Anhupen ohne erkennbaren Grund?

Ich bin mir sicher, dass es einen Paragraphen in de StVO gibt, der es erlaubt, beim überholen auf Landstraßen, den zu überholenden durch akustisches Signal auf ein folgendes Überholmanöver zu informieren.


Zum Thema kann ich nur sagen, ich werde eigentlich nie angehupt.

Einmal sah es eine endomorphe, unansehnliche Frau als ihre Pflicht, mich anzuhupen und mir mitzuteilen, dass ich auf dem Radweg fahren müsse. Da gibt es einen Mittelfinger und ein freundliches "**** dich" und damit ist die Sache für mich erledigt.

Die zwei Bauerntölpel in ihrem Kleintransporter, die sich neulich einen Spaß daraus machten und mich mit dem Ziele mich zu erschrecken anhupten, bekamen auch noch ein paar Zeilen mehr von mir zu hören.

Da fällt mir auch noch ein dritter Fall ein, da wollte ich links abbiegen, musste meine Fahrt aber aufgrund des Gegenverkehrs etwas verlangsamen, der PKW-Fahrer hinter mir wurde dadurch in seiner Geradeaus-Fahrt gehemmt und das schlug ihm auch gleich aufs Gemüt. Die Linksabbieger zu meiner linken hat's gefreut.
 
Während die Hupe laut § 16 der StVO ausschließlich dazu dienen soll, andere Verkehrsteilnehmer vor drohenden Gefahren zu warnen oder außerorts die eigene Überholabsicht anzukündigen, wird sie auch zu folgenden Zwecken eingesetzt:

* „Aufwecken“ eines Verkehrsteilnehmers, der vor einer Ampel „eingeschlafen“ ist.
* Aufmerksammachen oder Beschwerde, dass sich ein Verkehrsteilnehmer falsch verhalten hat
* Zum Vertreiben der „Bösen Geister“ im Geleitzug eines neu vermählten Ehepaares
* Zum Grüßen von Bekannten oder Freunden an der Straße
* Hupkonzert nach sportlichem Erfolg der Lieblingsmannschaft

Diese Verwendungen stellen in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit dar, für die im Bußgeldkatalog ein Regelsatz in Höhe von 10 Euro vorgesehen ist.[1]

in paar wochen könnnte man so den bundeshaushalt sanieren.
 
Im Ausland stehen auch solche Schilder, in Deutschland undenkbar:
je-depasse.jpg

[...]

Wo in Frankreich kann man sich diese Schilder abmontieren? Die werden in Thüringen dringend gebraucht, da die Autofahrer in ihrer Verzweiflung, nicht zu wissen, wie man einen Fahrradfahrer korrekt überholt, das Naheliegendste wählen und nur mit einem Fingerbreit Abstand überholen.
 
Also die Rechtsprechung sagt 50 - 100 cm Abstand vom Fahrbahnrand, das bedeutet, die Reifen * sind dann ca. 80 - 130 cm vom rechten Rand entfernt, der "linke Rand" des Radlers 110 - 160 cm.
Bei parkenden Autos sollte es 1 Meter Abstand sein, wenn neben der Fahrbahn Fußgänger auf einem Fußgängerweg laufen, sollten es mindestens 75 cm sein.

Das unterschreibe ich mal voll. Übrigens ist dies auch so vom ADFC empfohlen und von Gerichten bestätigt worden.

Diese Abstände sind den meisten Autofahren nicht geläufig. Deshalb wird oft gehupt - schrecklich!
Den wichtigsten Abstand - und der betrifft die Autofahrer, nicht die Radfahrer - kennen die Autofahrer leider auch nicht - auch gerichtlich bestätigt: Der Abstand zum Überholen eines Radfahrers soll 1,5 - 2 m betragen (Und der Abstand wird am äußersten Punkt gemessen, nicht etwa vom Reifen * aus.).

Eine Möglichkeit, den richtigen Abstand auf der Straße zu finden, ist der Tipp vom ADFC, an der Position zu fahren, auf der in einem Auto, das auf dieser Straße fährt, der Beifahrer sitzen würde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Worüber ich mich am Wochenende mal wieder aufregen musste war der ein oder andere Motorradfahrer.
Ich war in den Bergen, am Montag war seit langem mal wieder das Wetter schön und da waren natürlich alle unterwegs.
Da wird man dann auch selbst ohne Gegenverkehr mit nem Hauch Abstand überholt, auf meiner Höhe runtergeschalten und ordentlich aufgedreht.
Da krieg ich echt die Wut.
 
Worüber ich mich am Wochenende mal wieder aufregen musste war der ein oder andere Motorradfahrer.
Ich war in den Bergen, am Montag war seit langem mal wieder das Wetter schön und da waren natürlich alle unterwegs.
Da wird man dann auch selbst ohne Gegenverkehr mit nem Hauch Abstand überholt, auf meiner Höhe runtergeschalten und ordentlich aufgedreht.
Da krieg ich echt die Wut.

Hab am Montag auch den Fehler gemacht, von Bad Hindelang über Oberjoch nach Schattwald ein Stück auf der B308 zu fahren (Tanktourismus)... mir ist stellenweise fast das Herz stehen geblieben.
 
Ich will jetzt nicht Korinthen kacken (dafür schreibe ich selbst zu viel fasch), aber "geschalten" ist doch auch nach der Rechtschreibreform noch falsch, oder?
Das ist hier ähnlich weit verbreitet wie "nen Fahrrad".

OK, wenn du schon so schlau bist dann sag mir wenigstens wie es richtig heißt wenn ein Motorradfahrer "einen kleineren Gang einlegt und Vollgas gibt"?:confused:

Nen Fahrrad sagt man hier in Bayern nicht.:D
 
Das kommt dem Autofahrer der jeden Radler auf einen "Radweg" aufmerksam machen muss schon recht nahe.
Oberlehrer gehabe "rolleyes"

Edit: hab es extra für dich editiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo !

Ich bin neu dabei. Lese schon einige Zeit mit. Den Beitrag mit §127 StPO fand ich ganz nett. Fahre ein 'besseres' Baumarkt-MTB. Ist aber auch erst einmal egal.

Was ist heute geschehen?
Ich fahre in einer Nebenstraße ohne benutzungspflichtigen Radweg.
Ein SUV hatte in der Straße gewendet, und kommt vorwärts aus der Einfahrt.
Sieht mich nicht, obwohl ich Licht anhabe (tagsüber).

Einen Zusammenstoß kann ich vermeiden, indem ich energisch und laut rufe: "Halt!"

Der SUV bleibt irritiert stehen, lässt mich vorbei. Einige Sekunden später ertönen Huptiraden. Ich bleibe stehen, und deute dem Fahrer an, ebenfalls stehenzubleiben.
Er öffnet das Beifahrerfenster, und brüllt etwas von "da ist ein Radweg!!!".

Ich möchte ihm erklären, daß dieser Radweg nicht benutzungspflichtig ist. Er möchte mir bitte mal seinen Namen nennen. Diesem Wunsch ist er nicht nachgekommen und er war insgesamt wenig einsichtig.

Ich sagte ihm, daß ich wohl eine Anzeige erstatten muß.
Woraufhin er entgegnete: "das mach mal schön, dann zeige ich dich auch an"

Damit war das Gespräch beendet.

Meine konkrete Frage ist nun:
wie soll ich mich verhalten?

Im Grunde genommen ist es eine Belanglosigkeit. Andererseits sah ich mich durch das Hupkonzert genötigt.

Eigentlich sollten wir im Straßenverkehr friedlich miteinander auskommen.
Doch diese SUV-Fahrer glauben, daß ihnen die Straße alleine gehört.
Deshalb vertrete ich die Meinung, daß man sich nicht immer auf die Defensivseite stellen sollte.

Was meint ihr?

Gruß
Hubertus
 
Im Grunde genommen ist es eine Belanglosigkeit. Andererseits sah ich mich durch das Hupkonzert genötigt.
Im Grunde ja, aber wann wird aus einer Belanglosigkeit ein ernstfall?

Doch diese SUV-Fahrer glauben, daß ihnen die Straße alleine gehört.
Deshalb vertrete ich die Meinung, daß man sich nicht immer auf die Defensivseite stellen sollte.
Das hat nichts mit SUV zu tun, gibt genug Taxis, Busse oder andere Privatleute die ebenfalls mit Ihrem Auto so rumhampeln. Von daher würd ich nicht sagen das nur SUV Fahrer so sind.

Mach das was Du für richtig hälst. Bei einer Anzeige kommt zwar erstmal nicht viel raus, trotzdem wird sowas vermerkt und wenn der jenige weitere Anzeigen deswegen bekommt könnte dann doch mal was passieren. Ist wie mit knöllchen fürs falsch parken. Erstmal gibts nur ein kleines Busgeld, aber wie man schon lesen konnte gibt es Leute die dies vorsätzlich weiterhin gemacht haben und somit Ihren Führerschein abgeben musten. Gerade Autofahrer sollten wissen das Sie eine Waffe mit sich führen und dem entsprechend auch belangt werden wenn Sie Vorstadtrambo spielen wollen.
 
Um mal eins klar zu stellen, ich habe normalerweise besseres zu tun, als irgendwelche hupenden, pöbelnden oder nötigenden Autofahrer einer (sicherlich manchmal angemessenen und pädagogisch ganz heilsamen) Verfolgung durch die Strafverfolgungsbehörden zuzuführen. Da hätte ich im Umland einer Millionenstadt mit den bekanntermaßen unentspanntesten Autofahrern der Republik ja viel zu tun :D

Die in dem obigen Posting beschriebene Situation stellte sich halt nur so dar, dass der Typ über das normale Betätigen der Einrichtungen für Schallzeichen an seinem Kraftfahrzeug hinaus (ich vermeide jetzt mal bewusst das Wort Hupe) uns offenbar ans Leder wollte, indem er uns mit einem Fahrzeug der 2-Tonnen-Klasse rabiat abdrängte und dabei sogar mit zwei radfahrenden Gruppenteilnehmern kollidierte. Offenbar war er der Ansicht, sein Grundrecht auf freie Fahrt für freie Bürger (wo in der Verfassung steht das eigentlich noch mal ?) würde unsem Recht auf körperliche Unversehrtheit vorgehen. Eine Einstellung, die allerdings bei erschreckend vielen motorisierten Verkehrsteilnehmern verbreitet zu sein scheint :confused:

Da sich auf Grund der Ampel hinter der nächsten Kurve halt die günstige Gelegenheit ergab, ihn aus seinem Auto zu ziehen und bis zum Eintreffen der Ordnungsmacht festzusetzen, haben wir die natürlich wahrgenommen :D

Der Kandidat war aber sicher nicht repräsentativ für den hier ja überwiegend beschriebenen Autofahrer Typ kleingeistiger deutscher Oberlehrer, der jeden und alles auf irgendwelche (angeblichen!) Regelverstöße meint aufmerksam machen zu müssen, sei es durch Hupen, sei es durch Anschwärzen bei der Schrebergartenleitung. Solchen beruflich und privat meist wenig erfolgreichen Leuten in ihrem fremdfinanzierten KFZ sollte man nicht auch noch ein Forum bieten, indem man sie wohlmöglich noch anzeigt. Das wäre wohl etwas zuviel Aufmerksamkeit für diesen Menschenschlag.

Und jetzt mehr Bilder von Hupen bitte...
 


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