Es ist mal wieder Zeit, hier einen Beitrag zur Aussagekraft von Luxmessungen mit Handysensoren zu verfassen, insbesondere darüber ob man daraus Aussagen über die Einhaltung der StVZO (Blendgrenze) machen kann. Es wird behauptet (leider wiederholt,
hier und
hier), mit LuxMessungen in 1 m Entfernung die Blendwirkung quantitativ messen zu können.
tldr: keine absolute Aussage über die Einhaltung der Blendgrenze möglich, nur eine vergleichende Aussage über die Blendwirkung (mit anderen Lampen) möglich. Gründe:
Messungequipment ungenau und nicht kalibriert ist.
Problem 1: Es ist schwierig Genauigkeitsangaben zu Lichtsensoren in Handys zu finden, daher ist es ohne Abgleich mit definiertem Sensor komplett fahrlässig aus diesen Messwerten absolute Aussagen herauszuziehen. Handylichtsensoren mögen u.U. eine gute Auflösung aufweisen, aber sind nicht kalibriert, d.h. man weiß nicht wie weit die Abweichung des Messergebnisses vom wahren Wert ist, und die bekommt man nur mit einer Kalibrierung heraus (--> teuer, da man dazu eine zertifzierte Kalibrierquelle oder einen zertifizierten Dienstleister braucht).
Edit(h) sagt: siehe dazu auch den übernachsten Beitrag (#55)
Problem 2: Messungen bei 1 m: Dort entsprechen 3.4° über dem Punkt HV
(dass muss nach StVZO der hellster Punkt der Lampe sein, siehe hier, oder auch hier (PDF) ) 6 cm, da wird der Fehler schnell groß, wenn der Sensor nicht exakt angebracht wird. Bei der StVZO wird auf 10 m gemessen, da sind es 60 cm, da wird dann der Fehler durch nicht exaktes Anbringen des Sensors weniger relevant.
Problem 3: bei einer Lampe wie der Lumintop B01 oder der Acebeam BK10 sind die hellsten Punkte nicht direkt unter der Hell/Dunkel Grenze, es wird also schon etwas schwieriger, den Scheinwerfer korrekt auszurichten.
Problem 4: Man bräuchte eine fixe Halterung der Lampe und eine Wand mit Messpunkten, um Fehler wie in 2 beschrieben zu vermeiden, war sicher nicht vorhanden (siehe zB Seite 2 in
diesem PDF)
Edit(h) sagt: Problem 5: siehe nächster Beitrag, danke dafür!