Nach einer langen Funkstille gibt es neue Entwicklungen im Doping-Verdachtsfall Mathias Flückiger. Berichten mehrerer Schweizer Medien zufolge könnte ein Verfahrensfehler seitens der Doping-Ermittler vorliegen – die Disziplinarkammer des Schweizer Sports soll sich mit dem Fall befassen.
Die Nachricht war ein Schock für die Mountainbike-Welt: Kurz vor der Europameisterschaft in München wurde ein positiver Doping-Test des XC-Stars Mathias Flückiger bekannt. Der Schweizer Olympia-Vize wurde mit sofortiger Wirkung gesperrt. (Positive Doping-Probe: Mathias Flückiger vorläufig suspendiert) Drei Wochen später äußerte er sich das erste und einzige Mal und beteuerte in einer Pressemitteilung, die ihm nachgewiesene Substanz Zeranol nicht wissentlich zu sich genommen zu haben. Nun berichten Schweizer Medien wie Watson.ch oder auch die Aargauer Zeitung, dass es in dem Fall Bewegung gibt. So sei die Öffnung der B-Probe immer noch nicht beantragt worden, was daran liegen soll, dass Mathias Flückiger das Verfahren vor der Disziplinarkammer des Schweizer Sports anficht.
Laut Mathias Flückigers PR-Team sind die nachgewiesenen Zeranol-Werte mit 0,3 ng/ml weit unter dem 2021 von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) eingeführten Mindestwert für eine Sperre von 5 ng/ml. Damit wäre es ein atypischer Fall, für den es einen mehrstufigen Ablaufplan gibt. Dieser sieht unter anderem vor, dass der auffällig gewordene Sportler kontaktiert wird, um beispielsweise herauszufinden, ob verunreinigte Lebensmittel die Werte erklären können. Erst nach Durchführung des Ablaufs liegt es Watson zufolge in der Hand der nationalen Doping-Behörde Swiss Sports Integrity zu entscheiden, ob man die Werte als Doping-Fall wertet oder nicht. Absolute Gewissheit sei dabei nicht nötig – bereits 50 % Wahrscheinlichkeit reichen.
Streitpunkt soll nun sein, ob die ausgebliebene Kontaktaufnahme zu Flückiger zwingend notwendig war, also ob ein Verfahrensfehler vorliegt oder nicht. Dabei scheinen die Chancen nicht schlecht für Mathias Flückigers Position zu sein – schließlich wurden bei ähnlichen Fällen in den USA keine Sperren ausgesprochen. Zudem seien Trainingsproben kurz vor der positiven Probe unauffällig ausgefallen. Andererseits wird Zeranol in der europäischen Fleischindustrie im Gegensatz zu den USA nicht eingesetzt – und Flückiger soll nach eigenen Angaben kaum Fleisch zu sich nehmen.
Watson schließt mit der Analyse, dass das Verfahren, sollte Flückiger vor der Disziplinarkammer Erfolg haben, neu aufgerollt und die positive Probe zunächst aufgehoben werden müsste. Sollte bei einem neuen Verfahren keine Sperre ausgesprochen werden, könnte der Doping-Behörde eine Schadensersatzklage drohen – hier sind bis zu einer Million Schweizer Franken im Gespräch.
Hier alle Artikel zum Doping-Verdachtsfall Mathias Flückiger
- Positive Doping-Probe: Mathias Flückiger vorläufig suspendiert
- Neues im Doping-Verdachtsfall Mathias Flückiger: Liegt ein Verfahrensfehler vor?
- Sperre von Mathias Flückiger aufgehoben: Doping-Probe nicht mehr als positiv gewertet
- Mathias Flückiger vor Comeback: „Die mit Abstand schlimmste Zeit meines Lebens“
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