Grundsätzlich ist die Schweiz in Sachen Mountainbike für ihre eher liberale Einstellung und hohe Toleranz bekannt, was wohl vor allem an touristisch-orientierten Angeboten in Kantonen wie Graubünden liegt. Dass dies nicht überall so ist und zu kuriosen Auswüchsen führt, zeigt der Grenztrail zwischen Luzern und Nidwalden.

Der Trail verläuft genau auf der Grenze zwischen den beiden Kantonen. Während man in Nidwalden problemlos mit dem Mountainbike auf Singletrails fahren darf, ist dies im Kanton Luzern nicht gestattet. Den Trail darf man also theoretisch nur auf der rechten, nidwaldener Seite befahren. Stefan Michel hat sich den „besten Singletrail nahe Luzern“ gemeinsam mit IMBA Schweiz-Chef Andy Stalder angeschaut.

Warst du schon einmal so nah an der Grenze zwischen erlaubt und verboten unterwegs?


Hier findest du die spannendsten Mountainbike-Videos  – und das sind die letzten fünf Bike-Videos:

  1. benutzerbild

    mw.dd

    dabei seit 07/2006

    Anscheinend sind die Schwitzer aber mal deutlich schlauer, wenn sie erkannt haben, dass sich ohne legale Angebote, kein Verbot durchsetzen lässt smilie
    Noch schlauer wären sie, wenn sie erkennen würden, dass Angebote Verbote unnötig machen.
    Also ich weiß dass es zb legale Trails gibt
    Sofern man mit "Trails" ausschließlich bergab führende, exklusive Radfahrstrecken meint: Ja, da gibt es tatsächlich ein paar. Wenn man dagegen einfach nur schmale, naturbelassene Wege fahren will, ist das in BaWü praktisch überwiegend illegal.
  2. benutzerbild

    Roebel-G

    dabei seit 03/2009

    Sorry, der Weg ist eh als Wanderweg ausgeschildert und darf als solcher gem. Art.43 Abs 1 des Strassenverkehrsgesetzes NICHT mit Fahrzeugen und auch nicht mit MTBs befahren werden. Als Wanderer würde ich jeden von Euch aufhalten, fotografieren und anzeigen. Und wer einfach weiterfährt und sich nicht freiwillig bei der Kapo meldet, zahlt auch noch die Verfahrenskosten. Das gibt dann eine saftige Busse 😊
    Der einzige, welcher eine saftige Busse -respektive Geldstrafe- erhalten würde, wärst du und zwar wegen Nötigung und gegebenenfalls einhergehender Tätlichkeit. Die Busse für die Übertretung wegen des verbotenen Befahrens eines Wanderweges -was übrigens durch kantonale Gesetzgebung aufgehoben werden kann-, wäre dann im Vergleich zu deiner Geldstrafe ein Klacks... Als Privatperson hast du genau niemanden aufzuhalten, welcher lediglich eine Übertretung begeht. Bei Vergehen und Verbrechen sieht es dann wiederum ein wenig anders aus.
  3. benutzerbild

    Yeti666

    dabei seit 05/2006

    Sorry, der Weg ist eh als Wanderweg ausgeschildert und darf als solcher gem. Art.43 Abs 1 des Strassenverkehrsgesetzes NICHT mit Fahrzeugen und auch nicht mit MTBs befahren werden. Als Wanderer würde ich jeden von Euch aufhalten, fotografieren und anzeigen. Und wer einfach weiterfährt und sich nicht freiwillig bei der Kapo meldet, zahlt auch noch die Verfahrenskosten. Das gibt dann eine saftige Busse 😊
    Du würdest jeden aufhalten, wer glaubst du wer du bist?
    Da würde ich dir zur absoluten Vorsicht raten bei den meisten Leuten die ich so kenne....
    Wie stellst du dir sowas den vor ..
  4. benutzerbild

    Roebel-G

    dabei seit 03/2009

    Ganz neu angemeldet und eine Rechtsauffassung verbreiten, die nicht mal von offiziellen Stellen in CH so gesehen wird.
    Aua.

    Und ganz grundsätzlich: wenn auf Wanderwegen das SVG gelten würde, hätten Wanderer sich an den Art. 49 zu halten.
    Es kommt aber seltsamerweise niemand darauf, dass dieser hier gelten würde.
    Auch wenn Tiefe7 völlig daneben liegt und offenbar auch ist, stimmt deine Aussage auch nicht ganz. Das SVG ist auf allen öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen rechtsgültig. Sprich: Alles -vom Pfad bis zum grossen, privaten Kiesplatz- was nicht umfriedet und nicht ausschliesslich durch einen beschränkten Personenkreis betreten/befahren werden kann, ist öffentliche Verkehrsfläche. Sogar Skipisten unterliegen dem SVG...
  5. benutzerbild

    mw.dd

    dabei seit 07/2006

    Hört mal bitte auf, den Troll zu füttern.

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