Vielleicht solltest du dann den von dir verlinkten Beitrag auf deiner Webseite noch einmal durchlesen. Da steht zum Beispiel im Abschnitt über die Rechtssituation in Bayern, dass Wege zum Mountainbiken ungeeignet seien (und entsprechend dann nicht befahren werden dürfen; dieser Schluss steht im Text direkt davor), wenn sie häufig von Wanderern benutzt werden und keine ausreichende Breite aufweisen. Dies entspricht einfach nicht der Rechtslage. Was stimmt: Fußgängern und damit Wanderern gebührt der Vorrang. Damit mag es unattraktiv sein, Wege zu befahren, die viel begangen sind, weil man als Radfahrer häufig stehen bleiben und/oder ausweichen muss, fahren darf man aber trotzdem mit der entsprechenden Rücksicht (die übrigens von beiden Seiten aufgebracht werden muss).mein Beitrag basiert auf einer umfangreichen Recherche der jeweiligen Gesetzeslage, sowie vielen, ausführlichen Gesprächen und Mailverkehr mit Behörden, Tourismusverantwortlichen und Alpenvereinen vor Ort.
@Dahigez meines Erachtens schreibe ich genau das, was Du hier aufführst. Es wurde in allen Gesprächen die Einschätzung geteilt, wie auch von Dir erwähnt, dass einige Verbote juristisch nicht haltbar sind. Die Situation in Bayern, v.a. im Landkreis Miesbach kenne ich nur zu gut. Denn ich wohne hier.
In dem Kontext gibt es allerdings bereits ein Gerichtsurteil des Landgerichts Kempten, das hier etwas mehr Klarheit verschafft. Der Kläger, ein Mountainbiker, bekommt hierin grundsätzlich Recht, als er ein rechtswidriges MTB Verbot ignoriert hat. In dem Zusammenhang hat der Kläger sogar Verfassungsbeschwerde beim Bayerischen Verfassungsgericht eingelegt, um rechtswidrig aufgestellte Schilder entfernen zu lassen. Das wurde allerdings abgelehnt
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-41399?hl=true
Ehrlich, Deine Kritik finde ich nicht ganz zutreffend
Genauso steht dann weiter im Abschnitt über die Schweiz: „Folglich dürfen in der Schweiz keine Wanderwege mit dem MTB befahren werden!“ Mit Verlaub, das ist einfach Stuss.
Gleiches dann im Abschnitt Italien, dort steht: “So sind bspw. im Unesco Weltnaturerbe Dolomiten die meisten Wanderwege für Biker verboten.“ Auch das ist zumindest missverständlich. Richtig ist, dass es in den Dolomiten einige Naturparks gibt, in denen zu einem großen Teil weitreichende Einschränkungen für Mountainbiker hinsichtlich der Nutzung von Wanderwegen definiert sind. (NB: Diese werden jedoch teils sehr unterschiedlich ausgelegt, so gibt es einige MTB-Highways etwa im Fanes, die eigentlich verboten wären, wo aber offenbar keinerlei Sanktionen ausgesprochen und keine Änderung angestrebt wird, während es ein paar Meter weiter im Travenanzes-Tal anscheinend sehr strenge Kontrollen und entsprechende Sanktionen gibt.) Es gibt aber in den Dolomiten auch große Bereiche, die nicht in einem Naturpark liegen, und dort besteht dann auch kein allgemeines Mountainbike-Verbot (wobei es einzelne Sperrungen gibt, die dort offenbar von lokalen Behörden ausgesprochen werden können, ohne dass es dafür die gleichen Voraussetzungen bräuchte wie etwa in Bayern). Das tatsächliche Weltnaturerbe ist selbst auf einige Teilbereiche der Dolomiten beschränkt und stimmt zwar in großen Teilen mit den genannten Naturparks überein, aber nicht komplett. So gibt es einerseits Naturparks, die nicht im Gebiet der UNESCO Beschreibung liegen, und genauso Bereiche des Welterbe-Gebiets, die kein Naturpark sind, insbesondere Pelmo und Marmolada. Die Einschränkungen für MTB ergeben sich aber meines Wissens nach nur aus den Naturpark- Verordnungen.
Ich glaube dir ja, dass du dich da kundig gemacht hast, aber entweder es ist nur teils unglücklich formuliert oder es werden die falschen Schlüsse gezogen, aber es entsteht imho durch den Text eben in vielerlei Hinsicht ein falscher Eindruck. Das ist insofern nicht unbedingt verwerflich, weil die Situation ja eben sehr vielschichtig, kompliziert und teils auch undurchsichtig ist, was einen Überblick ungemein erschwert. Das kommt ja teils im Text auch zum Ausdruck. Trotzdem tritt der Text zu Beginn recht plakativ mit dem Anspruch an „Wir klären euch auf!“ und das gelingt dann halt bei genauerem Hinschauen nur unzureichend. Von dem her, wenn du meinst, dasselbe zu beschreiben wie in meinem Einwand, bitte nochmals den Text überprüfen und eventuell anpassen.