KUMMERKASTEN

  • Ersteller Ersteller ChrisStahl
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@ slowlifter
Ist wirklich ärgerlich.
Die Spacer sollten auf beiden Seiten abschließen. Das Slide 150 10.0 hat ja einen Rockshox-Dämpfer. Kann es sein, dass dort die RS-Gleitlager mit den neuen Fox-Buchsen inkl. Spacer kombiniert wurden? Die neuen Gleitlager von Fox sind zweiteilig und jeweils von beiden Seiten in den Dämpfer gesteckt. Sie sind dadurch etwas breiter. Wenn nun die entsprechenden Buchsen inkl. der Spacer von Fox verbaut wurden, könnte dies Dein beschriebenes Spiel erklären. Da die RS-Gleitlager sowieso Schrott aus vergangener Zeit sind, würde ich an Deiner Stelle auf die neuen Gleitlager von Fox inkl. Buchsen und Spacer umbauen bzw. umbauen lassen. Diese sind um Welten besser und halten länger. Wie Du ja beschreibst, lassen sich die Buchsen in den alten RS-Gleitlagern nicht bewegen. Bei den neuen Fox-Gleitlagern könnte man die Buchse drehen. Dadurch kann der Dämpfer bzw. der Hinterbau besser ansprechen. Für den Ausbau der alten RS-Gleitlager brauchst Du ein Tool, für die neuen Fox-Gleitlager nicht.
Frag einfach mal bei bike-discount an, ob Sie Dir einen Satz (also 2x) neue Fox-Gleitlager-Buchsen schicken (ich denke 8x22,2). Dann lass Dir die alten Gleitlager in einem Bikeshop für einen schmalen Taler ausbauen und baue selbst die neuen ein. Dann sollte es eigentlich passen. Voraussetzung ist natürlich, dass sonst nichts schief ist und dass das Dämpferbuchseneinbaumaß stimmt (sollte 22,2mm sein). Also vorher messen, ob die jetzt eingebauten Buchsen dieses Maß haben.
Viel Erfolg!
Gruß 78
 
@ siebenacht

sind komplett RS Teile verbaut. Bei dem Originaldaempfer war die Buchse per Hand verschiebbar. Erst bei dem Ersatzdaempfer sitzt sie so fest.Mit den Fox Spacern ist eon guter Hinweis. Will das aber durch Radon machen lassen.
 
Ich tippe, dass die Beläge verglast sind. Das passiert, wenn sie nicht richtig eingefahren werden und zu heiss geworden sind. Versuch sie mal abzuschmirgeln
Verglasung entsteht oftmals bei neuen Bremsbelägen.
Durch zu hohe Temperaturen können Gase und Harze aus dem Reibstoff austreten, welche in Kombination mit der Hitze zu einem Verglasen des Bremsbelags führen. Folge ist eine glasartige Schicht auf dem Bremsbelag, welche quasi keinen Reibwert aufweist.
Aber auch durch Verschmutzungen auf dem Bremsbelag kann Verglasung entstehen!
Im schlimmsten Fall müssen die verglasten Bremsbeläge sogar ausgetauscht werden. Aus diesem Grund ist ein schonendes Einbremsen besonders wichtig.

Also führt kein Weg daran vorbei, dass Rad auf Eure Kosten einzuschicken?! Denn bei aller Liebe und Mühe/ Zeit die ich bereits zur Fehlersuche investiert habe, mag ich nur ungerne etwaige Kosten für neue Beläge/ Scheibe tragen innerhalb der Beweislastfrist zu Lasten des Verkäufers.
Eingebremst wurde alles korrekt und wie geschrieben sind die Beläge definitiv nicht verglast. Hinterrad funktioniert ja tadellos.
 
@ slowlifter
Mein Tipp:
Bau bzw. lass mbauen auf die neuen Gleitlager von Fox. Das ist ein Unterschied wie Tag und Nacht. Die alten Gleitlager sind Technik wie vor mindestens 10 Jahren. Erst lässt sich die Buchse gar nicht im Gleitlager drehen und nach einem halben Jahr intensiver Nutzung des Bikes haben sie Spiel und Du musst den Mi$t tauschen. Die neuen Gleitlager von Fox waren längst überfällig. Dazu gab es in der Vergangenheit auch schon Alternativen (z.B. Huber-Buchsen).
Frag doch einfach bei bike-discount nach und schick den Dämpfer denen zu und lass dort auf die Fox-Gleitlager und richtigen Buchsen und Spacer von Fox umbauen.
Gruß 78
 
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So mal eben mit der Hotline telefoniert.

Also muss erst mal sagen dass eine freundliche und hilfsbereite Beratung anders aussieht.

Ich musste dem guten Mann Alles aus der Nase ziehen und seine Sätze bestanden aus max 5 Wörtern.

Das geht deutlich besser...

Zu meinem nächsten Problem.

Ich würde gerne das zr 6.0 Lady in 17 Zoll bestellen. Er sagte dies sei ausverkauft. Stimmt das so oder kommen noch welche rein?

Mit freundlichen Grüßen...

Der Chris aus Franken
 
Also führt kein Weg daran vorbei, dass Rad auf Eure Kosten einzuschicken?! Denn bei aller Liebe und Mühe/ Zeit die ich bereits zur Fehlersuche investiert habe, mag ich nur ungerne etwaige Kosten für neue Beläge/ Scheibe tragen innerhalb der Beweislastfrist zu Lasten des Verkäufers.
Eingebremst wurde alles korrekt und wie geschrieben sind die Beläge definitiv nicht verglast. Hinterrad funktioniert ja tadellos.

Du kannst das Rad gerne einschicken oder wir machen auf Wunsch einen Rückholauftrag. Du kannst es auch gerne zu einem Servicepartner bringen. Setz dich auf jeden Fall vorher mit der Servicehotline in Verbindung und prüfe, ob es sich um einen Garantiefall handelt. Verschleisskomponenten fallen selbstverständlich generell nicht unter die Gewährleistung.
 
Verschleisskomponenten fallen selbstverständlich generell nicht unter die Gewährleistung.
Bei dem Satz streuben sich mir die Nackenhaare. Im $437 fällt das Wort Verscheiss nicht. Hier geht es um Mangel. Gibt es an Verschleisskomponenten Mängel, greift der Paragraph sehr wohl. Selbst ein erhöhter Verschleiß ist ein Mangel (wenn die Abnutzung definiert ist, was ich allerdings noch nie bei einem Fahrrad gesehen habe). Die Frage im Gewährleistungsrecht ist nur, wer den Mangel bzw. die Mangelfreiheit nachweisen muß.
 
Also führt kein Weg daran vorbei, dass Rad auf Eure Kosten einzuschicken?! Denn bei aller Liebe und Mühe/ Zeit die ich bereits zur Fehlersuche investiert habe, mag ich nur ungerne etwaige Kosten für neue Beläge/ Scheibe tragen innerhalb der Beweislastfrist zu Lasten des Verkäufers.
Eingebremst wurde alles korrekt und wie geschrieben sind die Beläge definitiv nicht verglast. Hinterrad funktioniert ja tadellos.

öhm, wenn du jetzt also sommerreifen aufziehen lässt und ziehst die radbolzen nach 50km nicht nach und dein hinterrad überholt dich ist dann auch audi schuld?

nicht so wirklich logisch.

Das bei dir ist ein Standardfehler der auftritt wenn man die Bremse nicht vernünftig einfährt, oder überbelastet (Thema Angstbremster, oder einfach falsche Scheibengröße fürs Gewicht). Dabei reicht es die Beläge mit 120er Papier großzügig anzuschleifen, eventuell noch die Belagkanten mit einer Feile brechen und Kupferpaste hinten auf die Belagplatte geben.

Das löst zu 95% das Problem.

Radon kann jetzt nicht zwingend etwas dafür dass die Beläge aufgrund von mangelhaften Einfahrens oder Überbelastung verglast sind.

Mangel an Verschleißteilen ist wohl auch eine Auslegungssache. Für manche ist eine frittierte Kassette nach 5000Km ein Mangel, für mich, der im Schlamm auch fährt ist das normal und nicht zu ändern. Die Frage ist wie verhältnismäßig es ist einem Hersteller wilde Paragraphen um die Ohren zu hauen und diesen damit in die Defensivhaltung zu drängen, obwohl nicht zweifelsfrei geklärt ist ob du das nicht einfach mal grandios selbst verbockt hast

Generell gilt ja auch dass so ein Rad regelmäßig gewartet werden muss. Dazu gehört unter Anderem die Reinigung der Bremse. Der Bremsstaub darf gerne mal entfernt werden. Und das ist sicher nicht der Job von Radon. Wenn dir nach 500 Km das Tretlager um die Ohren fliegt, weil du die Erstinspektion versäumt hast, das Tretlager nicht nachgezogen wurde und Spiel bekommen hat ist das ja auch nicht Radons Problem, sondern eben deins. Radon hat ja oft genug hier gezeigt, dass die in solchen Fällen sehr kulant sind, aber irgendwie hört es och auch mal auf.
 
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Ich habe auch noch etwas Kummer mit dem neuen Skeen 8.0 meiner Freundin. Da dürfte der Monteur mit der blauen Schraubensicherung rumgekleckert haben und jetzt stellt sich die Frage, wie wir das Zeug am besten von der weissen Pulverbeschichtung des Rahmens runterkriegen?
Danke
 
Bei dem Satz streuben sich mir die Nackenhaare. Im $437 fällt das Wort Verscheiss nicht. Hier geht es um Mangel. Gibt es an Verschleisskomponenten Mängel, greift der Paragraph sehr wohl. Selbst ein erhöhter Verschleiß ist ein Mangel (wenn die Abnutzung definiert ist, was ich allerdings noch nie bei einem Fahrrad gesehen habe). Die Frage im Gewährleistungsrecht ist nur, wer den Mangel bzw. die Mangelfreiheit nachweisen muß.

Na ganz so einfach ist es dann doch nicht. Erst einmal sind Garantie und Gewährleistung zwei Paar Schuhe, wird ja gerne in einen Topf geschmissen. Bei der Gewährleistung ist immer die große Frage, ob der Mangel schon bei Gefahrübergang, also bei Übergabe (Lieferung), des gekauften Gegenstandes vorlag. Nur hierfür gilt die Beweislastumkehr nach § 476 (letzter Halbsatz in § 476: hier spielt dann auch der Verschleiss eine Rolle). Wenn der Verkäufer eine Endabnahme des einzelnen Rades durch einen Fachmann in der Werkstatt dokumentiert hat, dürfte die Vermutung nach § 476, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, erst einmal widerlegen. Das häufige Problem ist, dass sich ein Mangel erst später auswirkt.
Eine Garantie greift hier unter Umständen viel weiter, weil der Mangel nicht schon bei Übergabe des Kaufgegenstandes vorliegen musste. Hier gelten dann aber bestimmte Garantieregelungen des Herstellers.
 
Als Jurist, wollte ich genau das vermeiden: viel Worte! :D
Wer täglich Stellungnahmen und Empfehlungen jeglicher Sachverhaltslage und Interessenslage ausarbeiten muss, ist froh wenn er die Arbeit abends hinter sich lassen kann ;)
Aus Erfahrung kann ich sagen, dass die unbürokratischen und unkompliziertesten Lösungswege meist die effektivsten sind (in jeglicher Hinsicht). Dann wäre ich jedoch arbeitslos.... :D

Ich wollte bloß eine schnelle Lösung. Werde jetzt anrufen, das Rad einpacken und dann zum Servicepartner fahren, der am Ende gleiches wie ich prüft und zu selbigem Ergebnis kommen wird. Dann wird das Rad mangels Lösung zu Radon geschickt und kommt unter Berücksichtigung der hoffentlich unwahrscheinlichsten Umstände mit neuen Teilen, aber selbigem Problem zurück. Und dann geht das Spiel von vorne los :-(
Naja, drückt mir die Daumen!

P.S.: und die Tatsache, dass der Sachmangel in einem Verschleissteil begründet liegt oder von diesem verursacht wurde gilt es zu belegen. Wer sagt, dass nicht die Bremszange daran Schuld ist, das Laufrad, ein Montagefehler usw., usw. man sieht, dass das Stoff für seitenlange Gutachten bietet :-/

@Aalex : Von Menschen mit Deinen Vorstellungen von "Gerechtigkeit" und Deinem "Rechtsempfinden" leben Menschen wie ich, denn a) Dein Beispiel mit dem Dienstleister und der mangelhaften Leistungserbringung wird in der Praxis i.S.d. Verbraucherschutzes genau andersrum ausgehen und b) Hättest Du einmal die von mir geleisteten Arbeiten lesen müssen, die ich bereits geschildert habe. Auch ist interessant, woher Dein Wissen rührt, dass ich die Bremsen nicht eingebremst habe, diese verglast seien und sonstige abstruse Unterstellungen, die völlig aus der Luft gegriffen sind.

Wirklich schade finde ich, dass Menschen wie Du Menschen wie mich in eine Ecke stellen, in die ich gar nicht gehöre. Ich habe in meinen Augen (kannst du gerne anhand meiner Beiträge erlesen) vieles versucht kleinere Mängel zu beheben. Von der absolut verstellten Schaltung, über den falsch eingespannten Lockout der dazu führte, dass die Gabel nicht funktionierte, bis hin zur Bremse, die das Rad so beeinträchtigt, dass es unkontrollierbar wird habe ich nicht das ohnehin stark ausgelastete CustomerCenter in Anspruch genommen, sondern Probleme selbst gelöst bzw. versucht zu lösen.
Auch das jetzige wollte ich selbst lösen. Am liebsten unkompliziert, kostengünstig und schnell (und zwar vorrangig in beider Interesse). Der Servicepartner wird bike-discount eine Rechnung schicken, soviel ist klar. DHL ebenfalls. Das wollte ich vermeiden. ;)
 
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Auch ist interessant, woher Dein Wissen rührt, dass ich die Bremsen nicht eingebremst habe, diese verglast seien und sonstige abstruse Unterstellungen, die völlig aus der Luft gegriffen sind.

Erfahrung nennt man das. Du magst von Berufswegen Rechtsverdreher sein und dich ganz toll damit auskennen, dann weißt du ja was es bringt bei einem so lächerlichen Streitwert die Paragraphenkeule zu schwingen. Wär ich Hersteller hätte ich jetzt ganz viel Lust dir weiterzuhelfen ;-)
In der Theorie magst du Recht haben. In der Praxis lässt dich ein Hersteller (ich meine nun nicht Radon) am langen Arm verhungern, aber das weißt du wohl besser als ich.

Mir ging es hier darum, dass Radon dir ja bereits gesagt hat was zu tun ist und du hier anfängst mit Paragraphen um dich zu werfen.

Ich habe selbst einen wahnsinnigen Rechtsstreit mit Seat Deutschland hinter mir. Da halfen auch 3 Gutachten + Aussagen von Autohäusern gar nichts. Der Hersteller hat mich einfach ausgebootet und das war es dann.

Falls du nur glaubst was in Büchern und Paragraphen geschrieben steht und dir Meinungen Anderer egal sind kauf dir das Blue Book von Park Tool, da steht so etwas drin. Wenn du mit Samthandschuhen angefasst werden willst ist das hier sicherlich die falsche Plattform. Auch hab ich deine vorigen Posts nicht gelesen.

Ich fahre auch den einen oder anderen Kilometer Fahrrad und wie meinen Bildern und dem Thema im Leichtbauforum zu entnehmen ist baue ich auch regelmäßig Komponenten und Räder selbst. Ich lehne mich mal aus dem Fenster und sage, dass ich mit der Materie recht vertraut bin.

Daher kommt auch die Erfahrung, dass ein verglaster Belag in erster Linie von falschem Bremsverhalten herrührt und der Grund für Geräuschentwicklung, oder mangelnde Bremsleistung ist. In seltenen Fällen stimmt die Kombination aus Bremse und Rad nicht und es kommt zu Resonanzen, die sich im Rahmen aufschaukeln. Das ist aber so selten, dass man es fast außer Acht lassen kann.

Das ist keine Unterstellung, sondern ein einfacher, nicht von der Hand zu weisender Fakt. Ich seh' hier auch keine Bilder von deinen Belägen, die untermauern würden, dass sie nicht verglast sind. Mal abgesehen davon, dass ein frisch angeschliffener Belag auch nach einer Abfahrt wieder verglast sein kann.

Eine Bremse ist etwas sehr individuelles. Belag, Scheibe, Haptik, Dosierbarkeit usw. spielen hier eine große Rolle und müssen zum eigenen Bremsverhalten passen. Beispiel: eine Formula The One passt nicht jedem, da sehr digital usw. Eine Hope ist nicht zwingend für brachiale Bremspower bekannt.

PS: Avid ist durchaus für solche Probleme bekannt. Du bist nicht er Erste mit solchen Geschichten.

Mein Tip an dich ist diese Scheibe:

10232_0.jpg


und dazu einen Belag von Swissstop, oder Koolstop.

Vorher kannst du wie gesagt die Kanten vom Belag mal brechen. Ich könnte jetzt von Vorteilen einer 4 Kolbenzangen mit kleineren Kolben scheibeneinlaufseitig anfangen, aber einfach mal den ellenlangen Post von Mr. Trickstuff suchen. Dann wirst du auch verstehen warum das Brechen der Belagkante helfen kann.
Wenn das nichts hilft: Scheibe und Beläge neu. Der Formula / Swissstop Mix funktioniert hervorragend und hat deutlich mehr Bremsleistung als der Avid Krempel. Ich fahre das auf meinem Hope M4 / Formula R1 Hybrid und kann dir sagen, dass ich so ziemlich Alles auf dem Markt erhältliche schon an meinem Hobel hatte. Die Formula Scheiben haben mit Absolute Black (Kosten der Scheibe 100 Euro aufwärts) den besten Reibwert.
 
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Hallo liebes Radon Team.

Zuerst will ich mal Sagen das eure Bikes echt toll sind und auch immer schöner werden! (Da will man gleich jedes Jahr nen neues!! ;) )

Aber nun zur eigentlichen Frage.
Ich bin dabei mein Slide 150 9.0 nach und nach auf Enduro zu trimmen. Ist der Rahmen Baugleich den E1 und E2 Modellen? Und wo seht ihr Fahrtechnisch die Grenzen Rahmen bedingt? ( welches Gelände und Sprünge)
 
@Aalex : Schau mal, das was Du jetzt schreibst hört sich doch schon viel netter an, ehrlich!
Trotzdem noch 2 Anmerkungen, die mich bisschen stören: 1. Ich habe keine Paragraphen "umhergeworfen" oder dergleichen (zumindest nicht in irgendwelcher vermeidbaren und peinlichen Drohmanier, die sich gegen bike-discount richtet, wie von manchen leider Gottes oft angewandt) ich habe mMn recht prägnant und freundlich mein Problem geschildert und gleich eine adäquate Lösung angeboten und 2. es gibt wie Du richtigerweise sagst keine Bilder, die zeigen dass die Beläge nicht verglast sind. Das Gegenteil ist aber auch nicht auf Fotos festgehalten.
Ich habe die hinteren Beläge nach vorne getauscht gehabt und das Problem blieb bestehen. Die Bremsanlage an sich halte ich absolut nicht für untauglich. Ganz im Gegenteil: für meine Zwecke absolut ausreichend!

Der Tip mit den der neuen Bremsanlage, den neuen Scheiben/ Belägen usw. ist nachvollziehbar, bloß kaufe ich ja ein Rad, damit ich alle Komponenten nutzen kann und sie nicht kostenpflichtig austauschen muss.
Was ich auch noch loswerden muss: Sollte das Problem an der Bremsanlage liegen, so hat das sowieso nichts mit h&s zu tun, sondern diese wiederum nehmen Avid in Regress (schicken sie dorthin usw.).

Eigentlich finde ich es schade, dass ich mich für einen wirklich aufrichtig nett gemeinten Problemlösungsvorschlag jetzt mMn rechtfertigen muss, zumal ich eigentlich der Meinung bin/ war, dass ich wirklich vieles selbst ausversucht habe, bevor ich nach "Mutti" gerufen habe :)
Ich habe ja nicht einmal eine preismäßig gleichwertige Bremsscheibe verlangt, sondern das günstigste Austauschprodukt, das es gibt und ich hätte meine zurückgeschickt und das auch nur, weil die Scheibe die einzig verbleibende Fehlerquelle meines Erachtens nach ist.

Kurzum: nächste Station: Servicepartner! ;)
 
@ Aalex
Da tust Du aber Derivator22 wirklich Unrecht, er hat nicht mit den Paragraphen rumgeworfen. Er hatte eigentlich nur nach einer Lösung gefragt. In Deinem Beitrag wirfst Du auch wieder Garantie (ggü. Hersteller) und Gewährleistung (ggü. Händler) in einen Topf. Ist wirklich keine Kritik, machen fast alle, sogar Verkäufer. Wie oft ick schon beim Kauf gehört habe: " Darauf haben Sie dann erst einmal 2 Jahre Garantie.":D

@ Derivator22
Du hast ja eine Menge ausprobiert, um den Fehler zu beseitigen. Wollte Dir auch vorschlagen, die Beläge von hinten nach vorne zu tauschen, aber haste ja schon probiert. Eventuell hat die Scheibe Gratstellen, vielleicht als letzten Versuch die Scheibe von hinten nach vorne, ist doch beides 180mm, oder? Dann könntest Du auch die Scheibe ausschließen. Ansonsten ist Ferndiagnose immer schwer. Was auch noch sein kann, dass die Scheibe im Bremssattel oben schleift. Dafür würde sprechen, dass dies vorallem bergab auftritt. Dies müsste man dann auf der Scheibe bzw. im Bremssattel sehen. Dann helfen dünne Unterlegscheiben.
Gruß 78
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn der Verkäufer eine Endabnahme des einzelnen Rades durch einen Fachmann in der Werkstatt dokumentiert hat, dürfte die Vermutung nach § 476, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, erst einmal widerlegen.
Wenn der Fachmann belegen kann, dass der Bremsbelag Mangelfrei war und dies dokumentiert hat, ist das sicher hilfreich. Allerdings frage ich mich, wie er nur durch einen Blick weiß, dass die Verarbeiteten Stoffe, ohne Mangel war. Die Frage ist nur, wer es nachweisen muß, das die Sache bei Übergabe schon mangelbehaftet war. Der Nachweis ist in vielen Fällen nicht leicht.

Garantie kann der Hersteller gewähren und ausgestalten wie er will. Gewährleistung geht gegen den Händler und steht im Gesetzt.
 
@ Derivator22
Du hast ja eine Menge ausprobiert, um den Fehler zu beseitigen. Wollte Dir auch vorschlagen, die Beläge von hinten nach vorne zu tauschen, aber haste ja schon probiert. Eventuell hat die Scheibe Gratstellen, vielleicht als letzten Versuch die Scheibe von hinten nach vorne, ist doch beides 180mm, oder? Dann könntest Du auch die Scheibe ausschließen. Ansonsten ist Ferndiagnose immer schwer. Was auch noch sein kann, dass die Scheibe im Bremssattel oben schleift. Dafür würde sprechen, dass dies vorallem bergab auftritt. Dies müsste man dann auf der Scheibe bzw. im Bremssattel sehen. Dann helfen dünne Unterlegscheiben.
Gruß 78

Lustig, dass du das ansprichst! Tatsächlich war es so, dass die Unterlegscheiben falsch?! angebracht waren, nämlich auf der Bremszange, anstatt darunter, weshalb die "Zacken" der Scheibe an die Zange geschlagen sind. Das hatte ich aber nach 100m direkt gemerkt und korrigiert. Betraf auch nur die Zange hinten ;)
 
Wenn der Fachmann belegen kann, dass der Bremsbelag Mangelfrei war und dies dokumentiert hat, ist das sicher hilfreich. Allerdings frage ich mich, wie er nur durch einen Blick weiß, dass die Verarbeiteten Stoffe, ohne Mangel war. Die Frage ist nur, wer es nachweisen muß, das die Sache bei Übergabe schon mangelbehaftet war. Der Nachweis ist in vielen Fällen nicht leicht. ...
Ja, genau, das war auch der Grund, weshalb der Gesetzgeber die Beweislastumkehr für das erste halbe Jahr zugunsten der Verbraucher ins Gesetz aufgenommen hat. Es ist aber eben nicht alles schwarz oder weiß. Auch @ ChrisStahl sprach von "Garantiefall" und meinte wohl Gewährleistung. Aber das geht hier zu weit und hilft Derivator22 nicht weiter. Ich hatte aber extra den Begriff "Fachmann" gewählt, weil ich bei den meisten Werkstätten daran Zweifel habe. Aufgrund diverser Erfahrungen mache ich die meisten Sachen am Bike selbst. Das mit den falsch montierten Unterlegscheiben spricht mal wieder dafür. Das betrifft bei weitem nicht nur Radon.

@ Derivator22
Auf die Bremszange unter dem Schraubenkopf gehören aber auch Unterlegscheiben. Fehlen die etwa vorne?
 
Aufgrund diverser Erfahrungen mache ich die meisten Sachen am Bike selbst.

@ Derivator22
Auf die Bremszange unter dem Schraubenkopf gehören aber auch Unterlegscheiben. Fehlen die etwa vorne?

Mache ich auch so! Auch wegen dem ewigen Hin und her! Zumal das Schrauben ja auch Spass macht ;)

Danke für den Tipp mit den Scheiben! Werde ich nochmal nachschauen!
 
Bei dem Satz streuben sich mir die Nackenhaare. Im $437 fällt das Wort Verscheiss nicht. Hier geht es um Mangel. Gibt es an Verschleisskomponenten Mängel, greift der Paragraph sehr wohl. Selbst ein erhöhter Verschleiß ist ein Mangel (wenn die Abnutzung definiert ist, was ich allerdings noch nie bei einem Fahrrad gesehen habe). Die Frage im Gewährleistungsrecht ist nur, wer den Mangel bzw. die Mangelfreiheit nachweisen muß.

Bevor hier jetzt wieder alle möglichen meinen ihren Senf dazu geben zu müssen und sich mir die rasierten Bein und Nackenhaare sträuben :
Ob die Sache einen Mangel hat oder nicht muss erst einmal geprüft und entschieden werden. Wenn die Sache einen Mangel hat muss erörtert werden warum. Dazu muss der Hersteller den Gegenstand sehen. Generell gibt es auf Gummi und Bremsbeläge verschleißbedingt niemals Gewährleistung, weder innerhalb von 5 Monaten auf eine geplatzten Innenschlauch, noch einen abgefahrenen Mantel noch auf verglaste oder runtergebremste Bremsbeläge. Wenn eine Sache aufgrund eines vorliegenden Mangels verschlissen ist, also über Mass benutzt oder angegriffen ist, ist das kein Verschleiss, sondern ein durch einen Mangel entstandenen Folgefehler.
Selbst in dem Falle eines Montagefehlers oder Mangels hat der Kunde sogenannte Obliegenheiten zu beachten. Wer nach 10 Metern ein starkes Rubbeln in der Bremse feststellt und 100km weiter rumbolzt und die Bremse frittiert hat seine Obliegenheit zur Schadensminimierung nicht beachtet. Genau so ist es wenn hier die selbst ernannten Hobbymechaniker ihre Gabeln zerlegen oder durch "Einstellarbeiten" Ihre Dämpfer zum Platzen bringen. Im Zweifelsfall sollte man VORHER die Werkstatt aufsuchen.
Die Debatte Versandhandel versus Einzelhandel ist allen bekannt. Wir haben deshalb ein Netz mit Servicepartner aufgebaut.

Generell sind wir immer in Zweifelsfällen kulant, genauso wie unsere Servicepartner. Verständlicherweise können wir nicht jedem Kunde unsere über 1 Millionen Kunden, die wir jedes Jahr im Versand bei Bike Discount haben auf blossen Verdacht Ersatzteile rausschicken ohne vorher überprüft zu haben ob es ein Gewährleistungsfall ist oder nicht.
Dann können wir nämlich den Laden zu machen und das wollen hier wohl die wenigsten.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Bevor hier jetzt wieder alle möglichen meinen ihren Senf dazu geben zu müssen:
Ob die Sache einen Mangel hat oder nicht muss erst einmal entschieden werden. Wenn die Sache einen Mangel hat muss geprüft werden warum. Dazu muss der Hersteller den Gegenstand sehen. Generell gibt es auf Gummi und Bremsbeläge niemals Gewährleistung, weder innerhalb von 5 Monaten auf eine geplatzten Innenschlauch, noch einen abgefahrenen Mantel noch auf verglaste oder runtergebremste Bremsbeläge.

Da fangen die Missverständnisse schon an. Der Hersteller ist nur für die Garantie verantwortlich und die kann er einschränken oder gar nicht erst gewähren. Für den Händler gilt die Gewährleistung. Innerhalb der ersten halben Jahres muß der Händler nachweisen, dass der Fehler bei der Übergabe nicht existiert hat. Den Nachweiß möchte ich für verglaste Bremsbeläge sehen. Sind die verglast weil sie falsch eingebremst wurden, oder weil Material verwendet wurde, das zu früh schmilzt?
 
Mein Tip an dich ist diese Scheibe:

10232_0.jpg


und dazu einen Belag von Swissstop, oder Koolstop.

Vorher kannst du wie gesagt die Kanten vom Belag mal brechen. Ich könnte jetzt von Vorteilen einer 4 Kolbenzangen mit kleineren Kolben scheibeneinlaufseitig anfangen, aber einfach mal den ellenlangen Post von Mr. Trickstuff suchen. Dann wirst du auch verstehen warum das Brechen der Belagkante helfen kann.
Wenn das nichts hilft: Scheibe und Beläge neu. Der Formula / Swissstop Mix funktioniert hervorragend und hat deutlich mehr Bremsleistung als der Avid Krempel. Ich fahre das auf meinem Hope M4 / Formula R1 Hybrid und kann dir sagen, dass ich so ziemlich Alles auf dem Markt erhältliche schon an meinem Hobel hatte. Die Formula Scheiben haben mit Absolute Black (Kosten der Scheibe 100 Euro aufwärts) den besten Reibwert.
Da ich vorne die Formula-Scheibe fahre, danke für den interessanten Tipp!
Sobald die gerade frisch eingebremsten Disco Beläge fertig sind, werde ich die Swissstop mal probieren. Die organischen müssten die Disc 26 sein, die Sinterbeläge heißen 26S, richtig?
 
Da fangen die Missverständnisse schon an. Der Hersteller ist nur für die Garantie verantwortlich und die kann er einschränken oder gar nicht erst gewähren. Für den Händler gilt die Gewährleistung. Innerhalb der ersten halben Jahres muß der Händler nachweisen, dass der Fehler bei der Übergabe nicht existiert hat. Den Nachweiß möchte ich für verglaste Bremsbeläge sehen. Sind die verglast weil sie falsch eingebremst wurden, oder weil Material verwendet wurde, das zu früh schmilzt?

Das stimmt auch nicht. Der Hersteller ist selbstverständlich für die Gewährleistung gegenüber dem Händler genau so verpflichtet, wie der Händler gegenüber dem Kunden, da in beiden Fällen Kaufverträge geschlossen worden sind. Zum Verglasen reicht ein Tropfen Öl oder zu hohe Belastung. Durch Fading kann man auch Bremsscheiben kaputt fahren.
 
Aus Sicht des Käufers, ist nur der Händler bzgl. der Gewährleistung relevant. Wie sich der Händler mit seinem Lieferanten einigt, ist dessen Sache.
 
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