das Zoll und Import Tutorial - weils hier oft gefragt wird

Ich meine irgendwo hier im Forum gelesen zu haben, dass man als Privatperson von der Antidumpinggebühr ausgenommen ist, es sei denn man kommt über eine bestimmte Anzahl von Artikeln pro Monat. Oder habe ich da was falsch verstanden?
 
Ich habe bei der Auskunftstelle für Privatpersonen des Zolls per Mail nachgefragt und mir wurde binnen zwei Stunden geantwortet.
[email protected]

Für die Verzollung eines mattlackierten Rahmens wurde mir die Zolltarifnummer 87149110210 mitgeteilt.

Unter dieser Nummer gibt es zwei mögliche Optionen, für mich zutreffend ist:
"- zur Lieferung an einen anderen Inhaber einer Bewilligung "Endverwendung" oder an befreite Parteien bestimmt, aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)"

Und zum Thema Antidumping wurde mir bestätigt:
Bei der nichtkommerziellen Einfuhr von höchstens drei Fahrradteilen pro Monat durch Privatpersonen liegt ein „einfacher Fall“ gemäß Artikel 292 Absatz 3 ZK-DVO vor. Neben der Zollanmeldung sind weitere Erklärungen des Zollanmelders nicht erforderlich (Artikel 292 Absatz 4 Satz 2 ZK-DVO).

Dazu wurde mir ein Anhang übermittelt, den ich gern mit euch teile. Vielleicht hilft das Vorzeigen dieses Pamphlets wenn es euch ähnlich wie mir ergeht und die Zollbeamtin davon noch nie etwas gehört haben will.
 

Anhänge

  • Antidumpingzoll Nichtkommerziell.pdf
    46,2 KB · Aufrufe: 402
Moin,
war heute beim Zoll meinen Carbonrahmen abholen, habe alle möglichen Anlagen die hier und sonst wo zu finden waren mit genommen, vorgezeigt. Ich habe mehrmals auf die "einfacher Fall" Regelung hingewiesen, die Warennummer gesagt, gezeigt und abgegeben.
Der Rahmen wurde trotzdem als 87149110310 /8900 eingeteilt und mir wurden die 48,5% Antidumping Zoll berechnet. Ich habe an [email protected] geschrieben und werde auch noch einspruch erheben.
Hat jemand noch eine Idee wie ich da wieder raus komme oder geht das nur mit Anwalt?
Mit freundlichen Grüßen,
Felix
 
Moin,
war heute beim Zoll meinen Carbonrahmen abholen, habe alle möglichen Anlagen die hier und sonst wo zu finden waren mit genommen, vorgezeigt. Ich habe mehrmals auf die "einfacher Fall" Regelung hingewiesen, die Warennummer gesagt, gezeigt und abgegeben.
Der Rahmen wurde trotzdem als 87149110310 /8900 eingeteilt und mir wurden die 48,5% Antidumping Zoll berechnet. Ich habe an [email protected] geschrieben und werde auch noch einspruch erheben.
Hat jemand noch eine Idee wie ich da wieder raus komme oder geht das nur mit Anwalt?
Mit freundlichen Grüßen,
Felix
Mega frech! Kontingent ist noch lange nicht ausgeschöpft und du solltest in nicht mal die 4,7% zahlen müssen sonst nur die 19%
https://ec.europa.eu/taxation_custo....jsp?Lang=de&StartDate=2021-01-01&Code=092668Da würde ich nochmal eine offizielle Stellungnahme einfordern und das nicht nur per Mail vom kleinen Zollbeamten.
Wenn die Kontingente Regelung wirklich für Privatpersonen anzuwenden ist, dann ist die Berechnung von AD Zoll Steuerbetrug am Steuerzahler.
 
Sport frei.
Ich benötige eure Hilfe bei der Einfuhr eines Rahmensets in UD matt aus China (Rahmen und zugehörige Kleinteile). Beziehungsweise habe ich das Paket heute vom Hauptzollamt Dresden abgeholt und möchte von meinem 30-tägigen Widerspruchsrecht gegen die erhobene Anitdumpinggebühr Gebrauch machen. Aber der Reihe nach:

Warenwert inklusive Versandkosten 190,12€
Dazu kamen heute
ZOLLEU 8,94€
ANTIDUMPEU 92,21€
EUST 46,60€

Als Warennummer wurde die 8714 9110 31 0 / 8900 festgelegt.

Vor Ort wurden quasi keine Diskussionen zugelassen. Ich war eigentlich mit der Nummer 8714 9110 21 0 ins Rennen gegangen. Ich wurde mit dem Hinweis abgewatscht, dass dort quasi täglich von Privatpersonen Fahrradrahmen eingeführt würden und alle die Anitdumpinggebühr zahlen müssten.

Wie seht ihr das? Habe ich Chancen, den Gebührenbescheid anzufechten? Mit welcher konkreten Argumentation? Verordnung 140? Aber auf welchen Absatz soll ich mich beziehen?

Vielen Dank schon einmal für eure Hilfe und sorry, falls mein Fall in etwa schon 85 mal hier diskutiert wurde. Dann bin ich auch dankbar über einen Link und mache mich schlauer.
Mein Eindruck:
Bei einem Warenwert von 190€ mit Versand schrillen bei denen wahrscheinlich die Klingeln. Da liegt auch der Verdacht nahe, dass getrickst wurde.
 
Einerseits habe ich argumentiert, dass der Rahmen als "unlackiert" einsortiert wurde, aber eigentlich eine Beschichtung hat. Das hat aber, so wie ich das sehe, keine Rolle gespielt. Auf dem geänderten Gebührenbescheid steht weiterhin die Tarifnummer 8714 9110 31 0 / 8900.

Dann habe ich folgendes geschrieben:
"Zudem möchte ich von der Regelung zur Befreiung vom Antidumpingzoll Gebrauch machen, die mir bei der gestern erfolgten Anmeldung verwehrt wurde. Ich beziehe mich dabei auf den auf mich zutreffenden Fall, dass bei der nichtkommerziellen Einfuhr von höchstens drei Fahrradteilen pro Monat durch Privatpersonen ein „einfacher Fall“ gemäß Artikel 292 Absatz 3 ZK-DVO vorliegt. Neben der Zollanmeldung sind weitere Erklärungen des Zollanmelders nicht erforderlich (Artikel 292 Absatz 4 Satz 2 ZK-DVO)."
 
Guten Abend,
wie schön, dass sich hier einige Leute tummeln, die offenbar mehr Durchblick in dem Thema haben als ich. Ich habe einen gebrauchten Fahrradrahmen aus den USA importiert und mit den 4,7% Einfuhrabgabe + MwSt gerechnet. Jetzt sind dazu noch 25% „Zusatzzölle“ berechnet worden. Ich finde kaum brauchbare Informationen und habe mir bislang zusammen gereimt, dass es auf Stahlerzeugnisse aus den USA derzeit 25% Zusatzzoll gibt. Ist das eine plausible Erklärung? Ist ein Stahlrahmen. (Wobei die Reynolds Rohre m.E. ein Britisches Erzeugnis sind ;-)
Kann ich da als privater Endverbraucher evtl. analog zum vorbeschriebenen Fall (China) Widerspruch einlegen, bzw. hätte sowas Aussicht auf Erfolg?
Als Warennummer steht 87149110390 / 8900 auf dem Bescheid, Hinter „Zusatzzölle (ZUSZEU)“ steht in der Spalte „B-Schl“ A2000.
 
soweit ich weiss gibt es aktuell 25% Strafzoll auf Fahrradrahmen und -teile (?) aus den USA wegen Boeing und Airbus. Dass das auch auf gebrauchte Teile geht ist aber schon erstaunlich.

Vll weiss jemand mehr darüber?
 
Guten Abend,
wie schön, dass sich hier einige Leute tummeln, die offenbar mehr Durchblick in dem Thema haben als ich. Ich habe einen gebrauchten Fahrradrahmen aus den USA importiert und mit den 4,7% Einfuhrabgabe + MwSt gerechnet. Jetzt sind dazu noch 25% „Zusatzzölle“ berechnet worden. Ich finde kaum brauchbare Informationen und habe mir bislang zusammen gereimt, dass es auf Stahlerzeugnisse aus den USA derzeit 25% Zusatzzoll gibt. Ist das eine plausible Erklärung? Ist ein Stahlrahmen. (Wobei die Reynolds Rohre m.E. ein Britisches Erzeugnis sind ;-)
Kann ich da als privater Endverbraucher evtl. analog zum vorbeschriebenen Fall (China) Widerspruch einlegen, bzw. hätte sowas Aussicht auf Erfolg?
Als Warennummer steht 87149110390 / 8900 auf dem Bescheid, Hinter „Zusatzzölle (ZUSZEU)“ steht in der Spalte „B-Schl“ A2000.
Guten Morgen,
ich würde an deiner Stelle eine Mail an [email protected] schreiben. Am besten schreibst du so, als stündest du vor dem Import. Die Privatauskunft des Zolls mischt sich nicht in laufende Zollverfahren ein und vergibt auch ihre Abgabenschätzungen nur unter dem Vorbehalt, dass diese keine Rechtssicherheit bedeuten.
Du fragst also an, welche Steuern und Gebühren für dich als Privatperson fällig werden bei Einfuhr eines gebrauchten (vermutlich irrelevant), lackierten Fahrradrahmens aus Stahl mit dem Zollwert (Kaufpreis plus Versandgebühren) von xxx $ respektive €.
Dann weißt du in Kürze mit Sicherheit, ob sich ein Widerspruch lohnt. Kannst dort auch anrufen, wenn dir das lieber ist:
Montag bis Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr
Telefon: +49 351 44834-510

Ein pauschaler Widerspruch bringt dir nix. Auch der Bezug zu dieser Regelung des "einfachen Falls" hilft dir nicht weiter, da die sich nur auf die nichtkommerzielle Einfuhr aus China anwenden lässt.
Soweit meine Einschätzung, basierend auf gefährlichem Halbwissen.
 
Etwas arg langsam, die Entscheidung, aber in der Sache prima. Wir haben letztlich eine gut funktionierende Verwaltung, wo man mit einem berechtigten Einspruch auch durchkommt. Das meine ich ohne Ironie.
Ich bin da ganz bei dir und natürlich froh, dass die Angelegenheit am Ende so positiv für mich ausgegangen ist. Einen üblen Nachgeschmack hinterlässt die halbe Stunde in der Poststelle des Zollamt trotzdem bei mir. Ich habe in meinem Leben sehr selten das Gefühl, der abstrakten Institution "Staat" persönlich gegenüberzustehen. Das war einer dieser seltenen Augenblicke. Und die Art und Weise, wie die Beamtin mich dort abtreten lassen hat, war gelinde gesagt unerfreulich. Die hat mich nicht ernst genommen und sich eher lustig über mich gemacht, wie ich darauf käme, dass Privatpersonen unter bestimmten Bedingungen keinen Antidumingzoll zahlen müssten. Und ich glaube im Leben nicht, dass die nichts von dieser Regelung vom 6.11.2012 weiß. Bei uns in Sachsen nennt man so einen Vorgang "Dummfang". Das kannte ich bisher nur vom Gebrauchtwagenkauf...
Letztendlich musste sich jetzt eine andere Abteilung nochmal hinsetzen und den Vorgang prüfen. Effizient ist anders.
 
Ich bin da ganz bei dir und natürlich froh, dass die Angelegenheit am Ende so positiv für mich ausgegangen ist. Einen üblen Nachgeschmack hinterlässt die halbe Stunde in der Poststelle des Zollamt trotzdem bei mir. Ich habe in meinem Leben sehr selten das Gefühl, der abstrakten Institution "Staat" persönlich gegenüberzustehen. Das war einer dieser seltenen Augenblicke. Und die Art und Weise, wie die Beamtin mich dort abtreten lassen hat, war gelinde gesagt unerfreulich. Die hat mich nicht ernst genommen und sich eher lustig über mich gemacht, wie ich darauf käme, dass Privatpersonen unter bestimmten Bedingungen keinen Antidumingzoll zahlen müssten. Und ich glaube im Leben nicht, dass die nichts von dieser Regelung vom 6.11.2012 weiß. Bei uns in Sachsen nennt man so einen Vorgang "Dummfang". Das kannte ich bisher nur vom Gebrauchtwagenkauf...
Letztendlich musste sich jetzt eine andere Abteilung nochmal hinsetzen und den Vorgang prüfen. Effizient ist anders.
Und genau dieses Verhalten eines staatlichen Angestellten ist nicht in Ordnung.
Leider wird mir das Gefühl "sie haben doch was verbrochen" jedes Mal gegeben wenn ich zum Zoll musste. Man fühlt sich immer gleich als Gangster oder Betrüger, obwohl man nur im fremden Land eingekauft hat und doch eigentlich den Zollbeamten damit ihren Job sichert. Zoll-Beamte genießen eben ein Ansehen wie eine Polizei, obwohl sie nicht der Polizei, sondern dem Finanzamt unterstellt sind. Sprich man steht gefühlt vor der Staatsgewalt, was sich eigenartig anfühlen kann.
Ich hab jedoch auch die Erfahrung gemacht, dass es nette Zollmitarbeiter/Innen gibt. Man muss ihnen nur mit Respekt und Freundlichkeit begegnen und dann wird das schon. Die Verzollung für Privatpersonen scheint bei denen meist etwas ungeliebt zu sein.

Den anderen Punkt finde ich jedoch viel verwerflicher. Es gibt eine Verordnung, dass Privatpersonen bei drei Teilen im Monat oder bei nicht ausgeschöpften Kontingent keine AD Zölle zahlen müssen Aber entweder weiß der Zollbeamte/In es nicht oder verschweigt es. Und das geht überhaupt nicht. Dem Privatmann wird beim Nichtverzollung Steuerhinterziehung vorgeworfen, aber wenn der Zoll unrechtmäßige Forderungen stellt, ist das kein Straftatbestand? Tut mir leid, das verstehe ich nicht. Ich würde gerne wissen wie viele Leute, die sich nicht in Foren schlau machen, bereits zur Kasse gebeten wurden und zu Unrecht zu viele Steuern gezahlt haben. Nebenbei wurde der AD Zoll nicht eingeführt um Privatleute zur Kasse zu bitten sondern ist eine Sanktion für die Industrie und Unternehmen, welche in Übersee einkaufen (meine Meinung).
 
@Colt__Seavers natürlich hast du recht, dass so ein Verhalten nicht in Ordnung ist. Man muss aber auch mal sehen das in den Zollstellen speziell bei der Zoll Ausgabe häufig nicht mal verbeamtete Leute sitzen, sondern Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst mit einer Tarifgruppe mit maximal E8 oder E9. Das schützt natürlich nicht davor dass deren Chef, der dann vielleicht einen Zollinspektor ist nicht auch Fehlentscheidungen trifft.Eigentlich ist es in unserem Land so, das Du eigentlich zu deinem Recht kommen kannst zumindest in den allermeisten Fällen. Aber es ist halt manchmal sehr aufwendig denn recht haben ist eben nicht gleich Recht bekommen. Das ist frustrierend und ich habe das auch schon mehrfach am eigenen Leib erfahren müssen. Aber in der Gesamtzahl muss man wirklich sagen es sind trotzdem Ausnahmefälle. Mit einem Widerspruch habe ich bis jetzt in fast allen Fällen auch beim Zoll das verbriefte Recht zugestanden bekommen. Aber ich weiß auch dass die Mitarbeiter in den Zollstellen es sich vor allem einfach machen, da geht es gar nicht darum jemanden zu ärgern oder besonders viel Geld einzunehmen sondern einfach darum schnell fertig zu werden. Das wiederum liegt auch an der teils immensen Arbeitsbelastung die gerade jetzt in dieser Zeit noch einmal angestiegen ist.

Übrigens wird das mutmaßlich zur Mitte des Jahres noch einmal schwieriger denn dann wird ja alles verzollt und versteuert auch die billigen unter 22 Euro. Das kann der Zoll natürlich nicht mehr erledigen und ich vermute dass dann die Logistikunternehmen den Auftrag bekommen dies zu erledigen. Diese werden vor allem erstmal Gebühren dafür verlangen und dann wird es dort noch schwieriger Einspruch einzulegen da hast du die Wahl, das Paket anzunehmen und zu zahlen oder die Wahl ob Vernichtung oder zurücksenden dem Unternehmen zu überlassen. Hinterher kannst du dann Einspruch einlegen und vor Gericht ziehen. Auch das habe ich schon durch, man kann der DHL z.b. nicht zu drohen egal wie widerrechtlich ihr Handeln ist. Das wird dann alles noch anonymer werden, weil du noch nicht mal mit einem auch nur ansatzweise Verantwortlichen sprechen kannst.
 
@TelSon da gebe ich dir vollkommen Recht. Ich bin sowieso sehr gespannt wie das am Mitte 2021 ablaufen wird. In Deutschland und dem Sammeln von Informationen bei Restaurant oder Friseurbesuchen auf Handzetteln kann ich mir beim besten Willen keinen geregelten oder gar automatisierten Ablauf vorstellen. Auch ein 3rd Party Logistikunternehmen kann nicht auf einmal diesen Berg an Arbeit übernehmen. Auf jeden Fall nicht ohne eine Monate lange Eingewöhnungsphase. Ich hoffe mittelfristig auf ein app, mit der Privatleute sehr einfach Eigenverzollung machen können, noch bevor das Paket beim Zoll ist. Oder der Versender muss bevor die Sendung losgeschiclkt wird dies übernehmen. Dann ein QR Code auf das Paket und der Zoll brauch es nur auf einem Förderband einscannen und man bekommt eine Aufforderung zum Einscannen der Rechnung bzw. gleich eine Zahlungsaufforderung per Push Nachricht aufs Handy/Tablet übermittelt. Alles OHNE Papier und Mail so wie ich hoffe. Da könnten sich App-Entwickler eine goldene Nase verdienen und eine fertige Lösung an das Finanzamt+Post verkaufen. Gibt's vielleicht schon alles in anderen Ländern.
 
So, ich kann jetzt über den Ausgang der Angelegenheit berichten. Ich habe wie von Trailsurfer vorgeschlagen (Danke!) die Privatpersonenauskunft des Zolls am 10.3. kontaktiert, dort wurde mir mitgeteilt, dass ich nur MwSt + die bekannten 4,7% Zoll zahlen müsse. Daraufhin habe ich Widerspruch gegen den Zollbescheid eingelegt und gestern (Sonntag...) hat sich ein freundlicher Zollmitarbeiter bei mir gemeldet:

[...]
Nur bei einem Wert zwischen 22 Euro und 150 Euro sind die Sendungen zwar zollfrei, aber nicht frei von Einfuhrumsatzsteuer.

Die Waren der Position 8714 9110 sind zwar tariflich mit einem Zollsatz 4,7 % belegt, jedoch wird für Waren dieser Warennummer, nach der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/1646 DER KOMMISSION vom 7. November 2020 über handelspolitische Maßnahmen betreffend bestimmte Waren aus den Vereinigten Staaten von Amerika, ab dem 10.11.2020 ein Zusatzzoll in Höhe von 25 % erhoben.
[...]


In einem Telefonat heute erklärte mir der Zollbeamte, dass dieser 25% Strafzoll seit just dem 10.3. aufgehoben sei, die Infostelle ihn deshalb vermutlich nicht mehr angeführt habe.

Damit kann ich leben, zum Glück geht es hier nur um einen geringen Betrag. Positiv überrascht bin ich definitiv von der Servicequalität des Zolls, damit hatte ich bei dieser Behörde tatsächlich überhaupt nicht gerechnet.
 
Na nu, das ist neu!
Kennt das jemand?
IMG20210317161559.jpg
 
https://tompai.pro/ecommerce/goods-...cles-28-29-treaty-functioning-european-union/
In fact, this label usually appears on parcels transiting through a third EU country. For example,the PostNL’s parcels,Usually mainland Chinese sellers will ship the goods to the PostNL agency in Hong Kong,and then the goods will ship to Netherlands, However, the Dutch customs will not process these packages, but send them directly to the destination EU countries.Only PostNL knows that this package is from Hongkong China actually,The customs of other EU countries can only see that this package was shipped from the Netherlands,(For example, I have a parcel like this whose destination is France,When I track this package on the website la poste (French Post ),The tracking information will only appear after the package arrives in the Netherlands, and it will show that the package was sent from the Netherlands) This is why PostNL will put this label on the package to remind other EU customs that although this package is sent from the Netherlands, the Dutch customs does not impose tax on it, the package should not be regarded as goods within the EU



Übrigens wird das mutmaßlich zur Mitte des Jahres noch einmal schwieriger denn dann wird ja alles verzollt und versteuert auch die billigen unter 22 Euro. Das kann der Zoll natürlich nicht mehr erledigen und ich vermute dass dann die Logistikunternehmen den Auftrag bekommen dies zu erledigen. Diese werden vor allem erstmal Gebühren dafür verlangen und dann wird es dort noch schwieriger Einspruch einzulegen da hast du die Wahl, das Paket anzunehmen und zu zahlen oder die Wahl ob Vernichtung oder zurücksenden dem Unternehmen zu überlassen. Hinterher kannst du dann Einspruch einlegen und vor Gericht ziehen. Auch das habe ich schon durch, man kann der DHL z.b. nicht zu drohen egal wie widerrechtlich ihr Handeln ist. Das wird dann alles noch anonymer werden, weil du noch nicht mal mit einem auch nur ansatzweise Verantwortlichen sprechen kannst.

Mit Versand aus UK habe ich so einen Fall mitbekommen:

Hose für ~50€, DPD oder GLS (?) hat erstmal 10-15€ Gebühren für sich berechnet und dann erst Steuern und Zoll.
Also wenn das so kommt kannst auch Ali vergessen.
 
Hallo zusammen.
Ich musste nur eine Zollgebühr von 29 € zahlen, was mich verwunderte, keine Einfuhrsteuer wurde erhoben.
Ob da noch ein Steuerbescheid kommt?
Abholen konnte ich das Paket übrigens im DHL Shop.

Unlackierter MTB Rahmen für 230 € bestellt.

Was mich wunderte das das Paket von China über Belgien und Holland nach Deutschland eingeführt wurde,
mein erster Rahmen wurde vor 3,5 Jahren direkt nach Frankfurt geschickt und da musste ich alles bezahlen was man halt zahlen musste womit ich kein Problem hatte.
Schönen Sonntag
 
@TelSon da gebe ich dir vollkommen Recht. Ich bin sowieso sehr gespannt wie das am Mitte 2021 ablaufen wird. In Deutschland und dem Sammeln von Informationen bei Restaurant oder Friseurbesuchen auf Handzetteln kann ich mir beim besten Willen keinen geregelten oder gar automatisierten Ablauf vorstellen. Auch ein 3rd Party Logistikunternehmen kann nicht auf einmal diesen Berg an Arbeit übernehmen. Auf jeden Fall nicht ohne eine Monate lange Eingewöhnungsphase. Ich hoffe mittelfristig auf ein app, mit der Privatleute sehr einfach Eigenverzollung machen können, noch bevor das Paket beim Zoll ist. Oder der Versender muss bevor die Sendung losgeschiclkt wird dies übernehmen. Dann ein QR Code auf das Paket und der Zoll brauch es nur auf einem Förderband einscannen und man bekommt eine Aufforderung zum Einscannen der Rechnung bzw. gleich eine Zahlungsaufforderung per Push Nachricht aufs Handy/Tablet übermittelt. Alles OHNE Papier und Mail so wie ich hoffe. Da könnten sich App-Entwickler eine goldene Nase verdienen und eine fertige Lösung an das Finanzamt+Post verkaufen. Gibt's vielleicht schon alles in anderen Ländern.
Es wird im "Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls" eine Anwendung namens ATLAS-IMPOST freigeschaltet werden mit der man Sendungen unter 150 Euronen selber verzollen kann anstatt die DHL zu beauftragen.
Hab mich heuer schon mal registriert. Ging mit den ELSTER Zugangsdaten (Finanzamt) mit etwas Durchhaltevermögen, aber das haben die MTBer ja eh :) -hier der Gruß vom Zoll:


Sehr geehrte(r) haradl,

Ihr Bürgerkonto wurde erfolgreich aktiviert. Sie können sich nun unter www.zoll-portal.de anmelden, um das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls zu nutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Zollverwaltung
 
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