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9 KG Race-Hardtail entspricht lt. Polizei nicht der Verkehrsordnung
Bemerkenswert:
Die Polizistin wieß eine Radfahrerin mit Batterielampen daraufhin, das der Gesetzgeber entschieden habe, das Batterielampen dann ok sind, wenn Ersatzbatterien mitgeführt würden.
FALSCH. die von Büchel haben eine ABG (allgemeine Bauartgenehmigung) mittels Wellenlinie und K699. wobei die Wellenlinie für die ABG steht und das K für lichttechnische Einrichtungen( scheinwerfer, Reflektoren, etc.).
was uns sagt das sie im bereich der StVZO zulässig sind da bauartgenehmigt
FALSCH. die von Büchel haben eine ABG (allgemeine Bauartgenehmigung) mittels Wellenlinie und K699. wobei die Wellenlinie für die ABG steht und das K für lichttechnische Einrichtungen( scheinwerfer, Reflektoren, etc.).
was uns sagt das sie im bereich der StVZO zulässig sind da bauartgenehmigt
Dem widerspreche ich nicht, aber von typisch war bei mir auch nicht die Rede. Nichtsdestotrotz sind Beleuchtungs Vorschriften für Velos sind in vielen Ländern aber nun mal besser gelöst als in D.
Meine Aussage ist insofern nicht zu widerlegen, als das es vernünftig wäre, die Vorschriften regelmäßig an den Stand der Technik anzupassen. Das geschieht in D auf diesem Gebiet aber eben nicht. Wobei dieses nicht am Gesetzgeber allein liegt. Die Damen und Herren aus der Branche, die sich in den Ausschüssen den A.... breit sitzen, sind Mitursache des Problems.