Das aktuelle Bundeswaldgesetz stammt aus dem Jahr 1975 und soll überarbeitet werden. Schließlich hat sich nicht nur am Zustand des Waldes und der Umwelt einiges getan – es sind auch neue Nutzergruppen wie etwa Mountainbiker dazugekommen. Ein vor einigen Wochen geleakter, nicht für die Öffentlichkeit bestimmter Referentenentwurf des neuen Waldgesetzes sorgte bei Outdoor-Sportlern jedoch für Entsetzen. Wir haben bei der Mountainbike-Interessensvertretung DIMB nachgefragt.

Geleakter Bundeswaldgesetz-Entwurf – was hat es damit auf sich?

Dass das mittlerweile ziemlich veraltete Bundeswaldgesetz überarbeitet werden soll, ist an sich ja keine schlechte Sache. Schließlich hat sich der Mountainbike-Sport mit 3,8 Millionen aktiven Sportlern und ganzen 12,2 Millionen Gelegenheitsfahrern (beides laut DIMB) als Volkssport etabliert und ist beständig am Wachsen. Eine Überarbeitung könnte also auch als Chance wahrgenommen werden, die häufig sehr restriktive Gesetzeslage, die viele aktive Fahrer in die Illegalität treibt, zum Guten zu wenden. Leider wirft ein kürzlich auf der Forst-Plattform forstpraxis.de geleakter Entwurf ein ganz anderes Bild auf die Lage – wir berichteten: Neuer Entwurf des Bundeswaldgesetzes

Der geleakte Entwurf sorgt weder bei der Forst-Lobby, noch bei Mountainbikern und anderen Outdoor-Sportlern für Begeisterung. Das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat kürzlich klargestellt, dass das Papier nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war und der tatsächliche, Anfang 2024 erwartete Referentenentwurf anders ausfallen könnte. Doch dass überhaupt ein solcher Entwurf im Umlauf ist, erscheint mehr als bedenklich.

Die Ablehnung der Waldbesitzer erklärt sich vor allem durch strengere Naturschutzauflagen. Doch auch Mountainbiker und sogar Wanderer haben wenig zu Lachen: Im Entwurf wird das Radfahren nur noch auf „geeigneten Wegen“ gestattet, was DIMB-Fachmann Heiko Mittelstädt zufolge Befahrungsverboten Tor und Tür öffnet. Auch weitere Präzisierungen möglicher Verbote sollen eher für noch willkürlichere Sperrungen, als mehr Klarheit sorgen. Generell ermöglicht der Gesetzesentwurf den Bundesländern künftig Einschränkungen für Radfahrer, die dann nur noch auf bestimmten Wegen fahren dürften. Zustände wie im Nachbarland Österreich kommen einem sofort in den Sinn.

Gelten auch Forstwege bald als Zufahrtswege für Jagdeinrichtungen und werden damit gesperrt?
# Gelten auch Forstwege bald als Zufahrtswege für Jagdeinrichtungen und werden damit gesperrt? - Der geleakte Referentenentwurf sorgt bei Outdoor-Sportlern teilweise für Entsetzen.

Nicht nur für Mountainbiker, sondern für alle Naturfreunde kritisch könnte der § 33 werden, der sich schon den Namen „Komoot-Paragraf“ eingehandelt hat. Dieser verbietet das Aufzeichnen und Teilen neuer Wege. Heiko Mittelstädt schätzt ein, dass sogar das Teilen eines Fotos samt GPS-Metadaten in den sozialen Netzwerken einen Verstoß darstellen könnte. Wir haben uns mit dem DIMB-Fachmann über den Inhalt des Leaks und die aktuelle Situation rund um das neue Waldgesetz unterhalten. Hier das Interview:

Interview mit DIMB-Fachberater Heiko Mittelstädt

MTB-News.de: Eine Kernforderung der DIMB ist es, das bisherige Betretungsrecht klar und einfach zu regeln. Explizit verweist ihr auf die Formulierung „… auf Straßen und Wegen gestattet“. Der Entwurf spricht nun jedoch von „geeigneten Wegen“. Widerspricht dies eurer Forderung? Welche Konsequenzen befürchtet ihr?

Heiko Mittelstädt, DIMB Fachberatung: Die Formulierung der „Eignung von Wegen“ kam ursprünglich aus dem bayrischen Naturschutzgesetz. Der Hintergrund der Formulierung war, dass ein Radfahrer keinen Anspruch darauf hat, dass ein Weg zum Radfahren entsprechend vom Waldbesitzer hergerichtet werden muss. Der Radfahrer muss den Weg so hinnehmen, wie er ihn vorfindet und selbst entscheiden, ob er darauf mit dem Rad fahren möchte oder besser schiebt.

Leider wird aktuell versucht, mit dieser Formulierung der „Eignung“ eines Weges, Befahrungsverbote zu begründen, in dem nicht mehr der Radfahrer selbst entscheidet, ob er fährt oder schiebt, sondern in dem Dritte, wie Behörden, Naturschutz oder Waldbesitzer von außen pauschal festlegen, ob sich Wege zum Radfahren eignen. Diese Auslegung des Gesetzes halten wir für falsch, weil dies willkürlich festgelegte Kriterien ermöglicht.

Diese würden dazu führen, dass auf diesen Wegen ein gesetzliches Fahrverbot gilt, ohne dass es den Vorgang einer Sperrung benötigt. Selbst bei Kenntnis der zahlreichen aufgeführten Kriterien ist dem Radfahrer in der Regel überhaupt nicht möglich, eine richtige Einschätzung zu treffen. Die Entscheidung des Fahrverbotes würde im Nachhinein erfolgen und das begegnet höchsten rechtsstaatlichen Bedenken.

Solange ein Radfahrer einen Weg benutzt, gibt es unseres Erachtens keinen Grund ihn anders zu behandeln wie einen Fußgänger, da die Störungen, die beide Nutzergruppen verursachen, vergleichbar sind. Nur dort, wo es im Einzelfall wirklich nachvollziehbare Gründe gibt, sollte eine Regulierung stattfinden.

Ganz kritisch ist dabei die Aufzählung, welche Wege sich scheinbar nicht eignen. Jeder Forstweg kann ja im Prinzip ein Zugang zu einer forstlichen oder jagdlichen Einrichtung sein. Sei es ein Hochsitz oder ein Holzlagerplatz am Wegesrand. Und das Verbot Feinerschließungslinien zu befahren, erfasst nicht nur Rückegassen, sondern auch breite, dauerhaft angelegt und mit schweren Maschinen befahrbare, Rücke- bzw. Maschinenwege.

Das Team der DIMB-Fachberatung
# Das Team der DIMB-Fachberatung - Heiko Mittelstädt, Florian Sporleder, Sonja Schreiter (v. l. n. r.)

Und auch in der Gesetzesbegründung finden sich weitere Kriterien, die auf nahezu jeden Weg übertragen werden können. Der Willkür von Wegsperrungen ist hier ein weites Tor geöffnet und wir befürchten uns in Zukunft mit zahlreichen Verbotsschildern konfrontiert zu sehen.

Wir wünschen uns daher die Beibehaltung der bisherigen Formulierung, das Radfahren ist auf „Straßen und Wegen“ gestattet. Damit ist bereits eine ausreichende Lenkungswirkung gegenüber dem Fußgänger, der ja abseits jeglicher Wege gehen darf, gegeben. Die Formulierung ist kurz, einfach verständlich und hat sich seit Jahren bewährt.

Für viel Diskussion hat der sogenannte „Komoot-Paragraf“ gesorgt. Dieser wird von der Forst-Lobby offensichtlich eingefordert – welche Konsequenzen hat er für Waldnutzer? Strava & Co. sind aus der MTB-Szene kaum wegzudenken und machen weltweit Trail-Netzwerke zugänglich. Wäre das dann in Deutschland verboten?

Hier sind die Regelungen unseres Erachtens sehr eng gezogen. Denn einem Fußgänger ist es erlaubt, auch abseits von Wegen zu gehen. Wenn der Track dabei aufgezeichnet wird, und automatisiert einer Community als Routenvorschlag angezeigt wird, dann wäre der Verbotstatbestand unseres Erachtens bereits verwirklicht. Ebenso wenn ein georeferenziertes Foto abseits eines Weges aufgenommen wird, und mit den enthaltenen GPS-Metadaten auf Social Media geteilt wird. Der § 33 Abs. 4 betrifft damit alle Erholungsnutzer und bereits eine falsche Voreinstellung in der App kann dazu führen, dass man gegen das Gesetz verstößt. Das ist eine deutlich zu weit gehende Regelung.

Wie läuft die bisherige Kommunikation mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft – in welcher Form finden die Forderungen der DIMB und anderer Interessenvertreter Gehör?

Wir haben uns im Rahmen des bisherigen Zukunftsdialog Wald mit Stellungnahmen und der Teilnahme an den Konferenzen eingebracht. Den offiziellen Referentenentwurf erwarten wir um den Jahreswechsel herum und dann beginnt das Anhörungsverfahren für die Verbände, wo wir auch mit beteiligt sind. Es gibt aktuell auch weitere Konferenzen, bei welchen wir Vertreter des BMEL oder von anderen beteiligten Verbänden treffen.

Das Waldgesetz ist hier natürlich ein Thema und es ist sehr wichtig, hier aktuell mit den verschiedenen Akteuren im Austausch zu bleiben. Unsere bisherige Arbeit haben wir auf unserer Webseite veröffentlicht: www.dimb.de

Gibt es weitere Punkte im Referentenentwurf, die ihr gerne kommentieren möchtet?

Neben dem § 29. Abs. 3 zur Eignung von Wegen und der dort formulierten Negativliste, welche Wege sich eignen, ist der § 29 Abs. 4 sehr kritisch. Dort wird es den Bundesländern erlaubt, das Radfahren auf nur noch speziell dafür ausgewiesene Wege einzuschränken. Eine notwendige Begründung für solche Einschränkungen sieht das Gesetz nicht mehr vor, sodass die Einschränkungen willkürlich erfolgen können. Eine Vereinheitlichung des Betretungsrechts, wie es die ursprüngliche Absicht der Arbeitsgruppe Wald Sport Erholung und Gesundheit (WaSEG) im BMEL war, wird damit konterkariert.

Darüber hinaus gibt es weitere Paragrafen, welche die Erholung oder sonstige Nutzung des Waldes regeln. Da fällt auf, dass die Erholungsnutzung, die bisher eine der drei gleichrangigen Waldfunktionen neben Forstwirtschaft und Naturschutz war, jetzt nur noch unter dem Stichwort Ökosystemleistungen geführt wird. Das wird unseres Erachtens der wertvollen Funktion der Erholung nicht gerecht.

Wir befürchten hier, dass das Interesse der Erholungssuchenden weniger Berücksichtigung findet als die anderen Interessen. Wir haben hier einen Vergleich zum Bundesnaturschutzgesetz, wo die Zugänglichmachung der freien Natur zur Erholungsnutzung zwar ein Ziel des Naturschutzes ist. Dieses Ziel ist aber nur eines von vielen und fällt regelmäßig in den Genehmigungsverfahren hinter die Aspekte des Naturschutzes zurück.

Auch kommt im Gesetzesentwurf acht Mal das Wort Trail vor. Hier ist aber überhaupt nicht klar, was denn nun unter einem Trail zu verstehen ist. Im MTB-Jargon reicht die Bezeichnung Trail von einem naturbelassenen Weg im Wald, bis hin zu einer aufwendig gebauten und mit künstlichen Hindernissen versehen Strecke. Wenn Begrifflichkeiten selbst in der MTB-Szene unterschiedlich belegt sind, dann sorgt das in einem Gesetz für umso mehr Rechtsunsicherheit. Soweit wir es derzeit überschauen können, kommen die Gesetzesverschärfungen nicht von den Naturschutzverbänden. Denn diese haben einen eigenen Gesetzesvorschlag veröffentlicht, welche die Regelungen zum Betreten weitgehend unangetastet lässt: www.dnr.de

Es geht also bei den Beschränkungen nicht um den Naturschutz, sondern um Eigentümerinteressen. Dafür spricht, dass der Gesetzesentwurf auf der Seite Forstpraxis vorzeitig veröffentlicht wurde.

Vielen Dank für die ausführlichen Antworten.

Wer Mitglied bei der DIMB werden möchte, um die Position der Mountainbiker bei der kommenden Gesetzesausarbeitung zu unterstützen, findet hier alle Infos: www.dimb.de


Bundeswaldgesetz – der geleakte Referentenentwurf

Hier findest du den geleakten, nicht offiziellen, Referentenentwurf zum neuen Bundeswaldgesetz:

231110_Referentenentwurf_BWaldG

Was sagst du zum neuen Entwurf und der Bewertung von DIMB-Fachmann Heiko Mittelstädt?

  1. benutzerbild

    specialized99

    dabei seit 01/2013

    Genau hier muss aber Öffentlichkeit geschaffen werden, wo der normale Bürger nur oberflächlich übers Thema huscht bzw. sich seine Meinung aus Einzelerfahrungen bildet. Fortexperten und Studien werden doch von den wenigsten Bürgern zu Rate gezogen. Was in der lokalen Zeitung steht, am Stammtisch oder über den Gartenzaun gequatscht wird, ist entscheidend.

    Wenn es hier gelingt, die Lokalzeitungen mal auf eine Tour einzuladen, eine Ausfahrt mit "Nicht-Mountainbikern" zu organisieren, den örtlichen Wanderverein zu gemeinsamen Aktivitäten zu "überreden" etc. etc. etc., kann man evtl. vorgefasste und falsche Meinungen revidieren und auch durchaus gemeinsame Interessen entdecken.

    Das schafft man aber nicht als Einzelperson oder als nicht wahrnehmbare Interessengruppe, sondern nur in organisierter Form mit einer gewissen Anzahl Mitgliedern.
    Da geht auch als Einzelpersonen einiges. Ich habe Fotos von Trails gemacht ,von Kahlschlagflächen und für Sattelschlepper verbreiterten Forstwegen gemacht und u.a. Kollegen gezeigt.
    Das Problem ist nur, dass die meisten Menschen gar nicht groß im Wald unterwegs sind. Der Mehrheit ist das Thema schlichtweg egal. Und selbst diejenigen im Bekanntenkreis, die schon mal im Wald sind haben keine Probleme mit MTB.
    Die Naturschutzverbände, Jäger und Waldbesitzer nutzen immer noch die Zustände die es während der Coronaregeln gab als Argumentionsgrundlage.
    Wir leben in einer postfaktischen Zeit, Fakten zählen nicht mehr viel.
  2. benutzerbild

    scratch_a

    dabei seit 08/2011

    Die "Organisierung" wäre besser genutzt, wenn man durch Aufklärungsarbeit (zum Bsp. auch in Sozialen Medien) und Teilhabe an Entscheidungsprozessen generell die Verbote verhindern könnte. Dann bräuchte es keine "Blitzerwarner".

    Die DIMB ist da ja schon gut dabei, wenn aber noch ein paar Hunderttausen MTB mehr organisiert wären und die jeweiligen Orts-/Regionalgruppen sich sichtbar machen...

    Ich vermute, dass es aktuell den allermeisten einfach nicht bewusst ist, was da kommen könnte. Bisher kann ja im Prinzip jeder fahren was/wo er will und hat selten mit Geldstrafen zu rechnen (gibt natürlich Ausnahmen). Warum sollten sie sich also bis jetzt organisieren? "Wird mich schon nicht betreffen"...denken sich doch auch hier viele.
    Wirklich informieren wollen sich auch die wenigstens. Da lässt man sich höchstens noch von Tagesthemen oder dergleichen berieseln, aber konkret Nachfragen oder sich detaillierter damit beschäftigen, wollen die meisten nicht (egal um welches Thema es geht).

    Falls mit dem neuen Bundeswaldgesetz Einschränkungen UND auch Bussgelder verhängt werden sollten (beides ist ja noch unklar), würde das bei einigen zum Umdenken führen, aber dann ist das Kind ja schon im Brunnen.
  3. benutzerbild

    specialized99

    dabei seit 01/2013

    Ich vermute, dass es aktuell den allermeisten einfach nicht bewusst ist, was da kommen könnte. Bisher kann ja im Prinzip jeder fahren was/wo er will und hat selten mit Geldstrafen zu rechnen (gibt natürlich Ausnahmen). Warum sollten sie sich also bis jetzt organisieren? "Wird mich schon nicht betreffen"...denken sich doch auch hier viele.
    Wirklich informieren wollen sich auch die wenigstens. Da lässt man sich höchstens noch von Tagesthemen oder dergleichen berieseln, aber konkret Nachfragen oder sich detaillierter damit beschäftigen, wollen die meisten nicht (egal um welches Thema es geht).

    Falls mit dem neuen Bundeswaldgesetz Einschränkungen UND auch Bussgelder verhängt werden sollten (beides ist ja noch unklar), würde das bei einigen zum Umdenken führen, aber dann ist das Kind ja schon im Brunnen.
    Dass man dann gar nichts mehr machen kann glaube ich nicht. Die Frage ist vielmehr gäbe es da ,bei eventuellen Aktionen, genug Beteiligung.
    Falschparker, besorgte Bürger während Corona und die jüngsten Bauerproteste zeigen ja eindeutig wie man ungestraft gegen Regeln und Gesetze verstoßen kann.
    Demokratie lebt von Kompromissen und die muss man auch schon mal erstreiten.
    Bei Naturschützern und Behörden sehe da im Moment keine Bereitschaft.
  4. benutzerbild

    Das-Licht

    dabei seit 01/2006

    Genau hier muss aber Öffentlichkeit geschaffen werden, wo der normale Bürger nur oberflächlich übers Thema huscht bzw. sich seine Meinung aus Einzelerfahrungen bildet. Fortexperten und Studien werden doch von den wenigsten Bürgern zu Rate gezogen. Was in der lokalen Zeitung steht, am Stammtisch oder über den Gartenzaun gequatscht wird, ist entscheidend.
    Was ich in solchen Diskussionen manchmal tue, ist, dass ich das Gegenüber frage:

    "Stell Dir vor, ab morgen wäre das Radfahren im Wald verboten, und Alle, ausnahmslos Alle, hielten sich daran. Was würden diese Menschen dann tun, anstelle MTB zu fahren? Rennrad, Motorrad, Fallschirmspringen, etc. . Wäre dass dann im Sinne der Umwelt und des Naturschutzes? Die Menschen sind ja noch da. Sie verschwinden ja nicht mit dem Verbot. Sie tun dann etwas Anderes, was sportlich ist, spannend ist, bestimmte Eigenschaften hat, die Spaß machen. Und nichts davon ist so wenig ressourcenschädigend, für Dritte störend und so wenig naturschädigend wie das MTB."
  5. benutzerbild

    mw.dd

    dabei seit 07/2006

    Was ich in solchen Diskussionen manchmal tue, ist, dass ich das Gegenüber frage:

    "Stell Dir vor, ab morgen wäre das Radfahren im Wald verboten, und Alle, ausnahmslos Alle, hielten sich daran. Was würden diese Menschen dann tun, anstelle MTB zu fahren? Rennrad, Motorrad, Fallschirmspringen, etc. . Wäre dass dann im Sinne der Umwelt und des Naturschutzes? Die Menschen sind ja noch da. Sie verschwinden ja nicht mit dem Verbot. Sie tun dann etwas Anderes, was sportlich ist, spannend ist, bestimmte Eigenschaften hat, die Spaß machen. Und nichts davon ist so wenig ressourcenschädigend, für Dritte störend und so wenig naturschädigend wie das MTB."
    Finde ich gut, auch wenn ich die Meinung der örtlichen Forstbehörden antizipieren kann: "Na und, nicht mein Problem".

Was meinst du?

Wir laden dich ein, jeden Artikel bei uns im Forum zu kommentieren und diskutieren. Schau dir die bisherige Diskussion an oder kommentiere einfach im folgenden Formular:

Verpasse keine Neuheit – trag dich für den MTB-News-Newsletter ein!