Hmm:
"Sehr geehrte Mountainbiker,
das Fahrradfahren im Wald ist nur auf dafür geeigneten Wegen gestattet (Art. 28, Abs. 1 BayNaSchG)
Wir bitten Sie, die Wege nicht zu verlassen. Für Rückfragen stehen wie Ihnen gerne zur Verfügung
Forstverwaltung der Stadt Alzenau"
Ich sehe das anders. Nicht nur aufgrund der Rechtschreibfehler gibt das kein Sinn. Der Artikel verbietet nichts, so wie hier dargestellt, sondern erlaubt die Nutzung. Das kleine Wörtchen "nur" wurde auf dem Schild hinzugefügt. Hier das Original: "(1) 1Jedermann darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege dafür eignen, reiten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie Krankenfahrstühlen fahren. 2Den Fußgängern gebührt der Vorrang."
http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayNatSchG-28
Paradox...das Verbotsschild verbietet und der Verweis auf das Gesetz direkt darunter im Text erlaubt. Einen Kommentar dazu muss ich mir schwer verkneifen...
Welcher Weg sich für was eignet und wie die Eignung festgestellt wird, ist nicht definiert. Man kann die Eignung eines Weges dummerweise nur dann prüfen, wenn man diesen benutzt! Egal ob zum Wandern, Reiten oder Fahren. Das ist einfache Logik.
https://www.welt.de/regionales/baye...-Mountainbiker-auf-Waldwegen-radeln-darf.html
So richtig seltsam wird es, wenn man den Berg umrundet: das angeblich gesetzliche Verbot betrifft nur die Westseite, die Wege auf den anderen drei Seiten sind nicht mit Verbotsschildern versehen, genauso wie weiter unten: keine Schilder.
Entweder gelten hier andere Gesetzte, oder das Forstamt hat den Überblick verloren und zu wenig Schilder dabei...oder...naja, ich weiss es nicht.
Das Spiel ist ja bereits bekannt und seit Jahrzehnten dasselbe. Und ja, ich weiss, der mittlere Teil ist nicht so ganz legal erbaut worden...die übrigen Wege aber auch nicht. Hier finden sich bloss keine Schilder, noch...?