Und Du meinst, es wird davon besser, wenn jetzt auch noch ein Tourenbuch existiert, in dem gesperrte Wege veröffentlicht werden?
Jeder, der eine Tour fährt, ist selbst verantwortlich die rechtlichen Vorgaben einzuhalten.
Zu den Sperren hat sich der Autor des Buches bereits geäuÃert und soweit ich weià auch auf seiner Homepage Umfahrungen angeboten.
Was soll bei einem gesperrten Weg aus unserer Sicht noch Schlimmeres passieren, als dass er gesperrt ist?
Hat man Angst, dass da dann tatsächlich auch mal kontrolliert wird und man dann auf dem gesperrten Weg nicht mehr geduldet wird, weil er vermehrt befahren wird?
Das würde aber wiederum ein eigenartiges Rechtsverständnis an den Tag legen.
Im Ãbrigen sollte man vermeiden, dass mehr oder weniger alle anderen Mountainbiker mit einer Generalschelte überzogen werden.
Genau das, was sich die Politik nicht traut, machen aber einige und diskriminieren und diskreditieren die anderen.
Sie schaffen es, dass 2, 3 oder 4 % "Rabauken" durch stetes Aufzeigen des Fehlverhaltens dieser Wenigen das Bild des Mountainbikers bestimmen und Vorurteile vermeintlich bestätigt werden.
Dabei wird man auch nicht müde immer und immer wieder Wegsperrungen als mögliche Folgen aufzuzeigen.
Staatsminister Dr. Goppel (Umweltministerium) zur Begründung des BayNatSchG 1998:
Ich will ausdrücklich betonen, daà es sich um Ausnahmen handelt. Es geht
nicht um eine Generalschelte. Es geht um die 2, 3 oder 4%, die alle anderen in Verruf bringen.
... und im Ãbrigen stehen den Behörden durchaus Möglichkeiten offen, Wege zu sperren. Die Gesetzeslage ist keineswegs so eindeutig, wie du glaubst, und in der Hinsicht weià ich - auch berufsbedingt - wirklich wovon ich rede.
Natürlich gibt es Möglichkeiten Wege zu sperren. Die meisten Sperren für Radfahrer dürften aber rechtlich nicht haltbar sein.
Und hier mal eine kleine Presseschau zum Betretungsrecht in Bayern, an der man schon erkennt, wie unterschiedlich die verschiedenen Forstbetriebe mit dem Mountainbiken und dem Betretungsrecht umgehen und wie schwer sich die beteiligten Behörden zum Teil mit den rechtlichen Aspekten im Umfeld von Tourismus, Naturschutzrecht und Haftung tun.
Ich schicke gleich voraus: Man darf nicht alles glauben, was in der Zeitung steht.
1. Regensburg
Im Landkreis Regensburg beschäftigte ein tödlicher Unfall die Behörden. Ich habe mir die Unfallstelle vor ein paar Wochen selbst angesehen und bin mir sicher, dass die in den Artikeln vermuteten Unfallursachen nicht zutreffend, aber viel tragischer sind.
Die Unglücksstelle war für die Mountainbiker aus ihrer Richtung frühzeitig erkenn- und gut einsehbar, weil es dort, anders als im Artikel vermutet, keine scharfe Kurve gibt - die gibt es von der anderen Seite - ist aber wenig gefährlich, da man da bergauf fährt und Platz hat.
Dem Verünglückten ist eher zum Verhängnis geworden, dass er wegen einer in Kniehöhe verbliebenen Wurzel eines umgestürzten Baumes absteigen musste. Bis zur Abhangkante sind es gut 5 Meter vom Weg, die ca. 45° abfallen und mit Laub bedeckt sind. Beim Tritt neben den Weg ins Laub sinkt man ca. 20 cm ein, so dass man über das Oberrohr des eigenen Rades ausgehoben werden kann. Reste eines Holz-Geländers liegen noch lose umher und zwischem Bäumen gespannte Kletterseile sind für umgekippte Radfahrer unerreichbar hoch gespannt.
Beim Versuch, zu stoppen und abzusteigen, fand der junge Mann keinen Halt an der steilen Böschung und stürzte 30 Meter in die Tiefe.
Die Mittelbayerische Zeitung berichtete in mehreren Artikeln:
Mountainbiker stirbt bei Sturz von Felsen vom 23.09.2012
âWir schauen, ob wir diese Strecke künftig für Mountainbiker sperren müssenâ, sagte Polizeikommissar Albert Brück von der PI Nittendorf zur MZ. âAber wir haben nur Vorschlagsrecht.â
Es handle sich mit Sicherheit um keine offizielle Radler-Trasse. Die zuständigen Förster duldeten, dass der Wanderweg am Jurasteig von Mountainbikern mitgenutzt werde.
Absturz: Tafel warnt vor Gefahr vom 24.09.2012
Nach dem tödlichen Unfall eines Mountainbikers am Osterfelsen stellen die
Staatsforsten klar: Hier hätte man nicht Radfahren dürfen.
Die Stelle im Staatswald ist als gefährlich bekannt. Und deshalb wurde ein häufig begangener Wanderweg, der zum Jurasteig führt, vor einigen Jahren extra umverlegt, um diese Gefahrenstelle zu umgehen, sagt Konrad Prielmeier von den Bayerischen Staatsforsten. Das Unternehmen ist für die Verkehrssicherungspflicht in Bayerns Staatswäldern zuständig, doch diese Pflicht beziehe sich nur auf befestigte Wege, auf denen auch die Holzabfuhr bewerkstelligt wird, erklärt Prielmeier. Auf ausgewiesenen Wanderwegen gehe die Sicherungspflicht auf den Landkreis oder auch Wandervereine, die den Weg ausweisen, über. Der tödliche Unfall am Osterfelsen ereignete sich aber nicht auf einem ausgewiesenen Weg. âUnd hier hätte man auch nicht Radfahren dürfenâ, stellt Konrad Prielmeier klar. Das Bayerische Waldgesetz erlaube das Radfahren nur auf ausgewiesenen Wegen. Auch der Landkreis habe für diesen Pfad keine Zuständigkeit, stellt der Sprecher des Landratsamts, Markus Roth, klar. âWenn wir Wege ausweisen, sind wird zuständig. Doch das ist kein ausgewiesener Wegâ.
Absturzstelle: Früher gab es ein Geländer vom 26.09.2012
Der Artikel enthält das beste Foto, um sich einen Eindruck des Weges zu verschaffen.
Deshalb werde die Polizei den jüngsten Unfall durchaus zum Anlass nehmen, mit den Staatsforsten und dem Landratsamt über SicherungsmaÃnahmen nachzudenken.
Absturzstelle wird nicht gesichert vom 25.10.2012
Nach dem tödlichen Unfall eines Mountainbikers bei Pielenhofen lehnen die Behörden Warnschilder ab.
Vor einigen Tagen haben Vertreter der Polizeiinspektion (PI) Nittendorf, der Gemeinde Pielenhofen, des Landratsamts und des Forstbetriebs Burglengenfeld die Unfallstelle in Augenschein genommen.
...
Einig sind sich die Behörden aber auch, dass es keine Warnschilder von offizieller Seite geben wird. Wie der Pressesprecher des Landratsamts, Markus Roth, auf Anfrage der MZ betonte, sei dies rechtlich nicht möglich, weil es sich bei der Gefahrenstelle nicht um einen offiziellen Waldweg handle. Nur dort gebe es eine Verkehrssicherungspflicht. Abseits dieser Wege seien FuÃgänger auf eigenes Risiko unterwegs. Radfahren sei im Wald ohnehin verboten. Wie Roth betonte, sei das Landratsamt in diesem Fall eigentlich nicht zuständig, habe aber seine Beteiligung zugesagt, âweil wir das Thema ernst nehmenâ. Auch Thomas Verron vom Forstbetrieb Burglengenfeld bestätigte, dass Warnschilder an dieser Stelle nicht möglich seien.
Mittlerweile ist auch an der anderen Seite ein nicht genehmigtes Warnschild angebracht.
In der BIKE vom Juni 2013 wird der Jurasteig, der in diesem Bereich allerdings auf der anderen Talseite verläuft, im Teil 1 der Deutschland Serie vorgestellt.
Auf dem
Gästebuch des Jurasteigs findet sich folgender Eintrag der Sachgebietsleiterin "Tourismus und Naherholung" des Landratsamts Regensburg:
... Unabhängig davon, dass der Jurasteig auf einer anderen Wegetrasse östlich der Naab bei Pielenhofen verläuft, möchten wir alle Mountainbikefahrer immer wieder darauf hinweisen, ungeeignete Wanderwege und Steige nicht zu befahren. Auch der Jurasteig, der als Wanderweg angelegt wurde und leider immer wieder von Mountainbikern genutzt wird, ist keinesfalls geeignet. Liebe Mountainbiker bitte haltet euch daran, damit weitere Unfälle vermieden werden. ...
Da hätte man sich vielleicht besser mal bei den Kollegen vom Naturschutz informiert:
Die Mittelbayerische Zeitung (Regensburg) zitiert in ihrem Artikel
Radfahrer sollen Natur schonen vom 22.04.2013
Zum Saisonstart verweist das Landratsamt auf Regelungen abseits von öffentlichen StraÃen. Untersuchungen zeigen aber, dass wenig Schäden entstehen.
eine Pressemitteilung des Landratsamts Regensburg:
âGeeignete Wege zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht durch amtliche Schilder gesperrt sindâ
2. Fichtelgebirge
Ein Highlight sind auch die Aktionen des Forstbetriebs Fichtelberg.
Der Fachmann staunt, der Laie wundert sich - aber das Schild hat lediglich Materialwert - und das wissen die Bayerischen Staatsforsten auch,
wie man auch in der Zeitung lesen kann; inkl. dem scheinbar nicht auszurottenden Mythos von der Haftung:
Downhiller verursachen Streit mit Wanderern vom 30.05.2012
Deswegen hat Winfried Pfahler den Fürstenbrunnensteig â auch als Winterwanderweg bekannt â für alle Radfahrer sperren lassen. Offiziell zumindest. âDie Beschwerden der Wanderer wurden zu vielâ, sagt Pfahler. Die Schilder, die jetzt am Eingang des Winterwanderweges stehen, weisen die Mountainbiker darauf hin, dass der Weg nicht für sie geeignet ist. âSo kann uns niemand vorwerfen, nichts gegen die Unfallgefahr getan zu habenâ, sagt Pfahler. Doch das ist alles. Denn der Forstbetriebsleiter weiÃ, dass das Betreten des Waldes streng genommen nur durch ein Verfahren nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten werden kann. âTrotzdem, wir haben die Möglichkeit, Anzeige zu erstattenâ, sagt Pfahler. Es geht ihm vor allem darum, Haftung auszuschlieÃen. Nun geriet die Sperrung zweier weiterer Wege ins Gespräch, des Blaupunktwegs und des Mittelwegs. Der Forstbetrieb brachte Verbotsschilder an â und entfernte sie nach Widerstand der Mountainbiker wieder. Doch die Debatte bleibt.
Ich habe auch irgendwie ein "
komisches" Gefühl bei dem abgebildeten Fahrrad und der Aussage: "Bitte benutzen Sie als Radfahrer die offizielle Downhillstrecke..."
Da würde ich mir dann tatsächlich das erste Mal berechtigt die Frage nach der Haftung stellen!
3. Tegernsee - Eine Region, in dem der touristische Masterplan auch auf Radler ausgerichtet ist.
Die Tegernseer Stimme berichtet dort:
Zeitplan dank zahlreicher Helfer eingehalten vom 18.05.2012
Der Mountainbike-Trail in Kreuth ist der erste seiner Art im Gebiet der Alpenregion Tegernsee-Schliersee (ATS). Von einem echten âPilotprojektâ sprach daher unter anderem ATS-Leiterin Sabine FloÃmann, die sich durch die Verwirklichung einen wahren Ruck für Mountainbike-Tourismus verspricht. ...
Und nicht nur das: Weitere Strecken in der Region Schliersee und im Tegernseer Tal sollen folgen. Wann genau und wo? Darauf ist FloÃmann heute nicht weiter eingegangen. Das komme aber nicht zuletzt auch auf die Waldgrundstücksbesitzer an. In Kreuth war das ausschlieÃlich der Bayerische Staatsforsten, der trotz anfänglicher Bedenken der Errichtung keinerlei Steine in den Weg legte.
âWir haben nichts gegen Mountainbikerâ vom 12.09.2012
Lockerer Kies auf ForststraÃen führt zu Stürzen
âRadfahrer sind im Staatswald sogar jederzeit willkommenâ, so Pratsch in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der Tegernseer Stimme. Diese radfahrfreundliche Haltung des Staatsforsten habe man nicht zuletzt auch durch die vor Kurzem erfolgte Eröffnung des
ersten Mountainbiketrails auf Kreuther Gemeindegebiet bewiesen.
âDie Vorwürfe sind einfach nur lächerlichâ vom 26.12.2012
Naturschützer beschweren sich bei Minister über Bike Trail in Kreuth
Jetzt melden Naturschützer jedoch Bedenken gegen das Projekt an. Ein Umstand, den Forstleiter Stefan Pratsch nicht nachvollziehen kann.
Ein Bike Trail, das ist ein Pfad der allein für Mountainbiker zugänglich ist. Dabei geht es durch Schlammpfützen und die wilde Natur, immer bergab. Durch den angelegten Pfad soll vor allem der ständig wachsenden Klientel an Mountainbikern eine Attraktion geboten werden.
SchlieÃlich ist dieser Personenkreis genau die Art von Gästen, die man in einer Tourismusregion wie dem Tegernseer Tal gerne sieht: jung und zahlungskräftig. Bereits jetzt ist der Bike Trail hinter der Langenau Alm Richtung Kreuth ein beliebtes Ausflugsziel, bei Einheimischen und bei Touristen.
Stefan Pratsch, Forstbetriebsleiter bei den Bayerischen Staatsforsten lobte zudem die optimale Lage für den Bike Trail in Kreuth: âWir können hier ohne wesentliche Eingriffe in die Natur ein Konfliktfeld zwischen Wanderern und Mountainbikern vermindern.â
Keine Sperrung für ârenitente Bikerâ vom 21.12.2012
Wanderwege: Erholung ist in Bayern ein Grundrecht
... ob, es grundsätzlich möglich sei Wanderwege zu sperren. Vor allem eine Teilsperrung für Radfahrer ist dabei ein immer wiederkehrender Wunsch.
Doch mit Verweis auf das Bayerische Naturschutzgesetz hatte das Landratsamt Miesbach eine überraschend eindeutige Meinung.
Laut besagtem Gesetz ist nämlich in Bayern das Recht auf Naturgenuss und Erholung in der freien Natur als Grundrecht geschützt. Somit dürfe zunächst niemandem, ohne ausreichende Gründe anzuführen, die Nutzung von Wanderwegen untersagt werden.
Und selbst mit einer Begründung bleibt die Entscheidung darüber weiterhin Auslegungssache. So führt das Landratsamt beispielsweise weiter aus, dass die Natur und die Landschaft pfleglich zu behandeln sowie die Belange der Grundstückseigentümer zu beachten sind. Was dies im Einzelnen bedeutet wird hingegen nicht näher beschrieben.
In jedem Fall müssen Beschilderungen und andere Hindernisse, die der Eigentümer aufstellt um Wanderwege zu sperren oder den Zugang zu verweigern zunächst einmal nicht beachtet werden. In solchen Extremfällen könne sich der Abgewiesene sogar ans Bayerische Verfassungsgericht wenden und âstaatlichen Schutz beanspruchenâ.
Da sich die Beschwerden der wandernden Urlauber oder von Einheimischen besonders oft gegen rücksichtslose Radfahrer wenden, hatte die Rottacher Verwaltung auch diesbezüglich nachgeforscht. Doch hier zeigte sich, dass keine klare Rechtslage herrscht.
So gäbe es zwar Grundsätzlich die Möglichkeit die Benutzung von Wanderwegen für Radler aufgrund von starkem Erholungsverkehr oder dem baulichen Zustand zu verweigern oder zu beschränken. Wer darüber jedoch entscheidet, ob diese Fälle in ausreichendem Maà gegeben sind, bleibt offen.
Wenn ein Grundstückseigentümer oder auch die Gemeinde langwierigen Gerichtsprozessen aus dem Weg gehen möchte, sollte sie auf derlei Beschränkungen am besten verzichten.
Insgesamt ärgert sich Rottachs Bürgermeister Franz Hafner generell darüber, dass man solche Nachforschungen überhaupt anstellen muss: âWenn sich alle Benutzer der Wege vernünftig benehmen würden, zum Beispiel auch die Radfahrer, dann wären solche Ãberlegungen überhaupt nicht notwendig.â
Zweiter Mountainbiketrail in der Schwebe vom 29.05.2013
Doch auch die Bayerischen Staatsforsten haben bei der Ausweisung des zweiten Trails im Tal noch ein Wort mit zu reden. Forstbetriebsleiter Stefan Pratsch machte jedoch schon im letzten Jahr klar, dass man gegenüber neuen MTB-Trails grundsätzlich aufgeschlossen sei.
Pratsch lobte den Bike Trail in der Langenau mit den Worten: âWir können hier ohne wesentliche Eingriffe in die Natur ein Konfliktfeld zwischen Wanderern und Mountainbikern vermindern.â