Absichtliche Fallen für Biker - mit Karte

Ja, es soll Leute geben die nicht nur in ihrer eigenen Blase denken.
Für mich ist ein Mordversuch etwas bei dem mit hoher Wahrscheinlichkeit der Tod die Folge der Handlung und auch das Ziel ist.
So ärgerlich diese Fallen sind, vermute ich nur den Wunsch nach Erschrecken, max Verletzung dahinter.
Und ich habe einen solchen Fall auf einem meiner Hometrails dieses auch gehabt. Auch nur über Medien davon erfahren.

Das soll nix bagatellisieren. Aber ich finde es sinnvoller, wenn Anklage, Urteil und Bestrafung die ganze Zeit Hand in Hand gehen anstatt Mord runtergestuft auf Bewährung für Popelkram.
Spar dir derartige hohlen Phrasen, wir denken alle in unserer eigenen Blase. Einen Draht über den Bewegungsraum eines Mountainbike Trials zu spannen und das ohne Beeinflussung durch Fremde oder berauschende Substanzen geht Meilenweit über ein bloßes "Erschrecken" hinaus.
No front, aber ich kann Menschen nicht wirklich ernst nehmen welche Fallen, die ernsthafte körperliche Verletzungen oder gar den Tod zur Folge haben können, als "ärgerlich" bezeichnen. Eine Mücke im Schlafzimmer ist ärgerlich. Ein Roadie auf der Straße, obwohl es nen asphaltierten Radweg gibt ist ärgerlich. Aber das geht weit darüber hinaus.
 

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Re: Absichtliche Fallen für Biker - mit Karte
Schrieb ich von ärgerlich?
Du hast das mit der nachweislichen Tötungsabsicht gelesen?
Versuchter Mord bedeutet, er wollte töten. Wollte er wirklich jemanden tot sehen?
Ich will hier nix verharmlosen. Und ein Draht in entsprechender Höhe geht nicht als Bagatelle durch.

Was ich krass finde wenn ihm jemand das glaubt und es sich auf das Urteil auswirkt:
Der Staatsanwalt hatte für den 22-jährigen Angeklagten fünf Jahre Haft wegen versuchten Mordes gefordert. Die Verteidigung hatte keinen Tötungsvorsatz gesehen. Der Angeklagte hatte beteuert, er habe nicht gewollt, dass jemand verletzt wird.
 
Schrieb ich von ärgerlich?
Ja
Ersetze "ärgerlich" durch "kriminell", es wird am Satz nichts ändern:
So kriminell diese Fallen sind, vermute ich nur den Wunsch nach Erschrecken, max Verletzung dahinter.
Der Rest kann bleiben:
Du hast das mit der nachweislichen Tötungsabsicht gelesen?
Versuchter Mord bedeutet, er wollte töten. Wollte er wirklich jemanden tot sehen?
Ich will hier nix verharmlosen. Und ein Draht in entsprechender Höhe geht nicht als Bagatelle durch.
 
Ja
Ersetze "ärgerlich" durch "kriminell", es wird am Satz nichts ändern:
So kriminell diese Fallen sind, vermute ich nur den Wunsch nach Erschrecken, max Verletzung dahinter.
Der Rest kann bleiben:
Lass doch einfach deine Vermutungen. Es gibt sicherlich eine sachkundige Beurteilung, welche Auswirkungen die gespannten Drähte im spezielle Fall gehabt hätten und womit man als zurechnungsfähiger Mensch, der solche Drähte spannt, auch hätte rechnen müssen; und darauf gründend wird die Anklage erhoben. Man darf also davon ausgehen, dass die Anklage nicht einfach aus der Luft gegriffen ist.
 
Is ja wie beim Stammtisch hier..
Ich bin froh, dass gefühltes Recht keine Relevanz hat..

Ich bin da ganz bei @JensDey.. die aller meisten Menschen haben nicht die Weitsicht um das Risiko einschätzen zu können... des-weiteren spielen hier Emotionen eine wesentliche Rolle bei der Einschätzbarkeit der Situation.

Übrigens auch die Mountainbiker nicht.. es gibt dutzende Fälle von Mountainbiker, die in solch eine Falle geraten sind und dabei "nur" schwer verletzt wurden.. das Risiko dabei zu sterben ist bei weitem nicht so hoch, wie es hier von manch einem heraufbeschworen wird.. und es ist eben bei weitem höher, als es die Fallensteller vermuten.. Wie immer, liegt die Wahrheit in der Mitte..
 
Eine Mücke im Schlafzimmer ist ärgerlich. Ein Roadie auf der Straße, obwohl es nen asphaltierten Radweg gibt ist ärgerlich. Aber das geht weit darüber hinaus.
Oder eben auch ein MTB auf einem illegalen Trail oder schmalen Wanderweg. Aber nur, weil man sich geärgert hat, ist das natürlich keinerlei Rechtfertigung den Roadie von der Straße zu drängen oder einen Draht über den Trail zu spannen.
So kriminell diese Fallen sind, vermute ich nur den Wunsch nach Erschrecken, max Verletzung dahinter.
Den Wunsch des "Erschrecken" kann ich bei einem Draht beim besten Willen nicht erkennen. Die logische Folge eines Sturzes und den daraus resultierenden Verletzungen muss nun wirklich jedem geschäftsfähigen Menschen klar sein. Zumindest Verletzungen werden bei so etwas billigend in Kauf genommen.

Nachvollziehen könnte ich diese Sichtweise noch, wenn jemand hingeht und irgendwas abbaut oder Stöcke querlegt. Meinetwegen auch noch, wenn der Draht mit Flatterband gekennzeichnet wird. Aber ein Draht, egal in welcher Höhe, führt bei Kollision unweigerlich zum Sturz und stellt im Übrigen nicht nur eine Gefahr für Fahrräder dar. Das weiß zumindest jeder, der mal einen Hund oder ein Kind in einen Zaun laufen gesehen hat. Für unschöne Verletzungen braucht es noch nicht mal Stacheldraht.
Ich bin da ganz bei @JensDey.. die aller meisten Menschen haben nicht die Weitsicht um das Risiko einschätzen zu können... des-weiteren spielen hier Emotionen eine wesentliche Rolle bei der Einschätzbarkeit der Situation.
Um die (Mindest)folgen eines Sturzes mit einem Fahrrad abschätzen zu können, braucht es nun wirklich nicht viel Weitsicht. Erfahrungen aus der Kindheit oder das Lesen von Unfallberichten in der Lokalzeitung dürften dafür reichen.

Aber ja, das Thema Emotionen ist erheblich. Umso wichtiger ist es aber eben auch, dass so etwas gar nicht erst eskaliert und ein vernünftiges Miteinander stattfindet. Die meisten in der Community achten da wohl auch drauf, aber Spinner gibt es überall. Wenn die aneinandergeraten, kommt so was bei raus.

Allerdings muss dabei auch erwähnt werden, dass wohl niemand beim Spaziergang im Wald einen Draht dabei hat. Den spannt also auch keiner im Affekt, weil es zum Konflikt gekommen ist, sondern dazwischen liegt genug Zeit, um das erhitzte Gemüt abzukühlen und einen solchen Plan zu reflektieren.
 
Allerdings muss dabei auch erwähnt werden, dass wohl niemand beim Spaziergang im Wald einen Draht dabei hat. Den spannt also auch keiner im Affekt, weil es zum Konflikt gekommen ist, sondern dazwischen liegt genug Zeit, um das erhitzte Gemüt abzukühlen und einen solchen Plan zu reflektieren.
Ich würde auch den Vorsatz beim aufstellen von Fallen nicht anzweifeln.. aber eben das Bewusstsein zur Tragweite...
 
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Den Wunsch des "Erschrecken" kann ich bei einem Draht beim besten Willen nicht erkennen. Die logische Folge eines Sturzes und den daraus resultierenden Verletzungen muss nun wirklich jedem geschäftsfähigen Menschen klar sein. Zumindest Verletzungen werden bei so etwas billigend in Kauf genommen.
Und immernoch sind wir weit weg von Mordversuch.
An jeder Stelle kommen Biker mit sehr unterschiedlichem Tempo vorbei, was komplett andere Sturzfolgen nach sich zieht.
Ich will hier gar nix bagatellisieren. Eine deutliche Strafe ist ein absolutes Muß.
Nur bei der Formulierung der Anklage hadere ich weiterhin.

Details und spätere Begründung erwarte ich mit Spannung.
 
Dem Angeklagten tut es im Nachhinein nur Leid, weil er erwischt wurde und damit er sich ein milderes Urteil ergaunern kann. Seine Reue ist nicht echt. Kann er sich sonst wohin schieben.

Und ein Staatsanwalt, welcher dem auch noch Glauben schenkt kann sich gleich noch Opferverhöhnung auf die Stirn schreiben.
 
Ich denke dass in die Beurteilung der StA wahrscheinlich auch das "mehrfach" mit einfließt. Wäre für mich schon auch noch ein Unterschied in der Bemessung der Strafe, ob das eine einmalige Aktion war (schlimm genug), oder ob das öfter vorkam.
Und möglicherweise auch wie "professionell" die Falle aufgebaut war.

Bin gespannt wie das ausgeht.
 
Die Strafe für Mord lässt sich übrigens nicht "runterstufen auf Bewährung". Das Gesetz ist hier ohne jeden Spielraum: lebenslängliche Freiheitsstrafe.
Da wir im vorliegenden Fall von Versuchsstrafbarkeit reden, gelten §§ 23 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB. Damit sind wir zwar immer noch in einem Bereich, in dem eine Strafaussetzung zur Bewährung nicht möglich ist, aber von einer Fixstrafe "lebenslänglich" kann keine Rede sein. Dies alles gesetzt den Fall, dass die Kammer überhaupt zu nem Tatentschluss für ne Tötung kommt, woran ich, wie schon im ersten Posting angedeutet, gewisse Zweifel hege.

Warten wir's ab, die Diskussion hier führt zu nichts.
 
...nur mal so aus eigener Erfahrung, da ich in solchen Angelegenheiten schon mehrfach Anzeige erstattete, bzw. unmittelbar mit der Thematik beschäftigt war...

...es kommt darauf an...

Die Staatsanwaltschaft entscheidet, unter welchem Aspekt etwas verfolgt wird. Um dann daraus (hier) etwas abzuleiten, braucht es auch einen gefassten Täter, ein Verfahren und ein Urteil. Das hatte ich bisher noch nicht.

Einmalige Aktionen die zudem noch bestimmte Merkmale enthalten ( 1. Mai, Vatertag, örtliche Kerwe, etc. ) und die eher "ungeplant" wirken, fallen unter " gefährliche Körperverletzung" und werden eigentlich nur angenommen, wenn tatsächlich was passiert ist. Bsp. landwirtschaftliche Geräte, Mülleimer, etc. in den Weg gelegt. Als Sachbeschädigung wird Glasbruch aufgenommen, aber nur wenn tatsächlich ein Schaden entstand, sonst passiert nix.

Stöckchenleger kommen in der Regel ungeschoren davon, es sei denn a.) sie wiederholen die Tat in häufigem Abstand und mit Aufwand (täglich, mehrmals wöchentlich) und werden wegen Verkehrsgefährdung angezeigt ( illegale Trails zählen nicht dazu). Stöckchenleger die absichtlich Fallen bauen, bei Denen eine Verletzungsabsicht erkennbar ist, (bsp. Fichtenstangen in Fahrt/Fallrichtung befestigt gebaut, hinter bsp. Drops, etc.) werden im Einzelfalle wegen versuchter Körperverletzung angenommen, bei regelmäßigen Fallen wegen versuchten Mordes (illegale Trails zählen dazu). Das vorsätzliche, wiederholte Einbringen von Fremdmaterial (Glas, Seile, Metallstangen, etc.) wird ebenfalls wegen versuchten Mordes geahndet.

Die Intention der Staatswanwaltschaften ist da - wie auch aus den hier vorab verlinkten Urteilen erkennbar - die mögliche beabsichtigte Folge und die mögliche (oder auch geschehene ) tatsächliche Folge.

Wenn Besoffene auf einem Radweg Flaschen zerdeppern, und nix passiert, dann bekommen sie - sofern sie erwischt werden, eine Ordnungswidrigkeit, und eine Rechnung von der Stadtreinigung. Käme da nun Jemand mit dem Rad rein, bekommt einen Platten und kommt zu Fall und verunglückt tödlich, dann ist das wieder eine Ermessenssache jedoch keine Verletzungs- oder Tötungsabsicht, auch wenn Ersteres billigend in Kauf genommen wurde.

Wer mehrfach Fremdmaterial an Verkehrsstellen so einbringt, dass es nicht, bzw. zu spät wahrgenommen werden kann (Drähte über Wege, unter Reisig getarnte spitze Metallstangen , ...war bei mir im Trail in einer abschüssigen engen Kurve) kommt wegen versuchten Mordes dran... ...sofern man ihn erwischt.

In der Regel kommt nach 6-8 Wochen von der Staatsanwaltschaft ein Schreiben "Verfahren eingestellt, Täter konnte nicht ermittelt werden".

Der hier geschilderte Fall erfüllt aus meiner laienhaften Erfahrung, ganz klar die Mordmerkmale; und so wird er ja auch behandelt.
 
..................

Der hier geschilderte Fall erfüllt aus meiner laienhaften Erfahrung, ganz klar die Mordmerkmale; und so wird er ja auch behandelt.

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.



Die Mordmerkmale in §211,2 StGB sind eine ODER-Aufzählung.
Die Heimtücke reicht aus als Mordmerkmal.

Für den Nachweis des Versuchs ist Vorsatz bzw. billigende Inkaufnahme der Tötung erforderlich.
 
Das sieht verdammt alt aus, vielleicht auch nur durch eine Bremsung aus dem Boden hoch geholt und gedreht worden?
Bei uns ist auch sehr viel Metall im Wald, letztens erst ein Hufeisen aus dem Boden gepuhlt, altes gemustertes Glas und in sämtlichen Farben taucht nach stärkeren Regen auch immer wieder auf.

kann natürlich auch sein das wer das alte Metalldingends extra hingelegt hat.
 
"Versuchter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" ist das aber nicht, wie in dem verlinkten Artikeln steht.

Der Straftatbestand nach §315 StGB (Gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr) ist definiert als "Beeinträchtigung der Sicherheit des Straßenverkehrs" durch
...
Hindernisse oder andere gefährliche Eingriffe
mit denen Leib und Leben eines anderen Menschen ... gefährdet werden.

Hit dem Legen eines versteckten Nagelbrettes ist dieser Tatbestand erfüllt; es stellt dies nicht mehr nur einen Versuch dar. Die Vollendung dieses Straftatbestandes erfordert nicht, dass tatsächlich jemand verletzt wird.
 
Hit dem Legen eines versteckten Nagelbrettes ist dieser Tatbestand erfüllt
Nicht ganz, erst wenn die konkrete Gefährdung eingetreten ist. Die abstrakte Gefahr alleine reicht nicht. Aber das scheint hier ja der Fall zu sein.

In Heilbronn wurde übrigens der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt: https://www.swr.de/swraktuell/baden...mountainbike-drahtzieher-wieder-frei-100.html
Das sagt immer noch nichts über die letztliche Bewertung der Tat durch das Gericht, sondern nur darüber, dass sie keinen Haftgrund sehen. War wohl auf Fluchtgefahr gestützt, die nunmehr verneint wurde.

Warten wir's ab, was dabei herauskommt.
 
Habe vorhin beim Spazierengehen im Wald (Im Lindenberg bei Waldbrunn-Hausen) gesehen, dass in eine Baumwurzel ein Paar Schrauben gedreht wurden, die noch ein Stück weit rausschauten. Da ich mit Kind unterwegs war und kein Werkzeug dabei hatte, konnte ich sie leider nicht entfernen. Solltet ihr da demnächst unterwegs sein, seid bitte vorsichtig!
IMG_20241130_093233_6.jpg

Hier ein grober Link zu der Stelle (ich krieg es auf dem Handy leider nicht hin, die Koordinaten zu bekommen): https://www.openstreetmap.org/#map=17/50.523543/8.085766&layers=N
Btw, sollte ich besser nochmal hingehen und die Schrauben entfernen?
 
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