Okay, vielleicht mal zurück zum Thema 
- in diesem Thread geht es in erster Linie um die Abschaffung der 2-Meter-Regel
- deren Existenz wird u.a. damit begründet, dass Radfahrer insbesondere auf schmalen, naturnahen Wegen Schäden (an der Natur?!) anrichten
- es gibt mehrere
Studien, die bestätigen, dass Radfahrer auf Wegen nicht mehr oder weniger Schäden als Fußgänger verursachen
- wenn man dann noch die durch den Forst bei der Holzernte verursachten Schäden auf und abseits der Wege betrachtet, erscheint das Natur- bzw- Wegschädigungs-Argument in Relation vollends ungeeignet, um die 2-Meter-Regel zu rechtfertigen
=> da sollten wir also sattelfest sein, um diese Diskussion auf Landesebene, aber auch im Wald führen zu können
Mit Naturschutz im eigentlichen Sinne und seiner Auslegung in Wikipedia, Gesetz und Praxis (Diskussion oben) hat das aus meiner Sicht erstmal gar nichts zu tun.
Der Vollständigkeit halber sollten uns aber folgende Punkte klar sein
- es geht bei der Abschaffung der 2-Meter-Regel nicht um das Fahren abseits von Wegen egal welcher Breite
- das ist auf Bundesebene bereits ausreichend geregelt: während Fußgänger auch "querfeldein" abseits vorhandener Wege durch den Wald gehen dürfen, müssen sich die Radfahrer an die Wege halten (auf Bundesebene gibt es dabei aber im Gegensatz zu BaWü keine Einschränkung der Wegbreite)
- "abseits der Wege" ist dann wohl gleichbedeutend mit "Natur", selbst wenn es sich um eine Fichtenmonokultur handelt, und sollte selbstverständlich geschont sowie von Radfahrern gemieden werden (s. u.a.
DIMB Trailrules)
Abgesehen von dem Thema Weg-Schäden gibt es ja auch noch das Naturschutz-Argument "Wildtiere werden aufgescheucht". Dazu gibt es ebenfalls Studien (s. Link oben), die das Biken für vergleichbar unbedenklich wie das Spazierengehen halten. Dazu hilft aber auch wieder das Gespräch mit dem Jäger vor Ort. Mir wurde jetzt zweimal von unterschiedlichen Jägern bestätigt, dass die Wildtiere "Euch Biker und Eure Trails kennen" und wissen, dass von Bikern keine Gefahr ausgeht und entsprechend entspannt mit Radfahrern umgehen.
Und damit sind wir dann noch bei den anderen Argumenten für die Beibehaltung der 2-Meter-Regel:
- Gefährdung von Fußgängern (keinerlei Hinweise auf eine tatsächliche Gefährdung in der Praxis, wenn dann kommt es auf den breiten, geschotterten Wege zu Konflikten)
- Haftungsrisiko für Waldbesitzer (existiert so nicht, da man -egal ob Radfahrer oder Fußgänger - mit waldtypischen Gefahren rechnen muss und das würde sich auch bei einer Aufhebung der 2-Meter-Regel nicht ändern)
Die letzten beiden Punkte sind aus meiner Sicht bei der ganzen Thematik am Ende ohnehin entscheidender als die Naturschutz-Argumente.