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Landläufig wirds wohl ungefähr so sein: Rennlenker, schmale Reifen, kein Profil, keine Federung
Nein, wirklich nicht. Wenn es ein Rennrad ist, braucht es immer nur (mitgeführte) Batteriebeleuchtung, egal ob beim Training (Wer will das überprüfen?), zum Bäcker oder im Alltagsbetrieb. Bei Rennen gilt die StVO sowieso nicht.Und auch beim "echten Rennrad" gilt die Befreiung von Dynamo etc. imho auch nur bei Trainingsfahrten. Fahrt zum Bäcker zählt nicht.
Der Begriff "Rennrad" wird in der StVO nicht definiert, so einfach. Ich kann alles, was unter 11 kg wiegt als Rennrad bezeichnen, klären kann das am Ende nur ein Richter.
Keiner wird annehmen, daß bei deinem "über-Stock-und-Stein-Gefährt" empfindliche Reifen drauf sind![]()
Dann wird er einen Mängelbericht gefertigt haben, der eine Vorstellung beim nächsten Revier vorschreibt.
Nebenbei bringen die Reflektorsticks ja eh erheblich mehr. Reflektorstreifen auf den Reifen erkennt man im stehen ja so gerade noch als Fahrrad, zwei große Reflektoren erfordern schon abstraktes Denken beim Autofahrer.Wobei auch da die 3M Reflektorsticks zulässig sind und es keine Katzenaugen sein müssen
Man muß nicht zwingend solche Speichenreflektoren haben, WENN man Reifen mit Reflexstreifen aufzieht, und die Teile gefallen mir auf jeden Fall besser als diese Plastikteile.