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DIMB befürwortet das neue Waldgesetz in Hessen

Die Deutsche Initiative Mountain Bike e.V. (DIMB), mit über 50.000 Mitgliedern Deutschlands größte Interessenvertretung für Mountainbiker, befürwortet den jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf für das neue Waldgesetz in Hessen. Damit soll auch der Schlussstrich unter eine über mehrere Monate, teils äußerst kontrovers geführte Diskussion gezogen werden, die medial weit über Hessens Grenzen hinweg für Schlagzeilen gesorgt hatte.

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Hintergrund war ein Gesetzentwurf, mit dem die Landesregierung 2012 das Radfahren in hessischen Wäldern beschränken lassen wollte. Der Gesetzesentwurf sah u.a. vor, dass Radfahrer nur noch Wege befahren sollten, die fest sind und „von nicht geländegängigen, zweispurigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können“. Für die Mountainbike-Sportler wäre dies dem Todesstoß für ihre Sportart gleichgekommen. Dagegen machte die DIMB erfolgreich mobil. Über 50.000 Bürger wandten sich schließlich mit einer Online-Petition sowie auf Unterschriftenlisten gegen den geplanten Gesetzesentwurf. Gleichzeitig hatten sich, auf Initiative der DIMB, insgesamt zwölf Naturschutz-, Verkehrs-, Jugend- und Natursportverbände in einer gemeinsamen Resolution für die Erhaltung eines freien Betretungsrechts im Wald eingesetzt.

Auch die Landtagsfraktionen setzten sich bereits vor der offiziellen Gesetzesbefassung des Landtags damals mit dem Gesetzesentwurf auseinander und kamen letztlich einhellig zu dem Ergebnis, dass eine Überarbeitung des Entwurfs erforderlich sei. Die Aktivitäten der DIMB und die daraus resultierende umfassende Medienberichterstattung waren mit dafür verantwortlich, dass die Hessische Umweltministerin Lucia Puttrich schließlich einlenkte und alle betroffenen Verbände und Interessensgruppen zu einem „Runden Tisch“ einlud. Im Rahmen eines ersten Termins wurden dabei gemeinsame Leitlinien zum Waldgesetz entworfen. In einem Folgetermin erarbeiteten die Teilnehmer gemeinsame Empfehlungen für die Formulierung der Betretungsrechte im neuen Waldgesetz.

Damit wurde ein entscheidender Beitrag zu einer Versachlichung der öffentlichen Diskussion, vor allem aber zu gemeinsamen und auf einen breiten gesellschaftlichen Konsens basierenden Lösungen geleistet. Das Ergebnis dieses konstruktiven Prozesses spiegelt sich in dem jetzt vorliegenden neuen Gesetzesentwurf wieder. Die DIMB empfiehlt deshalb dem Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ULA) des Hessischen Landtags die unveränderte Annahme des in diesem Gesetzesentwurf geregelten neuen Betretungsrechts.

Dazu Thomas Kleinjohann, der als 1. Vorsitzender der DIMB unmittelbar an den hier übernommenen Vorschlägen des Runden Tisches für den neuen Gesetzentwurf beteiligt war:

Die Sicherstellung der Erholung in der Natur und im Wald gehört zu den zentralen Anliegen des Naturschutzes. Diesem Anspruch wird das jetzt neu geregelte Betretungsrecht gerecht. Mit der Änderung des Gesetzesentwurfs hat die hessische Politik sowohl auf parteipolitischer als auch auf ministerieller Ebene den Beweis angetreten, dass sie die zahlreichen Bedenken und die Kritik der Bürger und ihrer Interessensvertretungen Ernst nimmt und sich für konstruktive Lösungen einsetzt.

Es basiert auf der gleichberechtigten und diskriminierungsfreien Anerkennung der Interessen aller Waldnutzer und Waldbesucher und fördert deren rücksichtsvolles MiteinanderMit dem neuen Waldgesetz, dem der Landtag noch zustimmen muss, wird sich Hessen ein bundesweit zukunftsweisendes Betretungsrecht geben, das auf einem breiten Konsens aller betroffenen Interessensgruppen beruht. Es basiert auf der gleichberechtigten und diskriminierungsfreien Anerkennung der Interessen aller Waldnutzer und Waldbesucher und fördert deren rücksichtsvolles Miteinander. Das neue Waldgesetz verzichtet auf in der Praxis nicht zu kontrollierende Regelungen und Pauschalverbote. Dazu zählt z.B. die von der Wissenschaft bereits als untauglich bezeichnete feste Wegesbreitenregelung. Sie kann von den Betroffenen weder nachvollzogen werden noch stößt sie bei ihnen auf Akzeptanz, da aus der Nutzung schmaler Wege bei vernünftigem Verhalten in der Regel nichts und niemandem ein Schaden entsteht.

Stattdessen wird mit dem neuen Hessischen Waldgesetz der Grundsatz der Selbst- und Eigenverantwortung der Bürger im Sinne eines demokratischen Betretungsrechts gestärkt. Es setzt auf ein rücksichtsvolles Miteinander und den Ausgleich von Interessen. Dazu zählt z.B. insbesondere die klarstellende Regelung des Vorrangs für Fußgänger und Menschen, die auf Krankenfahrstühle angewiesen sind.

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