinen Reflektor dran und Stecklampen dabei. Also hab ich sie auf Anweisung drangemacht und das wars.

"Haben Sie irgendwelche Radlampen dabei", [...] "Dann machen Sie die bitte dran", "Beim nächsten Mal denken Sie bitte daran, zu Ihrer Sicherheit"...

Ich selbst denke auch, dass gewisse Stellen mit Reflektoren bestückt werden sollten... allein für die Gesundheit :daumen:
 
Ist meiner Meinung nach keine Frage des Verwarngeldes, verwarnt wurde ich ohne Licht in der Stadt auch schon x Mal, musste aber noch nie was zahlen.
Inzwischen fahre ich an meinen Alltagsrädern nachts nur noch mit Licht, da ich 5km quer durch den Wald und ein Stück Landstraße zur Arbeit fahre, das wäre sonst wohl nicht so gesund. Dabei habe ich auch schon mehrfach den einen oder anderen Jogger oder Biker erst in letzter Sekunde gesehen, da dieser kein Licht und auch keinen Reflektor vorne hatte. Ein Auto hätte da sicher nicht mehr bremsen können.
Um des nachts von Autos besser gesehen zu werden, habe ich an meinem Alltagsbike zusätzlich vorne, seitlich und hinten gelbe Reflektionsfolie von 3M am Rad. Gibts im Handel für Nutzfahrzeuge, um die Konturen von großen LKW abzukleben. Klebt sehr gut und wetterbeständig und leuchtet wie die Sau. Allerdings ist die Folie recht dick und läßt sich eher schlecht biegen. Und billig ist sie auch nicht grade.
Mein MTB bewege ich derzeit nur am Tage, daher komme ich da wohl erstmal ohne Strahler oder Katzenaugen aus.

PS: achtet mal drauf, wenn ihr nachts außerorts Auto fahrt, was ihr dann noch seht. Viele Fahrer beachten nämlich nur die Lichter anderer Fzg und reflektierende Schilder/Begrenzungspfosten. Selbst wenn man als unbeleuchteter Radler im Scheinwerferkegel fährt, wird man gerne übersehen, weil eben nichts rot, gelb oder weiß (zurück-)leuchtet.
 
nikolauzi schrieb:
Das stimmt nicht ganz, daß es ev. keinen Cent gibt... Dir wird höchstens eine Teilschuld zugeschrieben, diese kann aber aufgrund der Gefährdungshaftung bei PKWs nicht 100% sein.
Und dies gilt soweit ich weiß nur für den Sachschaden, nicht aber für das Schmerzensgeld. Da lasse ich mich aber korrigieren.

Gruß,
Nikolauzi


sorry, kh-cap hat recht.
wenn du nachts auf einer unbeleuchteten straße fährst, ohne reflektoren (jeglicher art, auch kleidung zählt) bist du als radfahrer zu 100% schuld. es gibt dann auch kein schmerzensgeld (grobe fahrlässig/bedingter vorsatz entbindet in solchen fällen die versicherung von der zahlung (analog zu sehen: unfall in einem auto ohne angegurtet zu sein oder unter alkoholeinfluss).
danach gibt es natürlich dann abstufungen. z.b. in einem wohngebiet muss auch nachts mit radlern "ohne" gerechnet werden oder keine lampen aber relfektoren an den pedalen und der jacke o.ä. dann gibt es halt etwas.
aber: sowas ist auch vom richter abhängig, mal mehr mal weniger.
onlytrek
 
Hi onlytrek,

habe gerade mal gegooglet, hast recht, da hat sich anscheinend was geändert:
http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/schadensersatzrecht.php

Da ist recht klar dargestellt, daß es nicht ganz so klar ist;)

Also, immer einen guten Eindruck auf den Richter machen kann nicht schaden ;)
Oder besser noch: Reflektoren und Licht dran und immer ein Stück mitdenken für die anderen :daumen:

Der Nikolauzi
 
Metalbeast schrieb:
Würde mich auch interessieren wo es die Dinger zu kaufen gibt. Fahre auch im Winter mitm Rad auf die Arbeit und da würde ich mich als "Weihnachtsbaum" sicherer fühlen :D

3M Corporation.

Übrigens: Für gelbe Reflektoren (bzw. Folien) gibt es keine Mengen-, Flächen- und Richtungsbegrenzung (im Gegensatz zu weißen und roten Reflektoren).
Man kann sich also das ganze Rad mit vollbappen und als Glühwürmchen durch die Nacht radeln.
 
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