Baden-Württemberg & Strafen bei Missachtung der 2m-Regel

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Hallo,

ich wurde heute von so 'ner Pseudo-Foersterschwulette angelabert, dass ja alles so schlimm verboten sei und er es ja nur sage, aber es trotzdem verboten sei und falls mich jemand anzeige ich bald in Guantanamo Bay lande und blabla...

Ok, nicht ganz so, aber halt so in der Art ;)

Was mich jetzt interessiert:

Was kann mir passieren, wenn ich einen Trail (<2m breit) befahre und mich einer "erwischt"?

Wie genau ist das "Strafmass"?

Was kann jemand anderes tun?

Darf der mich festhalten?
Muss ich dem meinen Namen/Adresse sagen?

Was ist, wenn ich einfach abhaue?

Waere nett, wenn ihr mich aufklaeren koenntet.
Gruss, Danke.
 
Hi,

mal ganz erhlich, machst Du Dir darüber wirklich Gedanken. Solche wichtigtuer gibts doch andauernd. Also mir sind die sch....egal.
Aber wie es von der rechtlichen Seite aussieht weiss ich erhlich gesagt auch nicht.

gruss
michael
 
Wäre nicht schlecht, wenn du das erlebte etwas präziser darstellst.

Pseudo-Foersterschwulette
> Förster? Jäger? Wanderer?

Wo hat er dich erwischt?
-Naturschutzgebiet
-Waldweg
-oder im Gehölz ...?

Was kann jemand anderes tun?

Darf der mich festhalten?
Muss ich dem meinen Namen/Adresse sagen?

War es der Förster oder der Jäger oder eine andere Amtsperson, dann hat er sowas wie Hausrecht.

Jenachdem, wie er dein "Vergehen" einstuft, darf er deine Personalien verlangen, oder dich bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.

Eine Privatperson darf das "normalerweise nicht. Jedenfalls nicht, wenn du nichts schlimmes angestellt hast.
Schlimm wäre bspw. wenn du Wilderst oder Sachbeschädigung betreibst.

Aber warum willst du abhauen?
Stell dich der Situation und vertrete deinen Standpunkt!
Wenn du vernünftig argumentierst, zeigt der Mensch vielleicht Einsicht.
So denkt der Mann: "Sooo schlimm sind die Typen ja gar nicht!"

Haust du einfach ab oder fährst den Typen über'n Fuss, gibst du ihm ja nur Recht !

...denk' mal nach! ;)
 
Original geschrieben von XCRacer
Wäre nicht schlecht, wenn du das erlebte etwas präziser darstellst.
Keine Ahnung, was der Typ genau war. Er hat mich ja auch nur "gewarnt". Dieser Fall ist mir ziemlich unbedeutend, mir geht es eher darum, wie ich reagiere, wenn ich mal jemanden treffe, der richtig Stress macht.

War es der Förster oder der Jäger oder eine andere Amtsperson, dann hat er sowas wie Hausrecht.
Dann muss er mir aber auch beweisen koennen, dass er der Foerster in diesem Gebiet ist, oder?


Jenachdem, wie er dein "Vergehen" einstuft, darf er deine Personalien verlangen, oder dich bis zum Eintreffen der Polizei festhalten.

Eine Privatperson darf das "normalerweise nicht. Jedenfalls nicht, wenn du nichts schlimmes angestellt hast.
Schlimm wäre bspw. wenn du Wilderst oder Sachbeschädigung betreibst.
Aber ein Foerster duerfte mich festhalten?

Aber warum willst du abhauen?
Stell dich der Situation und vertrete deinen Standpunkt!
Wenn du vernünftig argumentierst, zeigt der Mensch vielleicht Einsicht.
So denkt der Mann: "Sooo schlimm sind die Typen ja gar nicht!"

Haust du einfach ab oder fährst den Typen über'n Fuss, gibst du ihm ja nur Recht !

...denk' mal nach! ;)
Mir ist es eigentlich auch viel lieber sowas ruhig zu klaeren.

Falls mein Gegenueber jetzt aber total stur sein sollte, mich festhaelt und die Polizei ruft.
Was fuer Strafen koennen mir dann aufgebrummt werden?
 
Ein Forstbeamter hat id.Regel einen grünen Anzug an oder kann sich als solcher usweisen.

Es ist "sein" Wald und da hat er Hausrecht. Meines Wissens, kann er je nach schwere des "Verbrechens" dich festhalten.

Welche Strafe? Hmm... Habe noch nie von einem Fall gehört, wo ein Mountainbiker wegen missachten der 2m-Regel bestaft wurde.

Ich würde sagen, es ist dann eine Ordnungswiedrigkeit. Ist also nicht so teuer.

Bin da aber kein Experte. Hoffe, das sich bald die "Fachleute" hier zu Wort melden.

Tillmann!? Wo bist du :)
 
Zuerst mal eines: Wenn Strecken befahren werden, die schmaler als 2m sind, handelt man gegen die Vorschriften des entsprechenden Landesgesetzes. Es ist also durchaus möglich, sich dadurch ein Bußgeld einzuhandeln. Ich werde mal sehen, ob ich Infos über die Höhe bekommen kann.

Wichtiger ist jedoch etwas anderes. Es scheint so, als würden Förster zunehmend sensibler und aufmerksamer. Natürlich könnten wir damit argumentieren, dass kaum möglich sei, alle Trails zu kontrollieren. Wobei ich mir da nicht so sicher wäre.
Wir könnten also einfach mal weiter fahren, in der Hoffnung, dass sich schon nichts ändern würde. Und wenn dann mal wieder eine Gesetzesnovelle ansteht, wachen wir ein bischen auf und schreiben emails an die Landtagsabgeordneten.

Natürlich ginge es (auch) noch anders. Man könnte auf die Idee kommen, pro Jahr 10 Euro in eine DIMB-Mitgleidschaft zu investieren und ggf. auch noch dort aktiv zu sein. Z.B., um unsere Forderung OPEN TRAILS, also die Aufhebung der Einschränkungen für Mountain Biker zu unterstützen.


Heinerich
 
Bußgelder regeln sich nach §83 Abs.2 Nr.1 WaldG B-W, einen "Bußgeldkatalog" keinne ich hier nicht.

Aber zunächst mal muß der Förster (der sich ausweisen muß, egal, welche Klamotten er trägt), nachweisen, daß der Weg schmaler als 2m ist. Nach Auskunft des zuständigen Fachministeriums ist das - juristisch abenteuerlich - Sache des Augenmaßes. Ich bin mir sicher, daß Augenmaß nicht ausreicht, das "ob" eines Bußgeldes zu begründen, geschweige denn das "wie hoch". Denn das Gesetz legt in §37 auf keine Weise fest, was unter Wegebreite gemeint sein könnte (Fahrbahnbreite, von Baum zu Baum, Fahrspurabstand, Katasterparzellenbreite,.....).

Soweit der Förster ordungsrechtlich* handelt, bekäme er also im Ernstfall Probleme (s.o.). Daß Du dich ausweisen mußt, ist ohnehin klar, zumal Du ja nix zu verbergen hast. Umgekehrt laß´ Dir nicht nur den Ausweis zeigen, sondern schreib´ auf, was Du da zu lesen bekommst, bevor Du Dich auf irgendetwas weiteres einläßt.

Soweit der Förster als Waldeigentümer* handelt, könntest Du ihm notfalls mit einer Nötigungsklage drohen, denn das Waldgesetz berechtigt Dich, fremdes Eigentum zu betreten (gesetzliche Regelung iSd Art. 14 Abs.1 GG) und er müßte schon triftige Gründe haben, Dich von seinem Grund und Boden zu verjagen. Und, wie gesagt, die 2m lassen sich kaum nachvollziehbar messen.

Letztendlich kommt noch hinzu, daß dann, wenn Du rücksichtsvoll gefahren bist, also niemanden gestört hast ("Unterholz-Fahrer" hätten da allerdings schlechte Karten), im Falle eines Rechtsstreites so mancher Richter keinen Hehl daraus machen wird, daß es ihm auf den Geist geht, mit was für einem Bullshit man ihn beschäftigt.

*) Unterschied beachten!
 
Vielen Dank fuer die super Tipps!

Es wuerde mich sehr interessieren, wie der Rahmen eines Bussgeldes ungefaehr festgelegt ist.

@Heinerich:
Von der DIMB habe ich jetzt zum ersten Mal gehoert.
Finde das sehr gut. Werde vielleicht beitreten.
 
Original geschrieben von commander höek
Es wuerde mich sehr interessieren, wie der Rahmen eines Bussgeldes ungefaehr festgelegt ist.

Mich auch, nix genaues bekannt.

Gesetzestext (Auszug)

§ 83 Allgemeine Ordnungswidrigkeiten

(1) (...)

(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig

  1. entgegen § 37 Abs. 3 im Wald außerhalb von Straßen und Wegen oder auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 Meter Breite, auf Fußwegen oder auf Sport- und Lehrpfaden reitet, oder in Verdichtungsräumen, in Naturschutzgebieten, in Waldschutzgebieten oder im Erholungswald außerhalb der für das Reiten ausgewiesenen Waldwege reitet, oder im Wald außerhalb von Straßen und Wegen oder auf Wegen unter 2 Meter Breite oder auf Sport- und Lehrpfaden radfährt,
  2. entgegen § 37 Abs. 1 im Wald die Erholung anderer Waldbesucher beeinträchtigt, insbesondere durch ungebührlichen Lärm, wie Schreien, Gröhlen, Mißbrauch von Musikinstrumenten oder Musikapparaten,
  3. entgegen § 37 Abs. 4 Wald oder forstbetriebliche oder jagdbetriebliche Einrichtungen, deren Betreten nicht zulässig ist, unbefugt betritt,
  4. entgegen § 37 Abs. 4 unbefugt fährt, Kraftfahrzeuge oder Anhänger abstellt, zeltet oder unbefugt Verkaufsstände aufstellt,
    entgegen § 37 Abs. 2 organisierte Veranstaltungen ohne Genehmigung der Forstbehörde durchführt oder an solchen Veranstaltungen teilnimmt,
  5. (...)
  6. (...)
  7. (...)
  8. (...)
  9. im Wald Vorrichtungen, die zum Sperren von Wegen oder die dem Schutz der Einrichtungen nach § 37 Abs. 4 Nr. 5 und 6 dienen, unbefugt öffnet, offenstehen läßt, entfernt oder unbrauchbar macht,
  10. im Wald Zeichen oder Vorrichtungen, die zur Abgrenzung, Absperrung, Vermessung oder als Wegweiser dienen, oder Zeichen, die zur Kennzeichnung an Walderzeugnissen angebracht sind, unbefugt zerstört, beschädigt, unbrauchbar macht, verändert oder entfernt,
  11. (...)
  12. (...)
  13. (...)
  14. im Wald Aufschüttungen oder Abgrabungen unbefugt vornimmt,
(...)

(3) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer auf Grund dieses Gesetzes ergangenen Rechtsverordnung, Satzung oder Anordnung zuwiderhandelt, wenn diese für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist.

(4) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Deutsche Mark [2.500 EUR], in besonders schweren Fällen bis zu 20 000 Deutsche Mark [10 000 EUR], geahndet werden.


Soweit es sich um einen illegalen Eingriff in Natur und Landschaft (vgl. §§10ff. NatSchG BW) handelt, kann der Höchstsatz bei 100.000 DM [50.000] EUR liegen (vgl. §64 NatSchG BW)
 
Ich bin kürzlich auch von einer Wanderin darauf "hingewiesen" worden. Ich habe ihr grundsätzlich zugestimmt, aber noch erwähnt, das das Gesetz in meinen Augen ziemlich willkürlicher Schwachsinn ist, da man mit dem Rad zwar sicher Spuren hinterlässt, aber die Wege nicht "Kaputt" macht und biken auf Wegen mit über 2m breite keinen Spaß macht und das man, wenn man ein klein bischen Rücksicht aufeinander nimmt, problemlos aneinander vorbeikommt. Schließlich ist der Wald für alle da.
Sie berichtete dann, das sie kürzlich fast über den Haufen gefahren wurde, wogegen man dann halt nichts sagen kann, außer das das nicht sein sollte.

Das beste ist ein kurzes Gespräch, damit der/die Wanderer/in feststellen kann "hoppla, die können ja sogar reden, sind das am Ende auch Menschen?";) .
Es gibt natürlich auch verbohrte Fälle, bei denen jegliches diskutieren Sinnlos ist. Diese sind aber auffälligerweise immer nur in unmittelbarer Nähe eines Waldparkplatzes oder einer Seilbahn anzutreffen. Da kann man dann ihr "MTB'ler machen die Umwelt kaputt" mit einem "Soso, wir sind mit dem Auto hier? Interessant..." beantworten.

@Tilman:
Wegen der Wegbreite, der Weg war schmaler als 2 m. Das ist auch noch mit dem miesesten Augenmaß noch zu erkennen. Bei einem 2 m Weg an einem Hang muß nicht einer auf die Seite gehen, damit man gerade so aneinander vorbeikommt...
Es gibt aber sicher genug Wege, bei denen ein gewisser Interpretationsspielraum besteht.
 
Eine wirklich bemerkenswerte Empfehlung zum Mountain Biken in der Natur findet sich auf der Homepage des Deutschen Alpenvereines (hier und dann im linken Frame "sonstige Bergsportarten").

Zitat:

Mountainbike
Die meisten Bergfreunde besitzen beides: Wanderstiefel und ein Mountainbike. Dennoch gibt es immer wieder zwischen Wanderern und Radlern Unfrieden. Auch von Seiten der Jagd und des Naturschutzes werden immer wieder kritische Stimmen gehört. Diese Konflikte können mit ein wenig Rücksichtnahme und dem Naturraum angepaßtem Verhalten vermieden werden:

Auf den Wegen bleiben!
Vernünftige Menschen fahren nicht offroad und bleiben auf den Wegen. Allen anderen hat es der Gesetzgeber untersagt, abseits von Wegen zu fahren. Nicht nur in Bayern ist mit empfindlichen Geldstrafen zu rechnen.

Nur auf geeigneten Wegen fahren!
Die Verhältnisse von Wegen können sich rasch ändern und diese für Mountainbikes - zumindest unter dem Gesichtspunkt Naturschutz - unbefahrbar machen. Ein Wiesenweg kann z.B. nach anhaltendem Regen tabu sein, auch wenn er bei trockenen Verhältnissen durchaus befahrbar wäre.

Blockierbremsungen vermeiden!
Blockierende Bremsen hinterlassen häßliche Bremsspuren, sind Ansatzstellen für Erosionen und bereiten dem Wegedienst jede Menge an zusätzlicher Arbeit.

Fußgänger haben Vorrang
Fußgänger, Wanderer, Bergsteiger haben grundsätzlich als der Langsamere Vorrang. Blickkontakt suchen. Bei schmalen Wegen anhalten und den Wanderer vorbeigehen lassen. Ausreichend Abstand zu Hunden halten. Ein rechtzeitiges Klingelzeichen, ein freundlicher Gruß, ein paar nette Worte gewechselt, haben noch nie geschadet.

Zeichen geben
Freundliche Deutlichkeit hilft Unfälle und Konflikte vermeiden. Vor allem bei Annäherung von hinten: Erst vorbeiradeln, wenn der Wanderer oder Radler zu verstehen gibt, daß er auf den Überholvorgang gefaßt ist.

single-trails mit Verstand befahren
Schmale Wege bedürfen einer vernünftigen Tourenplanung. Vor allem an stark frequentierten Tagen wie Wochenende und Feiertage sind sie tabu. An diesen Tagen hat dort der Fußgänger eindeutig Vorfahrt.

Die Geschwindigkeit im Griff haben
Kontrolle über die Geschwindigkeit schützt vor allem den Mountainbiker selbst: vor dem Krankenhausaufenthalt, vor dem Zorn der Mitmenschen und letztlich vor Fahrverboten.

Öffentliche Verkehrsmittel nutzen
Und zu guter Letzt: Das Fahrrad ist unser umweltfreundlichstes Verkehrsmittel. Die Anreise mit Bahn und Bus ist dabei das Pünktchen auf dem i. Die Deutsche Bundesbahn bietet inzwischen auch bundesweit Tourentipps für das Mountainbike an.

Zitat Ende

Wie man sehen kann, wird das Befahren von Single Trails nicht in Frage gestellt, sondern es geht um das Verhalten in der Natur und gegenüber anderen, die sich in der Natur bewegen.
Der Deutsche Alpenverein ist ja nun nicht gerade ein unwichtiger Verband. Von daher ist die Haltung zum Mountain Biken bemerkens- und begrüßenswert!


Heinerich
 
Sehr schön, wobei es unter "Auf den Wegen bleiben!" nicht um Geldstrafen, sondern um Geldbußen geht. Diese Anmerkung ist alles andere als spitzfindig, weil Strafen für die Betroffenen wesentlich nachhaltigere Folgen (ggf. vorbestraft,....) haben können.

Zitat:

Art. 52 Abs.4 BayNatSchG

Mit Geldbuße kann belegt werden, wer
  1. entgegen Art. 25 Abs. 2 unbefugt im Wald außerhalb
    von Straßen und Wegen reitet,
  2. auf Privatwegen in der freien Natur, die nicht für den
    öffentlichen Verkehr freigegeben sind, unbefugt mit
    Fahrzeugen mit Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle,
    fährt oder parkt, oder, soweit die Wege dafür
    ungeeignet sind, unbefugt reitet oder mit Fahrzeugen
    ohne Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle,
    fährt,
  3. auf Flächen in der freien Natur, die nicht für den öffentlichen
    Verkehr freigegeben sind, mit Fahrzeugen mit
    Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle, ohne
    Notwendigkeit fährt oder parkt, oder mit Fahrzeugen
    ohne Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühle,
    unbefugt fährt,
  4. (...)[/list=1]


  1. Die Höhe der Geldbuße ist nicht festhgelegt, dürfte aber deutlich unter 10.000 EUR liegen, da die Abs.1 - 3 Bußgeldhöchstumfänge von 50.000, 25.000 und 10.000 EUR regeln.
 
in meinen augen kommt es im falle eines falles (konfrontation mit uneinsichtigen waldbesuchern) nicht so sehr darauf an, sich auf irgendwelche abstrakte juristische paragraphen berufen zu können, sondern sich freundlich und fair zu verhalten (das nimmt jeglichen aggressiv-argumentatorischen wind aus den segeln des gegenübers); im extremfall eines wirklich komplett verbohrten sturkopfes (soll´s ja auch geben...*seufz*) wäre weder diesem noch einem selbst geholfen, wenn man sich auf (dann sehr einseitige) diskussionen einließe - also: ignorieren und "cool" weiterfahren. so mach ich´s jedenfalls - muss aber anmerken, dass mir solche fälle äußerst selten begegnen; ich führe das auf mein freundliches verhalten zurück, auch wenn ich mal aggressiv um die ecke geschossen komme ;)
im großen und ganzen finde ich es durchaus interessant zu lesen, was einem denn blühen könnte... allein die "tatsache dass" sollte genug motivation sein, sich ruhig und nicht polemisch zu verhalten. ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es ob diesen gesetzes schon mal urteile gab, oder irre mich da? tilman, weißt du da was? scheinst mir ja experte auf diesem gebiet zu sein... :)
eins möchte ich dennoch zu denken geben: als begeisterter biker UND wanderer (allerdings weder hier noch da organisiert) habe ich auf einer wandertour hier im schwarzwald erlebt, dass eine gruppe von anderen wanderern an einer recht engen singletrailstelle (der im übrigen von der stadt offiziell als ein weg zu biken ausgeschrieben ist!) einer langgezogenen und etwas versprengten gruppe entgegenkommender biker platz gemacht hat (jawohl, freiwillig und ohne akute "not"). doch als nach etwa einer minute immer noch ein paar biker kamen, sind manche von den wartenden wanderern (selbst eine größere gruppe) rücksichtslos auf den weg getreten, um dort weiterzugehen, dabei laut auf die "rücksichtslosen biker" schimpfend. dass es da zu konfrontationen der eher unliebsamen art kam, ist klar :streit: - und auf meine frage hin, ob man nicht hätte warten können, erhielt ich zur antwort: "wir [d.h. die wanderer] waren schließlich zuerst da!" - ich frage mich: kann man diesem provokativen "argument" etwas entgegensetzen, außer dass der weg ja offiziell zum biken ausgeschrieben ist (was mit ebenjenem oben angegebenen satz nicht anerkannt wurde)? gibt es im - beispielsweise - schwarzwaldverein auch bestrebungen, das verhältnis zwischen wandernden und bikenden menschen zu verbessern (indem man die wanderer z.bsp. darauf hinweist, eben keine "radwege" zu benutzen - diese sind ja auch selten genug!)? auch wenn wir biker ein quasi-hausrecht (oder wie immer man es nennen mag) der wanderer, förster und jogger akzeptieren sollten, wäre es nicht angebracht, auch von der seite der wanderverbände her noch stärker für ein gutes miteinander zu sorgen? :bier:
ich will nichts dramatisieren, doch jede kritische wanderer-biker-begenung im wald - wie oben beschrieben - ist eine zuviel!
zusammenfassend: die vorschläge des dav halte ich für extrem hilfreich für ein gutes miteinander in der natur!

doch genug getextet, ab auf´s bike und das image aufwerten ;) !

in diesem sinne: happy trails!
 
Original geschrieben von mtbiker1978
ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es ob diesen gesetzes schon mal urteile gab, oder irre mich da? tilman, weißt du da was? scheinst mir ja experte auf diesem gebiet zu sein...

Mir ist keine Entscheidung, weder Ordnungswidrigkeit/Bußgeld (Strafe gibt´s wegen der 2m-Regel sowieso nicht!) noch Urteil bekannt.

Auch in einer Besprechung mit angehenden Juristen (hatte das Thema mit Rechtsrefrendaren im Landratsamt als Unterrichtseinheit erörtert) ergab sich sofort die Aussage, daß hier bereits vom Gesetzgeber das Bestimmtheitsgebot nicht eingehalten wurde.

ich frage mich: kann man diesem provokativen "argument" etwas entgegensetzen, außer dass der weg ja offiziell zum biken ausgeschrieben ist

Wie genau unterliegt der Weg ggf. einem entsprechenden Konzept (Entmischungsplan oder was auch immer), das gegenüber dem einzelnen Nutzer rechtsverbindlich ist? Würde mich sehr interessieren. Erlasse etc. kannst Du im übrigen insoweit von vornherein vergessen.

?
 
:confused: sorry, da kann ich dir leider keine antwort geben - wenn ein weg, der garantiert unter 2m breit ist (das sieht selbst ein blinder...) und somit ja unter die sog. "2m-regelung" fällt, mit kleinen holzschildern (s.anhang), die von der stadt freiburg angebracht wurden, für biker freigegeben ist, sollte sich dann die anderen nutzer des weges (der - vielleicht dummerweise - zum bei wanderern äußerst beliebten kandel-höhenweg gehört...) entsprechend verhalten? darauf zielte meine frage nach bemühungen des swv oder dav oder welcher organisation auch immer.
wie gesagt: deine frage kann ich diesbezüglich leider nicht beantworten...:(

bei der suche nach einer möglichen antwort bin ich auf folgenden link gestoßen - ganz interessant, wie ich finde.
http://www.bike.schauinsland.com/

bin gespannt, was sich hier noch ergeben wird...

fahrt gut! :)
 

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und noch mal ein paar fragen:

1. wurde das gesetz aus konkreten anlässen erlassen oder eher "prophylaktisch"?
2. gibt es ernstzunehmende studien zum verhältnis zwischen mountainbikern und wanderern?
3. gibt es ernstzunehmende studien zur umweltverträglichkeit dieser beiden sportarten/freizeitbeschäftigungen?
 
Original geschrieben von mtbiker1978
und noch mal ein paar fragen:

1. wurde das gesetz aus konkreten anlässen erlassen oder eher "prophylaktisch"?
2. gibt es ernstzunehmende studien zum verhältnis zwischen mountainbikern und wanderern?
3. gibt es ernstzunehmende studien zur umweltverträglichkeit dieser beiden sportarten/freizeitbeschäftigungen?

Zunächst ist das Schld kein Problem, weil sich die Stadt Freiburg oder der Schilder-Verursacher hoffentlich mit Wald-Eigentümer und Forstbehörde einvernehmlich geeinigt hat. Natürlich wäre es sinnvoll. as der Rechtsklarheit wegen zu veröffentlichen mit dem Hinweis, daß die Nutzung solcher Wege kein Verstoß gegen die 2m-Regel ist. Ich würde mich allerdings nicht darauf verlassen, daß hieraus ein Nutzungsvorrang für Biker abgeleitet werden könnte.

Zu Frage 1

Keine Ahnung, wahrscheinlich nach einigen Beschwerden nach der Formel "Pi mal Daumen". Sonst hätte ich auf konkrete Anfragen beim Ministerium brauchbare Antworten erhalten.

Zu Frage 2

JA*

Zu Frage 3

JA*

*)Ich seh mal nach (hier im Naturpark gab es eine Diplomarbeit), frag Du aber sicherheitshalber auch mal konkret die DIMB
 
und der uralte 2-m- streit..... naja, aber ich bin schon seit jahren in bw unterwegs und hab echt noch nie probleme bekommen, ich denke, dass die meisten wanderer auch diese 2-m- regel nicht kennen;)

was ich echt nicht mehr hören kann ist die ewige geschichte von !vollbremsung-vermeiden-da-erosion-usw" da gibt es echt leute, die meinen, dass nach einer vollbremsungsrinne dort nach und nach alles ausgewaschen wird und in ein paar jahren dort der neckar ein neues bett findet.....:confused: wenn ich das mal vergleiche, wie es aussieht, wenn ein schlepper über einen waldweg fährt.....

mtb und umweltzerstörung... wenn ich im wald an stellen komme, wo "naturnahe forstarbeiten" stattfinden dann denke ich oft, so hats wohl im 2. weltkrieg ausgesehen.... und dann werden mtb-ler wegen einer bremsspur beschimpft....

aber jetzt zum buchtipp: in der adfc- radwelt 5 / 1998 wurde eine studie zu mtb und umwelt auszugsweise abgedruckt (erspart mir bitte die 4 seiten abzuschreiben....);) und das buch dazu heisst:

mountainbike und umwelt
thomas wöhrstein
verlag pirrot, saarbrücken 1998
isbn 3-930714-36-1

übrigens eine klasse studie, zeigt auch mal die umweltproblematik der wander auf!

aber machts wie ich: immer rücksichtsvoll zu wanderen, wir benutzen schliesslich die gleichen wege (egal wie breit sie sind):D
 
Original geschrieben von hädbänger
und der uralte 2-m- streit..... naja, aber ich bin schon seit jahren in bw unterwegs und hab echt noch nie probleme bekommen, ich denke, dass die meisten wanderer auch diese 2-m- regel nicht kennen;)

mtb und umweltzerstörung... wenn ich im wald an stellen komme, wo "naturnahe forstarbeiten" stattfinden dann denke ich oft, so hats wohl im 2. weltkrieg ausgesehen.... und dann werden mtb-ler wegen einer bremsspur beschimpft....

:D

In London müssen die Reiter seit kurzem für den erhalt der Wege eine Gebühr bezahlen - dort wurde festgestellt das die Bodenerrosion/Belastung durch Reitser deutlich höher ist als durch MTB (für die werden, nebenbei bemerkt, an vielen Orten in UK Trails von der Forstbehörde und ehrenamltlichen Aktiven Gebaut, siehe z.B. www.mtb-wales.com )!
Wie gesagt, in UK, wo der Reitsport eine hohe Bedeutung hat.
Die Studie kenne ich, irgendwie habe ich noch mehr ADFC Studien über dei Umweltverträglichkeit gelesen.

Vg
Uli
 
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