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Ausgekohlert
Strafen bis zu 500 €: Stadt Bozen verbietet das Befahren am Kohlerer Berg

Am 3. Januar 2018 hat die Stadt Bozen ein halbjähriges Fahrverbot für die Wanderwege 4 und 4a in Bozen verhängt. Das betrifft die beiden beliebten Downhill-Strecken, die von Kohlern nach Bozen führen. Grund dafür seien unerlaubte Streckenveränderungen, die laut Bürgermeister die Sicherheit des Wanderwegs gefährden. 

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Konflikte herrschen schon länger zwischen der Stadt Bozen und ihren mountainbikenden Besuchern, besonders den Downhillern. Mehrere regionale Zeitungen der Südtiroler Großstadt berichten jetzt von einem Fahrverbot, das von der Stadt Bozen für die Wanderwege 4 und 4a verhängt wurde. Dieses Fahrverbot gilt ab sofort und zunächst bis zum 30. Juni 2018. Bis dahin soll eine angemessene Lösung gemeinsam mit der Arbeitsgruppe Downhill Kohlern gefunden werden. Nachdem der DAV die Pflege und Instandhaltung dieser zwei Wanderwege eingestellt hatte, hätte die Möglichkeit bestanden, diese beiden Wege für Mountainbiker allein freizugeben. Stattdessen wurden die Streckenmodifizierungen als sicherheitsgefährdend und die Schäden als umweltgefährdend eingestuft. Jetzt hat die Stadt Bozen andere Konsequenzen gezogen und ein Fahrverbot verhängt.

Die Verordnung vom 3.1. auf der offiziellen Webseite der Stadt Bozen lautet wie folgt:

Die Forststation weist im obgenannten Schreiben auch darauf hin, dass für die Ausübung dieses Sports keine Genehmigung vorliegt und dass auch keine Vorschriften bezüglich der Sicherheit der Wanderer, des Schutzes des Waldes und der Natur im Allgemeinen gibt. Downhiller und Mountainbiker richten mit ihren Rädern erhebliche Schäden an den Wanderwegen, am Boden und am hydrogeologischen System des betreffenden Gebietes an und die Folgen für die Umwelt sind insgesamt nicht absehbar. Weiters wird festgestellt, dass Downhillfahren eine gefährliche Sportart ist, sowohl für die Downhiller und Mountainbiker als auch für die Wanderer, die die Wanderwege benutzen. Es besteht daher die Notwendigkeit, so schnell als möglich das Befahren der Wanderwege mit Downhillrädern und Mountainbikes zu verbieten.

Darüber hinaus wurde verordnet, dass die Kohlerer Seilbahn auf das Verbot hinweisen muss und die Stadtpolizei beauftragt, das Verbot zu überwachen und im Falle eines Verstoßes Strafen von 50 bis 500 € zu verhängen. Die vollständige Verordnung könnt ihr hier lesen.

Was meint ihr? Ist das Verbot in Bozen gerechtfertigt?

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