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Ministerium in Baden-Württemberg äußert sich zur „Zwei-Meter-Regel“

Nachdem die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg nach Einreichung der Petition mit über 58.000 Stimmen gegen die bestehende 2m-Regel verlauten ließ, dass sie keine Notwendigkeit sieht, daran etwas zu ändern, reagierte das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz heute mit einem Informations-Artikel, in dem die wichtigsten Fragen zur Zwei-Meter-Regel beantwortet werden. Damit wird seit langer Zeit erstmals wieder die Thematik vonseiten der Landesregierung berücksichtigt. Darüber hinaus lud Winfried Hermann, Minister für Verkehr und Infrastruktur in Baden-Württemberg, dazu ein, das Thema auf seiner Facebook-Seite öffentlich zu diskutieren.

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Im Artikel stehen leider so gut wie keine Fakten, die die Behauptungen stützen oder gar belegen: So wird das Radfahren auf breiten Wegen als sicherer eingestuft, da es mehr Raum zum Ausweichen bietet. Eine größere Gefahr durch erhöhte Geschwindigkeit wird nicht berücksichtigt. Desweiteren wird auf das bereits 80km lange Trailnetz für Mountainbiker hingewiesen und auch wenn das Netz deutlich ausgebaut werden soll, kann man bei 80km in einem 35.752 km² großem Bundesland noch lange nicht von einem Netz reden.


# Rücksichtnahme ist der Schlüssel zu einer gemeinsamen Nutzung – weltweit.

Wie sehr ein runder Tisch in Baden-Württemberg notwendig ist, zeigte unlängst erst wieder die Vernichtung der beliebten Esslinger Nordschleife oder gespannte Drähte in Heidelberg und Albstadt.

Damit sich an der momentanen Situation etwas ändert und es sich für uns Radfahrer weiter positiv entwickelt, ist eure konstruktive Anteilnahme an der Diskussion und ein rücksichtsvolles Auftreten auf den Singletrails im „Ländle“ wichtiger als je zuvor. Nur wer den Wanderern und Forstbesitzern keine Gründe liefert, sich gegen eine gemeinsame Nutzung der Wälder auszusprechen, wird erreichen, dass die Zwei-Meter-Regel abgeschafft wird.

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