...nur mal so aus eigener Erfahrung, da ich in solchen Angelegenheiten schon mehrfach Anzeige erstattete, bzw. unmittelbar mit der Thematik beschäftigt war...
...es kommt darauf an...
Die Staatsanwaltschaft entscheidet, unter welchem Aspekt etwas verfolgt wird. Um dann daraus (hier) etwas abzuleiten, braucht es auch einen gefassten Täter, ein Verfahren und ein Urteil. Das hatte ich bisher noch nicht.
Einmalige Aktionen die zudem noch bestimmte Merkmale enthalten ( 1. Mai, Vatertag, örtliche Kerwe, etc. ) und die eher "ungeplant" wirken, fallen unter " gefährliche Körperverletzung" und werden eigentlich nur angenommen, wenn tatsächlich was passiert ist. Bsp. landwirtschaftliche Geräte, Mülleimer, etc. in den Weg gelegt. Als Sachbeschädigung wird Glasbruch aufgenommen, aber nur wenn tatsächlich ein Schaden entstand, sonst passiert nix.
Stöckchenleger kommen in der Regel ungeschoren davon, es sei denn a.) sie wiederholen die Tat in häufigem Abstand und mit Aufwand (täglich, mehrmals wöchentlich) und werden wegen Verkehrsgefährdung angezeigt ( illegale Trails zählen nicht dazu). Stöckchenleger die absichtlich Fallen bauen, bei Denen eine Verletzungsabsicht erkennbar ist, (bsp. Fichtenstangen in Fahrt/Fallrichtung befestigt gebaut, hinter bsp. Drops, etc.) werden im Einzelfalle wegen versuchter Körperverletzung angenommen, bei regelmäßigen Fallen wegen versuchten Mordes (illegale Trails zählen dazu). Das vorsätzliche, wiederholte Einbringen von Fremdmaterial (Glas, Seile, Metallstangen, etc.) wird ebenfalls wegen versuchten Mordes geahndet.
Die Intention der Staatswanwaltschaften ist da - wie auch aus den hier vorab verlinkten Urteilen erkennbar - die mögliche beabsichtigte Folge und die mögliche (oder auch geschehene ) tatsächliche Folge.
Wenn Besoffene auf einem Radweg Flaschen zerdeppern, und nix passiert, dann bekommen sie - sofern sie erwischt werden, eine Ordnungswidrigkeit, und eine Rechnung von der Stadtreinigung. Käme da nun Jemand mit dem Rad rein, bekommt einen Platten und kommt zu Fall und verunglückt tödlich, dann ist das wieder eine Ermessenssache jedoch keine Verletzungs- oder Tötungsabsicht, auch wenn Ersteres billigend in Kauf genommen wurde.
Wer mehrfach Fremdmaterial an Verkehrsstellen so einbringt, dass es nicht, bzw. zu spät wahrgenommen werden kann (Drähte über Wege, unter Reisig getarnte spitze Metallstangen , ...war bei mir im Trail in einer abschüssigen engen Kurve) kommt wegen versuchten Mordes dran... ...sofern man ihn erwischt.
In der Regel kommt nach 6-8 Wochen von der Staatsanwaltschaft ein Schreiben "Verfahren eingestellt, Täter konnte nicht ermittelt werden".
Der hier geschilderte Fall erfüllt aus meiner laienhaften Erfahrung, ganz klar die Mordmerkmale; und so wird er ja auch behandelt.