Die Initiative „Händler helfen Händlern“ plant aufgrund des am Mittwoch ratifizierten Infektionsschutzgesetzes mit einer Sammelklage vor dem Bundesverfassungsgericht. Den Händlern zufolge führt dies zu einer Ungleichbehandlung, da bestimmte Handelskategorien privilegiert würden – und das, obwohl der Einzelhandel kein Infektionsherd sei.
Zu den Teilnehmern der Initiative gehören unter anderem Intersport, Rose Bikes, Ernstings Family, Tom Tailor, Engelhorn, L&T, Bonita, Modehaus Fischer, ANWR Schuheinkaufsverbund und die Verbundgruppe EK Servicegroup. Rechtsexperten der Kanzlei Heuking gaben die Empfehlung, eine Verfassungsbeschwerde einzuleiten und vor das Verfassungsgericht zu ziehen. Die Händler führen eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Handelskategorien an – unabhängig von der Inzidenz dürften beispielsweise Lebensmittelgeschäfte, Getränkemärkte, Apotheken und Sanitätshäuser weiter öffnen.
Die Händlervereinigung kritisiert auch, dass Click & Collect ab einem gewissen Inzidenzwert nicht mehr möglich ist, obwohl diese Lösung laut der Vereinigung unter Infektionsgesichtspunkten unproblematisch sein soll. Ungleichbehandlung, Intransparenz und Unverhältnismäßigkeit sind Anker der Händler-Initiative für eine Verfassungsbeschwerde.
Die komplette Presserklärung im Wortlaut:
210420_Pressemitteilung_Handler helf en Händlern Verfassungsbeschwerde
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