!!! 7-GB Verbot/gesperrt !!!

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Re: !!! 7-GB Verbot/gesperrt !!!
Es gibt in D für alles Verordnungen wie so ein Schild auszusehen hat und was drauf zu stehen hat.
..und danach ist dieses Schild nicht gültig, wie so viele andere.
Am Venusberg ist das Befahren mit dem Fahrrad nur auf öffentlichen Wegen gestattet. Das Schild regelt in diesem Fall nicht, es weißt nur auf eine ohnehin bestehende Regelung hin. Auch wenn das Schild nicht da hängen würde, dürfte man da trotzdem nicht langfahren. Von daher ist es egal, ob es den gesetzlichen Anforderungen an ein Schild genügt.
 
Es gibt in D für alles Verordnungen wie so ein Schild auszusehen hat und was drauf zu stehen hat.
..und danach ist dieses Schild nicht gültig, wie so viele andere.
Das Verbot steht in der Verordnung, da braucht es vor Ort überhaupt keine Schilder... Unwissenheit und so... leider ist es eine Hohlschuld sich zu informieren was man wo darf... Bei dem Flickenteppich in D nicht immer leicht ..
 
Es gibt in D für alles Verordnungen wie so ein Schild auszusehen hat und was drauf zu stehen hat.
..und danach ist dieses Schild nicht gültig, wie so viele andere.
Es ist nicht das Schild, dass das Verbot dort begründet, sondern die Naturschutz-Verordnung (im Gegensatz zu einem Verkehrszeichen). Auch wenn kein Schild dort stünde, wäre es dort verboten, durch den Wald zu gehen.

Edit: Delphi1507 war schneller
 
Das Verbot steht in der Verordnung, da braucht es vor Ort überhaupt keine Schilder... Unwissenheit und so... leider ist es eine Hohlschuld sich zu informieren was man wo darf... Bei dem Flickenteppich in D nicht immer leicht ..
Ok ich hatte vergessen dass es ein Naturschutzgebiet ist. Im "normalen" Wald stehen nämlich oft Schilder welche nicht legitim sind. Den Waldbesitzern ist übrigens nicht klar, dass das anbringen von nicht legitimen Schildern mit Betretungsverboten auch eine Ordnungswidrigkeit ist.
 
Der Kottenforst ist in der Tat Landschaftsschutzgebiet, einige Teile davon aber auch Naturschutzgebiet - eine ähnliche Situation wie im Siebengebirge. Die Liste der Naturschutzgebiete gibt es bei der Bezirksregierung Köln (mit Links zu den Verordnungen). Da Teile des Naturschutzgebiets im Rhein-Sieg-Kreis sind, ist der Kottenforst unter Kreis "SU" gelistet (mit den Gemeinden Bonn ;), Alfter, ... ). Ob die betroffenen Wege noch im Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet liegen, mögen Ortskundige anhand der verlinkten Karte beurteilen. Wobei auch in der Landschaftsschutz-Verordnung explizite Verbote stehen können.

@KandyWildCherry Die Naturschutzverordnung Kottenforst verbietet explizit das Verlassen der befestigten (nicht festen!) oder markierten Wege (sowohl zu Fuß als auch mit dem Rad). Ich erwarte mal von der Nachfolgeverordnung im kommenden Jahr, dass es bei dieser Formulierung Präzisierungen gibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ob die betroffenen Wege noch im Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet liegen, mögen Ortskundige anhand der verlinkten Karte beurteilen.
Danke, für Deine Verlinkungen, die kannte ich noch nicht.

Mein Beitrag bezieht sich auf die Seite des Venusbergs, von welcher der GA in seinem Beitrag schrieb. Diese Abfahrten liegen alle in einem Landschaftsschutzgebiet und Naturpark. Dieser Bereich gehört definitv nicht zum "Naturschutzgebiet Kottenforst".

Hier noch mal der Link zur interaktiven Karte "Schutzgebiete in D":
https://geodienste.bfn.de/schutzgebiete?lang=de
Damit kann jeder für seine Touren relevante Gebiete prüfen.

Btw., die Trails mit Baumstämmen zu "blockieren" ist doch eine Challenge, oder? Also ab jetzt erfolgt der Einstieg in den Trail per Trial. 🤣
 
Soweit ich mich erinnere, geht es am VB vor allem um ein Landschaftsschutzgebiet mit den entsprechenden Festsetzungen, leider finde ich die VO bzw. den link darauf nicht mehr. Hinzu kommen - in der VO erwähnt- einige besonders geschützte Dinge, zB die Eiche (aka Dicke Berta) sowie die Ringwallreste hinter dem Kaiser-Denkmal (aka KW-Stein). Interessant ist, dass die Beschränkungen auch für Fußgänger etc. incl. Hundeführer gelten; die Stadt bzw. untere NS-Behörde hat dies auf den Schildern entsprechend berückichtigt. Details muss ich am Wochenende in Ruhe nachschauen...
 
So, hier zumindest die Bezeichnung der Satzung (nicht VO):

Landschaftsplan Kottenforst
der Stadt Bonn (Begründung mit Umweltbericht, Textliche Darstellungen und Festsetzungen) Stand Februar 2013, als Satzung beschlossene und von der Bez. Reg. geprüfte Fassung, Bundesstadt Bonn, Stadtplanungsamt Bonn.

Steht irgendwo im Netz herum...
 
@KandyWildCherry Die Naturschutzverordnung Kottenforst verbietet explizit das Verlassen der befestigten (nicht festen!) oder markierten Wege (sowohl zu Fuß als auch mit dem Rad). Ich erwarte mal von der Nachfolgeverordnung im kommenden Jahr, dass es bei dieser Formulierung Präzisierungen gibt.
Genau das ist der Punkt, da die trails illegal angelegt wurden und im Sinne der Verordnung keine Wege sind ist das Betreten und befahren halt illegal, auch ohne anbringen von schildern...
 
Genau das ist der Punkt, da die trails illegal angelegt wurden und im Sinne der Verordnung keine Wege sind ist das Betreten und befahren halt illegal, auch ohne anbringen von schildern...
Dazu gibt es verschiedene Meinungen; kann man hier auch in anderen Threads nachlesen.
Ich würde mich da auf den Standpunkt stellen, das ein Weg erstmal alles das ist, was danach aussieht und es auf die Entstehungsgeschichte nicht ankommt.

Was die Verordnung (muss es zu LSG oder NSG irgendwo geben) tatsächlich sagt muss man nachlesen. Oft steht da z.B. was von "markierten Wegen"; das schließt Wege, die ohne Zustimmung des Grundbesitzers angelegt wurden definitiv aus.
 
Dazu gibt es verschiedene Meinungen; kann man hier auch in anderen Threads nachlesen.
Ich würde mich da auf den Standpunkt stellen, das ein Weg erstmal alles das ist, was danach aussieht und es auf die Entstehungsgeschichte nicht ankommt.
Genau so hat es mal ein Gericht in NRW definiert. Ein Weg muss nicht befestigt sein und die Entstehung ist uninteressant.
 
Das Verbot steht in der Verordnung, da braucht es vor Ort überhaupt keine Schilder... Unwissenheit und so... leider ist es eine Hohlschuld sich zu informieren was man wo darf... Bei dem Flickenteppich in D nicht immer leicht ..
Und wo soll diese angeblich Hohlschuld festgelegt sein?

Schilder kenne ich nur diese, welche rechtssicher durch eine Verordnung in NRW festgelegt wurden. Da gibt es nicht mal eine Ausführung für Radfahrer.
 
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Was die Verordnung (muss es zu LSG oder NSG irgendwo geben) tatsächlich sagt muss man nachlesen. Oft steht da z.B. was von "markierten Wegen"; das schließt Wege, die ohne Zustimmung des Grundbesitzers angelegt wurden definitiv aus.
Die hatte ich oben verlinkt und den Passus aus der Verordnung für das Naturschutzgebiet zitiert: Man darf Flächen außerhalb der "befestigten oder gekennzeichneten Wege und Straßen" nicht betreten oder befahren oder dort reiten (nicht nur feste Wege!). Nun scheint es aber auch so zu sein, dass die betroffenen Wege nicht im Naturschutzgebiet, sondern im Landschaftsschutzgebiet bzw. Naturpark Rheinland liegen. Für die Ortskundigen: Die Nordgrenze des Naturschutzgebietes verläuft etwas auf der Linie Röttgen - Schweinheim.

@dopero Gesetze und Verordnungen gelten in Deutschland für jedermann gleich, auch für Unwissende. Die Schuld ist also nicht hohl, sondern von dir wird verlangt, dass du dir die Kenntnis holst. Öffentlich bekannt gemacht wurden die Regelungen ja über das entsprechende Amtsblatt ...
 
Und wo soll diese angeblich Hohlschuld festgelegt sein?

Schilder kenne ich nur diese, welche rechtssicher durch eine Verordnung in NRW festgelegt wurden. Da gibt es nicht mal eine Ausführung für Radfahrer.
Du weißt doch Unwissenheit Schutz nicht vor einer Strafe, wenn du etwas machst musst du dich vorher in formieren ob du es darfst...

Deswegen Millionen Schilder in den Wald zu pappen macht Werder Sinn noch ist es wünschenswert alle 5 oder 10m das gleiche Schild zu haben, nur damit sich keiner rausreden kann...

Mich stört es nicht sich vorher zu informieren, was mich stört ist der Flickenteppich an Regelungen und das es keinen zentralen Ort gibt, an dem man sich für ganz Deutschland informieren kann...
 
Gesetze und Verordnungen gelten in Deutschland für jedermann gleich, auch für Unwissende.
Und auch für Ämter.

Deswegen Millionen Schilder in den Wald zu pappen macht Werder Sinn noch ist es wünschenswert alle 5 oder 10m das gleiche Schild zu haben, nur damit sich keiner rausreden kann...
Das Gesetz verlangt nun mal das Aufstellen von durch Rechtsverordnung bekanntgegeben Schildern.
Und Gesetze müssen nicht nur von Bürgern eingehalten werden.
LNatSchG NRW

§ 60
Zulässigkeit von Sperren
(zu § 59 Absatz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes)

(3) Gesperrte Flächen sind durch Schilder kenntlich zu machen. Das für Naturschutz zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Muster im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekannt zu machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Gesetz verlangt aber nun mal das Aufstellen von durch Rechtsverordnung bekanntgegeben Schildern.
Und Gesetze müssen nicht nur von Bürgern eingehalten werden.
Die hast du auch meist an den zuwegen... Aber nicht an jedem illegal angelegten trail... Da würde ja auch keiner hinter her kommen bei den ganzen buddlern... Und gerade am Venusberg wo aktuell leite für die Legalisierung kämpfen, ist es.mwhr als blöd neues anzulegen oder sich über aktuelle verboten hinweg zu setzen... Das zeigt den zuständigen Behörden und Personen nur, das sich auch wenn es.legale trails gibt nichts ändern wird...
 
Mich stört es nicht sich vorher zu informieren, was mich stört ist der Flickenteppich an Regelungen und das es keinen zentralen Ort gibt, an dem man sich für ganz Deutschland informieren kann...

Vllt kann das BfN mal 'ne App rausbringen :D Oder auf der Webseite https://geodienste.bfn.de/schutzgebiete?lang=de müssten die Layer mit den Schutzgebieten zumindest die Links auf die jeweils geltenden Verordnungen, ... enthalten. So sucht man ja länger als man sich u.U. im jeweiligen Schutzgebiet aufhält.
 
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