Das wichtigste: ANWALT
Der soll einen vereidigten Sachverständigen ranschaffen, der das Fahrrad begutachtet. Du musst den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren. Canyon ist nicht sachverständig im juristischen Kontext.
Dein Sachverständiger wird das Fahrrad aus Sicherheitsgründen zum Totalschaden erklären und einen Restwert ermitteln. Tut er es nicht sofort, soll dein Anwalt mal die Prüfmethode hinterfragen. Hat er den Rahmen geröngt? Ist Röntgen eine geeignete Methode, um Bruch von Carbonfasern zu ermitteln? Wurde vom Sachverständigen berücksichtigt, dass der Achter im Hinterrad aufzeigt, dass hohe Kräfte auf die Streben des Hinterbaus eingewirkt haben müssen und der sicher innerlich beschädigt ist? Wurde der Restwert realistisch anhand tatsächlich vorhandener Angebote am Markt ermittelt? Sonst bestreiten und höhere Kosten für die Wiederbeschaffung geltend machen.
Dann muss die gegnerische Versicherung sagen, ob sie das Fahrrad haben will oder dir schenkt oder den Restwert vom Zeitwert abzieht. Vermutlich letzteres.
Dann kommen eventueller Verdienstausfall, Nutzungsausfall während der Wiederbeschaffung (du fährst doch jeden Tag mit dem Rad zur Arbeit/Uni oder?) und Schmerzensgeld. Das macht der Anwalt.
Die gegnerische Versicherung wird immer versuchen, die Zahlungen an dich auf ein Minimum zu reduzieren. Das ist deren Aufgabe. Aufgabe deines Anwalts ist es, genau das zu verhindern. Im Zweifel klagen oder jedenfalls Klage einreichen. Die Versicherung wird immer abwägen, ob es billiger ist, mehr an dich zu zahlen oder mehr an Anwälte und Gerichte.