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DH-Weltmeisterschaft 2019
BDR veröffentlicht Nominierungskriterien

Der Bund Deutscher Radfahrer (BDR) hat die Nominierungsnormen für die Downhill-Weltmeisterschaften 2019 in Mont-Sainte-Anne (Kanada) veröffentlicht. Der Nominierungszeitraum läuft bis zum 01.08.2019 und soll für eine Auswahl von deutschen Athleten und Athletinnen sorgen, die sich erfolgreich bei der WM platzieren können. Hier findet ihr alle weiteren Informationen.

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Vom 28.08.–11.09.2019 stehen wieder die Mountainbike-Weltmeisterschaften auf dem Rennplan – diesmal im kanadischen Mont-Sainte-Anne. Damit die Sportler von vornherein wissen, welche Leistung sie für eine Nominierung abliefern müssen, möchte der BDR diese früh transparent machen. Folgende Ergebnisse müssen erbracht werden:

DownhillNominierungskriterien WM
Junioren/JuniorinnenWeltcup: 1x Platz 1–10 oder
EM: Platz 1–5
Elite FrauenWeltcup: 1x Platz 1–5 oder 3x Platz 6–15 oder
EM: Platz 1–3
Elite MännerWeltcup: 1x Platz 1–15 oder 2x Platz 16–25 oder
EM: Platz 1–5 oder
EDC: 2x Platz 1–5

Zur Normerfüllung herangezogen werden können die World Cup-Rennen Maribor, Fort William, Leogang, Vallnord und Lets Gets. Auch 2019 kann man sich wieder über die EDC-Rennen Maribor, Kranjska Gora, Abetone und Pila oder ein erfolgreiches Abschneiden bei der EM qualifizieren. Die Ergebnisse müssen bis zum 01.08.2019 erbracht werden. Das BDR-Präsidium sichtet dann die Nominierungsvorschläge und verkündet letztendlich die Auswahl. Im Vergleich zum Vorjahr lässt sich sehen, dass die Kriterien wieder anspruchsvoller geworden sind. 2018 etwa reichte bei der Elite Herren noch ein einmaliges Platzieren bei einem World Cup auf den Plätzen 1–20. 2019 muss dafür mindestens ein 15. Platz erreicht werden.

# Bei den Elite Frauen muss im World Cup einmalig Platz 1–5 erreicht werden, um eine direkte Nominierung zu erlangen.

Die Anzahl der maximal vorhandenen Startplätze richtet sich in den einzelnen Wettbewerben nach den von der UCI vorgegebenen Qualifikationskriterien. Diese müssen allerdings nicht alle besetzt werden. Für den Fall, dass es zu vielen oder zu wenigen Sportlern gelingt, die geforderten Ergebnisse einzufahren, tritt der DH-Beauftragte ins Spiel. Dieser muss eine Abschätzung abgeben, die neben den nationalen und internationalen Ergebnissen noch weitere Aspekte, wie technische und taktische Möglichkeiten, Teamfähigkeit, psychische Stärke und das Leistungspotenzial der Folgejahre berücksichtigt. Diese Faktoren entscheiden dann über eine Nominierung.

Sollte ein aktiver Sportler aus Krankheitsgründen die Nominierungskriterien nicht erfüllen können, kann zudem ebenfalls der DH-Beauftragte mit zur Entscheidungsfindung herangezogen werden. Dieses Vorgehen hat sich dem BDR zufolge in den letzten Jahren etabliert und als sinnvoll erwiesen. Übrigens werden nur Sportler berücksichtigt, die die BDR-Athletenvereinbarung unterschrieben haben. Zudem ist es Pflicht, einem Dopingkontrollsystem, das den Richtlinien der WADA/NADA entspricht, anzugehören.

Was sagt ihr zu den Nominierungsnormen für die kommende WM?

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