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Bike-Verbot in Hessen
Der Comic zum Thema! [inkl. Presse-Mitteilung der DIMB]

Noch einmal möchten wir für die Unterzeichnung der Petition gegen das drohende Bike-Verbot in Hessen werben – mit einer besonderen Aktion zum Thema.
„GrauZonenBiker“-Zeichner Lars Walker hat einen dreiseitigen Comic zur Thematik erdacht und produziert, der eine sehenswerte Sicht auf die Problematik gibt. Von der DIMB gibt es zudem eine neue Presse-Mitteilung, die den Rechtsbegriff der Thematik näher erläutert. Ein großer Dank geht erstmal an die fast 35.000 Biker, die die Petition bereits unterschrieben haben!

Vollständigen Artikel lesen …

Hier geht es zur Petition!

Und nun viel Spaß beim Lesen:

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Hessisches Umweltministerium verkennt die geltende
Rechtslage
Die DIMB hat bereits im Februar 2012 eine ausführliche und fundierte Stellungnahme zur geltenden Rechtslage in hessischen Wäldern veröffentlicht, die seither auf der Homepage der DIMB zum Download bereit steht. Daraus ergibt sich, dass im geltenden Hessischen Forstgesetz das Radfahren auf Wegen erlaubt ist. Konkretisiert wird das in der 2. Durchführungsverordnung zum Forstgesetz, die das Radfahren auf „feste Wege“ beschränkt. Regelungen, die das Radfahren auf schmalen Waldwegen, sogenannten Single-Trails verbieten, sind darin nicht zu finden.
„Hätte der Verordnungsgeber gewollt, dass für Radfahrer eine Wegesbreitenregelung gelten soll, hätte er die gleiche Formulierung wie für die Reiter und Kutschfahrer gewählt, die im gleichen Paragraphen auf feste Wege von mindestens 2 Metern Breite verbannt werden.“, erläutert Rechtsreferent Helmut Klawitter die Rechtslage.
So wurde der DIMB im Jahr 2004 auch richtigerweise durch die vom Ministerium mit der Beantwortung beauftragten Staatsbetriebe Hessen Forst schriftlich zugesichert, dass das Radfahren auch auf naturfesten (also nicht künstlich befestigten), schmalen Wegen legal sei. Zwischenzeitlich haben Gerichte bereits den unbestimmten Rechtsbegriff „feste Wege“ definiert. Das VG Köln (Urteil vom 02.12.2008, 14 K 5008/07) hat hierzu folgende Definition entwickelt, die auch für das Bundesland Hessen einschlägig ist: „Feste“ Wege i.S.d. § 2 Abs. 2 LFoG NRW sind nicht notwendigerweise künstlich befestigte, sondern auch Wege mit von Natur aus festem Untergrund, die von ihrer Beschaffenheit, insbesondere von ihrem Untergrund und ihrer Breite für den Radverkehr im Wald geeignet sind.
Die Eignung der Wege für den Radverkehr beurteilt sich maßgeblich danach, ob die Nutzung der Wege durch Radfahrer zu einer Zerstörung des Waldbodens, zu einer Beunruhigung des Wildes und zur Störung anderer Erholungssuchender – etwa von Wanderern – führen kann.“
„Wenn man dem VG Köln folgt, verbietet sich ein pauschales Befahrensverbot. Hier muss im Einzelfall vor Ort geprüft werden, ob ein Weg für das Radfahren geeignet ist oder nicht.“ so DIMB-Jurist Helmut Klawitter. Die vom VG Köln entwickelten Kriterien erfordern nach seiner Einschätzung auch keine anderweitige Einschränkung des Radfahrens auf festen Waldwegen. „Die hessische Landesregierung täte gut daran, den Vorgaben aus dem Bundeswaldgesetz zu folgen und die gerichtlichen Definitionen in ihrem neuen Gesetzesentwurf zu berücksichtigen“ so Klawitter weiter.
Der DIMB-Vorsitzende Thomas Kleinjohann übt deutliche Kritik: „Die Landesregierung und ihre Forstämter sind mit der willkürlich vorgenommenen Richtungsänderung in der Gesetzesauslegung weit über das Ziel hinaus geschossen. Die Wegessperrungen, die auf dieser Basis beispielsweise seit 2009 im Taunus vorgenommen wurden, sind rechtlich überwiegend nicht haltbar und wir haben mehrfach deren Beseitigung gefordert. Nun wird mit dem neuen Gesetzesentwurf versucht, das Unrecht nachträglich zu legitimieren.“
Der DIMB-Vorsitzende kann sich ein Schmunzeln trotz allen Ärgers nicht verkneifen: „Das einzig amüsierende dabei ist, dass das Ministerium auch noch bei den Niedersachsen falsch abgeschrieben hat. Dort ist die zweispurige Regelung bereits seit Jahren im Landeswaldgesetz zu finden, allerdings um so das mehrspurige Fahren von Kraftfahrzeugen und Fuhrwerken im Wald zu regeln und nicht das einspurige Radfahren. Aber fehlerhafte Plagiate sind ja in deutschen Ministerien keine Seltenheit mehr.“
Mehr Infos auf www.dimb.de.

Quelle: PM DIMB

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