Bezahlt und nie angekommen!!!

moin

also nochmal zu dieser sache mit paket öffnen bevor du es beim postheini ausgelöst hast: der postbote/kuriermensch darf dir das paket erst aushändige wenn du den nachnamebetrag bezahlt hast.

zu paypal, kA ob das schon gesagt wurde, aber ist es nicht so, dass bei einem standard paypalaccount nur beträge bis 500 euro gedeckt sind?

Hallo ! Ja bis 500 Euro, aber auch nur dann, wenn der Fall in das Käuferschutzprogramm passt, also vor dem Kauf darauf achten das der Verkäufer entsrechende Anforderungen erfüllt. Alle Verkäufer mit weniger als 97 % positiver Bewertungen würde ich sowieso ausschließen.:daumen:
 
Wie schauts denn aus mit einer einzugsermächtigung für den verkäufer? die kann der käufer ja gewähren indem er ihn einen kaufvertrag vorlegt. im falle eines falles kann man sich die einzugsermächtigung dann wegen vertragsbruch bei der bank wieder zurückholen.
so sagte es mir meine bankangestellte, als ich sie auf die ebay-problematik ansprach. eine überweisung könne NICHT zurückgeholt werden, eine einzugsermächtigung schon.

so wäre man auf der sicheren seite und kann gelassen das ganze gelassen angehen.
 
Ich weiß nicht, warum du so einen Mirakel machst um das ganze?

Vereinbar mit dem Verkäufer Zahlung per Nachnahme, sprich, du bekommst das Paket vom Briefträger/Paketdienst, bezahlst beim Zusteller und die Sache passt.

Dass das ganze 8 Euro zusätzlich kostet, sollte es dir Wert sein, Sicherheit zu haben.
 
Also wenn ich von anfang an so ein schlechtes Gefühl habe, dann laß ich es einfach.
Ich kauf so gut wie nix im Internet.Fühl mich auch nicht wohl dabei.
Nur um ein paar Kröten zu sparen setze ich mich nicht der Gefahr aus über den Tisch gezogen zu werden.Außerdem habe ich einen sehr guten Fahrradhändler zu dem ich immerwieder gern gehe.Er bemüht sich immer sehr wenn er mir was besorgen soll und macht mir auch immer einen sehr guten Preis.


Grüßle aus dem Schwabenländle

krümel72
 
Ja, aber nicht durch ebay selbst.
Abgesehnen davon sind viele der mutmasslich geprellten, die die prellen. ;)

-> phising
-> fake escrow service/paypal login

Ich sehe das genauso, denn gewerbliche Verkäufer und private mit 100 % dürften wohl bei Ebay keine Probleme machen, Nachnahme bringt gar nichts, denn man darf das Paket vor der Unterschriebenen Annahme nicht öffnen !:confused: Wenn ich ein schlechtes Gefühl habe, laß ich es bleiben !
 
Wie schauts denn aus mit einer einzugsermächtigung für den verkäufer? die kann der käufer ja gewähren indem er ihn einen kaufvertrag vorlegt. im falle eines falles kann man sich die einzugsermächtigung dann wegen vertragsbruch bei der bank wieder zurückholen.
so sagte es mir meine bankangestellte, als ich sie auf die ebay-problematik ansprach. eine überweisung könne NICHT zurückgeholt werden, eine einzugsermächtigung schon.

so wäre man auf der sicheren seite und kann gelassen das ganze gelassen angehen.

Bei der Aussage würd' ich mal die Bank wechseln ( zumal DAS wiederum für den Verkäufer erst 6 Wochen nach dem letzten Kontokorrentabschluss zu einer Sicherheit führen würde. Auf der Basis wird er kaum die Ware versenden wollen, nehme ich mal an. )
 
Wieso die Bank wechseln, is doch soweit richtig!?
Davon mal abgesehen bin ich mit ebay immer gut gefahren, würde aber von Auktionen oder sonstigen Verkäufen, bei denen ich ein schlechtes Gefühl hätte die Finger lassen.
 
Einzugsermächtigung zugunsten eines Privatverkäufers ist schon selten genug, daneben - und daher ist die zitierte Aussage sehr vorsichtig zu genießen - hat die Widerspruchsfrist nichts mit Vertragseinhaltung zu tun. Würde ja bedeuten, dass die Bank das Grundgeschäft zu prüfen hätte.
Also gibt's eine generelle Widerspruchsmöglichkeit mit vg. Frist.
Solange die Frist nicht 'rum ist, weiss doch der Verkäufer gar nicht, ob das Geld auf seinem Konto verbleibt.
Daher kann man den Tip wohl getrost vergessen. Wenn der Verkäufer sich darauf einläßt, kann er auch gleich auf Rechnung liefern.
 
Einzugsermächtigung zugunsten eines Privatverkäufers ist schon selten genug, daneben - und daher ist die zitierte Aussage sehr vorsichtig zu genießen - hat die Widerspruchsfrist nichts mit Vertragseinhaltung zu tun. Würde ja bedeuten, dass die Bank das Grundgeschäft zu prüfen hätte.
Also gibt's eine generelle Widerspruchsmöglichkeit mit vg. Frist.
Solange die Frist nicht 'rum ist, weiss doch der Verkäufer gar nicht, ob das Geld auf seinem Konto verbleibt.
Daher kann man den Tip wohl getrost vergessen. Wenn der Verkäufer sich darauf einläßt, kann er auch gleich auf Rechnung liefern.
Ja, nur ist das Risiko dann auf Verkäuferseite. Bin aber auch der Meinung, das das eigentlich nicht die angemessene Zahlungsart ist.
 
Kapier euer ganzes Hick-Hack auch nicht. Wenn ich von vornherein Bedenken über die Zuverlässlichkeit des Verkäufers habe, dann lass ich es eben ganz bleiben.
In allen anderen Fällen sollte man sich stets bewusst machen, dass immer ein Restrisiko besteht keine Ware zu bekommen. Wer damit nicht leben kann, kauft halt für ein paar € mehr beim Händler ums Eck.
 
Kapier euer ganzes Hick-Hack auch nicht. Wenn ich von vornherein Bedenken über die Zuverlässlichkeit des Verkäufers habe, dann lass ich es eben ganz bleiben.
In allen anderen Fällen sollte man sich stets bewusst machen, dass immer ein Restrisiko besteht keine Ware zu bekommen. Wer damit nicht leben kann, kauft halt für ein paar € mehr beim Händler ums Eck.

recht hat er!:daumen:
wenn man ein schlechtes gefühl hat sollte man die finger von lassen.
 
Ich glaube, Giant Acid ver*** euch. Schonmal aufgefallen, dass er sich seit erstellen des Threads nicht mehr gemeldet hat??

Vielleicht hat er ja auch Urlaub...

Einfach ein Thema mit reißerischem Titel gestartet, zu dem fast jeder was schreiben kann, und schon klappt's mit den Beiträgen.
 
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