Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg

Das wird wohl individuell für jedes Naturschutzgebiet festgelegt. Für den Feldberg steht es in der Naturschutzgebietsverordnung §5(6), siehe http://www.naturschutz.landbw.de/servlet/is/68065/ Die Verordnung ist rechts in der Box verlinkt.

Die Wegebreiztenregelungen in NSG sollen dem Schutzziel dienen, Sie haben in der Regel mit den Bedtretungsrecht nichts zu tun, das den Waldbesitzer verpflichtet, Radfahren auf bestimmten Wegen zu dulden, auch wenn er das nict wollte.

Das heißt aber auch, daß man zum Beispiel im Wald in B-W behördlich

  • obwohl es der Natur im NSG XYZ nicht schaden würde, dort keine 1m-Regel einführen könnte, weil man
    .
  • den Waldbesitzer nur per Gesetz, nicht aber durch RechtsVO zu besagter Radfahrer-Duldung, die im v.g. Beispiel alle Wege mit einer Breite von 1 bis <2m Breite beträfe, zwingen dürfte (vgl. Art. 14 GG).
Wo die Regel gilt, ist insoweit spannend, als selbst Forstfachleute manchmal streiten, wo eine FlächeWald ist und wo nicht, denn Wald ist dort, wo die Gehölze entsprechend stehen, nicht aber nur dort, wo es z.B. in einer Planung eingetragen ist.
 
Ich hab dazu eine Frage an die Rechtsexperten:
Sehe ich das richtig, dass der Wald und Naturschutzgebiete im rechtlichen Sinn somit keine "freie Natur" sind?
Im BW Naturschutzgesetz ist das Betretungsrecht der "freien Natur" geregelt. Da eine Verordnung nicht ein Gesetz aushebeln kann, kann die 3m Regel am Feldberg nur möglich sein, wenn der Feldberg nicht "freie Natur" ist.
Ein verwirrter Laie.
 
Ich hab dazu eine Frage an die Rechtsexperten:
Sehe ich das richtig, dass der Wald und Naturschutzgebiete im rechtlichen Sinn somit keine "freie Natur" sind?
Im BW Naturschutzgesetz ist das Betretungsrecht der "freien Natur" geregelt. Da eine Verordnung nicht ein Gesetz aushebeln kann, kann die 3m Regel am Feldberg nur möglich sein, wenn der Feldberg nicht "freie Natur" ist.
Ein verwirrter Laie.

Die "Naturschutzverordnung" ist ohne Fundstelle genannt (Gesetz u. Verordnungsblatt XY o.ä.). Es wäre nicht (solange die 3m Regel tatsächlich in einer VO fixiert wäre oder ist) rechtliche Pflicht, aber die feine englische Art, als Behörde solch einen Hinweis besser zu begründen.

Das mit 2m und 3m hat im übrigen miteinander nix zu tun, wie ich schon schrieb.

Die Schutzverordnung regelt ein ist Schutzgebiet, hat also einen ökologischen Schutzzweck. Schutzverordnungen können bis hin zum Fahrverbot alle Wegebreitenlimits >2m erlauben, wenn dies das Schutzzweck dient.

Die 2m-Regel ist primär eine eigentumsrechtliche Sache. Wird durch ein Wegebreitenlimit aufgrund einer RechtsVO eine Breite von 3m festgelegt, dürfte der Waldbesitzer selbst dann, wenn er wollte, nur die Nutzung von Wegen über 3m Breite erlauben.

Gilt hingegen nur die 2m-Regel, muß der Waldbesitzer Radfahren auf Wegen bis zu 2m Breite dulden. Ob er auch schmalere Wege freigeben darf, ist rechtlich unklar, weil aus dem Forstrecht in BW nicht hervorgeht, ob das ein Verstoß gegen forstfachlich öffentlich rechtliche Interessen wäre. Das kommt zumindest deshalb in Frage, weil ein Fahren auf schmaleren Wegen lt. Forstrecht eine Ordnungswidrigkeit darstellt (und gleichzeitig ein Eigentumsdelikt). Wäre die 2m Regel keine auch forstfachlicheVorschrift wie v.g., sondern nur eine eigentummssache lt. Art. 14 GG, wäre ein Verstoß gegen die 2m Regelung ledigloih vom Waldeigentümer als Eigentumsdelikt wie auch immer zu verfolgen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Krasse Sache, hab ich garnicht mitbekommen...

...naja bei uns in BaWü - speziell jetzt Rench- und Kinzigtal sind schon viele "Eigenbrödler" und "Enggestirne" unterwegs...
 
Es sind Juristen, die sehn hin und wieder den Wald vor lauter Brettern, äh Bäumen, nicht.

Juristen haben sich meiner Erfahrung nach immer als diejenigen herausgestellt, die am wenigsten fortschrittlich denken. Das soll kein Berufsbashing sein, allerdings denken Juristen anscheindend immer nur in die Richtung, warum etwas aufgrund bestehender Regeln und Interpretationsweisen nicht möglich sein soll.

Dabei sollte Inhalt einer Diskussion sein, warum etwas sinnvoll ist oder nicht. Regeln und Gesetze kann man dann anpassen.
 
Pfingstsamstag im Wald rund ums Münstertal. Kettensägengejaule an jeder Ecke und Forstwege befahren geht fast nicht mehr ,da sie von Wildgewordenen Waldarbeitern mit schwerem Gerät total zur Sau gefahren worden !!! Da schaut jeder weg !!!!!!!!
 
Pfingstsamstag im Wald rund ums Münstertal. Kettensägengejaule an jeder Ecke und Forstwege befahren geht fast nicht mehr ,da sie von Wildgewordenen Waldarbeitern mit schwerem Gerät total zur Sau gefahren worden !!! Da schaut jeder weg !!!!!!!!
Wenn ich am Pfingstmontag hupend durch die Stadt fahren möchte, dann regen sich alle auf und ich bekomme einen Zettel von der Polizei in den Briefkasten. Wenn dagegen der, im garten eingesperrte, Köter gegenüber mehrere Stunden mit Dauerbellen beschäftigt ist ... !!! Da schaut jeder weg !!!!!!!!

Wegschaun ist in Deutschland ein genauso beliebtes Hobby, wie Tierquälerei, aber auf der anderen Seite braucht man seine Feindbilder.
 
Es ist erstaunlich, dass in einem baden-württembergischen Mittelgebirge plötzlich entdeckt wird, dass das Landeswaldgesetz ja Ausnahmen von der 2-Meter-Regel zulässt. Ist ja gerade mal 20 Jahre alt, das Gesetz ;)

Aber was solls. Ich würde es als Fortschritt für den Biketourismus bezeichnen, der von ausgeschilderten Singletrailrouten, die in Deutschland immer noch viel zu selten sind, profitieren wird.

Für die Eingeborenen, die jeden Trail und Grashalm kennen, oder die des Kartenlesens mächtigen Auswärtigen, ändert sich nichts, solange nicht die diskriminierende und sinnfreie 2-Meter-Regel aus dem Gesetz verschwindet.

Fazit:
der Schritt hin zu qualitativ hochwertigen, ausgeschilderten Streckennetzen für Biker ist grundsätzlich zu begrüßen. Aber am Ende darf nicht das Ergebnis stehen, die Biker dadurch noch weiter zu ghettoisieren...
Die 2 Meter müssen weg!
 
Interessant ist, wer da zusammengesessen ist und sich Gedanken über Mountainbike-Strecken gemacht hat. Biker waren nicht dabei.

Die Gesamtlänge der möglichen Strecken hört sich erst mal gut an, wenn man aber mal diese Strecke durch die Anzahl der Orte im Schwarzwald ( http://www.schwarzwald.com/karte/gesamtliste.html ) teilt, bleibt je Ort nur noch eine Runde von gut 3 km.

Aus Sicht eines Fußgängers sind 3 km wohl ausreichend. Da waren bestimmt keine Biker am Tisch.
Bei solchen Entscheidungen wird immer deutlich, dass die Handelnden die Philosophie des Mountain-Biken nicht begriffen haben. Es geht doch genau darum spontan und selbst entscheiden zu können, welchen Weg ich nehme. Ein winziges Stück Freiheit in unserer überreglementierten Gesellschaft, das die Bürokratie und das Spießertum nicht zulassen möchte.
Man stelle sich mal den Aufschrei der Wanderer vor, wenn man ihnen ähnliche Reglementierungen auferlegen wollte.
 
Hm, ganz seltsame Sache das Ganze.

Eigentlich ein Grund zum Freuen. Aber die Frage bleibt natürlich, ob sowas die 2m-Regel eher noch mal manifestiert. Schließlich bräuchte man keine Ausnahmen, wenn es die 2m-Regel gar nicht gäbe.

Wenn man dann den Text weiterliest bekommt man schon wieder die Wut:
"Um den Kompromiss haben die Forstbehörden, die Tourismus- Gesellschaft, die beiden Naturparke im Schwarzwald und der für die Wanderwege zuständige Schwarzwaldverein den Angaben zufolge zwei Jahre gerungen. Entstanden ist ein Strategiepapier mit dem Ziel, bis zu zehn Prozent des gesamten Mountainbike-Wegenetzes künftig über kleine Wege zu führen. Im Gegenzug werden an anderer Stelle Mountainbike-Strecken gestrichen."


- wer hat denn da noch mal genau mit wem gerungen?
- war z.B. die DIMB involviert?
- es werden MTB-Strecken gestrichen? häh? welche MTB-Strecken? und warum?
- und warum soll das Ganze - in der Praxis - noch mal das Verhältnis Biker/Wanderer entspannen? Habe ich nicht verstanden.

Der Artikel wirft eh mehr Fragen auf, als er Antworten gibt.

Das mit den 10% muss man, hoffe ich, nicht so ernst nehmen. Hängt wahrscheinlich damit zusammen, dass die alles was Fortsautobahn ist zum "offiziellen MTB-Wegenetz" erklärt haben... :rolleyes: und das leppert sich. Wohingegen die relevanten Singletrails nicht alle "registriert" sein werden und dann eh Sache der Kommunen sind.

Ein komisches Gefühl bleibt dennoch und die Frage, warum man nicht andersherum einen Schuh draus macht:
2m-Regel kippen und in begründeteten Ausnahmefällen (Wildschutz-Zone, Errosions-Gefahr etc.) Wege für Radfahrer, aber z.B. auch Fußgänger (zeitweise) sperren?


Das könnte dann auch Schilder sparen (im Sinne von in wenigen Fällen sperren, statt die 10% Singletrail auch noch ausschildern).

Ich finde Schilda äh... Schilder im Wald eh nicht so toll. ;)
 
Hm, ganz seltsame Sache das Ganze.

Eigentlich ein Grund zum Freuen. Aber die Frage bleibt natürlich, ob sowas die 2m-Regel eher noch mal manifestiert. Schließlich bräuchte man keine Ausnahmen, wenn es die 2m-Regel gar nicht gäbe.

Wenn man dann den Text weiterliest bekommt man schon wieder die Wut:
"Um den Kompromiss haben die Forstbehörden, die Tourismus- Gesellschaft, die beiden Naturparke im Schwarzwald und der für die Wanderwege zuständige Schwarzwaldverein den Angaben zufolge zwei Jahre gerungen. Entstanden ist ein Strategiepapier mit dem Ziel, bis zu zehn Prozent des gesamten Mountainbike-Wegenetzes künftig über kleine Wege zu führen. Im Gegenzug werden an anderer Stelle Mountainbike-Strecken gestrichen."


- wer hat denn da noch mal genau mit wem gerungen?
- war z.B. die DIMB involviert?
- es werden MTB-Strecken gestrichen? häh? welche MTB-Strecken? und warum?
- und warum soll das Ganze - in der Praxis - noch mal das Verhältnis Biker/Wanderer entspannen? Habe ich nicht verstanden.

Der Artikel wirft eh mehr Fragen auf, als er Antworten gibt.

Das mit den 10% muss man, hoffe ich, nicht so ernst nehmen. Hängt wahrscheinlich damit zusammen, dass die alles was Fortsautobahn ist zum "offiziellen MTB-Wegenetz" erklärt haben... :rolleyes: und das leppert sich. Wohingegen die relevanten Singletrails nicht alle "registriert" sein werden und dann eh Sache der Kommunen sind.

Ein komisches Gefühl bleibt dennoch und die Frage, warum man nicht andersherum einen Schuh draus macht:
2m-Regel kippen und in begründeteten Ausnahmefällen (Wildschutz-Zone, Errosions-Gefahr etc.) Wege für Radfahrer, aber z.B. auch Fußgänger (zeitweise) sperren?


Das könnte dann auch Schilder sparen (im Sinne von in wenigen Fällen sperren, statt die 10% Singletrail auch noch ausschildern).

Ich finde Schilda äh... Schilder im Wald eh nicht so toll. ;)

Die Fragen sollte der "AK Rad/STG" beantworten können; der war doch an der Idee aktiv beteiligt? s. Anhang...
Sind das eigentlich Mountainbiker?

Edith sagt: Die DIMB war nicht beteiligt - unsere Position lässt sich klar der Stellungnahme entnehmen, die unter anderem auf FB steht.

In Baden-Württemberg geht die Volksverdummung in Sachen Betretungsrecht weiter. Das sind harte Worte, aber sie sind berechtigt. Unter Berufung auf eine Studie werden den Mountainbikern ein paar neue Alibi-Singletrails in Aussicht gestellt, aber an der diskriminierenden 2-Meter-Regel will man nichts ändern.

Was belegt denn diese Studie, die vom Schwarzwald Tourismus angeführt wird? Dass es tatsächlich zu Konflikten kommt? Nein - die Studie belegt lediglich, dass es bei einem kleinen Teil der Wanderer ein "Störempfinden" gibt. Hier wurden subjektive Gefühle untersucht und nicht objektive Störungen und Konflikte.

Ist es rechtsstaatlich gerechtfertigt, Mountainbiker weiterhin von allen Wegen unter 2 Meter Breite auszuschließen? Belegt diese Studie, dass es erforderlich, geeignet und angemessen ist, das gegenwärtig bestehende landesweite Verbot aufrecht zu erhalten? Nein - die Studie belegt keinen einzigen tatsächlichen Nutzerkonflikt und auch keine tatsächlichen Nutzerkonflikte in einem Ausmass, dass es geeignet, erforderlich und angemessen erscheinen lässt, Mountainbiker landesweit in ihren Rechten zu beschränken und von Wegen unter 2 Meter Breite zu verbannen.

Die Studie bestätigt aber auch noch viel mehr: Trotz eines hohen Anteils von Mountainbikern auf Wegen unter 2 Meter Breite fühlen sich die allermeisten Wanderer davon überhaupt nicht oder nur gering gestört. Da stellt man sich dann schon die Frage, ob subjektive Störgefühle und Meinungen einer Minderheit in einem Rechtsstaat die Diskriminierung einer ganzen Nutzergruppe rechtfertigen kann?

Die Erkenntnisse der Studie sind nicht neu, sondern reihen sich in eine Vielzahl von wissenschaftlichen Studien ein, die eindeutig belegen, dass es keine sachliche Rechtfertigung für eine landesweite und/oder flächendeckende Diskriminierung von Mountainbikern gibt. Aber während das Bundesland Hessen dies im Verlauf der Auseinandersetzung um das neue Waldgesetz anerkannt hat und sich nun ein modernes, ein bürgerfreundliches und diskriminierungsfreies Betretungsrecht gibt, will man in Baden-Württemberg des gegenwärtigen Status Quo zementieren und Mountainbiker mit Alibi-Ausnahmen weiterhin abspeisen.

Wenn Baden-Württemberg für Moutainbiker ein attraktives und einladendes Bundesland sein will, dann muss die 2 Meter Regel ersatzlos abgeschafft werden. Die Lösung ist einfach:

"Waldbesucherinnen und Waldbesucher haben aufeinander Rücksicht zu nehmen, damit eine gegenseitige Belästigung oder Behinderung vermieden wird."

und

"Radfahren .... ist im Wald auf befestigten oder naturfesten Wegen gestattet, ..... auf denen unter gegenseitiger Rücksichtnahme gefahrloser Begegnungsverkehr möglich ist. Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Menschen, die auf einen Krankenfahrstuhl angewiesen sind, gebührt in der Regel der Vorrang."

Um gemeinsam auf Wegen zu Fuß und mit dem Mountainbike unterwegs zu sein, braucht es kein Metermaß, sondern nur Rücksicht und gegenseitige Akzeptanz. Hessen hat sich damit klar für ein Miteinander entschieden. Wann folgt Baden-Württemberg?
 

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  • Strategisches+Konsenspapier-MTB-aktualisiert.pdf
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Danke für die Infos!

Das DIMB-Statement finde ich gut und in der Sache absolut richtig. Überlege nur gerade, wie und wo man das anbringen könnte, damit es nicht als undankbar wahrgenommen wird. Undankbar im Sinne von "Jetzt kriegt Ihr schon Ausnahmegenehmigungen und 850km Singletrails und jetzt seid Ihr immer noch nicht zufrieden."


Nachtrag: wer ist Edith?
 
Das DIMB-Statement finde ich gut und in der Sache absolut richtig. Überlege nur gerade, wie und wo man das anbringen könnte, damit es nicht als undankbar wahrgenommen wird. Undankbar im Sinne von "Jetzt kriegt Ihr schon Ausnahmegenehmigungen und 850km Singletrails und jetzt seid Ihr immer noch nicht zufrieden."

Nehmen wir mal zum Vergleich das flächenmäßig kleinere Bundesland Hessen. Dort gibt es rund 100.000 km an Waldwegen und davon sind 75.000 km schmale Wege, die wir alle grundsätzlich befahren dürfen. Das ist die Regel und Verbote sind und bleiben die Ausnahme. Mit der gesetzlichen Regelung des neuen Waldgesetzes und dem dazu von allen beteiligten Verbänden erzielten Konsens wird das auch in Zukunft so bleiben.

In Baden-Württemberg ist das Verbot die Regel. Ist es undankbar, wenn man die Abschaffung einer bundesweit einzigartigen Diskriminierung fordert? Wird eine bundesweit einzigartige Diskriminierung durch ein paar Ausnahmen legitimiert? Nein, denn in einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat müssen Verbote die Ausnahme und nicht die Regel sein.

In Thüringen hat man deshalb die dortige 2-Meter-Regelung abgeschafft und in Hessen hat man erkannt, dass eine 2-Meter-Regelung durch die Hintertür nicht zum Ziel führt. Letztlich haben alle in Hessen, Politik und Verbände gleichermaßen erkannt, dass unsere Anliegen berechtigt sind und darauf reagiert. Wir haben die gleichen Rechte (und auch Pflichten) wie alle anderen Bürger und das hat auch und gerade für das Betretungsrecht zu gelten. Wenn Baden-Württemberg uns diese Rechte nicht geben will, sondern mit ein paar "gnädigen" Ausnahmen abspeisen möchte, dann ist es sicherlich nicht undankbar, sondern unser gutes Recht, wenn wir den Finger in die Wunde legen und deutlich anprangern, dass sich damit an der unsäglichen Diskriminierung von Radfahrern und Mountainbikern nichts ändert.
 
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