Sorry, aber is meine Meinung.
Bloß gut, dass Meinungen bei sowas belanglos sind...
Du hast da rechtlich gesehen aber auch nicht so viel Ahnung und hast dir offensichtlich auch nicht das BGH-Urteil bzw. den von mir zitierten Auszug aus BGH-Urteils angesehen, sonst würde man so einen Unfug auch nicht schreiben. Der Bundesgerichtshof, also das höchste Gericht in Deutschland, der alles haargenau prüfen muss und sein Urteil bis ins kleinste Detail begründet, entschied also (diese Urteile haben übrigens eine gewisse Abstrahlwirkung auf untere Gerichte), dass Stacheldraht, generell nichts im Wald zu suchen hat, egal ab welcher Entfernung man es eventuell hätte erkennen können. Wenn du der Meinung bist, dass jeder selbst Schuld ist, der in sowas reinfährt, reinläuft oder reinfällt, dann lässt dann schon tief blicken...
Den Unsinn mit dem "Backstein" und "Maurer verklagen" lass ich mal unkommentiert
Außerdem, zu deinem Beispiel mit der Pferdeweide. Wenn du gefährliche Gegenstände (nicht Wald-typisch) im Wald hinterlässt, egal warum, egal wann oder wie lang das her ist, wenn sich daran Menschen oder Tiere verletzen und es kommt raus, dass du das mal vor 20 Jahren dort liegen lassen hast, bist du trotzdem dran! Wäre ja zu geil, wenn jeder einfach beim Richter sagen könnte "ach, das hab ich da vor 20 Jahren mal hingelegt, deshalb hab ich heute keine Schuld mehr, wenn dann man da jemand reinfährt"
Seien wir mal ganz ehrlich, wie Blind muss man schon fahren um das (verwitterte) Flatterband nicht zu sehen und wie stumpf muss man sein, wenn man es sieht, nicht genauer hinzuschauen.
Diese Kommentar ist schon frech!
Ich kann dir versichern, ich bin nicht blind! Ich trage eine Sportbrille mit integrierter Sehstärke und ich weiß nicht ob du dein Fahrrad über altes und am Boden liegendes Flatterband drüber hebst, aber ich fahre über Hindernisse (wie gesagt, in Schrittgeschwindigkeit!) wenn ich nicht erkennen kann, dass es für mich oder meine
Reifen * gefährlich sein könnte! Heißt, den verflochtenen Stacheldraht hättest wahrscheinlich auch du nicht gesehen! Sei bloß froh, dass dir sowas nicht passiert ist! Meine Schäden am Schienbein und Fahrrad sind nämlich im Vergleich zu dem BGH-Fall noch ziemlich unbedeutend - derjenige hatte eine Querschnittslähmung durch !
BGH III ZR 251/17