9 KG Race-Hardtail entspricht lt. Polizei nicht der Verkehrsordnung

Die 11 kg-Regel gilt nur für Rennräder. Und da befreit die auch nur von der Dynamo-Beleuchtung. Reflektoren, Klingel etc. brauchst du trotzdem.
Ich glaube sogar, dass die nicht immer gilt sondern nur bei "Trainingsfahrten". Da bin ich mir aber nicht sicher.

pyro
 
Gab mal ein Urteil nur finden tue ich das nicht mehr. Laut Definition ist es ein Rennrad wenn es an einem Rennen teilnehmen kann. Rennen ist nicht weiter definiert und deswegen kann jedes Rad ein Rennen fahren.

Also brauchst du nur Stecklichter da unter 11kg, aber Klingel und Reflektoren müssen laut STVO dran sein.

Ich fahre aber auch ohne, musste halt wissen ob dir die Mehrkosten nichts aus machen. Ansonsten halt versuchen diese Kontrollen zu umfahren, meist sieht man sie ja schon aus großer Entfernung.
 
Tja, Definition von Rennrad gibts keine rechtsgültige. (IMHO)

Landläufig wirds wohl ungefähr so sein: Rennlenker, schmale Reifen, kein Profil, keine Federung

ABER:

In der STVO sind expilzit Rennräder genannt. Und die sind NUR von der Pflicht ein Licht +Dynamo fest am Rad zu verbauen ausgenommen.

Also: Reflektoren musst du auch am Rennrad dranhaben, Klingel auch, Licht musst du dabei haben und bei Einbruch der Dunkelheit montieren.

Hattest du wahrscheinlich alles nicht, also vollkommen wurscht ob Rennrad, Race-Hardtail, Racefully oder Stadtschlampe.

Gruß
DD

P.S. Nicht das jemand das in den falschen Hals kriegt, ich find die STVO in diesem Bereich auch stark verbesserungswürdig...

Und du bist wohl an nen schlecht gelaunten oder sehr "genauen" Polizist geraten. Bei mir waren die immer zufrieden wenn ich ne Lampe dabei hatte (Knog Frog) und ne Klingel dran ist. Reflektoren wurden nie verlangt. Pusten musste ich aber ab und an mal ;-)
 
Ihr geht das Problem von der falschen Seite an. Laut definition des obersten Finanzgerichts, ist ein Fahrrad kein Fahrzeug, sondern ein Gerät.

Ergo ist ein MTB kein Fahrrad, sondern ein Sportgerät. Für diese gelten die Beleuchtungsvorschriften für Fahrräder nicht.

Bliebe zu klären: wo darf man mit einem Sportgerät fahren? Muß ein Sportgerät mit Beleuchtung ausgestattet sein, wenn ja, wie muß diese beschaffen sein?

Theoretisch müßte man eigentlich auch auf Fußwegen fahren dürfen. Juristen, ich bitte um Aufklärung.
 
Der Begriff "Rennrad" wird in der StVO nicht definiert, so einfach. Ich kann alles, was unter 11 kg wiegt als Rennrad bezeichnen, klären kann das am Ende nur ein Richter. Theoretisch müsste natürlich jedes Fahrrad mit Front- und Rückreflektor, Pedalreflektor, Katzenaugen und Klingel ausgerüstet sein. Es gibt eine DIN-Norm, welche aber rechtlich keine Rolle spielt. Der Polizist versteht unter Rennrad nur das klassische Tour-de-France-Mobil, der Richter bei einer entsprechenden Klage gegen die Strafe eventuell nicht.

Licht sehe ich vollkommen ein, wer bei Dunkelheit ohne fährt, ist selbst Schuld, wenn etwas passiert. Den ganzen Reflektorquatsch kann man sich aber sparen. Und eine Klingel zu fordern, die man im Auto (§23 wird durch die Bank ignoriert) nicht hören kann, ist einfach nur Hohn. Allerdings sind die Beleuchtungsvorschriften (3 Watt, 6 V) auch völliger Schwachsinn, wenn ordentliches Licht nicht erlaubt wird.

Edit: @ Flatteraugust
Dann toppe ich deutsches Recht mit Europarecht, da das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr Fahrräder ganz klar als Fahrzeuge definiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schwachsinn hin oder her, die StVo ist so:mad:. Und auch beim "echten Rennrad" gilt die Befreiung von Dynamo etc. imho auch nur bei Trainingsfahrten. Fahrt zum Bäcker zählt nicht.
Da bist Du echt an einen sehr pingeligen Beamten geraten. In der Regel sind die schon froh, wenn überhaupt irgend eine funktionierende Beleuchtung vorhanden ist.
Zu dem Thema gibt es aber sicher schon einige Threads hier im Forum......
 
Und auch beim "echten Rennrad" gilt die Befreiung von Dynamo etc. imho auch nur bei Trainingsfahrten. Fahrt zum Bäcker zählt nicht.
Nein, wirklich nicht. Wenn es ein Rennrad ist, braucht es immer nur (mitgeführte) Batteriebeleuchtung, egal ob beim Training (Wer will das überprüfen?), zum Bäcker oder im Alltagsbetrieb. Bei Rennen gilt die StVO sowieso nicht.
 
Ob das die Richter wissen entzieht sich meiner Kenntnis. Aber der eigentliche Grund für die Dynamobefreiung war nicht das Gewicht der Räder, sondern die Empfindlichkeit der Reifenflanken dieser Sportgeräte. Man hat den Zusammenhang hergestellt, daß diese gewichtsoptimierten Räder auch die entsprechenden Reifen tragen. Man muß berücksichtigen, wann diese Regeln aufgestellt wurden. Keiner wird annehmen, daß bei deinem "über-Stock-und-Stein-Gefährt" empfindliche Reifen drauf sind :D
 
Keiner wird annehmen, daß bei deinem "über-Stock-und-Stein-Gefährt" empfindliche Reifen drauf sind :D

Doch. MTB reifen sind ganz und gar nicht Dynamo geeignet, da den Reifenflanken die verstärkte Laufbahn für das Antriebsrad fehlt. Faltreifen wären in kürzester Zeit ruiniert.

Wenn das Argument mit den empfindlichen RR Reifen stimmt, müßte diese Regel auch für MTBs gelten.

Ich bin in den vergangenen 18 Jahren übrigens nur einmal von einem Polizisten auf die angebliche Verkehrsunsicherheit meines Boliden angesprochen worden. Ein Demonstration der Leistungsfähikeit meiner Bremsanlage genügte aber, ihn ruhig zustellen.
 
Naja und nu?

Strafe zahlen und sich nicht wieder erwischen lassen. Oder musst du nachrüsten und vorzeigen?

Ich glaub ich würde das unter Ulk verbuchen, einmal im Leben darf sowas passieren. Und man muss imho nicht damit rechnen, das einem das nochmal ranschnappt. Es sei denn du wohnst in nem 30 Seelen Kaff und / oder der übereifrige ist dein Nachbar.

Ride on
 
nun ja. Letzteres ist keine besonders gute Idee, wenn der Kollege in grün/blau die Personalien aufgenommen hat. Dann wird er einen Mängelbericht gefertigt haben, der eine Vorstellung beim nächsten Revier vorschreibt. Bei Mißachtung droht ein Bußgeldverfahren, welches teuer werden kann.
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Man muß nicht zwingend solche Speichenreflektoren haben, WENN man Reifen mit Reflexstreifen aufzieht, und die Teile gefallen mir auf jeden Fall besser als diese Plastikteile.
Es gibt noch folgende Frage zu beantworten: Pedalreflektoren sind vorgeschrieben, reichen da Reflektoren am KLICKschuh, denn der ist mit dem Pedal mechanisch verbunden???
 
Dann wird er einen Mängelbericht gefertigt haben, der eine Vorstellung beim nächsten Revier vorschreibt.

Ich hatte mich ja kaputt gelacht, das bei meinem MTB in der Kiste ein Satz von Reflektoren lag, mit allem drum und dran. Dafür könnte man das ja tatsächlich gebrauchen.

Spannend wird dann das Dynamo dran schrauben. Mit Panzertape an der Gabel?
Wenn man Beleuchtung kauft, dann steht da oft was von Rennrad 11kg/ MTB 13 Kg. Verschlammt reißt mein Rad wohl die 13 Kg. Was tun? Unterschriebene Erklärung, dass ich mein Spielgerät auf öffentlichen Straßen nur noch schiebe?

Passiert dieses wiedervorstellig werden auf dem Revier wirklich?
 
Gab letzte Woche einen Bericht, da haben zwei Polizisten Radfahrer rausgezogen.

Bemerkenswert:
Die Polizistin wieß eine Radfahrerin mit Batterielampen daraufhin, das der Gesetzgeber entschieden habe, das Batterielampen dann ok sind, wenn Ersatzbatterien mitgeführt würden.

Machte mich stutzig,den bisweilen hielt ich Dynamo und Kabellampen auch für Pflicht,aber irgendwas wurde da wohl geändert.
Wenn man googelt, findet man da wirklich eine Aussage vom ADFC das ab 2010 Batterlampen erlaubt sind.

Was natürlich nicht von Speichenreflektoren oder Pedalrelektoren entbindet. Wobei auch da die 3M Reflektorsticks zulässig sind und es keine Katzenaugen sein müssen

Allerdings hatte ich das Problem so auch noch nicht.
 
Die fehlende Definition "Rennrad" stimmt aber nur in D. Österreich war es glaub ich, bei denen ein Rennrad als solches definiert war über Lenker, Reifen ect.
 
In Österreich ist es relativ eindeutig (wundert mich beinahe :))

[...]
In rechtlicher Beurteilung des angeführten Sachverhaltes ist zu Punkt 1.) des Straferkenntnisses auszuführen, daß gemäß § 66 Abs 2 StVO jedes einspurige Fahrrad mit zwei von einander unabhängigen sicher wirkenden Bremsvorrichtungen, mit einer hell tönenden Glocke zum Abgeben von Warnzeichen, mit einer hell leuchtenden mit dem Fahrrad fest verbundenen Lampe mit weißem oder gelblichen nicht blendenden Licht, das die Fahrbahn mindestens 15 m, jedoch nicht mehr als 20 m weit nach vorne ausreichend beleuchtet, mit einem roten Rücklicht, desssen Wirksamkeit vom Fahrer während der Nacht überwacht werden kann, ohne daß dieser in der sicheren Führung des Fahrrades beeinträchtigt ist, mit einem roten Rückstrahler, mit einer Lichteintrittsfläche von mindestens 20 cm2, sowie mit gelben Rückstrahlern an den Pedalen, sowie mit zwei gelben nach beiden Seiten wirksamen Rückstrahlern an jedem Rad ausgerüstet sein muß.
Gemäß § 66 Abs 2 a StVO können die in Absatz 2 Z 2 bis 7 genannten Ausrüstungen bei Rennrädern, die nur bei Tageslicht und guter Sicht verwendet werden, entfallen. Der Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr hat unter Bedachtnahme auf den jeweiligen Stand der Technik mit Verordnung die technischen Merkmale zu bestimmen, denen zufolge ein Fahrrad als Rennfahrrad gilt. Laut dieser Verordnung BGBl. Nr. 242/86 wird im § 1 festgelegt, daß als Rennrad im Sinne des § 66 Abs 2 a StVO ein Fahrrad mit folgenden technischen Merkmalen gilt: Das Eigengewicht des fahrbereiten Fahrrades darf höchstens 12 kg betragen, es muß einen Rennlenker aufweisen, der äußere Felgendurchmesser muß mindestens 630 mm sein und die äußere Felgenbreite höchstens 23 mm.
Unter einem Rennlenker ist eine im Radrennsport allgemein übliche Lenkstange zu verstehen, die in der Regel einen nach vorne und unten gekrümmten Griff aufweist. [...]

Zitat aus dem RIS: http://www.ris.bka.gv.at/default.aspx
 
Man muß nicht zwingend solche Speichenreflektoren haben, WENN man Reifen mit Reflexstreifen aufzieht, und die Teile gefallen mir auf jeden Fall besser als diese Plastikteile.

Boah, ein Kollege von mir fährt ein 28er Crossrad mit Schwalbe-Reifen und 3M Speichensticks an allen Speichen. Letztens bei der Frühschicht komm ich an den Fahrradständer auf Arbeit rangefahren und im Schein meiner Lupine Piko 750 (Helmlampe) hat das Teil aufgeleuchtet wie ein Christbaum auf Exctasy. Also wer DEN nachts übersieht, der ist echt blind... :lol: :D ;)
 
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